Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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sus
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Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von sus »

Hallo liebe Frauen
Ich lebe seit 1,5 Jahren getrennt von meinem Ex Mann und leider haben wir's bis heute nicht geschafft eine Trennungsvereinbarung zu finalisieren.
Vor einiger Zeit im Gespräch mit beiden Anwälten wurde mündlich vereinbart, dass die Kinder bei mir gemeldet sind (wir betreuen die Kinder 50/50). Nun will mein Ex Mann in der Trennungsvereinbarung festhalten, dass das zwar aktuell so ist, dass dieser Umstand bei der Scheidung aber neu verhandelt wird.
Meine Anwältin sagt, das habe keinen Einfluss auf das spätere Urteil bei der Scheidung. Aber irgendwie ist mir das nicht geheuer.
Was bezweckt er damit und weiss jemand wie das mit dem neuen Recht ist...? Wie viel Einfluss hat die Trennungsvereinbarung auf das Scheidungsurteil?
Danke euch allen!
grossi wildsou 2006 u chlini gibe 2008

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Nette
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Nette »

Hallo Sus

Was das rechtliche betrifft kann ich dir nicht weiter helfen.
Nur eine Frage und Gedanke. Mein Exmann in spe und ich haben die Kinderbetreuung auch je 50% aufgeteilt. Auf dem Papier ist der eine Sohnemann bei ihm angemeldet und der Zweite bei mir. So können wir jeweils ein Kind bei den Steuern abziehen. Wir Beide arbeiten je 80% und es bekommt keiner Alimente voneinander.
Wie ist das bei euch? Ist dies ev ein Gedanke?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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sus
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von sus »

@Nette
Ich arbeite 50% er 100%. Ich erhalte Alimente und Kinderunterhalt und die Kinder sind bei mir gemeldet.
grossi wildsou 2006 u chlini gibe 2008

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Nette
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Nette »

Aber was möchte er den verändern? Weisst du das? Möchte, dass du ev. mehr arbeitest?
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sus
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von sus »

...wenn ich das wüsste. Er kommuniziert nicht mit mir.
grossi wildsou 2006 u chlini gibe 2008

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shiraz
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von shiraz »

Hallo Sus

Die Antwort deiner Anwältin ist korrekt.
Um zu einem ScheidungsURTEIL (im Gegensatz zur ScheidungsVEREINBARUNG) zu kommen, muss das Gericht die von den Parteien eingereichten Anträge behandeln und beurteilen, evtl. gegeneinander abwägen und werten. Es wird sich, gerade im Zweifelsfall, auch die Zeit/Zustände/Umstände während der Wartefrist zu Gemüte führen, wenn es sachdienlich ist.

Ob dein Ex in spe den besagten Passus in der Trennungsvereinbarung haben will oder nicht spielt für den anstehenden Prozess keine Rolle.
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shiraz
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von shiraz »

Zur möglichen Motivation deines Ex in spe:

Eigentlich geht es immer um 2 Dinge bei solchen Fragen:
1. finanzielle Aspekte
2. emotionale Aspekte

Je nach dem wo ein Kind gemeldet ist, steht dem jeweiligen Elternteil/Obhutsinhaber die Kinderzulage zu. Im Weiteren kann es Einfluss auf die KK-Prämie und allfällige Prämienverbilligungsansprüche haben. Ebenso Steuerabzüge.
Hierbei "verliert" der andere Elternteil diese monetären "Vorteile".
Leider berücksichtigt bis heute das Steuerrecht den Umstand der gemeinsamen elterlichen Sorge und der geteilten Betreuung nicht. Den Kinderabzug kann nur jener Elternteil beanspruchen, der auch die Obhut hat (in der Regel ist das jener Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist). So hat der Vater in der jetzigen Situation, obwohl er die Kinder zur Hälfte betreut, keinen Kinderabzug zugute.

Den emotionalen Aspekt darf man nicht unterschätzen. Väter haben ebenso ein starkes Bindungsbedürfnis wie Mütter und sie identifizieren sich ebenso mit den Kindern wie Mütter. Nimmt man Dir die Kinder weg, wäre das wohl die Hölle für Dich. Was meinst Du, wie es Vätern in der selben Situation geht?
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sus
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von sus »

Danke Shiraz für deine Antwort.
Ich hatte bei meiner Frage natürlich nicht die ganze Geschichte geschrieben. Hier einfach ein paar ergänzende Notizen um die Sachlage ev. noch etwas besser zu verstehen:
Seit der Geburt der Kinder hatte ich immer die komplette Kinderbetreuung übernommen, und 40-50% gearbeitet. Ich hatte meinen Ex-Mann immer mal wieder versucht zu ermuntern auf 90 oder 80% zu reduzieren um auch Zeit mit den Kindern tagsüber zu verbringen und zu erleben wie der Alltag läuft. Leider erfolglos.
Bei der Trennung hatte er (für mich dann sehr überraschend) den Anspruch 50% der Kinderbetreuung zu übernehmen und weiterhin 100% zu arbeiten. Das war auch ein "Schock" für mich. Aber ich habe dem Vorschlag ohne "wenn" und "aber" zugestimmt. Und ich bin auch überzeugt, dass das ein guter und richtiger Entscheid war.
Ein weiterer Punkt: er hat keinen CH Pass.
Die Kinderzulagen bezieht er über seinen Arbeitgeber, die KK bezahle ich.
grossi wildsou 2006 u chlini gibe 2008

Caipi16
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Caipi16 »

@Sus
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun - aber dass er die Kinderzulagen bezieht, ist falsch!

Gemäss Anspruchskonkurrenz ist der Elternteil zulageberechtigt, bei dem die Kinder offiziell gemeldet sind. Das ist nicht Wunschkonzert, sondern Gesetz.

Wenn ich Euch wäre, würde ich das relativ rasch ändern. Wenn das bei einer Revision raus kommt, muss Dein Ex schlimmstenfalls zurückzahlen und Du musst rückwirkend über Dein AG beantragen, was mühsam ist.

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shiraz
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von shiraz »

Caipi16 hat geschrieben:@Sus
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun - aber dass er die Kinderzulagen bezieht, ist falsch!

Gemäss Anspruchskonkurrenz ist der Elternteil zulageberechtigt, bei dem die Kinder offiziell gemeldet sind. Das ist nicht Wunschkonzert, sondern Gesetz.

Wenn ich Euch wäre, würde ich das relativ rasch ändern. Wenn das bei einer Revision raus kommt, muss Dein Ex schlimmstenfalls zurückzahlen und Du musst rückwirkend über Dein AG beantragen, was mühsam ist.
Caipi, das stimmt als solches schon - aber nicht in der Situation von Sus. Bei ihr sind immer noch beide Eltern sorgeberechtigt (und sie sind noch nicht offiziell getrennt). Zudem betreuen sie die Kids 50/50. Also kommt als nächster Konkurrenzpunkt das Einkommen. Als 1. wenn nur ein Teil im Wohnkanton des Kindes arbeitet, als 2. die Einkommenshöhe.
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sus
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von sus »

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Majoties
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Majoties »

Das was capi 16 schreibt stimmt . Hatten auch lange 60/40 Betreuung .
https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d
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danci
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von danci »

Jetzt mische ich mich auch noch kurz ein:

Shiraz hat recht. Im Gesetz steht: "wo das Kind überwiegend lebt", nicht wo es angemeldet ist. Und bei 50:50 lebt es eben bei beiden gleichermassen, weshalb dieser Punkt nicht zum Zuge kommt, sondern es dann auf den Kanton oder, wenn beide oder keiner im Wohnkanton arbeiten/arbeitet, auf das Einkommen drauf ankommt. Bei 40:60 sieht es natürlich anders aus. Da lebt das Kind überwiegend bei dem mit 60%.

Ansonsten ist eine private Trennungsvereinbarung für das Gericht nicht einmal dann relevant, wenn ihr in einem Eheschutzverfahren wärt, sondern das Gericht kann frei entscheiden. Daher verliert man damit in erster Linie nichts.

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es hier nur um eine Beweissicherheit geht. Wenn es unterschrieben wurde, dann kann er einfach nachweisen, dass ihr es so gelebt habt. Und wenn ein Modell gelebt wurde, ist natürlich die Chance grösser, dass das so weiter entschieden wird, auch wenn das Gericht nicht daran gebunden ist. Wenn Du dieses Modell so weiterführen willst, kannst Du es also problemlos abschliessen. Wenn nicht, würde ich eher davon abraten.

Apropos Arbeit:
Ich weiss ja nicht, was geplant ist, aber Du wirst Dich vermutlich eh darauf einstellen müssen, Dein Pensum erhöhen zu müssen, wenn Deine Tochter 10 wird. Grundsätzlich wären es ja dann 50%, aber da er die halbe Betreuung sicherstellt, könnte ich mir gut vorstellen, dass eher 70-80% verlangt werden könnten. Ich war vor Kurzem in einer Verhandlung, wo exakt so gerechnet wurde (Dein Kanton, aber anderes Gericht):
Mutter betreut zu 60% (Modell 60:40), sie kann wegen des Alters der Kinder 50% arbeiten, also werden ihr 70% angerechnet:
40% für die Zeit, wo die Kinder beim Vater sind
+ 50% von 60%, also 30% für die Zeit bei der Mutter
= 70%.

So gerechnet wären es bei Dir 75%
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sus
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von sus »

Danke Danci für deine Antwort. Ja, ich würde auch gerne mehr arbeiten (min. 60%). Leider konnte ich in meiner aktuellen Stelle nicht erhöhen. Da aber über kurz oder lang eh ein Stellenwechsel anstehen wird, wird sich wohl auch das anpassen.
grossi wildsou 2006 u chlini gibe 2008

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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Caipi16 »

Ok, dann muss ich dem Revisor unserer Ausgleichskasse sagen, dass er keine Ahnung hat und sich doch bitte im Swissmomforum schlau machen soll ;-).

Ich hatte genau so einen Fall - bereits 2x. Gemäss Revisor: Wenn die Betreuung wirklich genau 50:50 ist, wird geschaut, wo die Kinder angemeldet sind und wo die Eltern angemeldet sind. Auch wenn die Trennung noch nicht offiziell ist, so ist ja meistens der Elternteil, der ausgezogen ist, an der neuen Adresse gemeldet (bzw. müsste es zumindest sein) und entsprechend werde in solchen Fällen aufgrund der Adresse entschieden (Kinder sind an derselben Adresse wie die Mutter gemeldet - also bezieht die Mutter die KiZu).

Ich halte mich also lieber mal lieber mal an die Info des Revisors bzw. der Ausgleichskasse als an eine Forums-Info. Aber wenn Ihr findet, dass Ihr im Recht seid, dürft Ihr das natürlich trotzdem bleiben ;-).

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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Nette »

@ Caipi: ich muss auch mit unserem Referent in der SChule sprechen, der sagt das gleiche wie du:

Die Kinder waren früher auch beide bei mir angemeldet, obwohl ich nur 70% arbeitete und mein Mann (heute Ex) damals 80%, da er in einem anderen Kanton arbeitete und ich im Wohnkanton.

Zu Beginn nach der Trennung waren auch beide Kinder bei mir angemeldet. Dies mussten wir anpassen, weil wir die Betreuung auch aufgeteilt haben und ein Kind beim Vater angemeldet ist. Sonst würde ich weiterhin für beide Kinder KIZU erhalten.

Und wann man dies halt nicht meldet, dann wird es auch nicht angepasst...
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Nette »

Aber Grundsätzlich meinen wir doch alle dasselbe. Es kommt halt einfach drauf an, wo das Kind angemeldet ist und dann kommen die verschiedenen Voraussetzungen.
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danci
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von danci »

@ caipi
Euer Revisor muss nicht ins Swissmomforum schauen, aber ein Blick ins Gesetz wäre sinnvoll. Aber ich kenne bereits die Argumentation: "wir haben das immer so gemacht...." was genau gar nichts darüber aussagt, ob es richtig ist.

Du kannst gerne glauben, was du willst, da du aber genau weisst, dass mind 2 da drinnen Juristinnen sind und nicht nur "Forummuttis", wie du es darstellst, würde ich mir die Arroganz sparen. Und ob du es glaubst oder nicht, es hatten auch andere hier drin solche Fälle...
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von danci »

@ nette
Ich habe jetzt deinen Fall nicht ganz verstanden. Aber wir meinen nicht das Gleiche: im Gesetz steht "wo das Kind ünerwiegend lebt", da spielt es bei einer 50:50-Betreuung eben keine Rolle, wo gemeldet. Caipi hingegen ist der Ansicht, dass es auf die Meldung draufankommt.
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Re: Einfluss Trennungsvereinbarung auf Scheidungsurteil

Beitrag von Nette »

@ Danci: wir haben die Betreuung 50% aufgeteilt. Grosser Sohn ist beim Ex angemeldet, jüngerer Sohn bei mir.
Da müsste dann gemäss Ausgleichskasse mein Ex für grosser Sohn die Kinderzulage anfordern, obwohl er nicht im Wohnkanton arbeitet und ich schon.
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