Hallo zusammen!
Wer kann mir weiterhelfen? Ich bekomm schon einen Nervenzusammenbruch wenn ich nur daran denke.
Meine Ausgangslage: Bis Ende 2016 wurden wir getrennt besteuert, dann wieder Zusammenzug und seit Mitte September 2017 wieder getrennt.
Der Wunsch war, dass 2017 als gemeinsam besteuert verarbeitet wird. Die Gemeinde meinte jedoch, dies sei nicht möglich und das 2017 bleibe weiterhin getrennt. Da mein Mann bis anhin eh keine Steuern bezahlt hat und wir für das 2017 einen hohen Steuerbetrag offen haben, wäre eine getrennte Besteuerung vermutlich nicht mal so schlecht. Aber soll er oder ich unser Eigentum (Haus), vermietet, auf die Steuererklärung nehmen? Muss ich weniger Steuern bezahlen ohne Eigentum? Ich bin demzufolge alleinerziehend mit drei Kindern (12, 14 und fast 17 Jahren). Ich habe von meiner Mutter etwas Geld erhalten (unter CHF 20'000.--). Muss ich das versteuern?
Ich hab dieses Jahr durch den gemeinsamen Haushalt keine Alimente bezogen. Dh. ich käme vermutlich mit einem blauen Auge davon. Aber ich kann unmöglich diesen hohen Steuerbetrag bezahlen. Zumal er mir versprochen hat, monatlich etwas zu bezahlen.
Er meinte, bis Ende September 2017 habe er eine Anzahlung für ein Projekt und damit könne er die Steuern locker bezahlen.
Mein Mann macht Steuererklärungen für Kunden. Ich trau ihm jedoch nicht ... wie kann ich mich am besten schlau machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Steuern - Eigentum - Trennung
Moderator: conny85
Re: Steuern - Eigentum - Trennung
Bei den Banken sind Steuerberater tätig, würde evtl da nachfragen.
Re: Steuern - Eigentum - Trennung
Auf den meisten kommunalen Steuerämtern, sonst aber sicher auf den jeweils kantonalen kannst Du Dir online das Programm easytax, privattax odgl. runterladen.
Damit könntest Du die diversen Varianten durchspielen und vergleichen.
Was die 15'000.- deiner Mutter anbelangt: die werden als Schenkung oder Erbvorbezug behandelt. Du musst sie in der entsprechenden Rubrik in der StE erfassen, sie haben aber in den meisten Kantonen keine Auswirkung auf die Steuerrechnung.
Hilfreich ist jeweils auch der Leitfaden des Programmes.
Damit könntest Du die diversen Varianten durchspielen und vergleichen.
Was die 15'000.- deiner Mutter anbelangt: die werden als Schenkung oder Erbvorbezug behandelt. Du musst sie in der entsprechenden Rubrik in der StE erfassen, sie haben aber in den meisten Kantonen keine Auswirkung auf die Steuerrechnung.
Hilfreich ist jeweils auch der Leitfaden des Programmes.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Steuern - Eigentum - Trennung
Oder frag bei deiner Gemeinde auf dem Steueramt nach. Die waren bei mir sehr hilfsbereit, ev.ist das eher die Ausnahme, aber einen Versuch wert. Liegt ja auch in ihrem Interesse, dass das gleich von Anfang an korrekt gemacht wird.
Lg
Konfetti
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- Nette
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Re: Steuern - Eigentum - Trennung
@ Monster: wer bekommt die Miete für das Haus? Wer muss Erneuerungen bezahlen im Haus wenn etwas kaputt geht?
Ich würde da einen Fachmann fragen diesbezüglich oder eben die Gemeinde..
Viel Glück
Nette
Ich würde da einen Fachmann fragen diesbezüglich oder eben die Gemeinde..
Viel Glück
Nette
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe
Re: Steuern - Eigentum - Trennung
Für die Steuererklärung 2017 ist der Stand 31.12.2017 massgebend. Zu dem Zeitpunkt bist Du alleine mit den Kindern lebend. Ich nehme an seit der erneuten Trennung auf Mitte Sept. 2017 überweist Dir Dein GG wieder Alimenten für die Kinder bis Ende Jahr, oder? Dann kannst Du ja diese Zahlungen angeben.
Betrag von Deiner Mutter
Frage Deine Mutter, ob sie es als Schenkung oder Erbvorbezug in ihrer Steuererkärung angeben wird. Wenn es Schenkung ist, dann gibst Du es auch als Schenkung an. Im Kt. Zürich ist das Total erhaltenden Schenkung /Erbschaften unter der gleichen Ziffer anzugeben.
Haus
Wie sind die Eigentumsverhältnisse? GG und ich sind im Konkubinat lebend und das Haus gehört zu 1/2 ihm und 1/2 mir. Wir ziehen je die Hälfte vom Eigenmietwert, Pauschale Unterhaltskosten und Hypozinsen ab. Wie wurde das Haus im Jahre 2016 in Euren beiden Steuererklärungen erfasst? Oder habt ihr es erst seit Jan. 2017 vermietet? Auf welches Konto werden die Mietzinseinahmen überwiesen? Getrennter GG oder Deines? Wenn das Haus 1/2 dir und 1/2 ihm gehört, dann müsstest Du auch die Hälfte der Mietzinseinnahmen haben und die auch in der Steuerklärung unter Mietzinsen (anstelle Eigenmietwert) angeben.
Dein steuerlich von Dir getrennter GG hat ja eine hohe Steuerrechnung fürs 2017 offen und somit hat er ein Problem. Du hast Deine prov. Steuerrechnung fürs 2017 wohl schon bezahlt, oder? Da ihr ja im 2016 steuerlich getrennt veranlagt worden sind, habt ihr ja nicht eine gemeinsame Rechnung fürs 2017 erhalten, richtig?
Betrag von Deiner Mutter
Frage Deine Mutter, ob sie es als Schenkung oder Erbvorbezug in ihrer Steuererkärung angeben wird. Wenn es Schenkung ist, dann gibst Du es auch als Schenkung an. Im Kt. Zürich ist das Total erhaltenden Schenkung /Erbschaften unter der gleichen Ziffer anzugeben.
Haus
Wie sind die Eigentumsverhältnisse? GG und ich sind im Konkubinat lebend und das Haus gehört zu 1/2 ihm und 1/2 mir. Wir ziehen je die Hälfte vom Eigenmietwert, Pauschale Unterhaltskosten und Hypozinsen ab. Wie wurde das Haus im Jahre 2016 in Euren beiden Steuererklärungen erfasst? Oder habt ihr es erst seit Jan. 2017 vermietet? Auf welches Konto werden die Mietzinseinahmen überwiesen? Getrennter GG oder Deines? Wenn das Haus 1/2 dir und 1/2 ihm gehört, dann müsstest Du auch die Hälfte der Mietzinseinnahmen haben und die auch in der Steuerklärung unter Mietzinsen (anstelle Eigenmietwert) angeben.
Dein steuerlich von Dir getrennter GG hat ja eine hohe Steuerrechnung fürs 2017 offen und somit hat er ein Problem. Du hast Deine prov. Steuerrechnung fürs 2017 wohl schon bezahlt, oder? Da ihr ja im 2016 steuerlich getrennt veranlagt worden sind, habt ihr ja nicht eine gemeinsame Rechnung fürs 2017 erhalten, richtig?
Meitli 12/05
Bueb 06/07
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