Konkubinatsabsicherung
Moderator: conny85
- chrötli85
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Konkubinatsabsicherung
Hallo zusammen
Mich nimmt es wunder wie ihr -die nicht verheirateten- euch gegenseitig (mit dem Partner) abgesichert habt.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Mich nimmt es wunder wie ihr -die nicht verheirateten- euch gegenseitig (mit dem Partner) abgesichert habt.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Re: Konkubinatsabsicherung
Wir sind zwar verheiratet seit wir Kinder haben, wir haben aber im Konkubinat ein Haus gekauft. Folgendes haben wir gemacht:
Todesfallrisikoversicherung auf zwei Leben (wenn beide miteinander sterben wird die Summer nur einmal ausbezahlt)
Testament
Gegenseitige Begünstigung in der Pensionskasse
Todesfallrisikoversicherung auf zwei Leben (wenn beide miteinander sterben wird die Summer nur einmal ausbezahlt)
Testament
Gegenseitige Begünstigung in der Pensionskasse
sie 2009
er 2010
er 2010
Re: Konkubinatsabsicherung
Weil wir gemerkt, dass die gegenseitige Absicherung als unverheiratetes Paar ziemlich umständlich ist, haben wir geheiratet.
Re: Konkubinatsabsicherung
ich hab mich in diese Thematik richtig eingearbeitet - und dann haben wir geheiratet. Die Absicherung mit Verträgen etc. ist umständlich, risikoreich und teuer - die Hochzeit ist schnell gemacht und kostet einen kleinen Beitrag. Und ehrlich gesagt (obwohl ich NIE NIE NIE heiraten wollte) es ist eigentlich auch noch schön...
Übrigens - die Absicherung nicht "nur" für Todesfall o.ä. machen - vorallem auch auf Hinblick einer Trennung!
Übrigens - die Absicherung nicht "nur" für Todesfall o.ä. machen - vorallem auch auf Hinblick einer Trennung!
- Schneeflocke2016
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Re: Konkubinatsabsicherung
Ich kann hier nur zu 100 % unterschreiben. Dieser Text könnte von mir seinUps... hat geschrieben: ↑Fr 10. Mai 2019, 10:28 ich hab mich in diese Thematik richtig eingearbeitet - und dann haben wir geheiratet. Die Absicherung mit Verträgen etc. ist umständlich, risikoreich und teuer - die Hochzeit ist schnell gemacht und kostet einen kleinen Beitrag. Und ehrlich gesagt (obwohl ich NIE NIE NIE heiraten wollte) es ist eigentlich auch noch schön...
Übrigens - die Absicherung nicht "nur" für Todesfall o.ä. machen - vorallem auch auf Hinblick einer Trennung!
grosse Brüeder, April 2016
chlini Schwöster, Juni 2019
chlini Schwöster, Juni 2019
- chrötli85
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Re: Konkubinatsabsicherung
Wir wollten resp. wollen eigentlich nicht heiraten aber die Sache ist ohne Ehe doch sehr ernüchternd.
Und irgendwie fühlt sich unter diesem Aspekt zu heiraten nicht richtig an.
Ein bisschen wie früher wenn man SS war
Danke für euer Feedback.
Und irgendwie fühlt sich unter diesem Aspekt zu heiraten nicht richtig an.
Ein bisschen wie früher wenn man SS war
Danke für euer Feedback.
Re: Konkubinatsabsicherung
unter welchem Aspekt sollte es sich denn besser anfühlen? Ihr habt ja schon Kinder zusammen, oder? Was soll es da noch mehr an "richtigen" Aspekten geben?
Kann ich grad nicht verstehen, wenn ihr gar nicht heiraten wollt, es sich aber dann falsch anfühlt weils zur Absicherung der "schwächeren" Partei gilt?
Kann ich grad nicht verstehen, wenn ihr gar nicht heiraten wollt, es sich aber dann falsch anfühlt weils zur Absicherung der "schwächeren" Partei gilt?
Re: Konkubinatsabsicherung
Also wir heiraten genau wegen diesem Aspekt. Wir haben Kinder und lieben uns, dazu brauchen wir keine Heirat. Aber zur gegenseitigen Absicherung, weil wir schlichtweg zu faul sknd, alles vertraglich zu regeln und trotzdem nicht gleichgestellt zu sein. Und auch wenns vorallem aus diesen Gründen ist, feiern wir trotzdem richtig in weiss und mit Fest mit Freunden und Familie. Fühlt sich überhaupt nicht erzwungen an, sondern wir habfn uns für diesen Weg entschieden und das feiern wir.
- Cary2000
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Re: Konkubinatsabsicherung
Wir haben uns gegenseitig begünstigt bei der Pensionskasse und der 3. Säule
Eine Patientenverfügung mit medizinischer Vollmacht erteilt und gegenseitig eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Wir sind aber auch beide berufstätig. Würde einer von uns aufhören oder stark zurückschrauben würde ich wohl auch einen Unterhaltsvertrag machen. Wenn ihr gemeinsames Eigentum bewohnt würde ich einen Konkubinatsvertrag machen, in dem dies im Falle der Trennung auch geregelt wird.
Eine Patientenverfügung mit medizinischer Vollmacht erteilt und gegenseitig eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Wir sind aber auch beide berufstätig. Würde einer von uns aufhören oder stark zurückschrauben würde ich wohl auch einen Unterhaltsvertrag machen. Wenn ihr gemeinsames Eigentum bewohnt würde ich einen Konkubinatsvertrag machen, in dem dies im Falle der Trennung auch geregelt wird.
- danci
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Re: Konkubinatsabsicherung
Man hört immer: "gegenseitig absichern" und "durch Heirat ist man abgesichert", aber letztlich ist das nicht ganz so einfach, denn es sind verschiedene Aspekte, die teilweise individuell sind. Auch die Heirat ist u.U. ein grosses finanzielles Risiko Und auch in der Ehe kann es gute Gründe für eine zusätzliche vertragliche Absicherung (Versicherung, Ehevertrag oder einfach speziell angelegtes Bankkonto) geben. Die Ehe ist neben der romantischen Komponente hat ein Vertrag und es macht Sinn, diesen kurz durchzulesen und zu überlegen, ob man ihn abschliessen will.
Darum:
Was willst Du gerne absichern? Todesfall? Trennungsfall? Beides?
Was ist Euch wichtig (finanzielle Selbständigkeit oder Lösung, bei der beide gleichviel haben/erhalten)?
Wie sind die Einkommen verteilt? Arbeiten beide im ähnlichen Rahmen?
Besteht gemeinsames Vermögen? Evtl. sogar Wohneigentum? Schulden?
Ist jemand von Euch selbständig?
Neben dem finanziellen sind auch Dinge wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung etc. zu bedenken. Wer soll Entscheidungen treffen, wenn der andere es nicht mehr kann? Als Konkubinatspartner ist man rechtlich keint "Angehöriger".
Diese Aspekte sind wichtig, um zu entscheiden, was Sinn macht und was man überhaupt will..
Darum:
Was willst Du gerne absichern? Todesfall? Trennungsfall? Beides?
Was ist Euch wichtig (finanzielle Selbständigkeit oder Lösung, bei der beide gleichviel haben/erhalten)?
Wie sind die Einkommen verteilt? Arbeiten beide im ähnlichen Rahmen?
Besteht gemeinsames Vermögen? Evtl. sogar Wohneigentum? Schulden?
Ist jemand von Euch selbständig?
Neben dem finanziellen sind auch Dinge wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung etc. zu bedenken. Wer soll Entscheidungen treffen, wenn der andere es nicht mehr kann? Als Konkubinatspartner ist man rechtlich keint "Angehöriger".
Diese Aspekte sind wichtig, um zu entscheiden, was Sinn macht und was man überhaupt will..
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Die Kleine, 2015
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