26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

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Brigitte
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26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Brigitte »

Antonio Mangino ist diplomierter Versicherungsfachmann und Finanzplaner, sowie Dozent im Zentrum Bildung (KV Baden-Zurzach) und für externe Ausbildungen in diversen Unternehmungen. Er ist verheiratet und Vater zweier lebhafter Töchter. Im swissmom-Team ist er zuständig für alle Themen rund um Versicherungen und Finanzen.
Vom 26.9.-2.10.2011 wird Antonio Mangino Eure Fragen beantworten - so weit das in einem Internetforum möglich ist.

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Rema
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Rema »

Grüezi Herr Mangino

danke für ihre Zeit die sie sich für uns nehmen :)

Hier zu meiner Frage:

Wie sieht die Berufliche Vorsorge auf, wenn ich mit der Arbeit aufhöre? Gibt es hier eine Möglichkeit trotzdem fürs Alter zu sparen? Was schlagen sie vor?

lg Rema

Hallo Rema
Grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ist die Weiterführung der Beruflichen Vorsorge nicht mehr möglich. Natürlich kann man über die Bank oder Versicherung weiterhin sparen, dies natürlich auf freiwilliger Basis und je nach Bedarf. Es macht auch Sinn, die eigene private Vorsorge nach der aktiven Erwerbstätigkeit auf die Risiken Tod und Erwerbstätigkeit prüfen zu lassen.

Mfg Antonio Mangino

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Dideldum
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Dideldum »

Sehr geehrter Herr Mangino

Seit längerer Zeit möchte ich unsere Haushalt- und Privathaftpflichtversicherung wechseln. Allerdings habe ich grosse Mühe, die verschiedenen Offerten zu vergleichen was die Leistungen betreffen. Wie soll ich vorgehen, haben Sie einen ultimativen Tip, ohne dass ich sämtliche AGB's durchlesen muss ?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort.

Beste Grüsse

Dideldum

Hallo Dideldum
Ja das ist nicht ganz so einfach für einen ultimativen Tip. Aber grundsätzlich ist es so, dass man in der Privathaftpflichtversicherung folgendes prüfen sollte:
- Als Mieter: Wieviel beträgt der Selbstbehalt für Mieterschäden (pro Raum, pro Schaden oder pro Wohnung?)
- Sind die Kinder auch nach dem 18. Lebensjahr (Ende der Ausbildung) oder max. in Ausbildung bis 25 weiterhin über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Hier kann man Zusatzkosten sparen, wenn die Kinder noch zu Hause leben.
- Ist das Lenken fremder Motorfahrzeuge in der Privathaftpflichtversicherung schon mitversichert oder nicht!

Das sind in der Privathaftpflicht so die wichtigen Kriterien. Klar gibt es noch weitere Punkte aber man solchte sich auf das wesentliche konzentrieren.

In der Hausrat gibt es einfach die wichtigen Grunddeckungen wie Feuer/ Elementar, Wasser , Diebstahl und Glas. Hier sollte darauf geachtet werden, das die Versicherungssumme richtig vereinbart wird. Denn die Hausrat ist eine Neuwertversicherung und dort sollte die Versicherungssumme stimmen. Ansonsten Sie gefahr laufen im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet zu erhalten.

Wichtig ist noch, dass man den einfachen Dienstahl auswärts mitversichert. In der Regel genügt hier Fr. 2000.--!

Das sind die wichtigsten Kriterien.

Ich hoffe, hiermit gedient zu haben und stehe bei Fragen oder auch wenn gewünscht einen entsprechenden Vorschlag gerne zur Verfügung.

Mfg Antonio Mangino


Grüezi Herr Mangino

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Was die Privathaftpflichtversicherung betrifft, haben Sie mir Ausführungen für Mieter angegeben. Was ist für Wohneigentüber zu beachten ? Leider habe ich Ihnen das nicht angegeben. :?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus

und mit freundlichen Grüssen

Dideldum

Eigentlich nichts spezielles. Grunsätzlich sollte man dies bei der Versicherung angeben, denn die Privathaftpflichtversicherung wird günstiger (Mieterschäden fallen weg).

Wichtig ist, dass Sie in der Hausratversicherung das Gebäudeglas inkl. Lavabos und Closets und Bidets versichert haben, da Sie Eigentümerin sind.

Mfg Antonio Mangino
Zuletzt geändert von Dideldum am Di 27. Sep 2011, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

Annelli
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Annelli »

Grüezi Herr Mangino

Ich habe eine Frage betreffend Todesfall-/Lebens-/Erwerbsausfallversicherungen: Was raten Sie uns? Es gibt ja eine unglaubliche Vielfalt an Angeboten und als Laien (verheiratet, 2 Kinder, Gatte voll berufstätig, ich bin nicht erwerbstätig; wir sparen bereits für die Säule 3a) blicken wir nicht wirklich durch.
Worauf müssen wir achten, was brauchen wir dringend und was ist nicht so wichtig?
Und sollen wir bei einer Bank, Krankenkasse oder einer Versicherung abschliessen?

Herzlichen Dank im Voraus!
Annelli

Hoi Annelli

Danke für die Frage.
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, gar unmöglich mit den gemachten Angaben eine Aussage zu machen. Denn wichtig erscheint mit, dass geprüft wird, ob Ihr Gatte eine gute Pensionskasse hat. Wenn ja, ist es so, dass man eigentlich mit zwei Kinder im Todesfall des Gatten eigentlich aus der 1. Säule und 2. Säule zur Witwenrente auch noch Waisenkinderrenten bekommt. Hier können allfällige Lücken entstehen, wenn man noch finanzielle Verpflichtungen hat wie ein Haus mit einer Hypothek. Dort wäre dann allenfalls eine Todesfallversicherung geeignet (Niedriges Einkommen als Witwe).

Im Invaliditätsfall glaube ich, wenn der Gatte eine gute Pensionskasse mit wirklich guten Risikoleistungen bei Invalidität und Tod (Hinterlassenenleistungen) hat, dass hier auch wieder unter Betrachtung und Berücksichtigung der Invalidenkinderrenten, eher keine Lücke besteht.

Die Sache sieht bei Ihnen als Nichterwerbstätige sicherlich anders aus! Hier könnte man sich überlegen ob ein Todesfallkapital oder eine zusätzliche Rente bei Erwerbsunfähigkeit (Versicherungslösung) Sinn machen würde. Hier sind die familiären und finanziellen Verhältnis ein wichtiger Faktor ob es hier tatsächlich eine Absicherung braucht. Oft hat man die Tendenz zuviel oder eben das falsche zu versichern.

In der Komplexität der Sache empfehle ich hier immer eine Person des Vertrauens, der Ihnen ehrlich und auch unabhängig Ihre Interessen prüft und darlegt. Auch hier keine einfach Sache, das weiss ich aus Erfahrung :)
Bank oder Versicherung, auch hier nicht ganz abschliessend zu beantworten aber wenn es rein ums Sparen geht sollte man eher eine Banklösung vorziehen, aber nicht in jedem Fall, denn bei einer Lebensversicherung hat man auch die Möglichkeit die Prämienbefreiung zu versichern, was wiederum eine Budgetsicherheit darstellt. Das Risiko ist sowieso bei einer Versicherung zu versichern. Auch hier sollte man genau die Angebote prüfen, denn es gibt wirklich schon bei einer Todesfallversicherung grosse Prämienunterschiede.

Ich hoffe, hiermit einen kleinen Einblick in die schwierige Materie der Versicherungen und Sozialversicherungen gegeben zu haben.

Mfg Antonio Mangino

Geneva
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Geneva »

Grüezi Herr Mangino

Ich mach mir schon lange Gedanken, wie wir uns optimal versichern können.
Personen: ich mein Mann und unsere Tochter 2 Jahre, war IV Fall aber sie ist jetzt gesund.
Unsere Krankenversicherung besteht aus Grund und Zusatzversicherung und für unser Auto haben wir nur Haftpflichtversicherung. Unfallversicherung hat mein Mann durch Arbeitgeber, ich hab 3 Jobs unregelmässig und bezahle sie selber.
Ansonsten haben wir gar keine Versicherungen mehr. Nicht für unsere Mietwohnung, nichts rechtliches, auch finanziell nicht und weiss nicht was es sonst noch gibt.

Wir sind nicht eingebürgert und z. Teil sind die Versicherungen extrem hoch vorallem beim Auto. Ich weiss nicht ob wir das ändern sollen, ich denke nicht, dass wir wieder auswandern.

Was emfehlen Sie unserer Familie?

Vielen Dank

Danke für Ihre Frage. Grunsätzlich möchte ich festhalten, dass Autoversicherungen in der Schweiz nicht wirklich billig sind. Da Sie nur die Haftpflichtversicherung haben, glaube ich auch, dass eine Optimierung nicht viel ausmacht. Aber wenn man von mehrere Anbietern mal sich Offerten zukommen lässt, kann es doch zu unterschieden kommen von Fr. 100.-- oder mehr!

Sie erwähnen, dass Sie drei Jobs haben. Sind Sie dort im Status einer Angestellten tätig? Wenn ja, sind Sie auch bei Ihren 3 Tätigkeiten automatisch gegen Unfall versichert zumindest für die Berufsunfälle. Das ist in der Schweiz obligatorisch, den Ihr Arbeitgeber muss eine obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG für seine Angestellten abschliessen. Wenn Sie sogar bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche im Druchschnitt arbeiten, dann sind Sie zusätzlich auch gegen Nichtberufsunfall versichert.

Da ich nicht weiss ob Sie als Selbständige oder Angestellte arbeiten verrichten kann ich definitiv nicht Stellung nehmen. Denn für Selbständige sieht die Sache anders aus.

Ansonsten bestehen für Ihren Mann natürlich alle gesetzlichen Versicherungen des Arbeitgebers so auch die Pensionskasse.

Was Sie sicherlich abschliessen sollten ist meiner Meinung nach eine Privathaftpflichtversicherung. Die ist absolut zwingend. Gesetztenfalls Sie oder Ihr Kind verursachen einen Schaden fahrlässig und es kommen Personen zu Schaden, kann es sehr schnell teuer werden. Auch Sachbeschädigungen können auch ins Geld gehen. Unbedingt abschliessen.

Betreffend Krankenkasse kann ich nur soviel sagen, dass wenn Sie eine Grundversicherung und die wichtigsten Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, dies auch im Normalfall genügen sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig geholfen zu haben.

mfg Antonio Mangino

MILIA
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von MILIA »

Grüezi Herr Mangino

Wie ist das, ich bin mit "meinem Mann" 8 Jahre im Konkubinat und wir haben eine 1 jährige tochter und eines ist unterwegs. ich arbeite nicht und mein Mann 100%.
Was macht es für Sinn, welche Vorsorgeversicherung / Versicherungen sollte ich für mich abschliessen, weil wir ja nicht verheiratet sind und ich nicht arbeite?

Vielen Dank für Ihre Inputs.

Freundliche Grüsse

SF

Danke für Ihre Frage.

Es ist festzuhalten, dass wenn Sie nicht verheiratet sind, Sie im Todesfall Ihres Partners keine Witwenrente aus der AHV zu erwarten haben. Es gibt nur eine Kinderrente.

Bereits diese grosse Lücke sollte geschlossen werden mit einer Todesfallversicherung.

Gleichzeitig ist in der Pensionskasse ihres Partners dringend zu prüfen, ob dort eine Lebenspartnerrente versichert ist und welche Bedingungen gelten für den Anspruch einer Lebenspartnerrente. Oft ist auch die Anforderung, dass der Pensionskasse der Lebenspartner schrifltich (Formular der Pensionskasse) angezeigt wird ansonsten auch in der Pensionskasse keine Lebenspartnerrente zu erwarten ist.

Gleichzeitig ergibt sich auch noch ein Problem bezüglich der erbrechtlichen Auseinandersetzung. Stellen Sie sich vor, dass im Todesfall des Partners grundsätzlich das Kind Erbe ist.

Auch das Problem, dass sämtliche Bankkonten im Todesfall des Partners gesperrt werden und Sie allenfalls nicht einmal mehr ein Zugriff bekommen führt im Alltag zu sehr grossen Problemen. Dies sollte auch geregelt werden. Unterschriftenregelung bei der Bank!

Zuletzt ist sicherlich ein Konkubinatsvertrag zu prüfen und allenfalls sicherlich ein Testament wo die frei verfügbare Quote dem Partner angerechnet wird, vorallem auch dann, wenn man sich finanziell verpflichtet hat mit einem Hauskauf und sonsitgen Verpflichtungen.

Es gibt noch sehr viele Themen zu dieser Situation Lebensgemeinschaft. Das war nur eine kleine Führungen durch die manigfaltigen Probleme und Hindernisse.

Sie sollten Sie wirklich professionell beraten lassen. :)

Mfg Antonio Mangino

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Lunarra
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Lunarra »

Guten Tag
Ich war bisher aufgrund von Ausbildungen nur teilweise oder nicht erwerbstätig. Deshalb ist meine Pensionskasse leer. Da ich nun nach Abschluss der Ausbildung mit Arbeiten beginne, ist im Familienbudget etwas übrig. Was macht am meisten Sinn? Pensionskasse auffüllen (wenn ja, wieviel darf ich pro Jahr einzahlen?), eine Säule 3a beginnen oder ein normales Sparkonto? Wir spielen auch mit dem Gedanken des Eigenheims. Was macht in diesem Fall mehr Sinn: bis dahin das Geld auf ein Sparkonto zur Seite zu legen oder in die PK/3a einzuzahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Danke für Ihre Frage.

Ihre Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. :)

Was hat Piorität?

Ich kann aber meine Gedanken wie folgt zusammen fassen:

Wenn Sie sich ein Eigenheim kaufen wollen, macht es sicherlich mehr Sinn dies auf dem Sparkonto zu horten. Aber die Steuerbelastung sollte man sicherlich auch unter diesem Aspekt bei allen überlegen mitberücksichtigen.

Aus diesem Grund empfehle ich in Ihrer Situation eine Mischform einerseits Geld zu sparen um die notwendigen geforderten Eigenmittel der Bank zu genügen (20 % Eigenmittel des Kaufpreises) und sicherlich auch eine Säule 3a zu häufnen um die jährliche Steuerbelastung zu reduzieren. Auch hier könnte man zusätzlich zur 3. Säule auch die sogenannten Fehljahre in der Pensionskasse nachzahlen. Dies nennt man freiwillige Einkäufe in der Pensionskasse. Dies wäre auch in Ihrer Steuererklärung abzugsfähig und könnte die Steuerbelastung gemeinsam mit der Einzahlung der 3. Säule entsprechend noch weiter verbessern.

Mischform ist wichtig, denn beachten Sie, wenn Sie Gelder der 3. Säule 3a und der Pensionskasse für die Woheigentumsförderung herauslösen möchten fallen einmalige Steuern an. Diese sind bei Ihren Überlegungen auch zu berücksichtigen.

Wieviel das Sie sich einkaufen können in der Pensionskasse ist abhängig von Ihrem aktuellen Lohn den Sie verdienen werden und vom Alter. Dies kann Ihnen die Pensioskasse errechen und ich kann Ihnen deshalb keine Zahl nennen. Wichtig ist, dass Sie die Fehljahre über mehrer Jahre einkaufen und nicht alles auf ein Mal um die Steuerbelastung über mehrer Jahr nachhaltig zu senken. Die als kleiner Hinweis! Planen heisst das Stichwort.

Mfg Antonio Mangino

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Dideldum
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Dideldum »

Grüezi Herr Mangino

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Was die Privathaftpflichtversicherung betrifft, haben Sie mir Ausführungen für Mieter angegeben. Was ist für Wohneigentümer zu beachten ? Leider habe ich Ihnen das nicht angegeben. :?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus

und mit freundlichen Grüssen

Dideldum
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Brigitte
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Brigitte »

luckygirl hat geschrieben:Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Zeit.
Schon seit geraumer Zeit machen mein Partner und ich uns Gedanken darüber, welche Versicherungen für unsere Familie wirklich wichtig sind.

Unsere Familienkonstellation: Unverheiratet, 1 Verdiener, 1 Tochter 1,5 Jahre und ab Februar 2012 ein 2. Kind (die Kinder wurden von meinem Partner dem Vater, direkt anerkannt).

Bitte könnten Sie uns sagen, welche Versicherungen für uns und unsere Kinder auf jeden Fall abgeschlossen werden müssen, damit wir in allen Lebenslagen gut abgesichert sind - in allen Lebensbereichen. Es sollten nicht zuviele Extras enthalten sein, da ich zurzeit Hausfrau bin und nicht verdiene. Allerdings hätten wir auch gerne die Möglichkeit in ein paar Jahren dann aufzustocken und noch die Absicherungen durch erweiterte Versicherungen zu verbessern.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüsse!
Danke für die Frage.

Solche Situationen sind ohne Unterlagen enorm schwierig zu benatworten.

Was ich machen kann ist immer ein paar Hinweise geben, denn ich würde für eine genaue Analyse sowohl den Versicherungsausweis der Pensionskasse inkl. Reglement Ihres Mannes benötigen um detailiertere Aussagen machen zu können.

Wichtig ist in der Pensionskasse zu prüfen, ob eine Lebenspartnerrente versichert ist. Wenn ja was sind die Anforderungen? Muss ein Formular ausgefüllt werden für die Anzeige an die Pensionskasse? Dies ist wichtig, dass dies geprüft wird.

Wie bereits schon mal in diesem Forum erwähnt ist die Situation bei der AHV nochmals ganz anders. Da Sie keine Witwenrente erhalten, da Sie nicht verheiratet sind, empfehle ich dringend eine Todesfallversicherung mit der entsprechenden Begünstigung des überlebenden Partners. Mindestens erhalten Sie in einem solchen Fall ein Kapital um die sofort anfallenden Auslagen decken zu können. Diese Kapital kann z.B. auch für die Kosten der Kinderkrippe sowie Kinderhort allenfalls für die Ausbildung der Kinder verwendet werden. Auch ist ein Todesfallkapital hilfreich um die sonstigen finanziellen Belastungen reduzieren oder im Gleichgewicht halten zu können.

Auch ein Testament ist zwingend da die Kinder erbberechtig sind und somit nur die Kinder einen Anspruch haben. Das kann in vielen Situationen dazu führen, dass es zu schwierigen Momenten kommt, da das Geld des Erblassers sicher gestellt werden muss bis die Kinder darüber verfügen können!

Es gibt viele Themen, die man auch hier noch beachten sollte. Wenn es um Versicherungen geht, dann empfehel ich noch das übliche wie die Privathaftpflichtversicherung und Hausrat sowie die Krankenkasse.

Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, wenn es um die Kinder geht, dass man die Kinder gegen eine mögliche Invalidität absichern sollte. Denn die Kinder erhalten erst mit 18 eine Invalidenrente. Dies kann zu einer finanziellen Belastung führen. Es gibt heute auf dem Makrt diverse Kinderrisikoversicherungen, die sogar mit einem Sparteil kombiniert werden können. Dies ist sicherlich zu prüfen.

Ich hoffe, Ihnen mit einem Ausführung ein wenig Durchblick gewährt zu haben.

Mfg. Antonio Mangino

Fox
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Re: 26.9.-2.10.2011: Versicherungsfachmann

Beitrag von Fox »

Grüezi Herr Mangino

Herzlichen Dank, dass sie sich Zeit für unsere Anliegen nehmen!

Vor 3.5 Jahren hatte ich einen Autounfall, ein anderer Wagen ist mir hinten aufgefahren. Ich trug ein Schleudertrauma mit Bandscheibenvorfall davon. Nach einem Behandlungsmarathon bei div. Ärzten ging es mir besser. Die Unfallversicherung zahlte damals ohne zu zögern.

Seit einem halben Jahr habe ich wieder starke Schmerzen und Gefühlsausfälle in den Armen/Händen. Ich meldete den Rückfall der Unfallversicherung und bekam nun ein Schreiben, dass dies nicht mehr eindeutig auf den Unfall zurückzuführen sei und die Krankenkasse zuständig sei. Ich bin damit nicht einverstanden! Erstens wollte ich dieses Jahr die KK wechseln ( und komme mit dieser Diagnose sicher nur mit Vorbehalt in die Zusatzversicherungen) und zweitens hab ich bei der KK einen Selbstbehalt von 2500.-.

Was denken sie, macht es einen Sinn, wenn ich mich gegen diesen Entscheid wehre oder ist das aussichtslos? Soll ich dazu einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung) einschalten?

P.s:Meine Hausärztin sagt, ich sei wohl so lange beschwerdefrei gewesen wegen den Schwangerschaften und dem für Beschwerden dieser Art günstigen Hormonhaushalt.

MfG Fox
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