Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Moderator: conny85
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Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
In zwei Wochen kann ich meine alte Wohnig abgeben. Ich bin so froh, endlich dann halbwegs mit dieser Verwaltung abschließen zu können. Diese Verwaltung ist frech und faul.
Nun, ich habe während meiner Wohnzeit einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel nach machen lassen und musste diesen auch zahlen.
Wie ist das nun gesetzlich, muss ich diesen auch zurück geben und muss diesen Ihnen schenken?
Am liebsten würde ich ja diesen den neuen Mietern schenken, wenn es welche gebe. Oder dann entsorgen. Aber es geht mir bei DIESER Verwaltung so gegen den Strich denen noch etwas zu schenken....
Und nein, möchte später auch nicht in diese Wohnung einbrechen;-)
Nun, ich habe während meiner Wohnzeit einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel nach machen lassen und musste diesen auch zahlen.
Wie ist das nun gesetzlich, muss ich diesen auch zurück geben und muss diesen Ihnen schenken?
Am liebsten würde ich ja diesen den neuen Mietern schenken, wenn es welche gebe. Oder dann entsorgen. Aber es geht mir bei DIESER Verwaltung so gegen den Strich denen noch etwas zu schenken....
Und nein, möchte später auch nicht in diese Wohnung einbrechen;-)
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Was sie nicht wissen [-]
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Du musst exakt die Schlüssel zurückgeben, die Du bei Wohnungsübernahme erhalten hast - und die ja auf dem Uebernahmeprotokoll vermerkt sein sollten.
Wenn Du selber einen hast nachmachen lassen, weil Du einen verloren hast, musst Du den wohl auch mit abgeben (bzw. wenn Du z.B. 3 Schlüssel bei der Übernahme bekommen hast, musst Du auch wieder 3 Schlüssel abgeben). Wenn diese Schlüssel mit Nummer notiert sind, hast Du evt. ein Problem - dann muss die Verwaltung den nachgemachten nicht akzeptieren bzw. kann Dir den Austausch aller Schlösser in Rechnung stellen, weil der verlorene Schlüssel ein Sicherheitsrisiko für die neuen Mieter ist (ist dann ein netter Fall für die Haftpflicht )
Wenn Du einen zusätzlich hast machen lassen (d.h zum Beispiel 3 Schlüssel bekommen hast und jetzt somit 4 hast), musst Du nur die 3 Schlüssel abgeben, die Du damals erhalten hast - und den vierten würde ich dann anstandshalber den neuen Mietern geben.
Wenn Du selber einen hast nachmachen lassen, weil Du einen verloren hast, musst Du den wohl auch mit abgeben (bzw. wenn Du z.B. 3 Schlüssel bei der Übernahme bekommen hast, musst Du auch wieder 3 Schlüssel abgeben). Wenn diese Schlüssel mit Nummer notiert sind, hast Du evt. ein Problem - dann muss die Verwaltung den nachgemachten nicht akzeptieren bzw. kann Dir den Austausch aller Schlösser in Rechnung stellen, weil der verlorene Schlüssel ein Sicherheitsrisiko für die neuen Mieter ist (ist dann ein netter Fall für die Haftpflicht )
Wenn Du einen zusätzlich hast machen lassen (d.h zum Beispiel 3 Schlüssel bekommen hast und jetzt somit 4 hast), musst Du nur die 3 Schlüssel abgeben, die Du damals erhalten hast - und den vierten würde ich dann anstandshalber den neuen Mietern geben.
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Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Den 4 rein Schlüssel musste ich über die Verwaltung machen lassen, aber zusätzlich zahlen. Hab sowieso gesehen, dass auf dem Übernahmeprotokoll nur 2 statt 3 angegeben wurden.
Ich denke nicht das so rasch neue Mieter kommen....
Ich werde mal alle Schlüssel bei mir haben.
Aber mein Gedanke ist, wenn der Vermieter sagt, sie haben via uns einen nach machen lassen, den ich aber bezahlt habe, muss ich den dan auch zurück geben?
Ich denke nicht das so rasch neue Mieter kommen....
Ich werde mal alle Schlüssel bei mir haben.
Aber mein Gedanke ist, wenn der Vermieter sagt, sie haben via uns einen nach machen lassen, den ich aber bezahlt habe, muss ich den dan auch zurück geben?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Ja musst du. Die verwaltung muss dir wohnungsschlüssel zur Verfügung stellen (im normalfall 2-3) wenn du mehr brauchst musst du sie bezahlen und dann trotzdem abgeben. Du darst aus rechtlichen gründen keine schlüssel behalten. Wenn du ihnen auf keinen fall schenken willst kannst du ihn allenfalls offiziell bei einem schlüsseldienst vernichten lassen und die bestätigung dann abgeben [-] wäre mir aber zu blöd...
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Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Sheena: Danke für deine Information.
Nette
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Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Ach, so - das lief sogar über die Verwaltung? Logo... wenn die ihn für Dich bestellt haben, haben die das auch in den Unterlagen. Zusätzliche/verlorene Schlüssel muss an immer selber bezahlen - und trotzdem bei Wohnungsabgabe abgeben. Ansonsten hat die Verwaltung das Recht. sämtliche Schlösser auszutauschen und das musst Du dann finanziell übernehmen.
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Das ist ein Gerücht, welches sich tapfer hält. Laut Mieterschutz muss man das NUR, wenn man fahrlässig war, das heisst, wenn der Schlüssel zB mit einem Ausweis oder direkt vor der Tür verloren wurde. Wenn nicht, also der Schlüssel ging zB im See baden, dann muss man das nicht! Selbst schuld, wer da einlenkt, sollte aber eigentlich auch jede Versicherung wissen!Caipi16 hat geschrieben:Ach, so - das lief sogar über die Verwaltung? Logo... wenn die ihn für Dich bestellt haben, haben die das auch in den Unterlagen. Zusätzliche/verlorene Schlüssel muss an immer selber bezahlen - und trotzdem bei Wohnungsabgabe abgeben. Ansonsten hat die Verwaltung das Recht. sämtliche Schlösser auszutauschen und das musst Du dann finanziell übernehmen.
Wir haben einen Autoschlüssel inkl Garagenschlüssel verloren, da meine Schwes auf grosse Reise ging und nicht mehr wusste, wo er ist/war. Es werden sicher nicht auf unsere Kosten die Schlösser ausgetauscht, weil ja niemand weiss, woher der Schlüssel ist
Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
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Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Einen KABA Schlüssel kann ich ja nicht einfach bei Mr. Minit nachbestellen......
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Man muss es ja auch aus Sicht des neuen Mieters sehen: Möchtet ihr in einer Wohnung wohnen, zu der noch irgendwo Schlüssel existieren?? Ich als neuer Mieter würde darauf bestehen, dass ich alle habe und wenn einer fehlt, würde ich das Schloss ausgetauscht haben wollen! Da wäre mir egal, ob der fehlende Schlüssel im Dorf oder beim Baden im See (diese Geschichte ist übrigens laut eines befreundeten Immobilienbewirtschafters sehr beliebt ) oder auf einer Weltreise verloren ging.
@Lotus: Wenn deine Schwester einen Schlüssel von eurer Wohnung verloren hat, ist sie verantwortlich für die Kosten, welche für einen allfälligen Schlossaustausch anfallen. Aus genau diesem Grund habe ich die Schlüssel meiner Familienmitglieder nicht an meinem Bund, sondern sicher verwahrt im Schrank.
@Lotus: Wenn deine Schwester einen Schlüssel von eurer Wohnung verloren hat, ist sie verantwortlich für die Kosten, welche für einen allfälligen Schlossaustausch anfallen. Aus genau diesem Grund habe ich die Schlüssel meiner Familienmitglieder nicht an meinem Bund, sondern sicher verwahrt im Schrank.
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Nein, falsch, darum bin ich beim Mieterverband weil wenn der Vermieter es nicht versteht, dann erklären die es ihm! Ich muss gar nix bezahlen, meine Schwes auch nicht! Weil der Schlüssel ist keine Gefahr. Genauso haben wir auch beim letzten Vermieter, der es selbst auch wusste, auch einfach einen Brief unterschreiben, dass der Schlüssel abhanden gekommen ist! So simpel... und das mit dem Schlossaustausch ist eben nur, wenn es nötig ist...das heisst der Schlüssel zuordnungsbar... da muss man auch nicht diskutieren...
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
@Lotus
Klar erklärt dann auch jeder, dass der Schlüssel im See versoffen ist, auch wenn er mit der vollen Handtasche inkl. Ausweisen und so weg gekommen ist - einfach damit man nix zahlen muss (oder die Versicherung, die ja aich nicht ewig bezahlt)...
Klar erklärt dann auch jeder, dass der Schlüssel im See versoffen ist, auch wenn er mit der vollen Handtasche inkl. Ausweisen und so weg gekommen ist - einfach damit man nix zahlen muss (oder die Versicherung, die ja aich nicht ewig bezahlt)...
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Ups: Ja dann ist das wohl so...aber mein Vermieter darf garantiert nicht auf meine Kosten alle Schlösser und Schlüssel austauschen, wenn meiner zB nach unserem Urlaub nicht mehr auffindbar ist und ich vermute, dass er in einer Entworgungskiste gelandet ist... da ist wiedermal, wie immer bei Vermietungsfragen, beidseitiges Verständnis oder Vertrauen nötig!
Als Bsp: würde uns ein Schlüssel fehlen, und im Keller würde eingebrochen, würde auch dies mich nicht interessieren, weil nämlich unsere Haustüre NICHT SCHLIESST und es der Verwaltung egal ist! Dafür habe ich etwa 20 Emails und Briefe als Beweis.
Grüssli
Als Bsp: würde uns ein Schlüssel fehlen, und im Keller würde eingebrochen, würde auch dies mich nicht interessieren, weil nämlich unsere Haustüre NICHT SCHLIESST und es der Verwaltung egal ist! Dafür habe ich etwa 20 Emails und Briefe als Beweis.
Grüssli
Zuletzt geändert von Lotus am So 17. Sep 2017, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Naja, Vermietung und Vertrauen...
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Wurde bei mir vor 1.5 Jahren juristisch abgeklärt. Fact ist: Es ist ein Streitfall. Ich habe damals auch einen Schlüssel - ohne Schlüsselanhänger oder sonstige Bezeichnung, mittels dem man ihn hätte zuordnen können - irgendwo im "Juhee" verloren. Meine Verwaltung bestand bei meinem Auszug darauf, dass das Schloss ersetzt wird. Ich gab den Fall an meine Rechtsschutzversicherung weiter, die gleichzeitig auch meine Haftpflichtversicherung ist. Entschieden wurde: Das Ersetzen des Schloss wird bezahlt. Ich habe dann mit dem Anwalt auch gesprochen, weil ich es halt auch unnötig fand, dass das Schloss unter diesen Umständen ersetzt wird. Er meinte jedoch, es sei nach wie vor ein Streitfall - und wegen der Summe (CHF 1500.-) würde sich das nicht lohnen, sich deswegen zu streiten.Lotus hat geschrieben:Das ist ein Gerücht, welches sich tapfer hält. Laut Mieterschutz muss man das NUR, wenn man fahrlässig war, das heisst, wenn der Schlüssel zB mit einem Ausweis oder direkt vor der Tür verloren wurde. Wenn nicht, also der Schlüssel ging zB im See baden, dann muss man das nicht! Selbst schuld, wer da einlenkt, sollte aber eigentlich auch jede Versicherung wissen!Caipi16 hat geschrieben:Ach, so - das lief sogar über die Verwaltung? Logo... wenn die ihn für Dich bestellt haben, haben die das auch in den Unterlagen. Zusätzliche/verlorene Schlüssel muss an immer selber bezahlen - und trotzdem bei Wohnungsabgabe abgeben. Ansonsten hat die Verwaltung das Recht. sämtliche Schlösser auszutauschen und das musst Du dann finanziell übernehmen.
Wir haben einen Autoschlüssel inkl Garagenschlüssel verloren, da meine Schwes auf grosse Reise ging und nicht mehr wusste, wo er ist/war. Es werden sicher nicht auf unsere Kosten die Schlösser ausgetauscht, weil ja niemand weiss, woher der Schlüssel ist
Grüssli
Es kann also sein, dass - im Streitfall - entschieden wird, dass das Schloss nicht ersetzt werden muss... genau so gut kann das Urteil aber anders herauskommen. Es ist also keinesfalls so, dass es per se immer garantiert ist, dass man bei Schlüsselverlust das Schloss austauschen nie bezahlen muss bzw. dies die Gesetzeslage ist. Die gleiche Info habe ich zwischenzeitlich auch von zwei befreundeten Anwälten bekommen. Es wird je nach Fall entschieden - aber von den Haftpflichtversicherungen meistens bezahlt, nicht aus Unwissenheit, sondern weil es sich wegen einem solchen Betrag nicht lohnt zu streiten, wenn das Urteil halt eben nicht sicher ist.
Re: Zusätzlicher Wohnungsschlüssel
Rechtsschutzversicherungen gehen nicht gerne vor Gericht, es ist günstiger, die Summe zu bezahlen. Bei einem Freund wurden auch diverse Dinge in der Wohnung bezahlt, weil die Rechtsschutz nicht an einem Verfahren interessiert ist. Tja!
Grüssli
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