Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

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Moderator: conny85

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Dita
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Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Dita »

Hallo zusammen..

Ich habe eine Frage bezüglich Lohnerhöhung in der Schwangerschaft..

Da ich schon einig Jahre im gleichen Betrieb arbeite, wollte ich meinen Arbeitgeber um eine Lohnerhöhung bitten bzw. wollte eine verlangen... Nun bin ich unerwartet wieder schwanger (im 2. Monat) und bin sehr unsicher... Kann man in diesem Fall trotzdem über eine Lohnerhöhung sprechen? Könnte der Arbeitgeber diese aufgrund der Schwangerachaft ablehnen? Was meint ihr dazu oder weiss jemand wie das rechtlich geregelt ist?
Vielen Dank :)

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_Samira_
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von _Samira_ »

[-] liese gärn mit...

Sternli05
Plaudertasche
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Sternli05 »

Ich bin der Meinung fragen kann man immer wenn man die Antwort nicht scheut. Gleichzeitig kann dies der AG ablehnen Schwangerschaft hin oder her.

millou
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von millou »

Eine Lohnerhöhung ist doch nicht gesetzlich geregelt. Das kannst du fragen und gut argumentieren, aber einen Anspruch darauf hast du rechtlich wohl kaum, ausser das wäre vertraglich so vorgesehen.
Von daher kann der Arbeitgeber ablehnen, ob schwanger oder nicht ist meiner Meinung nach egal.

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Papah
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Papah »

Wenn Du Deinen AG fragst ob Du mehr Lohn kriegst hast Du bereits verloren. Du musst den andern Weg gehen und ihm aufzeigen was Du alles für die Firma machst, was ihn wirklich weiterbringt und ihm Arbeit/Kosten erspart. Zusatzaufgaben und -arbeit die Du übernommen hast und ihn fragen was ihm diese Wert sind. Zeig ihm, dass Du auch weiterhin Interesse hast Dich weiterzubilden und für das Wohlergehen der Firma da zu sein.

In meinen Augen ist es nicht wirklich relevant ob Du schwanger bist oder nicht, dies ist ja bloss ein temporärer Zustand und Du kannst ihm später ja wieder mit vollem Körper- und Geisteseinsatz zur Verfügung stehen.

Vielleicht ist es sogar geschickt jetzt zu verhandeln, denn arbeitest Du später evtl. mit reduziertem Pensum seine Deine Argumente schwerer durchzubekommen.

Caipi16
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Caipi16 »

Fragen kann man grundsätzlich immer - genau so, wie der Arbeitgeber eine solche Frage grundsätzlich jederzeit ablehnen kann :wink: . Von daher: Eine Lohnerhöhung "verlangen" - dazu hast Du kein Recht! Wäre der ganz falsche Ansatz :wink: . Du kannst höchstens nett fragen bzw. darum bitten. Der AG hat aber umgekehrt auch das Recht nein zu sagen - wenn er wegen der SS so entscheidet wird er das sicher nicht sagen. Aber grundsätzlich sollte eine SS darauf keinen Einfluss haben, sondern ob Dein Lohn marktgerecht ist, ins Lohngefüge der Firma passt und wie gut Deine Leistung ist.... und last but not least: Ob sich die Firma eine Lohnerhöhung überhaupt leisten kann. Aber eben: Eine Lohnerhöhung ist halt immer Verhandlungssache und kein gesetzlicher Anspruch!

Mit welchen Argumenten würdest Du denn um eine Lohnerhöhung bitten? Hast Du extrem viel gearbeitet? Zusatzaufgaben übernommen? Zwischenzeitlich eine Weiterbildung gemacht? Ist Dein Lohn nicht (mehr) marktgerecht oder tiefer als generell das Lohngefüge in der Firma? Alleine die Dauer der Anstellung rechtfertigt halt in dem Sinn keine Lohnerhöhung (obwohl man in vielen Firmen trotzdem alle 1-2 Jahre mal eine Lohnerhöhung bekommt). Aber eben: Grundsätzlich muss sich eigentlich die Leistung verbessert haben... oder man hat eben sehr viel gearbeitet... Zusatzaufgaben übernommen... und und und. Es ist tatsächlich so: Wenn der AG Dir freiwillig keine Lohnerhöhung gibt, findet er wohl, dass Du keine zugute hast - und dann musst Du schon argumentieren, warum Du das anders siehst. So wie ich Deine Situation verstehe, hast Du ein einjähriges Baby Zuhause und bist jetzt wieder SS? Dann arbeitest Du wohl nur kleinprozentig? Falls ja, ist es natürlich umso schwieriger - kleinprozentige Angestellte stehen bei den Lohnerhöhungen selten zuvorderst bzw. da ist die Leistung, der Einsatz natürlich umso wichtiger, wenn man eine Lohnerhöhung möchte. Und Du wirst ja wahrscheinlich erst seit ca. 10 Monaten wieder arbeiten (Dein Kind kam ja irgendwann in Herbst 2016 auf die Welt)? Auch das erhöht Deine Chancen auf eine Lohnerhöhung natürlich nicht. Wenn Du bis zur Geburt Deines ersten Kindes 100% gearbeitet hast und nun seit ca. 10 Monaten Teilzeit arbeitest und voraussichtlich in 5-6 Monaten schon wieder ausfällst, bist Du nicht auf der besten Verhandlungsbasis...

Grundsätzlich: Von daher ist es sicher nicht der allergünstigste Zeitpunkt um um eine Lohnerhöhung zu bitten. Aufgrund der SS wirst Du ja zude in den kommenden Monaten kaum noch Mehreinsatz leisten bzw. Dein Einsatz und Engagement im Geschäft wird sich tendenziell nicht verstärken (eher weniger werden - im besten Fall gleich bleiben).

Wie gesagt: Fragen kannst Du immer - mit oder ohne Argumente und egal, zu welchem Zeitpunkt. Aber wie schon geschrieben: Rechtlich hat man nie Anspruch auf eine Lohnerhöhung und so ist es wirklich die Entscheidung des AG, ob er ja oder nein sagt.

Viel Glück!

Dita
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Dita »

Okay ich meinte natürlich nicht "verlangen" im negativen Sinne sondern schon dass ich danach fragen wollte.. Und klar, sollte man dafür aufzählen/vorweisen können was man alles macht was dem Betrieb zu Gute kommt..
Ich danke für eure Antworten, dass der AG diese auch ablehnen kann ohne Schwangerschaft stimmt ja eigentlech.. :)

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Papah
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Papah »

Nicht danach fragen - sondern dem AG plausibel erklären was Du eigentlich alles machst und wie der Betrieb von Dir profitiert. Und dann erst in letzter Instanz nach guter Argumentation erklären, dass Du ein höheres Salär forderst.

Caipi16
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Re: Lohnerhöhung in der Schwangerschaft

Beitrag von Caipi16 »

Papah hat geschrieben:Nicht danach fragen - sondern dem AG plausibel erklären was Du eigentlich alles machst und wie der Betrieb von Dir profitiert. Und dann erst in letzter Instanz nach guter Argumentation erklären, dass Du ein höheres Salär forderst.
Was aber in ihrem Fall - erst seit kurzem wieder nach dem Mu-Urlaub im Betrieb und schon bald wegen nächstem Mu-Urlaub wiede mehrmonatiger Ausfall - evtl. schwierig werden könnte :wink: .

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