Fragen zum Vorsorgeauftrag
Moderator: conny85
Fragen zum Vorsorgeauftrag
Aufgrund meiner Situation (Papi der Kinder ist vor 1 Jahr verstorben) sollte ich mich endlich um den Vorsorgeauftrag kümmern . Diese Pendenz liegt mir schwer auf dem Magen; oft habe ich Horrorgedanken wenn ich z.B. ohne die Kinder unterwegs bin und mir vorstelle, dass ich jetzt einen Unfall hätte. Oder dass ich eine Hirnblutung hätte oder oder oder...
Ich weiss, dass dieser Vorsorgeauftrag SEHR wichtig ist; ich habe ein Haus und die Kinder haben einen recht grossen "Batzen" auf ihren Konten. Ich will nicht, dass die KESB entscheidet, was damit geschieht. Nun meine Fragen:
- Wie detailliert muss ein solcher Vorsorgeauftrag aufgesetzt werden?
- Müssen da die Tagesgeschäfte punkto Finanzen (laufende Rechnungen, Hypothek etc...) auch aufgelistet werden?
- Muss auch aufgeführt werden, wer sich in diesere Zeit um die Kinder und deren Belangen kümmert? Wenn ja --> wie detailliert?
Für die Hypothek habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet. Dieser läuft ja gewiss auch weiter, wenn ich temporär handlungsunfähig bin, oder?
Ich habe im Netz ein paar Mustervorlagen gefunden; weiss aber nicht, ob diese "verhebet" . Ich finde folgendes Muster für meinen Geschmack relativ dürftig:
http://www.kesb-entlebuch.ch/fileadmin/ ... uftrag.pdf
Meine Kinder sind Gott-sei-Dank nicht mehr winzig klein; der Grosse ist 15 und die Zwillinge bald 12. Diese Tatsache beruhigt mich schon mal etwas, aber man weiss ja doch nie, was passiert
Kann mir da jemand ein bisschen Überblick verschaffen oder mir wichtige Infos rund um den Vorsorgeauftrag geben? Ich wäre euch echt dankbar...
Ich weiss, dass dieser Vorsorgeauftrag SEHR wichtig ist; ich habe ein Haus und die Kinder haben einen recht grossen "Batzen" auf ihren Konten. Ich will nicht, dass die KESB entscheidet, was damit geschieht. Nun meine Fragen:
- Wie detailliert muss ein solcher Vorsorgeauftrag aufgesetzt werden?
- Müssen da die Tagesgeschäfte punkto Finanzen (laufende Rechnungen, Hypothek etc...) auch aufgelistet werden?
- Muss auch aufgeführt werden, wer sich in diesere Zeit um die Kinder und deren Belangen kümmert? Wenn ja --> wie detailliert?
Für die Hypothek habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet. Dieser läuft ja gewiss auch weiter, wenn ich temporär handlungsunfähig bin, oder?
Ich habe im Netz ein paar Mustervorlagen gefunden; weiss aber nicht, ob diese "verhebet" . Ich finde folgendes Muster für meinen Geschmack relativ dürftig:
http://www.kesb-entlebuch.ch/fileadmin/ ... uftrag.pdf
Meine Kinder sind Gott-sei-Dank nicht mehr winzig klein; der Grosse ist 15 und die Zwillinge bald 12. Diese Tatsache beruhigt mich schon mal etwas, aber man weiss ja doch nie, was passiert
Kann mir da jemand ein bisschen Überblick verschaffen oder mir wichtige Infos rund um den Vorsorgeauftrag geben? Ich wäre euch echt dankbar...
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
-
- Junior Member
- Beiträge: 61
- Registriert: Di 18. Dez 2012, 08:42
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Rheinfall
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Ich würde mal bei einem Anwalt für Familienrecht anfragen! Der kann Dir ganz sicher helfen und das ganze dann notariell beglaubigen lassen!
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Wenn man es über den Anwalt und/oder das Notariat macht, ist das Ganze mit erheblichen Kosten verbunden....
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Damit es rechtlich abgesichert ist MUSS es notariell beglaubigt werden. Ich würde mich mal bei der KESB schlau machen, die wissen sicher Bescheid was genau da rein muss und dann kannst du mit einer vorgefertigten Vorlage zum Notar, dies hält die Kosten sicher im Rahmen
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Nein, soweit ich informiert bin, muss der Vorsorgeauftrag nicht notariell beglaubigt werden; nur ein Testament....
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag kannst du entweder beim Notar machen, dann ist es eine öffentliche Beurkundung, oder von A - Z von Hand schreiben. Verhebt formell genau gleich. Das selbe beim Testament.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
https://www.credit-suisse.com/media/ass ... rag-de.pdf
Das hab ich gefunden, hier steht klar das der notariell beglaubigt werden muss.
Das hab ich gefunden, hier steht klar das der notariell beglaubigt werden muss.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Nein das steht da nicht!
Zitat aus dem Link:
In welcher Form ist der Vorsorgeauftrag zu errichten?
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder
öffentlich beurkunden zu lassen. Beide Errichtungsformen sind gleichwertig.
Zitat aus dem Link:
In welcher Form ist der Vorsorgeauftrag zu errichten?
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder
öffentlich beurkunden zu lassen. Beide Errichtungsformen sind gleichwertig.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Doch Moreen - dies muss zwingend auch notariell beglaubigt werden. Habe mich bei meinem Anwalt informiert vor einiger Zeit. Klärs doch nochmals ab
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
ein vorsorgeauftrag wird entweder notariell beglaubigt oder du schreibst das ganze von anfang bus schluss von hand + datum + unterschrift. beides ist rechtlich gültig.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
es gibt verschiedene vorsorgen, die du treffen kannst: personensorge, vermögenssorge, vertretung im rechtsverkehr oder alles zusammen
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
du kannst z.b. jemandem die vermögenssorge übertragen. dann regelt er alles finanzielle. wenn du spezielle anmerkungen oder wünsche hast, kannst du das detaillierter regeln, musst aber nicht.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
wo bist du sonst noch unsicher? ich bin juristin und kenne mich aus... [-]
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
Exakt . Ich habe beim Eingangsposting vergessen zu erwähnen, dass ich den Vorsorgeauftrag handschriftlich abfassen werde...Aleya hat geschrieben:Nein das steht da nicht!
Zitat aus dem Link:
In welcher Form ist der Vorsorgeauftrag zu errichten?
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder
öffentlich beurkunden zu lassen. Beide Errichtungsformen sind gleichwertig.
Dann genügt es also, wenn ich z.B. schreibe (sinngemäss, nicht genau nachfolgenden Wortlaut): über meine/unsere Vermögen setze ich ... ein (es wird meine Treuhänderin sein; als juristische Person) und was meine Kinder und deren Interesse betrifft, werden ... zuständig sein?AnaMa hat geschrieben:du kannst z.b. jemandem die vermögenssorge übertragen. dann regelt er alles finanzielle. wenn du spezielle anmerkungen oder wünsche hast, kannst du das detaillierter regeln, musst aber nicht.
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
@AnaMa, ich habe jetzt mal auf einem Word-Dokument einen (möglichen) Vorsorgeauftrag aufgesetzt. Dürfte ich dir diesen zur Einsicht zukommen lassen? Am liebsten per E-Mail (könntest mir deine Mailadresse via PN bekanntgeben). Nur wenn du magst selbstverständlich
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Re: Fragen zum Vorsorgeauftrag
So, mein Vorsorgeauftrag ist aufgesetzt und ich durfte ihn der Rechtsperson meiner Bank zur Einsicht übergeben. Ich habe alle Punkte berücksichtigt, die wichtig sind und auch inhaltlich ist er so, wie ich ihn aufgesetzt habe, korrekt . Da das Ganze relativ umfangreich ist und ich eine "Pfeife" bin im Handschreiben, werde ich ihn nun als "maschinengeschriebenes" Dokument notariell beglaubigen lassen... Uff, was bin ich erleichtert, diesen wichtigen Schritt endlich erledigt zu wissen!
@AnaMa, musst ihn demnach nicht mehr prüfen
@AnaMa, musst ihn demnach nicht mehr prüfen
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.