Haus gehört Ehemann

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Lucy
Member
Beiträge: 385
Registriert: Mo 25. Apr 2005, 21:48
Kontaktdaten:

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Lucy »

@ Lila
Konntest du es mit deinem Mann anschauen?

Wir haben es so gelöst: Gekauft haben das Haus meine Mutter und ich. Da ich Einzelkind bin, werde ich den zweiten Teil entweder abkaufen oder später erben.
Wir haben einen Ehevertrag, darin ist festgehalten, dass mein Mann Wohnrecht hat. Erben wird er sie jedoch nicht - sondern die Kinder. Ist bei uns allgemein festgelegt, wer was künftig erbt.
Lucy & 3 Kids & 2 cats &2 dogs & around 150 fishs

Benutzeravatar
Bonsai 73
Vielschreiberin
Beiträge: 1063
Registriert: So 29. Apr 2007, 19:30

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Bonsai 73 »

@Danci: Da häng ich mich grad noch mit ein, wenn wir schon eine Fachfrau hier haben. Angenommen ich sterbe und die Immobilie gehört alleine mir (Familienwohnung), dann sind Mann und Tochter die beiden Erbberechtigten. Oder nicht?
Bild

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ Bonsai
Ganz so einfach ist es nicht:
In einem Todesfall einer verheirateten Person wird zuerst einmal die güterrechtliche Auseinandersetzung gemacht, also wie bei einer Scheidung. Da wird zwar das Ergebnis sein, dass das Haus an sich Dir gehört, hat aber Dein Mann auch etwas investiert, bekommt er das vorab zurück (vorerst nur buchhalterisch) und das Vermögen wird eben geteilt. Erst wenn klar feststeht, was Dir alleine gehört, wird eine Erbteilung vorgenommen. Ohne eine andere Verfügung, bekommt Dein Mann und Deine Tochter je die Hälfte der Erbmasse.

Beispiel:
Haus hat einen Wert von 500'000, 300'000 ist Hypothek, Dein Mann hat 100'000 aus vorehelichem Vermögen investiert, Du 100'000 aus Deinem, aber das Haus läuft nur auf Deinen Namen, anderes Vermögen gibt es nicht.

Du stirbst. Das Haus ist in der Erbmasse, d.h. Dein Vermögen, aber halt auch die Schulden, einerseits die Hypothek und andererseits eben die Schuld gegenüber Deinem Mann. Die Erbmasse beträgt also 100'000, von denen Dein Mann und Deine Tochter je 50'000.00 erhalten. Will Dein Mann Deine Tochter auskaufen, so muss er ihr nur 50'000 geben, obwohl das Haus abzüglich Hypothek 200'000 Wert ist. Aber es wird eben mit seinem Guthaben verrechnet. Will sie ihn auskaufen, hat er CHF 150'000 zu gute. Verkaufen sie es für 500'000, bekommt er 150'000, sie 50'000. Verkaufen sie es für nur 400'000, bekommt er alles, sie geht leer aus, da seine Investition eben vorgeht.

Das bedeutet, es kommt nicht so sehr auf die Eigentumsverhältnisse draus an, sondern vielmehr auf die Investitionen. Wem das Haus gehört, kann nur dann wichtig sein, wenn es zwei es wirklich wollen:

Gleicher Fall wie oben, aber Dein Mann stirbt: Die Tochter ist erbberechtigt und hat einen Anrecht auf die Hälfte seiner Investition (Du auf die andere Hälfte). D.h. Du musst ihr 50'000.00 bezahlen. ABER sie hat keinen Anspruch auf das Haus, auch wenn sie bereit wäre, Dich auszubezahlen oder sogar darin wohnt, bringt ihr das nichts, wenn Du das nicht willst. Sie hat nur den Anspruch auf Geld.

Wenn Du stirbst und beide wollen das Haus, dann müssen sie nachweisen, wer ein grösseres Interesse daran hat. Würde das Haus zur Hälfte Deinem Mann gehören, hat er es bei diesem Nachweis relativ einfach, denn was will die Tochter mit einer Haushälfte (Ausnahme zwei Wohnungen oder so)? In diesem Fall, wo es nur Dir gehört, ist es etwas schwieriger. Wenn er aber drin wohnt, ist es meistens kein Thema.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

Man muss in so Konstellationen v.a. eins im Hinterkopf haben:

Gibt der eine dem anderen Geld, um ein Haus zu kaufen, das kann entweder sein, weil das Haus dem anderen gehört oder aber, weil man es im Miteigentum je zur Hälfte kauft, aber einer mehr investiert (das wird dann so behandelt, wie wenn er dem anderen ein Darlehen gibt, damit dieser seine Hälfte kaufen kann), dann hat dieser eine sogenannte Nennwertgarantie und andererseits eine Partizipation am Mehrwert. Das bedeutet vereinfacht, wenn das Haus an Wert verliert, hat er trotzdem den Anspruch, seine ganze Einlage zurückzubekommen, was bedeutet, dass der andere den Verlust vollumfänglich alleine trägt. Gewinnt das Haus hingegen an Wert, hat er ein Anrecht auf seine Einlage plus am Anteil vom Mehrwert. Das ist also sehr lukrativ, da kein Risiko besteht.

Da meistens der wirtschaftlich Stärkere (also derjenige mit mehr Lohn) mehr investieren kann und damit im Vorteil ist, muss man sich überlegen, ob man diesen Mechanismus nicht ausser Kraft setzen will, um den wirtschaftlich Schlechteren etwas zu schützen. Das kann passieren, indem zum Beispiel derjenige mit mehr Lohn das Haus alleine kauft oder durch einen Ehevertrag, wo man hälftige Verlusttragung vereinbart. Ob man das will oder sich sagt, es ist ok, dass derjenige, der mehr bezahlt auch mehr profitiert, ist aber sehr persönlich und es sieht jeder etwas anders. Eine Überlegung ist es aber einfach wert.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Astin
Senior Member
Beiträge: 711
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 07:01

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Astin »

Oh danci, bin ich froh, bist du Anwältin und nicht ich! :lol:

Nur aus Interesse: Wenn das Haus nach Eheschliessung gekauft wird und keine spezielle Gütertrennung vereinbart wurde, dann spielt es doch keine Rolle, wer mehr verdient, oder?
Wirbelwind (Sommer 2013) und Wundernas (Februar 2016)

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ Astin
Zuerst einmal spielt es eine Rolle, woher das Geld für den Hauskauf kommt. Kommt es aus Erbe, vorehelichem Vermögen, Schenkungen etc. ist es genau gleich. Aber auch wenn es sich um Geld handelt, das man zusammen angespart hat, ist der Mechanismus ist unter Umständen gleich, immer je nachdem wie ansonsten die Finanzen sind. Investiert jemand aus seiner Errungenschaft in das Haus (oder Hausanteil) des anderen, hat er auch das Recht, dieses Geld wieder zu erhalten. Da im Anschluss diese Errungenschaft aber hälftig geteilt wird, gleicht es sich im Normalfall aus. Im Normalfall heisst aber auch, es gibt Konstellationen, wo dies nicht der Fall ist.

Es ist tatsächlich sehr technisch und es wäre wünschenswert, wenn die Notare da mehr aufklären würden, da sie aber eben für den Kaufvertrag und nicht für eherechtliche Folgen eingesetzt werden, tun sie das verständlicherweise nur wenig. Ich bin inzwischen soweit und empfehle jedem vor dem Hauskauf einen Beratungstermin beim Anwalt (und/oder Notar), wo auch diese Seite betrachtet wird.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
Jali0609
Newbie
Beiträge: 26
Registriert: Mi 22. Aug 2012, 11:34
Geschlecht: weiblich

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Jali0609 »

Liebe Danci darf ich dir auch eine Frage stellen?
Bei uns ist es so, das Haus war ursprünglich Erbe meines Mannes, seine Schwester haben wir ausbezahlt und dann das Haus komplett renoviert. Das Geld für die Renovation (Hypothek) kommt aus unseren beiden Löhnen (in der Ehe erarbeitet), Wie sieht das Erbe im Todesfall meines Ehemannes aus? Da Erbe seinerseits im Haus ist? Geht dann mehr an die 3 Kids als an mich oder spielt das keine Rolle?
Was könnten wir tun, damit im Todesfall von einem von uns das Haus primär an den Ehepartner (er oder ich) geht und nicht an die Kinder? Geht das überhaupt? Danke vielmals schon jetzt! Ich merke, das müssten wir dringendst mal anschauen.

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ Jali
Hier geht es ähnlich, wie oben geschrieben: Du hast vorab das Anrecht auf die Hälfte Eurer gemeinsamer Einlagen. Das Haus selber geht in die Erbmasse, von der Du die Hälfte und die Kinder zusammen die andere Hälfte bekommt (wieder rechnerisch). Bereits das wir in den allermeisten Fällen dazu führen, dass Du das Haus bekommst, da nur Du in der Lage bist, die Kinder auszuzahlen. Schliesslich müssten sie viel mehr aufbringen, v.a. wenn sie auch noch Geschwister ausbezahlen müssen. Sollte tatsächlich ein Streit darüber ergehen, so hättest Du die Möglichkeit nachzuweisen, dass Dein Interesse am Haus grösser ist als das der Kinder, was wenn Du drin lebst, im Normalfall kein Problem darstellt.

Absichern könntet ihr das noch über einen Erbvertrag, am Besten gleich mit einer maximalen Begünstigung des anderen Ehegatten, also dass die Kinder bis zum Tod des zweiten Ehegatten auf dem Pflichtteil gestellt werden (3/4 ihres Anteils). So ist die Chance am grössten, dass man sie auch ausbezahlen kann, denn das Haus zu erhalten, heisst eben nicht, dass man ihnen nichts schuldet, sie haben ja auch einen Erbanspruch. Damit können sie nicht direkt auf das Haus zugreifen, nur wenn es eben nicht reicht, um sie auszubezahlen, könnten sie halt betreiben und schlimmstenfalls das Haus versteigern lassen.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

fem
Junior Member
Beiträge: 72
Registriert: Do 19. Jan 2012, 12:46
Geschlecht: weiblich

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von fem »

Achtung, der Tod eines Ehepartners kann die Zwangsauszahlung der Kinder und somit den Hausverkauf bedeuten, wenn nicht vorgesorgt wird.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die KESB bei minderjährigen Kindern oft einschaltet und die Kinder bevormundet werden, wenn ein Elternteil stirbt. Die KESB beharrt offenbar darauf, die Kinder auszubezahlen (und gewichtet das Familienheim als stabiles Zuhause oft geringer als das Geld für die Kinder auszubehahlen). Da die die sehr viele Familien den Hauptteil ihres Vermögens meist im Haus haben, bedeutet dies dann, dass das Haus verkauft werden muss, um die Kinder auszubehahlen, da nicht die Kinder, sondern die KESB dies verlangt.
Eine Möglichkeit besteht z.B. darin, dass der Ehemann 1/2 des Hauses der Frau schenkt - und dass im Scheidungsfall die Schenkung rückgängig gemacht wird... am besten schaut ihr das mit eurem Anwalt an.

Benutzeravatar
Moreen
Posting Freak
Beiträge: 3578
Registriert: Mi 14. Okt 2009, 14:06

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Moreen »

fem hat geschrieben:Achtung, der Tod eines Ehepartners kann die Zwangsauszahlung der Kinder und somit den Hausverkauf bedeuten, wenn nicht vorgesorgt wird.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die KESB bei minderjährigen Kindern oft einschaltet und die Kinder bevormundet werden, wenn ein Elternteil stirbt. Die KESB beharrt offenbar darauf, die Kinder auszubezahlen (und gewichtet das Familienheim als stabiles Zuhause oft geringer als das Geld für die Kinder auszubehahlen). Da die die sehr viele Familien den Hauptteil ihres Vermögens meist im Haus haben, bedeutet dies dann, dass das Haus verkauft werden muss, um die Kinder auszubehahlen, da nicht die Kinder, sondern die KESB dies verlangt.
Eine Möglichkeit besteht z.B. darin, dass der Ehemann 1/2 des Hauses der Frau schenkt - und dass im Scheidungsfall die Schenkung rückgängig gemacht wird... am besten schaut ihr das mit eurem Anwalt an.
@fem, woher hast du diese Angaben? Mein (Noch)Ehemann (wir waren getrennt) ist vor 1 Jahr verstorben. Meine Kinder haben weder einen Vormund noch einen Beistand bekommen; ich bin in vollem Umfang Vertretungsperson mit Vollmacht für meine Kinder. Auch wir hatten ein Haus; es gehörte uns Beiden zu je 50 %. Bei der Trennung habe ich meinen Anteil meinem Mann überschrieben und zog mit den Kindern aus. Da wir bei seinem Tod noch nicht geschieden waren, haben meine Kinder und ich das Haus geerbt. Ich musste danach (Aufforderung der KESB) einen Erbteilungsvertrag ausarbeiten lassen. Es ist richtig, dass die Kinder ihren Anteil in finanzieller Form bekommen. Allerdings muss die Auszahlung, wenn keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, nicht von jetzt auf plötzlich geschehen; man kann auch einen Darlehensvertrag ausarbeiten und die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen. Ich wohne jetzt mit den Kindern wieder im Haus, die Liegenschaft sowie die Hypothek wurde vollumfänglich auf mich übertragen...

:arrow: KESB-Entscheide sind nicht in Stein gemeisselt; es wird individuell entschieden - je nach Situation und Ausgangslage (und aber halt auch je nach Sachbearbeiter)
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.

Leela
Wohnt hier
Beiträge: 4418
Registriert: Di 16. Mär 2010, 21:58
Geschlecht: weiblich

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Leela »

Ich finde diese Regelung ziemlich befremdlich.
Meine Eltern haben vorgesorgt, dass das Haus erst vererbt wird, wenn beide verstorben sind und das finde ich auch völlig richtig.
Scheinbar müssen wir in dem Falle daran auch früher denken, wenn sich die KESB da einmischt...
2010, 2013, 2015

Benutzeravatar
nene
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: So 3. Dez 2006, 08:54
Wohnort: SZ

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von nene »

Hallo zusammen, da hier die Frage ist was mit dem Haus passiert wenn der Ehepartner stirbt und ihm das Haus gehört. Es ist so wie Danci sagt 50% geht an die Ehefrau und 50% and die Kinder. Mein Mann ist gestorben und was fem schreibt stimmt zumindest teilweise. ich musste bei der KESB antraben und meine Kinder haben einen Beistand. Diesen Beistand werden sie haben bis sie 18 Jahre alt sind. Bei Dir Moreen ist es wahrscheinlich so, da Du ja eh schon getrennt gelebt hast, habt ihr das finanzielle eh schon geregelt gehabt. Ich darf die Wohnung auch nicht verkaufen ohne das ok der KESB und dem Beistand. Nachdem was ich erlebt habe würde ich vorher einen Vertrag abschliessen im Falle eines Todesfalles, dass der überlebende Partner lebenslanges Wohnrecht hat.

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ nene
Das, was Du schreibst, ist nachvollziehbar, da das Kindesvermögen geschützt werden muss. Dass allerdings die KESB auf einen Verkauf drängt, damit die Kinder auf die Strasse setzt, um ihr Geld dann auf dem Konto zu haben, scheint mir eher nach einer der "Böse-KESB"-Geschichten, als nach der Wahrheit. Je nach Finanzlage, kann es natürlich sein, dass da die Empfehlung kommt, weil das Haus z. Bsp. nicht von einem alleine getragen werden kann und die akute Gefahr einer Versteigerung durch die Bank besteht, aber üblich ist das ganz sicher. Der Beistand, den man da hat, macht ja üblicherweise auch nicht viel, er kommt nur bei grossen Geschäften, wie eben dem Hausverkauf zum Zug.

Es gibt im Rahmen der Eheverträge, Erbverträge oder Testament einen Haufen Möglichkeiten, dem etwas vorzubeugen (Wohnrecht eines Ehegatten, Modalitäten der Erbteilung festlegen, Übertragung der gesamten Errungenschaft auf den überlebenden Ehegatten, Kinder vorerst auf dem Pflichtteil setzen, Schenkung, Darlehen etc. etc.). Auf jeden Fall empfiehlt sich, dies mal genauer mit einem Anwalt/Notar anzuschauen.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
nene
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: So 3. Dez 2006, 08:54
Wohnort: SZ

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von nene »

Danci ja der Beistand ist nur für das finanzielle zuständig um eben das Kindesvermögen zu schützen. Da aber Moreen schreibt ihre Kinder hätten keinen Beistand liegt sicher nur daran, dass sie eben schon getrennt war. Es ist schon so, dass man bei der Bank belegen muss ob man das Haus halten kann oder eben nicht. Ich denke auch das ist nur eine "böse KESB" Geschichte. Wenn man das Haus nicht halten kann muss man es verkaufen und logischerweise dann die Kinder auszahlen. Dein Rat mit einem Anwalt dies anzuschauen finde ich gut. Ich denke eben nicht, dass es im Sinn des verstorbenen Ehegatten ist das Frau/Mann und Kinder das zu Hause verlassen müssen. Man muss eben noch genug anderes bewältigen und möchte sicher dann nicht noch zügeln

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ nene
Ob es einen Beistand gibt oder nicht hängt davon ab, wie sehr das Kindesvermögen und das Elternvermögen miteinander verknüpft sind und ob eine potentielle Gefahr besteht, dass das Kindesvermögen geschmälert wird, bis sie 18 sind. Oftmals ist es eine Ermessensfrage. Da ihr beide (also Du und die Kinder) Hausbesitzer seid, ist das eine andere Situation als bei Moreen, der das Haus alleine gehört, sie die Kinder nach und nach ausbezahlt und sich dieses Darlehen auch vermutlich gut leisten kann.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
nene
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: So 3. Dez 2006, 08:54
Wohnort: SZ

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von nene »

@Danci
Nein ich glaube nicht, dass es eine Ermessensfrage ist sondern ob man vorher schon alles geregelt hat oder nicht. Gibt es einen Ehevertrag oder nicht? Die Kinder bekamen einen Beistand bevor die KESB überhaupt wusste was vorhanden ist und was nicht. Wir waren verheiratet und hatten keinen Ehevertrag noch sonst irgendwas geregelt und dann kriegen die Kinder einen Beistand ob man möchte oder nicht. Aber vielleicht ist das Kantonal geregelt obwohl ich meinte es sei mit der KESB alles einheitlich und zentralisiert.

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ nene
Ich habe nicht gesagt, dass es eine Ermessensfrage ist, ob man es vorher geregelt hat, sondern ob es einen Beistand für die spezielle Situation braucht. Die Gesetze dazu sind überall gleich:

Art. 318 ZGB Verwaltung
1 Die Eltern haben, solange ihnen die elterliche Sorge zusteht, das Recht und die Pflicht, das Kindesvermögen zu verwalten.

2 Stirbt ein Elternteil, so hat der überlebende Elternteil der Kindesschutzbehörde ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen.2

3 Erachtet es die Kindesschutzbehörde nach Art und Grösse des Kindesvermögens und nach den persönlichen Verhältnissen der Eltern für angezeigt, so ordnet sie die Inventaraufnahme oder die periodische Rechnungsstellung und Berichterstattung an.


und dann weiter:

Art. 325 ZGB Entziehung der Verwaltung

1 Kann der Gefährdung des Kindesvermögens auf andere Weise nicht begegnet werden, so überträgt die Kindesschutzbehörde die Verwaltung einem Beistand.

2 Die Kindesschutzbehörde trifft die gleiche Anordnung, wenn Kindesvermögen, das nicht von den Eltern verwaltet wird, gefährdet ist.

3 Ist zu befürchten, dass die Erträge oder die für den Verbrauch bestimmten oder freigegebenen Beträge des Kindesvermögens nicht bestimmungsgemäss verwendet werden, so kann die Kindesschutzbehörde auch deren Verwaltung einem Beistand übertragen.


Und das zweite sollte eben v.a. dann zum Zuge kommen, wenn der überlebende Elternteil aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Kindesvermögen zu verwalten oder eben, wenn es eine Vermischung bei Vermögenswerten gibt. Ob die Eltern getrennt waren oder nicht tut nichts zur Sache. Aber eben, ob das ein Beistand nötig ist, ist letztlich eine Ermessensfrage und wenn wir vom Ermessen sprechen, dann ist es auch klar, dass sich die Praxis in den verschiedenen Kantonen oder sogar Behörden unterscheidet. Von daher ist es durchaus möglich, dass eine KESB für den gleichen Fall einen Beistand einsetzen würde, wo eine andere darauf verzichten würde. Trotzdem sind selbstverständlich die Chancen, keinen zu bekommen, grösser, wenn zuvor bereits alles geregelt wurde und man dies der KESB so vorlegen kann. D.h. aber nicht, dass es automatisch keinen gibt, wenn ein Ehevertrag besteht.

(da ich eine rund 10jährige juristische Ausbildung habe und gute 8 Jahre im Familienrecht tätig bin, darfst Du mir das glauben :wink: )
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
nene
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: So 3. Dez 2006, 08:54
Wohnort: SZ

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von nene »

@Danci, ich glaube Dir das schon. Habe einfach das Gefühl, das in der Praxis anders gehandelt wird oder besser gesagt man geht immer vom Schlimmsten aus zumindest in meinem Kanton. Wieso geht man davon aus, das ich das Kindesvermögen nicht verwalten kann? Und wieso brauchen Moreens Kinder keinen Beistand? Gehe davon aus sie wohnt in einem anderen Kanton. Ich meinte eben weil sie schon getrennt war hatten sie vielleicht schon einen Vertrag aufgesetzt und alles finanzielle geregelt . Das mit dem Ermessen meinte ich auch ob die Kinder einen Beistand brauchen oder nicht. Vielleicht habe ich mich vorhin falsch ausgedruckt. Wie schaut es denn aus wenn man einen Testament hat und die Kinder nur auf ihren Pflichtteil setzt. Wir hatten eben keinen Ehevertrag mein Mann hatte auch keinen Testament.

Benutzeravatar
danci
Foren-Queen
Beiträge: 7745
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von danci »

@ nene
Das ändert nicht viel, das Kindervermögen wäre ja noch da, einfach tiefer. Höchstens wenn das heissen würde, dass die Mutter die Kinder in dem Fall ausbezahlen kann und das Haus ins Alleineigentum der Mutter geht. Ich weiss nicht, in welchen Kantonen ihr beide wohnt und ob da unterschiedliche Praxen gibt. Das ist durchaus möglich. Ich sehe aber den Unterschied v.a. darin, dass bei Dir das Kindesvermögen im Haus steckt, also im gemeinschaftlichen Eigentum und bei Moreen das Haus ihr gehört und die Kinder ein Barvermögen erhalten. Sie hat ja geschrieben, es sei wichtig, dass die Kinder ihren Teil in Geld erhalten. Das tun sie bei ihr eben, bei Dir erhalten sie es im Rahmen einem Miteigentums an einem Vermögenswert. Das ist komplizierter zum verwalten und zudem könnte es passieren, dass Deine Interessen mit denjenigen der Kinder kollidieren, was mit der Beistandschaft vermieden werden soll. Aus objektiven Sicht, ohne dass ich Eure finanzielle Situation oder Euch persönlich kenne, sind damit Moreens Kinder besser abgesichert.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
Moreen
Posting Freak
Beiträge: 3578
Registriert: Mi 14. Okt 2009, 14:06

Re: Haus gehört Ehemann

Beitrag von Moreen »

Wir hatten während der Ehe weder einen Ehevertrag noch Gütertrennung. Das Haus haben wir vor 20 Jahren gemeinsam erworben; beide haben hälftig zum Eigenkapital beigetragen (wir hatten damals noch keine Kinder und waren beide voll berufstätig). Bei der Trennung haben wir dann eine Trennungsvereinbarung aufgesetzt, die einerseits das Finanzielle regelte aber auch Ehegattenunterhalt, Alimente etc...

Die KESB hat folgendes entschieden: ich als Mutter bin für meine Kinder alleinige Vertretungsperson mit Vollmacht; für die Kinder bedarf es weder Vormund noch Beistand. Ich muss aber jedes Jahr (per Ende Jahr) der KESB einen Bankauszug über die jeweiligen Kindervermögen einreichen, that's it... Der Beschluss wurde damals von der KESB Glarus gefasst (ich wohnte zum Zeitpunkt des Todes dort). Jetzt wohne ich wieder im Kanton Schwyz; auch hier musste ich wieder bei der KESB antraben - und sie haben den Beschluss vom Kanton Glarus 1:1 so übernommen.
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.

Antworten