KESB

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Nachdenklich
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KESB

Beitrag von Nachdenklich »

Hallo zusammen

Die ausgangslage ist folgende: kind 8 jahre lebt zu fast gleichen teilen bei den geschiedenen eltern. Bis zum 6 lebensjahr funktioniert dies einigermasen, da der vater den "ball flach hält" und die psychisch auffällige mutter (persönlichkeitsstörung) ihren "job" soweit erfüllt, dass das kind recht gut versorgt ist. Manipuliert aber immer wieder das kind, versucht es zu entfremden, zu erkaufen. Das kind scheint sich immer mehr nach einer intakten "normalen" familie zu sehnen, spührt immer mehr die belastung und einengung der auffälligen mutter und drängt immer mehr zum vater und der damit verbundenen familie. Die mutter besteht von einem auf den anderen tag auf das gerichtliche minimum von 30%...nach 6 jahren. Da der vater den kindeswunsch in den mittelpunkt stellt, akzeptiert er diese vorderung nicht. Die berücksichtigung des kindeswunsches wurde in den scheidungsunterlagen festgehalten. Die mutter geht vor gericht...will das absolute minimum an besuchstagen, kein mitspracherecht des kindes und einen beistand der ihr hilft gegen den "bösen vater". Das kind darf natürlich weiter mitreden (wurde aber nicht angehört), die betreuung wurde auf 40% erhöht und das einzige was sie erreichte war die ernennung eines beistandes.

Dieser beistand macht seinen job leider eher schlecht als recht...trotz handfester beweise von der vernachlässigung des kindes seiten der mutter und mehrfacher äusserungen des kindes ihm gegenüber, dass es zum vater ziehen möchte, lässt er sich immer wieder von der mutter "einlullen" weil sie ihr "baby" nicht hergeben möchte...sie ist ja schliesslich die mutter (und sehr manipulativ). Nach gefühlt 100 gesprächen hat er nun gemerkt, das er nicht auf die volljährigkeit des kindes warten kann und hat einen antrag an die kesb gestellt um einen wohnortwechsel zu beantragen.

Wer hat erfahrung mit der kesb? Wie wird in einem solchen fall entschieden? Wird "mal wieder" die mutter berücksichtigt, weil sie ja die mutter ist oder sind wir heute doch so "modern" das auch mal ein vater (respektive das kind) zu seinem recht kommt? Wie lange darf sich die kesb zeit lassen für einen entscheid, wenn sie einen antrag erhalten?

Danke fürs lesen!

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Carrys
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Re: KESB

Beitrag von Carrys »

Ich glaube diese Frage kann dir niemand beantworten. Mit der Aenderung zur KESB werden "eigentlich" die Rechte des Vaters mehr berücksichtigt. Man kommt davon weg, dass Kinder nur zur Mutter gehören. Dennoch, es kommt sehr stark von den Mitarbeiter und den Werte/Moralvorstellungen der KESB an dem Ort.
Was aber ganz klar geht, ist dass das Kind angehört wird. Vom Alter und Gesetz her ist das Möglich. Leider wird das in der Schweiz noch zu wenig praktiziert, weil die meisten Richter darauf nicht geschult sind. Wenn du diesem Vater helfen möchtest, dann gib ihm den Tipp, dass er eine Anhörung des Kindes durchbringt. Es ist allerdings nötig, dass die Befragung von geschulten Leuten durchgeführt wird, welche Ahnung von Entwicklungsstufen etc. haben.

Viel Glück!

PS. Das Internet biete viel Material dazu, einfach mal nach Kinderrechten und Kindsanhörung googeln.
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Phase 1
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Re: KESB

Beitrag von Phase 1 »

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Nachdenklich
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Re: KESB

Beitrag von Nachdenklich »

Vielen dank für eure nachrichten!

Den beistand austauschen könnte schwierig werden, da die alternativen scheinbar nicht gross anders arbeiten an diesem ort. Zudem hat er das kind angehört und "gehört" das es zum vater möchte...hoffte jedoch das er nichts dafür tun muss und die mutter plötzlich von alleine einwilligt. Bin gespannt ob die kesb das kind und/oder die eltern nochmals zu einem gespräch einladen oder sie sich auf den brief des beistandes stützen um zu entscheiden...

Ich hoffe das beste für das kind!

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danci
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Re: KESB

Beitrag von danci »

Wie "modern" die Einstellung der Behörden ist, hält leider auch sehr vom Wohnort ab. In Zürich hätte der Vater wohl gute Chancen, an einem Landgericht/KESB eher weniger.

Das Kind ist in einem Alter, wo man es theoretisch anhören könnte, wo es aber nicht einfach "selber wählen" darf, d.h. seine Stimme zählt nicht allzu viel. Aus diesem Grund würde ich dem Vater dringend empfehlen: Er soll einen Antrag auf Einsetzung eines Kinderanwaltes stellen. Dieser fungiert dann quasi als "Sprachrohr des Kindes" und kann etwas bewegen.
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Mondschrein
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Re: KESB

Beitrag von Mondschrein »

Wie Danci erwähnt würde ich auch einen Antrag auf einen Kinderanwalt machen lassen. Ausserdem wäre vielleicht eine Psychologische Expertise interessant. Dass könnte z.B. der Anwalt von dem Vater beantragen. Bei einer Expertise, wird nicht nur das Kind sondern das ganze System analysiert. Somit sollte dann auch ersichtlich werden, wenn die Mutter dysfunktioniert.

Viel Kraft
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