Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Ups...
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Ups... »

@Papah

Beim Wechsel der direkten Vorgesetzten ist klar, dass man eines verlangt (meist wird das ja sogar angeboten)... ansonsten hat man jedes Jahr ein Quali-Gespräch was ja genug über die aktuelle Arbeitsleistung aussagt, oder?

Und dann ist es auch noch, wie es beim anderen ankommt. Du kannst gerne nach 3 Jahren ein Zwischenzeugnis verlangen, nur weil du einfach eines willst - und wie kommts bei dem bei dem es du verlangst an? wohl eher nicht so wie du es meinst, sondern - er sucht eine Stelle.... sowas kann Vor- oder eben auch Nachteile haben...

Lunida
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Lunida »

@Papah
Ups hat recht : Bei jährlichen schriftlichen Quali-Gesprächen ist es sicher nicht nötig, sich alle 2-4 Jahre ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Nach so ca. 5 Jahren macht es aber sicher Sinn. Bei Vorgesetztenwechsel unbedingt eines verlangen!

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Mondschrein
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Mondschrein »

Wie sieht das eigentlich aus wenn wenig oder viele arbeitswechsel im cv stehen. Viele werden wohl nicht gerne gesehen, zu wenige wohl auch nicht, oder? Schaut ihr da drauf?
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Phase 1
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Phase 1 »

Lunida hat geschrieben:@Phase 1
Du kannst nur selber ein Zeugnis entwerfen, wenn der AG bereit ist, es dann so zu unterschreiben bzw. so zu übernehmen. Wenn der AG Deinem Mann kein Zeugnis ausstellen will (und offenbar auch nicht muss), darfst Du ja nicht selber ein Zeugnis im Namen des AG schreiben :!: Das wäre dann Dokumentenfälschung und ist strafbar!
Also was da wieder reinintepretiert wird :roll:
Hast du meine frage wohl falsch gelesen!!
Also nochmal, wenn wir selbst das Zeugnis schreiben, fehlt ja briefkopf ect von der Firma.
Wie sieht das denn aus wenn nur die unterschrieft vom ag drunter steht?
Ich meine das merkt doch dann jeder das das Zeugnis selbst verfasst wurde und der ag nur unterschrieben hat, oder?

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Phase 1
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Phase 1 »

Lunida hat geschrieben:@Shiraz
Das stimmt so nicht. Wenn er selbstständig war, dann war er in dem Sinn nicht beim AG angestellt - und dann hat er auch kein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Wir haben auch solche "Mitarbeiter". Sind bei uns nicht auf der Payroll, sondern werden über die Buchhaltung (als Selbstständige) bezahlt. Erscheinen aber nirgends auf unserem Headcount, weil sie eben als Externe gelten. Die haben auch nicht einen Vertrag wie unsere Mitarbeiter, sondern arbeiten im Auftragsverhältnis (befristet oder unbefristet) für uns. Und bei denen sind wir auch nicht zu einem Zeugnis, sondern nur zu einer Arbeitsbestätigung verpflichtet. Da hat der Anwalt also absolut recht!
Sonrie und shiraz genau so ist gg angestellt.
Wobei er ein soll zu erfüllen hatte und teilweise als unteragent gearbeitet hat.
Also aufträge hat er von der Firma bekommen.
Wie er die und ob er die erledigt war aber sein ding.
Er kaufte das material selbst auch ein und so weiter.
Wobei buchhaltung ect das ganze die Firma übernommen hatte.

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shiraz
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von shiraz »

Also, somit gibt's keine Birne: der AG ist verpflichtet, auf Verlangen des Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

lavendelstrauch
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von lavendelstrauch »

Hallo zusammen

Ich muss mich in der nächsten Zeit um eine neue Arbeit kümmern. Nun hätte ich noch einige Fragen.

Ich bin nach der Matur ausgezogen, habe jeden xxx-Job angenommen um die Miete bezahlen zu können, viel auch temporär, immer mal wieder 1-2 Monate nichts gehabt. Muss ich für diese sehr kurzen Lücken, jedesmal eine Zeile mit arbeitslos einfügen?

Baldmöglichst habe ich mit einem Fernstudium begonnen. In den 5 Jahren, die ich zum Bachelor gebraucht habe, habe ich mit Ausnahme einer 5 Monatigen Pause (arbeitslos) immer 100% gearbeitet und ein Kind bekommen. Soll ich in dieser "Pause" arbeitslos oder Weiterbildung schreiben? Irgendwie ist beides falsch.

Bisher habe ich jeweils unter Rubrik "Arbeit" alle Stellen aufgelistet ohne die kurzen Lücken zu erklären, unter "Ausbildung" das Studium und im Begleitbrief kurz aufgeführt, dass Arbeit, Ausbildung und Familiengründung parallel gelaufen sind und ich mich, bevor ich das Studium anfangen konnte, zuerst in eine einigermassen komfortable Position bringen musste, und deshalb angenommen habe, was mir angeboten wurde.

Bei der neuen Arbeit möchte ich vorallem mit der letzten Anstellung (6 Jahre) und dem Bachelorstudium punkten, sowie natürlich mit Organisationstalent.

Hat jemand Anregungen?

lg lavendelstrauch

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lunita
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von lunita »

Phase 1 hat geschrieben:
Lunida hat geschrieben:@Phase 1
Du kannst nur selber ein Zeugnis entwerfen, wenn der AG bereit ist, es dann so zu unterschreiben bzw. so zu übernehmen. Wenn der AG Deinem Mann kein Zeugnis ausstellen will (und offenbar auch nicht muss), darfst Du ja nicht selber ein Zeugnis im Namen des AG schreiben :!: Das wäre dann Dokumentenfälschung und ist strafbar!
Also was da wieder reinintepretiert wird :roll:
Hast du meine frage wohl falsch gelesen!!
Also nochmal, wenn wir selbst das Zeugnis schreiben, fehlt ja briefkopf ect von der Firma.
Wie sieht das denn aus wenn nur die unterschrieft vom ag drunter steht?
Ich meine das merkt doch dann jeder das das Zeugnis selbst verfasst wurde und der ag nur unterschrieben hat, oder?
@phase
man schreibt ihm nur den text vor. den übernimmt die firma und schreibt selbstverständlich ein offizielles firmenzeugnis mit logo usw.

nicht du als angestellte schreibst das zeugnis und hältst es für die unterschrift hin.
maturand + musiker

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Tante82
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Tante82 »

https://bewerbung.com/lebenslauf/layout/

Hab mir jemand empfohlen und ich finds super! Hab grad einen weiteren neuen Lebenslauf erstellt für meinen Mann

Lunida
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Lunida »

@Phase1
Nochmals: Grundsätzlich ist zuerst einmal die Frage zu klären, ob Dein Mann überhaupt Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat oder nur auf eine Arbeitsbestätigung. Das hat Euch ja offenbar ein Anwalt schon beantwortet - und auch wenn Shiraz es offenbar besser weiss :wink: : Ich würde da eher dem Anwalt vertrauen. Aber zur Sicherheit könnt Ihr diese Frage ja nochmals von einem anderen Anwalt prüfen lassen. Wenn auch der sagt, dass Dein GG nur eine Arbeitsbestätigung zugute hat, dann ist das halt so. Wenn er ein Arbeitszeugnis zugute hat, könnt Ihr dem AG einen (selber geschriebenen) Vorschlag unterbreiten (wobei ich Euch nochmals raten würde, diesen ohne Fachkenntnisse bzw. ohne grosse Ahnung von Arbeitszeugnissen von einem Profil schreiben zu lassen!). Diesen Vorschlag von Euch kann der AG so übernehmen (d.h. auf Firmenpapier schreiben und unterschreiben), muss er aber selbstverständlich nicht. Er kann auch selber ein Arbeitszeugnis schreiben oder Euren Vorschlag noch so abändern, wie es für ihn stimmt. Aber wenn Dein GG ein Zeugnis zugute habt, dann muss der AG auch eines geben - entweder ein selber geschriebenes oder einen Vorschlag von Euch annehmen. Tut er beides nicht :arrow: vor Arbeitsgericht gehen und klagen. Nur so läuft's.

@Mondschrein
Auf die Anzahl der Stellenwechsel schaut man sogar SEHR genau! Und: Viele kürzere Einsätze bzw. viele Stellenwechsel sind sehr negativ (sog. "Job Hoppers"). Aber genau so kann es schwierig sein, wenn jemand 15 Jahre oder mehr beim gleichen AG war... oder 30 Jahre alt und erst eine einzige Stelle seit Lehrabschluss (d.h. seit über 10 Jahren beim gleichen AG). Im Schnitt ist es schon gut, wenn man so 3-5 Jahre bei einem AG bleibt. Wenn es eine grosse Firma ist, in der man alle 2-4 Jahre mal aufgestiegen ist oder in eine andere Abteilung gewechselt hat, kann es natürlich auch länger sein. Aber eben: CV's, wo jemand alle 1-2 Jahre wieder die Stelle gewechselt hat (oder noch häufiger) sind nicht selten der Killer... genau so, wie wenn es öfters mal Unterbrüche (Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.) zwischen den einzelnen Stellen hat. Darauf wird sehr stark geachtet. Und bei mir werden Dossiers von Bewerbern, die häufige Stellenwechsel hatten, effektiv im ersten Durchgang schon wieder retourniert - aus folgendem Grund: Häufige(re) Personalfluktuationen sind einer der grössten finanziellen Posten in einem Unternehmen. Häufige Abgänge und Neuzugänge tun auch einem Team nicht gut und schaden der Qualität der Arbeit (es geht auch immer wieder viel Know-How verloren). Deshalb legt man Wert auf Mitarbeiter, die über eine gewissen Loyalität und Konstanz verfügen. Wenn nun jemand einen CV hat, in dem man sieht, dass er oder sie die letzten 10 Jahre alle 1-2 Jahre die Stelle gewechselt hat, muss man halt schon damit rechnen, dass die Person auch bei einer allfällig neuen Stelle wieder nach 1-2 Jahren geht. Und grundsätzlich sagt man, dass eine Person je nach Job erst nach 3-6 Monaten anfängt wirklich produktiv zu werden/arbeiten. Wenn dann jemand 6-12 Monate, nachdem er anfing produktiv zu werden, schon wieder geht, man wieder jemanden Neuen suchen muss (was immer Zeit und Geld kostet), wieder jemanden einarbeiten muss, etc. lohnt sich das einfach nicht. Und deshalb - ja, wie gesagt: Auf häufige Stellenwechsel wird SEHR geachtet - und meisten haben es Bewerber, die häufige Stellenwechsel hatten, schon recht schwierig bei der Stellensuche. Ein Vorteil ist es definitiv nicht!

@lavendelstrauch
Ich würde es so lassen, wie Du es bisher gemacht hast.

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shiraz
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von shiraz »

http://www.arbeitszeugnis.ch/rechtliche-grundlagen


Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für ein Arbeitszeugnis findet sich in Art. 330a OR, welcher wie folgt lautet:
•Abs. 1: “Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.”
•Abs. 2: “Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.”
•Abs. 1 des Art. 330a OR statuiert nicht nur die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, sondern umschreibt auch den Minimalinhalt, den das Arbeitszeugnis aufweisen muss. Zum vorgeschriebenen Inhalt gehören Angaben über:
◦Art des Arbeitsverhältnisses
◦Dauer des Arbeitsverhältnisses
◦Leistungen des Arbeitnehmers
◦Verhalten des Arbeitnehmers

Unter Elemente des Arbeitszeugnisses wird auf den geforderten Inhalt des Arbeitszeugnisses näher eingegangen.

Unverzichtbarkeit des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis

Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass es sich beim Zeugnis im Sinne von Art. 330a OR um einen zwingenden Anspruch des Arbeitnehmers handelt, auf welchen er zumindest während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und einen Monat nach dessen Beendigung nicht verzichten kann. Eine Verzichtserklärung wäre unwirksam, unbesehen davon, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgt sein sollte.
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Majoties »

Was würdet ihr tun am Vorstellungsgespräch hies es Mitte Woche kriege man Bescheid nun ist schon eine Woche drüber würdet ihr mal anrufen.?
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Lunida
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Lunida »

@Majoties
Es ist wahrscheinlich kein gutes Zeichen. Aber wenn Dir vor über einer Woche Bescheid versprochen wurde, kannst Du sicher mal anrufen.

@Shiraz
Ich weiss: Du hast immer recht :wink: . Sogar wenn 10 Anwälte etwas anderes sagen würden, hättest Du noch recht :lol: . Von daher: Alles ok! Von mir aus können wir das gerne so stehen lassen, ohne dass Du das Forum seitenweise mit weiteren copy-pastes (google sei dank :wink: ) füllen musst :lol: .

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NaRaRa
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von NaRaRa »

Liebe Lunida und alle anderen Profis

Merci für die Zeit die ihr hier investiert und die vielen tollen Tips :D

Ich habe meinen Lebenslauf nach euren Ratschlägen aktualisiert.

Meine Frage:
Letzte Woche habe ich mit meiner Schwägerin gesprochen.
Sie hat vor wenigen Monaten die Stelle gewechselt (Probezeit fertig), ist aber nicht wirklich glücklich.
Es gibt offenbar mit einer der Mitarbeiterinnen Probleme und auch sonst, also mit der Arbeit an sich, schien sie mir nicht so zufrieden.
Sie fragte mich ob ich in meiner Umgebung etwas offenes wüsste, sie zieht einen Wechsel in Betracht.
Ausserdem fragte sie mich nach Ideen, wie sie im Motivationsschreiben einen so schnellen Wechsel am besten umschreiben könnte, ohne dass es abschreckend klinge.
Was meint ihr? Gibt es Möglichkeiten?
Ich habe ihr zum durchhalten geraten - meist ist ja der Anfang an einem neuen Ort schon etwas mühsam.
Vor allem wenn man länger am alten Ort angestellt war.
Ich nehme an, dass HR Leute von bei so schnellen Wechseln etwas stutzig werden, oder nicht?

Merci fürs zulesen :wink:
Äs Grüessli

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Ups...
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Ups... »

Ich bin der Meinung man darf auch mal zugeben, dass eine Wahl nicht die Richtige war. Schreckt wohl erst ab, wenns dann andauernd so ist - wenn der Rest des Lebenslaufes i.O. ist ist eine schnelle Suche nach wenigen Monaten mit der Begründung hat mir nicht so gefallen besser als nach 1,5 Jahren...

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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Lunida »

@NaRaRa
Es kommt extrem auf den Lebenslauf drauf an. Wenn sie vorher nur Stellen drin hat, wo sie immer mindestens 2-3 Jahre geblieben ist, ist es kein Problem - das kann jedem mal passieren, dass man mit einer Stelle nicht so happy ist und halt innert des ersten Jahres wieder geht. So 1 bis max. 2 kürzere Stellen verträgt ein CV schon. Wenn sie hingegen vorher schon 2-3 kürzere Stellen hatte, würde ich ihr raten, mindestens 2 Jahre durchzubeissen. So "Job Hopper-CV's" (d.h. CV's, die mehrere kürzere Stellen drin haben) haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Darauf achten wir HR-Leute sehr!

Für die Bewerbung würde ich ihr raten, im Bewerbungsschreiben halt ganz transparent zu schreiben, dass die Arbeit nicht ganz dem entspricht, was sie sich erhofft hat - und den Fokus vorallem auf die im Inserat beschriebenen Tätigkeiten legen und schreiben, was ihr an denen viel mehr entsprechen würde und warum.

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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Allegra85 »

Hallo zusammen

Ich habe eine Einladung zu meinem ersten Vorstellungsgespräch seit Herbst 2007 bekommen! :D Bin gerade sehr aufgeregt! :mrgreen:
Leider habe ich gerade nochmals das Inserat durch gelesen und ich erfülle nicht gerade viel Punkte oder anders gesagt, da wird schon echt viel verlangt. :oops: Hoffe jetzt einfach mal, dass sie dann nicht mein Englisch beim Vorstellungsgespräch prüfen möchten, dass ist nämlich zimlich aus der Übung. Schliesslich bewerbe ich mich auf einen technischen Beruf und bringe viel Erfahrung genau in diesen Bereichen, die geforderert werden mit.

Was zählt ihr für stärken und schwächen auf? Finde das extrem schwierig....
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Mondschrein
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Mondschrein »

Allegra
Schau mal hier http://www.job-arbeit-beruf.at/schriftl ... aften.html



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Mondschrein
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Mondschrein »

http://www.schlagfertigkeit.com/bewerbu ... n-staerken

Für die schwächen


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Lunida
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's

Beitrag von Lunida »

@Allegra85
Sie haben ja Deinen CV gesehen und wissen von daher, was Du mitbringst - deshalb einfach nur: Congrat und toi toi toi für's Vorstellungsgespräch.

Betreffend Stärken und Schwächen: Da würde ich nicht aus einer Liste auswählen, sondern ganz einfach und ehrlich sagen, was Deine Stärken und Schwächen sind. Ich finde nicht, dass man da besonders "strategisch" antworten sollte. In einem Vorstellungsgespräch geht es ja darum, dass man sich gegenseitig möglichst gut kennen lernen kann um herauszufinden, ob es passt. Und Du wirst ja selber am Besten wissen, was Deine Stärken und Schwächen sind - und das würde ich einfach ganz klar und transparent sagen. Nützt ja nichts, wenn Du z.B. bei den Stärken "belastbar" sagst, obwohl Du es gar nicht bist. Wenn sie genau darauf Wert legen (weil extrem viel Arbeit, auch viel Chaos, etc.) und Du dann damit nicht klar kommst, bringt das niemandem etwas. Genau so bei den Schwächen: Ganz klar sagen, was man vielleicht weniger gut kann bzw. noch Optimierungspotential hat. Ich z.B. frage oft darauf: "Erzählen Sie mir ein Beispiel - wo kam diese Stärke mal zum Zug?" oder "Erzählen Sie mir eine Situation, in der Sie über Ihre Schwäche gestolpert sind". Spätestens dann merkt man, ob der Bewerber wirklich eine eigene Schwäche/Stärke gesagt hat oder sich einfach etwas aus den Fingern gesogen hat :wink: .

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