Mobbing
Moderator: conny85
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Re: Mobbing
Papah das wissen wir und ja gg sucht sich so langsam was neues.
Re: Mobbing
Und ich denke dass Rechtslehre und Rechtssprechung nun mal nicht immer das Gleiche ist.
Steht ja auch nur da, das der Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen kann, und nicht, dass der Arbeitgeber eines ausstellen muss...
Steht ja auch nur da, das der Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen kann, und nicht, dass der Arbeitgeber eines ausstellen muss...
- Barbamama79
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Re: Mobbing
Dann zeig mir doch ein Gerichtsurteil, welches belegt, dass die Rechtssprechung so ist.
Wenn jemand ein Zwischenzeugnis verlangen kann, hat er auch das Recht, eines zu erhalten.
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Re: Mobbing
Ok. Dann verlange ich alle 2 Wochen eins...
- Barbamama79
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Re: Mobbing
Hast du den Text zum Zwischenzeugnis in meinem Link gelesen? Offenbar nicht....
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Re: Mobbing
Du hast gesagt Gesetz sagt nichts über Begründung. Gesetz sagt auch nichts über die Menge...
- Barbamama79
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Re: Mobbing
Nein, über die Menge nicht. Das Gesetz sagt aber etwas über Rechtsmissbrauch. Ich zitiere aus dem von mir verlinkten Text:
"Lediglich der Rechtsmissbrauch gemäss Art. 2 Abs. 2 ZGB setzt dem Zeugnisanspruch eine Grenze. So wäre es beispielsweise rechtsmissbräuchlich, wenn ein Arbeitnehmer ohne besonderen Grund mehr als ein Zwischenzeugnis pro Jahr verlangen würde."
So, und nun lass ich es. Bätschi hat sich ja nicht nach der Rechtslage bei Zwischenzeugnissen erkundigt. Du kannst gerne noch etwas schreiben, damit du das letzte Wort hast
"Lediglich der Rechtsmissbrauch gemäss Art. 2 Abs. 2 ZGB setzt dem Zeugnisanspruch eine Grenze. So wäre es beispielsweise rechtsmissbräuchlich, wenn ein Arbeitnehmer ohne besonderen Grund mehr als ein Zwischenzeugnis pro Jahr verlangen würde."
So, und nun lass ich es. Bätschi hat sich ja nicht nach der Rechtslage bei Zwischenzeugnissen erkundigt. Du kannst gerne noch etwas schreiben, damit du das letzte Wort hast
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Re: Mobbing
Also mit dem krankschreiben lassen wäre ich ebenfalls vorsichtig . Denn das hat eben doch Einfluss aufs Zeugnis. Ein Zeugnis muss zwar wohlwollend sein, aber eben auch wahr. Und im Zweifelsfall gilt der Grundsatz, "Wahrheit vor wohlwollend". Wenn der Arbeitgeber sich nicht daran hält, kann er Probleme bekommen. Dies bedeutet, dass es in die Formulierung des Zeugnisses einfliesst, wenn ein Arbeitnehmer nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, wochen- oder sogar monatelang abwesend ist.
Das macht sich für die Stellensuche nicht gut. Übrigens kann (oder muss, bei einer längeren Krankheitsdauer) dich der Arbeitgeber zu einer vertrauensärztlichen Abklärung schicken. Und wenn dir der Vertrauensarzt dann attestiert, dass du arbeitsfähig bist, dann hast du noch mehr Probleme...
Das macht sich für die Stellensuche nicht gut. Übrigens kann (oder muss, bei einer längeren Krankheitsdauer) dich der Arbeitgeber zu einer vertrauensärztlichen Abklärung schicken. Und wenn dir der Vertrauensarzt dann attestiert, dass du arbeitsfähig bist, dann hast du noch mehr Probleme...
Re: Mobbing
wenn du 17 Jahre gut gearbeitet hast, dann hast du Anrecht auf ein gutes Zeugnis. für das solltest Du kämpfen, für den Rest würde ich an Deiner Stelle jetzt egoistisch sein: Priorität, so schnell wie möglich weg, stellensuche und internes Networking um noch möglichst viele Referenzen und gute Kontakte zu haben.
ich würde es schon als Mobbing bezeichnen, da du gut arbeitetest und die Flexibilität ist angeblich bei den anderen ja auch nicht da . sind also fadenscheinige Argumente für eine Kündigung. rechtlich kannst vielleicht nicht viel machen, aber dies dem HR und Direktion rapportieren schon, damit sie wissen, was falsch läuft und was die Firma aufs spiel setzt.
ich würde es schon als Mobbing bezeichnen, da du gut arbeitetest und die Flexibilität ist angeblich bei den anderen ja auch nicht da . sind also fadenscheinige Argumente für eine Kündigung. rechtlich kannst vielleicht nicht viel machen, aber dies dem HR und Direktion rapportieren schon, damit sie wissen, was falsch läuft und was die Firma aufs spiel setzt.
Re: Mobbing
@bätschi
Deine Gefühle kann ich verstehen. Trotzdem denke ich, dass du am kürzeren Hebel bist und an der Situation bei
deinem AG nichts ändern kannst. Die Kündigung wird wahrscheinlich rechtens sein.
Wenn du am Ende deiner Kräfte bist, dann kannst du zum HA gehen. Er kann dich krank schreiben. Eine Freistellung
wäre auch eine Option. Oder eben durchstehen, wenn das für dich geht.
Versuche ruhig und sachlich eine gute Lösung für dich zu finden. Mach bei deiner Arbeit, was nötig ist,
ohne Übereifer, aber auch ohne destruktives Verhalten. Damit würdest du dich nur auf die gleiche Ebene wie deine Chefin setzen,
lass dir deine Würde nicht nehmen.
Für deine Zukunft wünsche ich dir alles Gute!
Deine Gefühle kann ich verstehen. Trotzdem denke ich, dass du am kürzeren Hebel bist und an der Situation bei
deinem AG nichts ändern kannst. Die Kündigung wird wahrscheinlich rechtens sein.
Wenn du am Ende deiner Kräfte bist, dann kannst du zum HA gehen. Er kann dich krank schreiben. Eine Freistellung
wäre auch eine Option. Oder eben durchstehen, wenn das für dich geht.
Versuche ruhig und sachlich eine gute Lösung für dich zu finden. Mach bei deiner Arbeit, was nötig ist,
ohne Übereifer, aber auch ohne destruktives Verhalten. Damit würdest du dich nur auf die gleiche Ebene wie deine Chefin setzen,
lass dir deine Würde nicht nehmen.
Für deine Zukunft wünsche ich dir alles Gute!
Re: Mobbing
Das Erstellen eines Zeugnisses bedeutet für den Linienvorgesetzten ja schon nicht unerhebliche Arbeit. Er muss alle Daten zusammentragen, die Beurteilungen der letzten Jahre durchlesen, Projektbeteiligungen erwähnen etc. In der Regel hat man das Zwischenzeugnis ja auch nicht innerhalb von 2-3 Tagen auf dem Tisch, sondern es dauert mehrere Wochen und Du als AN kriegst es in einem Entwurf vorgelegt (zumindest bei uns) um Korrekturen anbringen zu können.
Per se begründet werden muss der Wunsch nach einem ZZ nicht, es steht dann halt drin "auf Verlangen des MA" oder auf "eigenen Wunsch" oder falls es Änderungen gegeben hat "aufgrund Wechsel des Linienvorgesetzten" o.ä.
Vo rallem bei Letzterem oder nach Reorganisationen sollte man immer ein Zwischenzeugnis verlangen, denn man weiss ja nie wie es einem ergeht. So Manche/r hatte jahrelang immer tolles Feedback vom Chef, dann ein Wechsel, neue Gruppe, neuer Chef und plötzlich steht man ganz links aussen.
Per se begründet werden muss der Wunsch nach einem ZZ nicht, es steht dann halt drin "auf Verlangen des MA" oder auf "eigenen Wunsch" oder falls es Änderungen gegeben hat "aufgrund Wechsel des Linienvorgesetzten" o.ä.
Vo rallem bei Letzterem oder nach Reorganisationen sollte man immer ein Zwischenzeugnis verlangen, denn man weiss ja nie wie es einem ergeht. So Manche/r hatte jahrelang immer tolles Feedback vom Chef, dann ein Wechsel, neue Gruppe, neuer Chef und plötzlich steht man ganz links aussen.
- kiss
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Re: Mobbing
Barbamama79 hat geschrieben:Jemand der sich ohne Krankheit in der Kündigungsfrist hat krankschreiben lassen, käme bei uns für eine Anstellung nicht in Frage.
Kein arzt schreibt krank wo wirklich nichts ist - er macht sicht strafbar. Auch gibt es "schwarze listen" und da will keiner drauf!
- kiss
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Re: Mobbing
Barbamama79 hat geschrieben:Jemand der sich ohne Krankheit in der Kündigungsfrist hat krankschreiben lassen, käme bei uns für eine Anstellung nicht in Frage.
Kein arzt schreibt krank wo wirklich nichts ist - er macht sicht strafbar. Auch gibt es "schwarze listen" und da will keiner drauf!