Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Moderator: conny85
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Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Hoi zäme,
Bin völlig unbedarft zu dem Thema u wäre froh für paar Infos.
Ich erlaube mir, die Fragen zu nummerieren...
1) Wie setzen sich Unterhaltszahlungen zusammen, aus welchen Komponenten? Für Kinder (unter 10 Jahre) und Elternteil mit niedrigprozentigem Teilzeitjob (und daher variierendes Einkommen, da Stundenlohn) und Elternteil mit Vollzeitjob?
2) Gibt es Richtlinien, Vorgaben, Prozentwerte, die man zu Rate ziehen kann für die Berechnung?
2.1) Gibt es auch Regeln, sozusagen je nach gewähltem Familienmodell? Also bei einem Modell zum Beispiel, wo wohntechnisch alles gleich bleibt, weil man z.B. eine Einliegerwohnung hat oder so getrennte Räumlichkeiten, dass faktisch eigentlich alles beim Gleichen bleibt nahezu oder im anderen Fall eben zwei Wohnungen (oder Eigenheim und Wohnung) benötigt werden und so alles getrennt wird?
3) Nimmt sich jeder einen Anwalt oder zusammen einer oder gibt es auch gute Möglichkeiten und Anlaufstellen, die weniger kosten und die ihr empfehlen könnt?
4) Müssen Konten eingefroren werden oder ähnliches wenn der Entscheid zur Trennung gefällt wird?
5) Wie sieht es mit der Wohnsituation aus...hat jemand hier mehr Rechte im Eigenheim zu bleiben? Also Elternteil mit Kindern oder Elternteil ohne Kinder?
6) Wie sieht es aus, wenn das Eigenheim verkauft werden muss? Wenn beide Elternteile die gleichen Eigenkapitalanteile eingebracht haben...und zum Zeitpunkt des Hausbaus verheiratet waren?
7) Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil sich während der Trennungszeit einen Job sucht, wo er dann viel weniger verdient oder viel weniger Prozent arbeitet? Bspw. weil er dann auch mehr die Kinder betreuen möchte, da er sie durch eine räumliche Trennung weniger sieht.....darf er das? Gibt es da Regelungen für die Trennungszeit?
8) Braucht es eine Mediation? Und falls ja, warum, in welcher Form und bei wem?
Danke fürs lesen und ich bin um jede Antwort froh.
Herzlich, menschsein
Bin völlig unbedarft zu dem Thema u wäre froh für paar Infos.
Ich erlaube mir, die Fragen zu nummerieren...
1) Wie setzen sich Unterhaltszahlungen zusammen, aus welchen Komponenten? Für Kinder (unter 10 Jahre) und Elternteil mit niedrigprozentigem Teilzeitjob (und daher variierendes Einkommen, da Stundenlohn) und Elternteil mit Vollzeitjob?
2) Gibt es Richtlinien, Vorgaben, Prozentwerte, die man zu Rate ziehen kann für die Berechnung?
2.1) Gibt es auch Regeln, sozusagen je nach gewähltem Familienmodell? Also bei einem Modell zum Beispiel, wo wohntechnisch alles gleich bleibt, weil man z.B. eine Einliegerwohnung hat oder so getrennte Räumlichkeiten, dass faktisch eigentlich alles beim Gleichen bleibt nahezu oder im anderen Fall eben zwei Wohnungen (oder Eigenheim und Wohnung) benötigt werden und so alles getrennt wird?
3) Nimmt sich jeder einen Anwalt oder zusammen einer oder gibt es auch gute Möglichkeiten und Anlaufstellen, die weniger kosten und die ihr empfehlen könnt?
4) Müssen Konten eingefroren werden oder ähnliches wenn der Entscheid zur Trennung gefällt wird?
5) Wie sieht es mit der Wohnsituation aus...hat jemand hier mehr Rechte im Eigenheim zu bleiben? Also Elternteil mit Kindern oder Elternteil ohne Kinder?
6) Wie sieht es aus, wenn das Eigenheim verkauft werden muss? Wenn beide Elternteile die gleichen Eigenkapitalanteile eingebracht haben...und zum Zeitpunkt des Hausbaus verheiratet waren?
7) Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil sich während der Trennungszeit einen Job sucht, wo er dann viel weniger verdient oder viel weniger Prozent arbeitet? Bspw. weil er dann auch mehr die Kinder betreuen möchte, da er sie durch eine räumliche Trennung weniger sieht.....darf er das? Gibt es da Regelungen für die Trennungszeit?
8) Braucht es eine Mediation? Und falls ja, warum, in welcher Form und bei wem?
Danke fürs lesen und ich bin um jede Antwort froh.
Herzlich, menschsein
Zuletzt geändert von menschsein am Sa 11. Nov 2017, 17:53, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidjng
Am beschte professionell berate loh.
So wiit ich weiss bruchts kei Awält etc. nur wenn me sich nid ussergrichtlich chan einige.
Es fründepäärli (chind scho erwachse) hend sich vor mehrere Johre trennt. Sie läbt im Huus, er chunnt cho hälfä wenn öpis nöd funktioniert/reparature müend gmacht werde. Finanzä händs ihri eiget Lösig gfunde wo beidi chönd läbä demit.
Wenns ufs Gricht goht mit allem drum und dra goht seeeeehr vil Gäld verlore!
Chan der leider ned meh sägä, kenne mi au nid us.
Wünsche eu vil Chraft und Respekt vorenand i dere Ziit. Schlussendlich söll jo niemer zchurz cho, aber au ned eine vo beidne für alles gradstoh.
So wiit ich weiss bruchts kei Awält etc. nur wenn me sich nid ussergrichtlich chan einige.
Es fründepäärli (chind scho erwachse) hend sich vor mehrere Johre trennt. Sie läbt im Huus, er chunnt cho hälfä wenn öpis nöd funktioniert/reparature müend gmacht werde. Finanzä händs ihri eiget Lösig gfunde wo beidi chönd läbä demit.
Wenns ufs Gricht goht mit allem drum und dra goht seeeeehr vil Gäld verlore!
Chan der leider ned meh sägä, kenne mi au nid us.
Wünsche eu vil Chraft und Respekt vorenand i dere Ziit. Schlussendlich söll jo niemer zchurz cho, aber au ned eine vo beidne für alles gradstoh.
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidjng
Liebe menschsein
Seit dem neuen Unterhaltsrecht gibt es für die Berechnung wegen dem Betreuungsunterhalt keine Richtlinien mehr, d.h. Es muss konkret berechnet werden wobei das Berechnungsmodell von Kanton zu Kanton variiert.
In vielen Kantonen bieten die Gerichte unentgeltliche Rechtsauskünfte an, vielleicht findest du via google auch etwas an deinem Wohnort. Evtl kann dir auch die Frauenzentrale oder KESB mit der Angabe von Beratungsstellen weiterhelfen, mal anrufen und nachfragen.
Solange ihr euch einig seid und gut miteinander reden könnt braucht es nicht zwei Anwälte, ihr könntet euch auch gemeinsam von einem beraten lassen.
Scheiden lassen kann man sich übrigens auch ganz ohne Beizug eines Anwaltes, die Gerichte helfen da bei den Berechnungen usw. auch weiter (im Streitfall geht das aber nicht).
Lg
Seit dem neuen Unterhaltsrecht gibt es für die Berechnung wegen dem Betreuungsunterhalt keine Richtlinien mehr, d.h. Es muss konkret berechnet werden wobei das Berechnungsmodell von Kanton zu Kanton variiert.
In vielen Kantonen bieten die Gerichte unentgeltliche Rechtsauskünfte an, vielleicht findest du via google auch etwas an deinem Wohnort. Evtl kann dir auch die Frauenzentrale oder KESB mit der Angabe von Beratungsstellen weiterhelfen, mal anrufen und nachfragen.
Solange ihr euch einig seid und gut miteinander reden könnt braucht es nicht zwei Anwälte, ihr könntet euch auch gemeinsam von einem beraten lassen.
Scheiden lassen kann man sich übrigens auch ganz ohne Beizug eines Anwaltes, die Gerichte helfen da bei den Berechnungen usw. auch weiter (im Streitfall geht das aber nicht).
Lg
- pili81
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Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
ich habe dir keine Antworten, interessiert mich aber auch grad sehr aus aktuellem Anlass im Bekanntenkreis. Deshalb lese ich gerne(ganz frech) einfach mit....
Alles Gute
Alles Gute
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Menschsein
In meinem Bekanntenkreis blieben die Frauen mit Kids im Eigenheim. Über kurz oder lang musste das Haus aber verkauft werden, weil der andere Partner ausbezahlt werden wollte und / oder die Bank die Hypothek nicht verlängerte, weil die Frau zu wenig Einkommen (inkl. den Alimentenzahlungen) hatte. Der Gewinn beim Hausverkauf wird anteilsmässig Eigenkapitaleinlage aufgeteilt.
In meinem Bekanntenkreis blieben die Frauen mit Kids im Eigenheim. Über kurz oder lang musste das Haus aber verkauft werden, weil der andere Partner ausbezahlt werden wollte und / oder die Bank die Hypothek nicht verlängerte, weil die Frau zu wenig Einkommen (inkl. den Alimentenzahlungen) hatte. Der Gewinn beim Hausverkauf wird anteilsmässig Eigenkapitaleinlage aufgeteilt.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Schwups hat geschrieben:Menschsein
In meinem Bekanntenkreis blieben die Frauen mit Kids im Eigenheim. Über kurz oder lang musste das Haus aber verkauft werden, weil der andere Partner ausbezahlt werden wollte und / oder die Bank die Hypothek nicht verlängerte, weil die Frau zu wenig Einkommen (inkl. den Alimentenzahlungen) hatte. Der Gewinn beim Hausverkauf wird anteilsmässig Eigenkapitaleinlage aufgeteilt.
Bin mal gespannt... Haus lautet auf Ex und mich und ich kann mir die Hypotheke mit einem hypothischen Zins von 5% locker leisten... hoffe natürlich, dass die Hypothek verlängert wird, zumal die Belastung bei einem Verkauf extrem steigen würde (zahle aktuell knapp 500.-- Hypozins ), eine Wohnung krieg ich für das 4-5 fache...
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
@menschein
Bin in einer ähnlichen Situation und bin froh, hab ich meinen eigenen Anwalt... haben uns Anfang April auch räumlich getrennt und noch keine definitive Trennungsvereinbarung... wenn ihr euch einig seid, braucht ihr keinen. Aber im Zweifelsfall....
Bin in einer ähnlichen Situation und bin froh, hab ich meinen eigenen Anwalt... haben uns Anfang April auch räumlich getrennt und noch keine definitive Trennungsvereinbarung... wenn ihr euch einig seid, braucht ihr keinen. Aber im Zweifelsfall....
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Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Hallo ihr Lieben,
Danke vielmals für all eure Antworten.
Aber bevor hier zu viele Gerüchte entstehen...es kennen mich diverse persönlich hier...und bevor bei denen Panik ausbricht: ....ich habe nur ein Kind (auch unter 10 übrigens) und ich brauche nur Infos und auch wenn ich meinen GG manchmal auf den Mond schiessen könnte, stehe ich vor keiner Scheidung ;-)....aber die Infos brauche ich leider wirklich für eine reale Situation....mehr kann und darf ich aber nicht sagen...und ich bitte weiterhin um Infos und bin sehr dankbar für Tipps und Erfahrungen...weil ich wirklich nichts darüber weiss...
Herzlich, menschsein
Danke vielmals für all eure Antworten.
Aber bevor hier zu viele Gerüchte entstehen...es kennen mich diverse persönlich hier...und bevor bei denen Panik ausbricht: ....ich habe nur ein Kind (auch unter 10 übrigens) und ich brauche nur Infos und auch wenn ich meinen GG manchmal auf den Mond schiessen könnte, stehe ich vor keiner Scheidung ;-)....aber die Infos brauche ich leider wirklich für eine reale Situation....mehr kann und darf ich aber nicht sagen...und ich bitte weiterhin um Infos und bin sehr dankbar für Tipps und Erfahrungen...weil ich wirklich nichts darüber weiss...
Herzlich, menschsein
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Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Hallo Menschsein
Ich kann dir nicht alle Fragen beantworten, aber wenigstens einen Teil..
Frage 7: nein. Während der Trennungszeiten darf das Einkommen nicht verschlechtert werden. Falls also jemand extra weniger /mehr arbeitet um weniger Unterhalt zu bezahlen/oder mehr Unterhalt zu bekommen, geht das nicht. Wird es trotzdem gemacht, geht man bei der Unterhaltsberechnung vom Einkommen, vor der Trennung aus. Derjendige, der also die Differenz verursacht hat, muss sie selbst ausgleichen.
8. Mediation ist möglich, muss aber nicht. Wird oft eingesetzt, wenn die beiden Parteien noch relativ gut miteinander reden können. Ist günstiger als wenn sich beide einen Anwalt nehmen und meist auch kürzer. Externe Anwälte dürfen aber während der Mediation nicht herbeigezogen werden (war zumindest bei uns so). Bei uns war während der Mediation ein Psychologe und eine Anwältin anwesend. Wir habe sie von der „perspektive“ erhalten. Bei der Meidation haben wir zusammen eine trennungskonvention, welche dann schlussendlich auch direkt in eine Scheidungskonvention umgewandelt wurde, erarbeitet. Mit dieser gingen wir dann vor Gericht und die Scheidung wurde durchgezogen.
3. Das ist jedem selbstüberlassen. Mediation, gemeinsamer Anwalt oder je einen Anwalt. Sie können selbst entscheiden, was für sie das beste ist. Halt je nach Situation und vorallem Kommunikation zwischen den beiden. Man kann auch mit dem „harmlosesten“ wie Mediation beginnen und wenn man merkt, dass es nicht geht, einen eigenen Anwalt nehmen. Mediation ist sicher das günstigste. Im Thurgau kann ich dir „Perspektive TG“ empfehlen. Aber weiss nicht, ob es dies so in anderen Kantonen auch gibt.
Die anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Wir hatten kein Eigenheim und Unterhaltszahlungen bekomme ich keine, weder für meine Tochter noch für mich. Weiss daher nicht, wie sie gerechnet werden.
Ich kann dir nicht alle Fragen beantworten, aber wenigstens einen Teil..
Frage 7: nein. Während der Trennungszeiten darf das Einkommen nicht verschlechtert werden. Falls also jemand extra weniger /mehr arbeitet um weniger Unterhalt zu bezahlen/oder mehr Unterhalt zu bekommen, geht das nicht. Wird es trotzdem gemacht, geht man bei der Unterhaltsberechnung vom Einkommen, vor der Trennung aus. Derjendige, der also die Differenz verursacht hat, muss sie selbst ausgleichen.
8. Mediation ist möglich, muss aber nicht. Wird oft eingesetzt, wenn die beiden Parteien noch relativ gut miteinander reden können. Ist günstiger als wenn sich beide einen Anwalt nehmen und meist auch kürzer. Externe Anwälte dürfen aber während der Mediation nicht herbeigezogen werden (war zumindest bei uns so). Bei uns war während der Mediation ein Psychologe und eine Anwältin anwesend. Wir habe sie von der „perspektive“ erhalten. Bei der Meidation haben wir zusammen eine trennungskonvention, welche dann schlussendlich auch direkt in eine Scheidungskonvention umgewandelt wurde, erarbeitet. Mit dieser gingen wir dann vor Gericht und die Scheidung wurde durchgezogen.
3. Das ist jedem selbstüberlassen. Mediation, gemeinsamer Anwalt oder je einen Anwalt. Sie können selbst entscheiden, was für sie das beste ist. Halt je nach Situation und vorallem Kommunikation zwischen den beiden. Man kann auch mit dem „harmlosesten“ wie Mediation beginnen und wenn man merkt, dass es nicht geht, einen eigenen Anwalt nehmen. Mediation ist sicher das günstigste. Im Thurgau kann ich dir „Perspektive TG“ empfehlen. Aber weiss nicht, ob es dies so in anderen Kantonen auch gibt.
Die anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Wir hatten kein Eigenheim und Unterhaltszahlungen bekomme ich keine, weder für meine Tochter noch für mich. Weiss daher nicht, wie sie gerechnet werden.
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Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Liebe Sunneschii
Vielen Dank!
Ist im Kanton Bern...wusste nicht, dass das auch eine Rolle spielt. Danke für den Hinweis!
Schöne Sunntig u herzliche Grüsse,
menschsein
Vielen Dank!
Ist im Kanton Bern...wusste nicht, dass das auch eine Rolle spielt. Danke für den Hinweis!
Schöne Sunntig u herzliche Grüsse,
menschsein
- stella
- Moderatorin
- Beiträge: 8274
- Registriert: Do 6. Nov 2003, 10:45
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- Wohnort: zuhause
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Frag mal Danci per PN an... Sie ist Juristin und spezialisiert auf Familienrecht und ist Anwältin für Scheidungen...
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
-
- Senior Member
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- Registriert: Fr 8. Sep 2006, 15:44
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Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
@stella
Danke, ich weiss, aber ich möchte nicht, dass ich Danci sozusagen nötige, dass sie mir helfen "muss"...weisst du, ich arbeite auch nicht gerne gratis und wenn ich das in Foren mache, dann dort, wo ich mich einbringen will und es für mich auch stimmt dies kostenlos zu tun. Und drum wende ich mich damit jetzt auch nicht an Danci per pn. Wenn sie sich hier einklinken will, dann wird sie das sicher schon machen.
Ich hoffe, du verstehst, was ich meine...ich bin dir wirklich dankbar für deinen Tipp und will dich auch nicht angreifen.
Herzlich, menschsein
Danke, ich weiss, aber ich möchte nicht, dass ich Danci sozusagen nötige, dass sie mir helfen "muss"...weisst du, ich arbeite auch nicht gerne gratis und wenn ich das in Foren mache, dann dort, wo ich mich einbringen will und es für mich auch stimmt dies kostenlos zu tun. Und drum wende ich mich damit jetzt auch nicht an Danci per pn. Wenn sie sich hier einklinken will, dann wird sie das sicher schon machen.
Ich hoffe, du verstehst, was ich meine...ich bin dir wirklich dankbar für deinen Tipp und will dich auch nicht angreifen.
Herzlich, menschsein
- sus
- Junior Member
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- Registriert: Mo 11. Okt 2004, 23:03
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- Wohnort: Bern
Re: Infos zu finanziellen Regelungen Trennung/Scheidung gesucht
Hallo menschsein
Finanzen:
Dazu findest du einiges im Internet wenn du nach den Stichwort Unterhaltszahlung + Berechnung + Kanton suchst. Aber grundsätzlich ist es so, dass bei jedem der Bedarf gedeckt wird und dann der Überschuss verteilt wird.
Auf der Gemeinde kann man sich aber kostenlos beraten lassen und die helfen einem auch einen Finanzplan aufzustellen.
Haus:
Wenn keine besondere Regelung (Vertrag) für das Haus besteht haben die Kinder das Recht im Haus wohnen zu bleiben. Sprich wenn du hauptsächlich die Kinder betreust, dann kannst auch du mit den Kindern im Haus bleiben. Resp. es wäre sogar möglich wenn das Haus nur deinem Mann gehören würde und du die Kinder voll betreust, dass dir das Recht zugesprochen wird dort zu bleiben, bis die Kinder aus der Schule sind.
Haus Verkauf:
Wenn ihr zum Zeitpunkt des Kaufes verheiratet ward, wird ganz einfach 50/50 gemacht.
Mediation:
Das ist jedem selber überlassen. Wie oben geschrieben, gibt es eine Stelle auf der Gemeinde die einem behilflich ist. Jedem einzelnen 1 Beratungsgespräch oder wenn man bereit ist sich gemeinsam zu einigen, dann auch weitere Gespräche gemeinsam.
Finanzen:
Dazu findest du einiges im Internet wenn du nach den Stichwort Unterhaltszahlung + Berechnung + Kanton suchst. Aber grundsätzlich ist es so, dass bei jedem der Bedarf gedeckt wird und dann der Überschuss verteilt wird.
Auf der Gemeinde kann man sich aber kostenlos beraten lassen und die helfen einem auch einen Finanzplan aufzustellen.
Haus:
Wenn keine besondere Regelung (Vertrag) für das Haus besteht haben die Kinder das Recht im Haus wohnen zu bleiben. Sprich wenn du hauptsächlich die Kinder betreust, dann kannst auch du mit den Kindern im Haus bleiben. Resp. es wäre sogar möglich wenn das Haus nur deinem Mann gehören würde und du die Kinder voll betreust, dass dir das Recht zugesprochen wird dort zu bleiben, bis die Kinder aus der Schule sind.
Haus Verkauf:
Wenn ihr zum Zeitpunkt des Kaufes verheiratet ward, wird ganz einfach 50/50 gemacht.
Mediation:
Das ist jedem selber überlassen. Wie oben geschrieben, gibt es eine Stelle auf der Gemeinde die einem behilflich ist. Jedem einzelnen 1 Beratungsgespräch oder wenn man bereit ist sich gemeinsam zu einigen, dann auch weitere Gespräche gemeinsam.
grossi wildsou 2006 u chlini gibe 2008