Erbrechtl. Frage

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Moderator: conny85

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angelparis
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Erbrechtl. Frage

Beitrag von angelparis »

Hello miteinander
Ich habe eine erbrechtl. Frage zu folgender Sachlage:
Die Mutter besitzt ein Haus im Ausland, Wert (fiktiv) 200'000.-.
Kind A bezahlt der Mutter monatl. einen Betrag von 200.-, im Sinne eines zinslosen Darlehens an das Haus im Ausland.
Nach dem Tod der Mutter erben die beiden Geschwister das Haus.
Im Sinne des zinslosen Darlehens hat die Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes von Kind A 25'000.- erhalten.
Kind B will das Haus nicht, Kind A bezahlt Kind B aus.
Wie wird das nun berechnet?

A: 200'000.- minus 25'000.- = 175'000.-
175'000.- :2 = 87'500.-
Kind A bezahlt Kind B 87'500.-
Oder
B: 200'000.- :2 = 100'000.-
100'00.- minus 25'000.- = 75'000.-
Kind A bezahlt Kind B 75'000.-

Herzdank für eure Antwort :D

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Poulette
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von Poulette »

Ich fänd Variante B fair... Bin aber keine Expertin in Erbfrageb mit Häuser im Ausland. Nehme Mal am dass auch noch Vermögenswerte im Inland vorhanden sind, welche ev. verrechnet werden könnnen... und hoffentlich irgend etwas schriftliches betreffend diesem Darlehen bei einem Notar vorliegt...

Ninifee
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von Ninifee »

Ich würde meinen Lösung A, da die Schulden auch geteilt werden müssen. Bei Antwort B müsste ja Kind B alleine für die Rückzahlung aufkommen.
Aufteilung Vermögen
200'000 : 2 = 100'000
Aufteilung Schulden
-25'000 : 2 = -12'500

100'000 - 12'500 = 87'500

angelparis
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von angelparis »

Danke Poulette
Vermögenswerte gibt es im Inland nicht. Ein Darlehensvertrag zwischen Mutter und Kind A gibt es, ohne Notar. Lg ao

angelparis
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von angelparis »

ninifee:
Warum Schulden zurückzahlen?
Kind A unterstützt die Mutter mit insgesamt 25'000.-. Kind B hat das nicht gemacht, erhält aber die Hälfte vom Haus.

lisala
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von lisala »

fände Variante A fair
Kind A hat bereits 25 000 fürs Haus bezahlt, bekommt also beim Erben 25 000 mehr als Kind B.
Kind A 112 500, Kind B ausbezahlt 87 500

Bei der Variante B bekäme
Kind B 75 000 ausbezahlt und Kind A wäre in Besitz der restlichen 125 000 vom Haus, also 50 000 mehr als Kind B.

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shiraz
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von shiraz »

A
denn:
Wert des Hauses brutto = 200'000.-
Schuld des Hauses (an A) = 25'000.-
Nettowert des Hauses = 175'000.-
Geteilt durch 2 Geschwister = 175'000.- : 2 = 87'500.-

Auslösewert in dem Fall 87'500.- für Schwester A
Auslösewert in dem Fall 112'500.- für Schwester B

Das Ganze sind Werte VOR Steuern. Bedenkt, dass im Ausland UND evtl. im Inland Steuern dafür anfallen. Diese müssten in geeigneterweise mit in die Berechnungen einfliessen!
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

angelparis
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Re: Erbrechtl. Frage

Beitrag von angelparis »

Danke euch!

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