Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Moderator: conny85
Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Hallo zusammen,
Habe ein bisschen gestöbert, aber grad nichts passendes gefunden.
Also: mein Mann ist im Jan. 17 verstorben. Wir haben eine minderjährige Tochter welche ja nun durch die KESB vertreten wird was das Erbe anbelangt.
Nun sollte nächste Woche endlich der Erbteilungsvertrag def. fertig sein. Mein Mann hatte jedoch bei mehr als einer Bank ein Konto. Im Vertrag steht nun jedoch nur der Gesamtbetrag welcher meine Tochter bekommt. Nach einem heutigen Telefonat mit einer dieser Banken wurde mir gesagt, dass explizit erwähnt werden muss, wieviel die jeweilige Bank auszahlen muss.(also die Kesb müsste ein separates Schreiben verfassen) Wieder retourtelefoniert mit Kesb, welche meint, sie handhaben das immer gleich ohne expl. Aufstellung und ohne jede Bank anzuschreiben...
Was soll ich jetzt machen? Innerhalb von 10 Tagen muss der Gesamtbetrag auf dem Konto meiner Tochter sein. Ich will mich doch nicht vrschulden, nur weil die Banken sich querstellen??!
Weiss jemand Rat oder war schon jemand in einer ähnlichen oder selben Situation?
Danke und es Grüessli
Habe ein bisschen gestöbert, aber grad nichts passendes gefunden.
Also: mein Mann ist im Jan. 17 verstorben. Wir haben eine minderjährige Tochter welche ja nun durch die KESB vertreten wird was das Erbe anbelangt.
Nun sollte nächste Woche endlich der Erbteilungsvertrag def. fertig sein. Mein Mann hatte jedoch bei mehr als einer Bank ein Konto. Im Vertrag steht nun jedoch nur der Gesamtbetrag welcher meine Tochter bekommt. Nach einem heutigen Telefonat mit einer dieser Banken wurde mir gesagt, dass explizit erwähnt werden muss, wieviel die jeweilige Bank auszahlen muss.(also die Kesb müsste ein separates Schreiben verfassen) Wieder retourtelefoniert mit Kesb, welche meint, sie handhaben das immer gleich ohne expl. Aufstellung und ohne jede Bank anzuschreiben...
Was soll ich jetzt machen? Innerhalb von 10 Tagen muss der Gesamtbetrag auf dem Konto meiner Tochter sein. Ich will mich doch nicht vrschulden, nur weil die Banken sich querstellen??!
Weiss jemand Rat oder war schon jemand in einer ähnlichen oder selben Situation?
Danke und es Grüessli
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Hallo chacha80
Ich würde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Der kann dir genau Auskunft geben wie es rechtlich
aussieht.
Ich würde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Der kann dir genau Auskunft geben wie es rechtlich
aussieht.
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Lässt sich im Vertrag genau diese Anweisung, also was pro Bank von welchem Konto ausbezahlt werden soll, nicht noch einarbeiten? Das änderte ja am zahlenmässigen Inhalt nichts. Er ist ja noch in Bearbeitung.
So könnte der Vertrag oder ein Auszug davon denjenigen Banken als Auftrag abgegeben werden, die das verlangen.
So könnte der Vertrag oder ein Auszug davon denjenigen Banken als Auftrag abgegeben werden, die das verlangen.
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Der Betrag ist ja vermutlich zahlbar innert 10 tagen seit Unterzeichnung du bist also noch nicht im Verzug
Ich würde entweder die Ergänzung des erbvertrages anstreben oder entsprechende Zahlungsaufträge verfassen welche von dir und der kesb unterzeichnet werden
Ich würde entweder die Ergänzung des erbvertrages anstreben oder entsprechende Zahlungsaufträge verfassen welche von dir und der kesb unterzeichnet werden
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Liebe alle,
Danke, habe bereits mit Gemeinde Kontakt gehabt welche den Vertrag aufgesetzt hat. Da ich ja auch keine Ahnung habe/hatte habe ich den nach der Prüfung durch die Kesb unterschrieben. Ich wusste ja auch nicht, dass die Banken so auf die Barrikaden gehen. Ich wurde ja auch durch niemanden informiert. Dachte doch, die hätten solche Fälle häufiger, damit sie wissen eas sie tun...
Der Vertrag kann nun nicht mehr geändert werden...
Laut Kesb wird solltr das kein Problem darstellen, ich glaube da jedoch nicht mehr dran...
Wegen den 10 Tagen: innerhalb dieser Zeit muss der gesamtbetrag auf sem konto meiner tochter sein. Egal, ob sich die banken weigern, da muss doch ich mit meinem geld anfangs einspringen...
Danke, habe bereits mit Gemeinde Kontakt gehabt welche den Vertrag aufgesetzt hat. Da ich ja auch keine Ahnung habe/hatte habe ich den nach der Prüfung durch die Kesb unterschrieben. Ich wusste ja auch nicht, dass die Banken so auf die Barrikaden gehen. Ich wurde ja auch durch niemanden informiert. Dachte doch, die hätten solche Fälle häufiger, damit sie wissen eas sie tun...
Der Vertrag kann nun nicht mehr geändert werden...
Laut Kesb wird solltr das kein Problem darstellen, ich glaube da jedoch nicht mehr dran...
Wegen den 10 Tagen: innerhalb dieser Zeit muss der gesamtbetrag auf sem konto meiner tochter sein. Egal, ob sich die banken weigern, da muss doch ich mit meinem geld anfangs einspringen...
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
@chruezli: das habe ich schon probiert, dass die kesb solche formulare unterschreibt, sie weigern sich natürlich. Der vertrag müsse reichen!!
Tris kennt die "nette" dame von dort glaub auch
Tris kennt die "nette" dame von dort glaub auch
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Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Hallo Chacha80
Weshalb genau stellen sich die Banken denn quer? Eigentlich benötigt die Bank einfach die Unterschrift aller Erben für den Zahlungsauftrag oder die Kontoauflösung, sprich du und die kesb-Vertreterin könnten ja die Zahlungsaufträge unterschreiben damit der korrekte Betrag zu deiner Tochter kommt. Oder weigert sie sich dazu auch? Mir tut es immer weh zu hören, wenn man sich in so einer schweren Zeit noch mit solchem Behördenwahnsinn befassen muss. Viel Kraft dir.
Weshalb genau stellen sich die Banken denn quer? Eigentlich benötigt die Bank einfach die Unterschrift aller Erben für den Zahlungsauftrag oder die Kontoauflösung, sprich du und die kesb-Vertreterin könnten ja die Zahlungsaufträge unterschreiben damit der korrekte Betrag zu deiner Tochter kommt. Oder weigert sie sich dazu auch? Mir tut es immer weh zu hören, wenn man sich in so einer schweren Zeit noch mit solchem Behördenwahnsinn befassen muss. Viel Kraft dir.
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Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Ich hatte bisher "nur" jobmässig Kontakt zur Sozialberatung. Da sind teils schon spezielle Menschen am Werk . Alles Gute für euch.
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Hast du einen Erbschein? Dann würde die Verfügung auch gehen
Oder spiess umdrehen bei gutem Kundenberater
Bank soll Zahlungsaufträge machen und kesb senden
Oder spiess umdrehen bei gutem Kundenberater
Bank soll Zahlungsaufträge machen und kesb senden
- sillyspider73
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Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
Puh, Ihr Armen...
Wir haben kürzlich bei der Notarin einen Erbvertrag erstellen lassen. Als sie erfahren hat, dass wir drei noch recht kleine Kinder haben, hat sie nur gemeint: "Beten Sie dafür, dass der Erbfall erst eintritt, wenn Ihre Kinder volljährig sind - mit der KESB wollen Sie nichts zu tun haben, glauben Sie mir..." - wie recht sie hatte!!!
Wir haben kürzlich bei der Notarin einen Erbvertrag erstellen lassen. Als sie erfahren hat, dass wir drei noch recht kleine Kinder haben, hat sie nur gemeint: "Beten Sie dafür, dass der Erbfall erst eintritt, wenn Ihre Kinder volljährig sind - mit der KESB wollen Sie nichts zu tun haben, glauben Sie mir..." - wie recht sie hatte!!!
- Nette
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- Beiträge: 1317
- Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
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- Wohnort: nähe Aarau
Re: Erbteilungsvertrag mit minderjährigem Kind
@ chacha: hast du mit mehreren Bankberatern gesprochen oder nur mit dem Einen?
Eigentlich solltest du ja mit diesem Erbschein alle Bankkonten auflösen können. Auf dein Konto überweisen lassen und dann der Betrag X auf das Konto deiner Tochter?
Und sonst kann ev der Bankheini der KESP anrufen...
Eigentlich solltest du ja mit diesem Erbschein alle Bankkonten auflösen können. Auf dein Konto überweisen lassen und dann der Betrag X auf das Konto deiner Tochter?
Und sonst kann ev der Bankheini der KESP anrufen...
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe