Hallo zusammen.
Kennt sich jemand damit aus?
Wir finden es nämlich absolut unlogisch was grad hier abgeht und daher hätte ich gerne Auskunft ob das so korrekt ist...
Frage:
Wenn man im Kanto X eine Prämienverbilligung erhalten hat aber mitten im Jahr in einen anderen Kanton Z umzieht, ist es korrekt das dann Kanton X bis Ende Kalenderjahr weiter für die Verbilligung aufkommt ( da zugesprochen fürs Jahr) oder ist nun ab umzugsdatum der Kanton Z zuständig?
Ganz kurios wurde uns gesagt das unsere älteste im alten Kanton fürs neue halbe Schuljahr den Antrag bei stellen müsste, hier aber nicht.
Dafür seien Sie erst zuständig wenn das Jahr 2022 beginnt.
Ich bin aus allen Wolken gefallen!
Das ist doch komplett unlogisch!
Help!
Prämienverbilligung frage
Moderator: conny85
Prämienverbilligung frage
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen
Re: Prämienverbilligung frage
Das ist korrekt so, da die Prämienverbilligung auf den Steuerberechnungen des letzten Jahres basiert.
Re: Prämienverbilligung frage
Und unsere Tochter die im Moment keine Verbilligung bekommt ( braucht Nachweis der Schule jeden Sommer), muss also im alten Wohnort nochmal den Antrag stellen?
Ich find es etwas unfair, da im alten mein Mann und ich keine Verbilligung bekommen hatten und hier im neuen Kanton hätten wir welche.
Ich find es etwas unfair, da im alten mein Mann und ich keine Verbilligung bekommen hatten und hier im neuen Kanton hätten wir welche.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen