Säule 3 Konto
Moderator: conny85
Säule 3 Konto
Hallo zusammen
Ich hätte da eine Frage bezüglich der 3 Säule.
Falls ich Geld aus einer Erbschaft auf mein 3 Säule Konto einzahle, würde dies in einem Scheidungsfall auch geteilt?
Gruss
Ich hätte da eine Frage bezüglich der 3 Säule.
Falls ich Geld aus einer Erbschaft auf mein 3 Säule Konto einzahle, würde dies in einem Scheidungsfall auch geteilt?
Gruss
Re: Säule 3 Konto
Wede chasch nachwiese dasses usem erbe isch denn nid aber me cha ja nume e gwüsse betrag i zahle was machsch de mitem räschte? Erbe schänkige werde nid teilt
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Re: Säule 3 Konto
Wenn du es in die Prnsionskasse einzahlst und ihr nicht in Gütertrennung lebt dann ja.
Re: Säule 3 Konto
Erbe ist sowieso Eigengut (ausser ihr habt einen Ehevertrag für eine Gütergemeinschaft). Das heisst, egal wo das Geld ist, ist es DEIN Geld. Falls du es indie 3. Säule einzahlst, kannst du aber nur einen bestimmten Betrag bei den teuern abziehen.
Sunshinemom, Pensionskasse ist die zweite Säule und bei einer Gütertrennung ist doch eh alles getrennt????
Sunshinemom, Pensionskasse ist die zweite Säule und bei einer Gütertrennung ist doch eh alles getrennt????
- danci
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Re: Säule 3 Konto
Nein, was aus der Erbschaft kommt, ist Dein Geld. Selbst bei einer Gütergemeinschaft würde es bei der Scheidung in dein Eigengut zurückfallen.
Das gilt im Übrigen auch für die Pensionskasse. Die Gütertrennung hat keinen Einfluss auf die Pensionskassenteilung, jedoch auf die Teilung der Säule 3a.
Wichtig ist, dass Du es nachweisen kannst und zwar nicht nur im Sinne: "Ich habe 1999 CHF 6'000.00 geerbt und im gleichen Jahr wurde in meine Säule 3a wurde 2000 CHF 6'000 einbezahlt, also ist ja klar, dass das aus meinem Erbe kam." Das reicht nicht, Du musst den Zahlungsfluss nachweisen. Ich (Anwältin fürs Familienrecht ) empfehle das Erbe auf ein separates Konto (nicht Lohnkonto oder so) ausbezahlen zu lassen, bitte nie in bar, dann möglichst rasch von diesem in die Säule 3a oder zumindest zwischen den beiden Zahlungen keine weitere Transaktionen vorzunehmen. Und danach die beiden Belege gut aufbewahren, über die Bank hat man nach 10 Jahren kaum noch Zugriff. So bist Du auf der sicheren Seite.
Das gilt im Übrigen auch für die Pensionskasse. Die Gütertrennung hat keinen Einfluss auf die Pensionskassenteilung, jedoch auf die Teilung der Säule 3a.
Wichtig ist, dass Du es nachweisen kannst und zwar nicht nur im Sinne: "Ich habe 1999 CHF 6'000.00 geerbt und im gleichen Jahr wurde in meine Säule 3a wurde 2000 CHF 6'000 einbezahlt, also ist ja klar, dass das aus meinem Erbe kam." Das reicht nicht, Du musst den Zahlungsfluss nachweisen. Ich (Anwältin fürs Familienrecht ) empfehle das Erbe auf ein separates Konto (nicht Lohnkonto oder so) ausbezahlen zu lassen, bitte nie in bar, dann möglichst rasch von diesem in die Säule 3a oder zumindest zwischen den beiden Zahlungen keine weitere Transaktionen vorzunehmen. Und danach die beiden Belege gut aufbewahren, über die Bank hat man nach 10 Jahren kaum noch Zugriff. So bist Du auf der sicheren Seite.
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Re: Säule 3 Konto
Hingegen würde die Errungenschaft aus Eigengut der Errungenschaftsgemeinschaft zugeschlagen.
Sprich: Zinseinnahmen gehen in die Errungenschaftsbeteiligung/Errungenschaftsgemeinschaft. Nicht jedoch Wertvermehrungen wie z.B. höhere Werte von Liegenschaften, Wertpapieren, Schmuck usw. - wenn ich nicht irre
Sprich: Zinseinnahmen gehen in die Errungenschaftsbeteiligung/Errungenschaftsgemeinschaft. Nicht jedoch Wertvermehrungen wie z.B. höhere Werte von Liegenschaften, Wertpapieren, Schmuck usw. - wenn ich nicht irre
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- danci
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Re: Säule 3 Konto
Du irrst Dich nicht
Aber ich nehme an, du meinst, die "Erträge" aus Eigengut wären dann trotzdem Errungenschaft (Zinseinnahmen, Mieterträge aus Eigengutsliegenschaften etc.). Und eigentlich nicht der Errungenschaftsgemeinschaft, so etwas gibt es eigentlich nicht, sondern der Errungenschaft dieses Ehegatten, die dann später in der Vorschlagsberechnung auszugleichen wäre...aber ich höre jetzt mit dem klugscheissen auf, inhaltlich hast Du natürlich recht
Aber ich nehme an, du meinst, die "Erträge" aus Eigengut wären dann trotzdem Errungenschaft (Zinseinnahmen, Mieterträge aus Eigengutsliegenschaften etc.). Und eigentlich nicht der Errungenschaftsgemeinschaft, so etwas gibt es eigentlich nicht, sondern der Errungenschaft dieses Ehegatten, die dann später in der Vorschlagsberechnung auszugleichen wäre...aber ich höre jetzt mit dem klugscheissen auf, inhaltlich hast Du natürlich recht
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Re: Säule 3 Konto
Hallo zusammen besten Dank für eure Antworten. Es ist so, das ich das Geld schon etwas länger geerbt habe ( ca.6 Jahr) dieses ist auf einem seperaten Konto auf welchem ich auch noch Geld habe/ hatte welches ich in die Ehe genommen habe. Bis jetzt hatte ich noch keine 3 Säule ( ja ich weiss nicht so gut) aber hatte im Moment einfach nicht gerreicht.
Nun war meine Überlegung einfach das Geld vom Erbe zu nehmen da es auch mehr Zins gäbe aber wie geschrieben, wollte ich sicher gehen wie dies funktioniert, bei einer Scheidung ( was sich bei uns jedoch zum Glück nicht abzeichnet). Habe mich auch bei der Bank erkundigt, die konnten mir aber nicht weiter helfen.
Nun war meine Überlegung einfach das Geld vom Erbe zu nehmen da es auch mehr Zins gäbe aber wie geschrieben, wollte ich sicher gehen wie dies funktioniert, bei einer Scheidung ( was sich bei uns jedoch zum Glück nicht abzeichnet). Habe mich auch bei der Bank erkundigt, die konnten mir aber nicht weiter helfen.
- danci
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Re: Säule 3 Konto
@ Chruseli
Wenn Du es auf diesem separatem Konto hattest zusammen mit vorehelichem Geld (auch Eigengut) ist das kein Problem. Da es 6 Jahre her ist, würde ich mich jetzt darum kümmern, die Einzahlungsbelege nachträglich zu bekommen, damit die Frist von 10 Jahren eben nicht abläuft. Wenn Du bisher keine hattest, ist es eigentlich noch einfacher. Mach ein 3a-Konto auf und zahle ruhig von diesem Geld ein (gerade jetzt ist es super, dann kannst Du im Dez für dieses Jahr und im Jan nochmals fürs nächste einzahlen). Und steuerlich lohnt es sich eh. Wenn Du mal aus Einkommen die Möglichkeit hast, eine Einzahlung zu machen, dann mach dafür ein zweites 3a-Konto auf. Es ist eh günstiger, es auf zwei mehreren Konten zu haben, wenn Du es mal beziehen musst (für Erwerb Eigenheim oder so). Und so ist es schön getrennt und es gibt bei einer Scheidung oder auch Todesfall, was ich gerade beides nicht hoffe, keine Probleme.
Wenn Du es auf diesem separatem Konto hattest zusammen mit vorehelichem Geld (auch Eigengut) ist das kein Problem. Da es 6 Jahre her ist, würde ich mich jetzt darum kümmern, die Einzahlungsbelege nachträglich zu bekommen, damit die Frist von 10 Jahren eben nicht abläuft. Wenn Du bisher keine hattest, ist es eigentlich noch einfacher. Mach ein 3a-Konto auf und zahle ruhig von diesem Geld ein (gerade jetzt ist es super, dann kannst Du im Dez für dieses Jahr und im Jan nochmals fürs nächste einzahlen). Und steuerlich lohnt es sich eh. Wenn Du mal aus Einkommen die Möglichkeit hast, eine Einzahlung zu machen, dann mach dafür ein zweites 3a-Konto auf. Es ist eh günstiger, es auf zwei mehreren Konten zu haben, wenn Du es mal beziehen musst (für Erwerb Eigenheim oder so). Und so ist es schön getrennt und es gibt bei einer Scheidung oder auch Todesfall, was ich gerade beides nicht hoffe, keine Probleme.
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Re: Säule 3 Konto
Hallo danci
Besten Dank werde ich also nächste Woche gleich in Angriff nehmen.
Besten Dank werde ich also nächste Woche gleich in Angriff nehmen.
Re: Säule 3 Konto
Denke aber daran, du hast Maximalbeträge die du einzahlen kannst (je nachdem ob du mit oder ohne PK erwerbstätig bist). Kannst also nicht xbeliebig viel Geld auf einmal einbezahlen.
Re: Säule 3 Konto
Hier noch die Beträge welche für 2017 und auch 2018 gültig sind:
Maximalbetrag Säule 3a 2018
Mit Pensionskasse: 6 768 Franken
Ohne Pensionskasse: maximal 33 840 Franken (jedoch höchstens 20% des Nettoeinkommens)
Maximalbetrag Säule 3a 2018
Mit Pensionskasse: 6 768 Franken
Ohne Pensionskasse: maximal 33 840 Franken (jedoch höchstens 20% des Nettoeinkommens)