Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

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Moderator: conny85

Kira
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Kira »

Wenn ihr das aber selber machen wollt, benötigt ihr doch nur Offerten fürs Material. Fragt diese bei den entsprechenden Fachgeschäften an.

kätzli
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von kätzli »

nur ganz kurz betreffend Eigenleistung an den Steuern abziehen:
Wir haben einen Bauer hier der an vielen Grundstücken Hecken schneidet usw. Dies konnte ich letztes Jahr voll bei den Steuern abziehen. Nun frage ich mich warum ich oder GG überhaupt noch etwas machen im Garten. Denn machen wir das selbst kostet es und Zeit, Nerven und Geld (Rasenmäher, Heckenschere, Trimmer, usw.). Warum lassen wir nicht sogar den Rasen mähen, liegen im Liegestuhl und schauen zu und denken dabei an die Steuerrechnung welche kleiner wird. Ich verstehs echt nicht.... Seid ihr sicher dass Eigenleistung nicht irgendwie abgezogen werden kann. ZB eine gewisse Stundenanzahl pro Jahr dafür keine Gärtnerrechnung???
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Ups...
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Ups... »

Eigenleistung kann nie abgezogen werden.

Und ehrlich, von dem Betrag, den ihr dem Bauer bezahlt, wie viel kleiner wird dann die Steuerrechnung?

z.B. Ihr zahlt dem Bauer 1'000 - wenn die Steuerrechnung dann 200 kleiner wird ist es schon viel. Dann hat euch das rumliegen und zugucken keine Nerven gekostet, aber 800. Wenn es euch das Wert ist, bzw. ihr das Geld habt - logo, wieso auch nicht.

Aber soviel Geld haben wir leider nicht...

Jamiro

Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Jamiro »

Ja, ich bin sicher: Eigenleistung kann nicht abgezogen werden. Dafür könntest Du aber die Anschaffung eines Roboter-Rasenmähers geltend machen (kein Witz, gibt ein Bundesgerichtsurteil darüber)- vielleicht wär das ja was? Da kannst Du dann auch im Liegestuhl liegend zusehen... :wink:

So oder so können diese Kosten nur geltend gemacht werden, falls die 20% des Eigenmietwerts überschritten werden. Wir z.B. kommen nicht jedes Jahr über diese Pauschale.

Geneva
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Geneva »

@Jamiro könntest du für meich ein Bsp. Machen? Wie sieht so eine Rechnung aus? Danke

Jamiro

Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Jamiro »

Bsp. Eigenmietwert = 20'000 (wird vom Steueramt berechnet), davon darfst Du entweder pauschal 20%, sprich 4000, oder den effektiven Unterhalt abziehen. Den Rest musst Du als Einkommen versteuern.
Abzugsfähig sind werterhaltende Kosten sowie folgender Unterhalt: Kaminfeger, Gärtner, Verwaltungskosten und Erneuerungsfonds bei STWEG, Hauswartung, Reparaturen im und ums Haus/Wohnung etc. Heizöl/Strom/Wasser sind nicht abzugsberechtigt.
Bei uns ist es z.B. so, dass wir in einer relativ neuen Wohnung wohnen und recht tiefe NK haben. Wir zahlen ca 4000.--/Jahr NK inkl. Heizöl. Wenn also nichts ausserordentliches (Kühlschrank-Reparatur, Fassadenrenovation, Zimmer neu streichen oder was auch immer) anfällt, bleiben unsere effektiven Kosten unter der Pauschale, die wir so oder so abziehen können.

Nanny
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Nanny »

Danke Papah und Schwups, hat mich Wunder genommen, wir sind aber auch nicht grad die, die gröbere Sachen selber machen - ausser gärtnern.
aylene73 hat geschrieben:
Schwups hat geschrieben:Könnte ich im Jahre 2016 CHF 20'000.00 vom Säule 3a bei Bank X zurückziehen und dann im Jahre 2017 noch der gleiche Betrag von der Bank Y?
Ja, das kannst du. Du kannst einfach vom selben Konto nur alle 5 Jahre beziehen. Darum macht es auch Sinn mehrere Säule 3a Konti zu haben.
Allerdings werden die Bezüge von verschiedenen Konti innerhalb von 5 Jahren steuertechnisch zusammengezählt und somit höher versteuert. Also wenn du im 2016 CHF 40'000 beziehst bezahlst du im Total gleich viel Steuern darauf wie wenn du jetzt CHF 20'000 beziehst und im 2019 nochmals CHF 20'000. Du erhältst dann im 2019 rückwirkend eine Steuernachforderung für 2016.
Hier erfährt man ja immer wieder nützliche Tipps!
@aylene: OT - Ist das mit der Besteuerung innerhalb von 5 Jahren auch bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters, oder nur bei Vorbezug für Wohneigentum?
D.h. meine Mutter hat sich frühzeitig pensionieren lassen mit 60. Sie hat 2 oder 3 - 3a Konten.
Nun wollte sie eines auflösen. Ich hab mal ausgerechnet was sie zahlen müssten und mich hats fast aus den Latschen gehauen! Meine Eltern haben aber kein Eigentum und somit überhaupt keine Abzugsmöglichkeiten und wohnen noch in einem Ostschweizer Kanton wo die Steuern sehr hoch sind. Da frage ich mich echt, ob es sich überhaupt lohnt 3. Säule zu führen wenn nachher dafür der Hammerschlag kommt (im Falle meiner Eltern).

@Schwups: Ich denke steuertechnisch lohnt sich auf alle Fälle für das Wohneigentum die 3a Gelder zu beziehen solange Du noch den Kinderabzug geltend machen kannst. Du arbeitest ja auch "nur" Teilzeit und bist nicht verheiratet, da zahlt man ja dann auch nochmals weniger Steuern, als wenn Du wartest bis Du evtl. später wieder hochprozentiger arbeitest.
Das Beispiel von meinen Eltern hat mir dies jetzt bestätigt.

Nanny
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Nanny »

Geneva hat geschrieben: Wenn ich jetzt 30 000 für Renovierung möchte, die Renovation aber aus steuertechnischen Gründen nicht sofort mache sondern über die Jahre verteilt, muss ich das der Bank sagen oder spielt es keine Rolle?

Die Wohnung ist über 30 Jahre alt aber gut erhalten, die Renovation ist eher optische Sache nicht grad notwendig. Das wär ja Werterhaltung und nicht Wertsteigerung oder?
Die Frage ist, ob Du schon 3 Jahre lang für eine Hypothek Zinsen zahlen willst, welche Du nicht brauchst? Ich glaube der Bank ist das mehr oder weniger egal, solange ihr gute Schuldner seid und nicht am oberen Limit was die Belehnung angeht.
Falls ihr wirklich erst in ein paar Jahren renovieren möchtet, dann würde ich den Banker einfach anfragen, was denn euer Limit ist und ob ihr allenfalls in 2, 3 Jahren eine Zusatzhypothek dafür bekommt.

Ich würde aber sicher ca. 20 000 mehr an Hypothek aufnehmen, als ihr für die Wohnung aktuell bezahlen müsst. Es sei denn ihr habt noch genügend Erspartes. Wenn man Eigentum kauft, flattern am Anfang die Rechnungen nur so ins Haus und es läppert sich schnell zusammen. Evtl. braucht ihr neuen Kühlschrank WM oder Herd, alles Sachen die aussteigen könnten. Die Kosten für Notariat/Grundbuchübertrag sind auch nicht ohne.

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Schwups
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Schwups »

Nanny
Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge werden gesondert besteuert. Weil ich nicht verheiratet bin und steuerlich den Grundtarif habe, müsste ich sogar mehr zahlen als GG, der die Kinder bei den Steuern angibt, und somit vom Verheiraten-Tarif profitiert bin.

Aylene

Danke für Deine Antwort. Hast Du mir noch irgendeinen Link, der folgendes bestätigt: "Allerdings werden die Bezüge von verschiedenen Konti innerhalb von 5 Jahren steuertechnisch zusammengezählt und somit höher versteuert." Irgendwie bin ich noch nicht über das Wort Steuernachforderung im Zusammenhang mit Auszahlung von Säule 3a-Geldern gestolpert. Auf der HP vom Kt. Zürich steht folgendes:
"Wie werden Vorbezüge für Wohneigentum aus der 2. und 3. Säule a besteuert?
Die Vorbezüge werden als Kapitalleistung unabhängig vom übrigen Einkommen gesondert besteuert. Erfolgen im gleichen Jahr mehrere Auszahlungen, z.B. WEF-Vorbezüge, Bezüge aus der 2. Säule oder 3. Säule a, werden diese zusammengezählt und das Gesamttotal zum Satz von 1/10 bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. 1/5 bei der direkten Bundessteuer besteuert. Eine provisorische Steuerberechnung bietet die Applikation "Steuerberechnung" auf der Homepage des kantonalen Steueramts an." Dieser Links stimmt schon, oder? http://www.steueramt.zh.ch/internet/fin ... ungen.html
Zuletzt geändert von Schwups am Mi 6. Jan 2016, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Ups... »

@Nanny

man kann doch nicht einfach 20'000 mehr Hypo nehmen, wie es einem passt. Die Bank will ja verhindern, dass du mit der Hypo gleich noch ein neues Auto kaufst....


BVG etc. versteuern
ist steuerlich bevorzugt - wird nur zu 10% bzw. 20% versteuert.

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Schwups
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Schwups »

Ups
Wir haben für die geplanten Aufstockung ein Baukonto eröffnet. Alle Zahlungen werden durch uns online erfasst, aber durch die Bank freigegeben, nachdem sie die von uns erhaltenen Rechnungen geprüft haben. D.h. wir können darüber nur eine Rechnung von Handwerker X bezahlen und nicht die vom Autohaus Meier.
Meitli 12/05
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sonrie
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von sonrie »

@ups: doch, das geht, solange die Höhe der Hypothek dem Einkommen angepassts bzw. für die Bank ok nicht Wir haben auch mehr Hypo aufgenommen als wir benötigen, ist noch praktisch, da auch nach dem Einzug doch noch das eine oder andere fehlt/ gekauft werden muss (zb. Sonnenstoren, Dinge im Garten etc.).

Läuft bei uns so wie bei Schwups, was die Zahlungen angeht.
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Ups... »

@sonrie

ja, eben, für das Haus - nicht für Auto, TV, Ferien etc.

Nanny
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Nanny »

Schwups hat geschrieben:Nanny
Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge werden gesondert besteuert. Weil ich nicht verheiratet bin und steuerlich den Grundtarif habe, müsste ich sogar mehr zahlen als GG, der die Kinder bei den Steuern angibt, und somit vom Verheiraten-Tarif profitiert bin.
ui ja, so doof - habe einen Denkfehler gemacht :oops:
Habe den Betrag in einem online Steuerrechner berechnet und da hab ich die 3a Gelder separat eingegeben. Bin aber trotzdem erschrocken ab dem Betrag!
Ups... hat geschrieben:@sonrie
ja, eben, für das Haus - nicht für Auto, TV, Ferien etc.
Das habe ich ja auch nicht geschrieben. Obwohl der TV würde evtl. drin liegen. :-)
Wir haben unsere neuen Möbel von der Hypo bezahlt. Das war aber vor 9 Jahren. Ich glaube die Praxis hat sich schon mittlerweile schon sehr verschärft!
Ich hatte eine Bekannte die hat in der Hypothekarabteilung gearbeitet und da war es auch gang und gäbe Autos zu finanzieren. Das galt aber für diejenigen die sich ohnehin problemlos ein neues Auto hätten leisten können.

Bei einer 30 jährigen Wohnung werden die 20'000 wohl sehr schnell aufgebraucht werden. Selbst wenn man Offerten für die Renovation bringt liegt eine Hypothek +20% noch drin. Denn erfahrungsgemäss kostet eine Renovation/Handwerker meist mehr, als ursprünglich kalkuliert.
Sofern das natürlich vom Einkommen drin liegt.

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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von sonrie »

@ups: du bist die einzige die vom auto spricht..... Nanny meinte lediglich man solle mehr hypo aufnehmen als benötigt und du sagtest das gehe nicht ...?
Chume nüme druus...


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Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von aylene73 »

Nanny hat geschrieben:
Hier erfährt man ja immer wieder nützliche Tipps!
@aylene: OT - Ist das mit der Besteuerung innerhalb von 5 Jahren auch bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters, oder nur bei Vorbezug für Wohneigentum?
D.h. meine Mutter hat sich frühzeitig pensionieren lassen mit 60. Sie hat 2 oder 3 - 3a Konten.
Ohne Garantie - ich bin gar nicht sicher - aber ich glaube ja, das gilt auch für den Bezug beim Erreichen des Pensionsalters.

Edit: Ich habe gerade nachgelesen und offenbar ist es nur für den WEF-Bezug so, dass die Bezüge über mehrere Jahre zusammengezählt werden. Bei Rentnern werden nur die Bezüge innerhalb einer Steuerperiode addiert.
Zuletzt geändert von aylene73 am Mi 6. Jan 2016, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von aylene73 »

Schwups hat geschrieben: Aylene
Danke für Deine Antwort. Hast Du mir noch irgendeinen Link, der folgendes bestätigt: "Allerdings werden die Bezüge von verschiedenen Konti innerhalb von 5 Jahren steuertechnisch zusammengezählt und somit höher versteuert."
Nein sorry, ich habe keinen Link dazu. Aber ich habe im 2010 einen Bezug vom einen 3a Säulen-Konto gemacht zur Amortisation der Hypothek und dann im 2014 noch einen von einem 2. Konto und habe dann prompt noch Steuern für 2010 nachzahlen müssen, weil die beiden Beträge zusammen mit einem höheren Steuersatz besteuert werden als beide einzeln. Kann aber sein, dass dies kantonal geregelt ist, ich bin nicht im ZH zu Hause.

Edit: ich habe noch einen Link gefunden: https://www.123-pensionierung.ch/de/sae ... wef-bezug/
Da steht unter Rahmenbedingungen: "Bezüge aus der Säule 3a sind alle fünf Jahre möglich. Bei kürzeren Abständen zählt die Steuerbehörde die einzelnen Bezüge zur Berechnung der Steuer zusammen und die Progression steigt."

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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Papah »

Alle 5 Jahre darf Geld vorgezogen werden zum Sonder-Steuertarif. Dieser ist je nach Kanton völlig unterschiedlich, als ich mal anfragte vor einigen Jahren waren es rund 4.5% was ich hätte zahlen müssen.

Beim Verpfänden hast Du all diese Probleme nicht und wie gesagt meist auch noch eine bessere Deckung der Familie bei Unfall/Invalidität/Tod etc.

Man sollte mehrere 3a und Vorsorgekonten gestaffelt über mehrere Jahre beziehen um die Steuerprogression zu brechen. Und wenn dies nun innert einiger Jahre um die Pensionierung passiert kann hier der Betrag bis 5 Jahre zusammen gezählt werden, sprich der betrag kommt dann jeweils zum steuerbaren Einkommen dazu.
Aber für die Progression spielt es eben eine grosse Rolle ob Du einmal dreimal 160'000 verdienst oder einmal 320'000 CHF (steuerbares Einkommen aus Arbeit 80'000 und 3a von 240'000 CHF).

Lass Dich doch von Deiner Bank, die das 3a Konto hält beraten, die sollten es am Besten wissen.

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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung

Beitrag von Nellino »

Also wir haben auch die hypo aufgestockt für neue böden und den garten...wir müssen alle handwerker rechnungen der bank senden und sie bezahlt diese dann nach kontrolle von unserem konto. Es wird sicher heute viel mehr kontrolliert was aber auch gut ist.
Kleinere RG, wie die fürs bäumeschneiden konnten wir drüber laufen lassen und selber bezahlen, nach einem telefon. Sie sah ja wohin ich überwiesen habe. Aber möbel dürften wir also davon nicht kaufen.
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aylene73
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Beitrag von aylene73 »

Nellino hat geschrieben:Also wir haben auch die hypo aufgestockt für neue böden und den garten...wir müssen alle handwerker rechnungen der bank senden und sie bezahlt diese dann nach kontrolle von unserem konto. Es wird sicher heute viel mehr kontrolliert was aber auch gut ist.
Kleinere RG, wie die fürs bäumeschneiden konnten wir drüber laufen lassen und selber bezahlen, nach einem telefon. Sie sah ja wohin ich überwiesen habe. Aber möbel dürften wir also davon nicht kaufen.
Kann es sein dass ihr dann ein Baukonto habt und nicht einfach die Hypothek erhöht? Mir wurde das Hypogeld auf mein persönliches Kontokorrent überwiesen (nachdem die Bank die Wohnung bezahlt hatte) und ich hätte davon kaufen können, was ich wollte, ohne dass die Bank das kontrolliert hat.
Für das Haus haben wir nun ebenfalls eine Hypothek abgeschlossen, das Geld wurde auf das Baukonto überwiesen und von dort werden die Rechnungen durch die Bank bezahlt. Wenn der Bau abgeschlossen ist und wir konsolidieren wird uns das Restgeld vom Baukonto ( falls was übrig bleibt) ebenfalls auf unser privates Konto überwiesen. Was wir dann damit machen ist unsere eigene Sache, davon können wir auch noch ein Sofa oder sonst was kaufen.

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