Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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danci
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Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Beitrag von danci »

@ RegiZ
Für diejenige, die ohnehin resistent gegenüber Regelungen sind, bringt weder eine Vereinbarung noch ein Plan oder ein Urteil etwas. Dort stellt sich höchstens die Frage, ob und welche Konsequenzen sinnvoll sind....

@ Caipi
Du hast völlig recht. Nur braucht es für diese Lösung, wie ihr sie habt, einen Nicht-Obhutsberechtigten, der Verständnis zeigt, aber auch einen Obhutsberechtigten, der eine gute Bindungstoleranz zeigt. Gerade Kinder zwischen 10 und 14 sind beeinflussbar. Und es ist etwas anderes, wenn das Kind bisher immer zum Vater ging, es auch wusste, dass das die Mutter völlig ok findet und es nun, wie Du schreibst, völlig altersgemäss, andere Interessen entwickelt, oder ob die Mutter ohnehin immer etwas dagegen hatte, dass es zum Vater ging und sich bisher höchstens fügte der nicht mal das und jetzt, wo das Kind immer mehr selber sagen kann, was es will, dies als Ausrede gesehen wird, dass man sich eben nicht daran halten muss. Dort fehlt die Selbstbestimmung des Kindes. Gleiches natürlich umgekehrt, wo der Vater dem Kind Konsequenzen aufzeigt, wenn es nicht kommt, indem es ihm nämlich ein schlechtes Gewissen macht. Ich mag mich sehr gut an einen Fall erinnern, wo auch das Gutachten letztlich sagte, dass das Problem sei, dass das Kind zwar beim Vater zufrieden wirkt, aber sich, denn es gerade nicht beim Vater ist, weigert zu gehen. Nun, das Kind war 12. Die Mutter hatte in den letzten 3 Jahren seit der Trennung kein einziges gutes Wort für den Vater übrig. Daneben gab es zwei ältere Geschwister, die nicht gehen wollten und ebenfalls immer abschätzig über den Vater sprachen. Wie kann in dem Umfeld ein 12jähriger wissen, was er will und sich dann auch noch durchsetzen? Das ist schlicht eine Verantwortung, die es nicht tragen kann.

Darum ist gerade dieses Alter so heikel. Einerseits sind da Kinder, die sehr viel mitbekommen, mitsprechen dürfen und auch sollen, aber andererseits sind sie noch sehr von den Eltern abhängig und beeinflussbar. Deshalb bin ich der Meinung, dass dort, wo eine normale Kommunikation möglich ist, wie bei Euch, dem Kind viel Wahlmöglichkeiten gelassen werden darf. Aber gerade dort, wo das nicht geht, sollte es verpflichtend sein, damit kein Kind einem Elternteil gegenüber Rechenschaft ablegen muss, warum es gehen will oder nicht.
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Bleistift79
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Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Beitrag von Bleistift79 »

Caipi:
ja klar, wenn die Kinder in s Teenie Alter kommen, ändert sich vieles. Grad bei der TE ist das Kind aber noch jünger. Ich denke, dass wenn das " Gezerre" am Kind mal etwas zur Ruhe gekommen ist und das Kind selber die Reife hat, seine Bedürfnisse zu äussern... änderts sich und doch kann der Kontakt bestehen bleiben, einfach in anderer Form.
Da bin ich mit dir auch einig.
Am Anfang, wenn s noch frisch ist, denke ich hilft es einfach es biz auf eine förmlichere /geschäftliche Ebene zu ziehen.

Caipi16
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Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Beitrag von Caipi16 »

@Danci
Sorry, da bin ich nicht Deiner Meinung - bzw. finde gerade dieses "verpflichtend" ganz schlimm... und da kann ich jetzt absolut aus der eigenen Erfahrung sprechen :wink: .Ich war 11, als sich meine Eltern trennten. Das Verhältnis zu meine Vater war sehr gut. Aber sorry, hätte ich in diesem Alter jedes 2. Wochenende zu meinem Vater gehen MÜSSEN, hätte das unser gutes Verhältnis glaub nachhaltig negativ beeinflusst. Ich bin schon der Meinung, dass auch 12jährige ganz genau wissen, was sie wollen und was nicht (nicht umsonst ist ja 12 das Alter, wo ein Kind selber entscheiden darf, ob es zum besuchsberechtigten Elternteil gehen will oder nicht). Und wie gesagt: Ich hätte als 12/13jähriges Mädchen auch nicht jedes 2. Weekend zum Vater gehen wollen - egal, wie gut wir es hatten. Aber es war halt auch ein Alter, wo bei mir andere Interessen da waren und 2 Tage non-stop bei meinem Vater sicher nicht das gewesen wären, was mir gefallen hätte. Darum bin ich sehr froh, dass auch meine Eltern vernünftig genug waren, mir immer die Wahl zu lassen.

Aber klar: Wenn das zwischen den Eltern nicht klappt, dann muss - einmal mehr - das Kind mit starren Regeln und verpflichtenden Abmachungen darunter leiden... und für mich ist das ein "darunter leiden", wenn ein Schulkind nicht an Kindergeburtstage, Einladungen, Events, etc. gehen kann, weil es an diesem Tag/Abend verpflichtet ist, zum Vater zu gehen. Ich kenne solche Fälle, wo es genau so läuft - und eben: Leidtragende sind da auch immer die Kinder.

Mein Sohn hatte in den letzten Jahren auch immer wieder mal Wochenenden, die eigentlich beim Vater geplant waren, wo er dann aber plötzlich den Wunsch äusserte, bei mir bleiben zu dürfen. Sowohl für mich als auch meinen Ex war es immer klar, dass wir seinen Wünschen da entsprechen, d.h. ich musste dann halt mal etwas absagen, mein Ex umplanen. Umgekehrt gab es aber auch Wochenenden, die bei mir geplant waren, wo mein Sohn plötzlich fand, heute fände er es lässig mit dem Vater was zu machen - und dann haben wir auch geschaut, dass wir das so machen konnten. Dieses "Du musst jetzt zum Vater gehen", wenn ein Kind das gar nicht will (oder umgekehrt "Du darfst jetzt nicht zum Vater, weil es kein geplantes Besuchsweekend ist"), finde ich persönlich extrem traurig.
Zuletzt geändert von Caipi16 am Mi 27. Dez 2017, 14:50, insgesamt 2-mal geändert.

Caipi16
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Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Beitrag von Caipi16 »

Bleistift79 hat geschrieben:Caipi:
ja klar, wenn die Kinder in s Teenie Alter kommen, ändert sich vieles. Grad bei der TE ist das Kind aber noch jünger. Ich denke, dass wenn das " Gezerre" am Kind mal etwas zur Ruhe gekommen ist und das Kind selber die Reife hat, seine Bedürfnisse zu äussern... änderts sich und doch kann der Kontakt bestehen bleiben, einfach in anderer Form.
Da bin ich mit dir auch einig.
Am Anfang, wenn s noch frisch ist, denke ich hilft es einfach es biz auf eine förmlichere /geschäftliche Ebene zu ziehen.
Absolut :!: Das hatte ich in den ersten 2-3 Jahren nach der Trennung mit meinem Ex auch so und hat sich SEHR bewährt. Da gehe ich 100%ig mit Dir einig.

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danci
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Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Beitrag von danci »

Caipi16 hat geschrieben: @Danci
Sorry, da bin ich nicht Deiner Meinung - bzw. finde gerade dieses "verpflichtend" ganz schlimm... und da kann ich jetzt absolut aus der eigenen Erfahrung sprechen :wink: .Ich war 11, als sich meine Eltern trennten. Das Verhältnis zu meine Vater war sehr gut. Aber sorry, hätte ich in diesem Alter jedes 2. Wochenende zu meinem Vater gehen MÜSSEN, hätte das unser gutes Verhältnis glaub nachhaltig negativ beeinflusst. Ich bin schon der Meinung, dass auch 12jährige ganz genau wissen, was sie wollen und was nicht (nicht umsonst ist ja 12 das Alter, wo ein Kind selber entscheiden darf, ob es zum besuchsberechtigten Elternteil gehen will oder nicht). Und wie gesagt: Ich hätte als 12/13jähriges Mädchen auch nicht jedes 2. Weekend zum Vater gehen wollen - egal, wie gut wir es hatten. Aber es war halt auch ein Alter, wo bei mir andere Interessen da waren und 2 Tage non-stop bei meinem Vater sicher nicht das gewesen wären, was mir gefallen hätte. Darum bin ich sehr froh, dass auch meine Eltern vernünftig genug waren, mir immer die Wahl zu lassen.
Die Grenze ist nicht stur mit 12, sondern mit der Urteilsfähigkeit. Gleich wie diese je nach Fall und Kind mit 10 erreicht werden kann, kann es mit 12 noch nicht soweit sein. Gerade bei Kindern in einem Loyalitätskonflikt. Wir sind uns ja absolut einig, dass das, was Du beschreibst, der optimale Fall ist und es ist auf jeden Fall anzustreben, das zu schaffen. Dann ist ein Loyalitätskonflikt (eben typischerweise zwischen 7 und 14 Jahre auftretend) auch kein Thema. Ich bin nicht dafür, ein 12-jähriges Kind zu zwingen, aber dass man einfach abklären sollte, warum es etwas will oder nicht. Du schreibst von Dir und Deinem Sohn und da scheint das ja auch gut geklappt zu haben. Das freut mich. Für Euch und jedes Kind, bei dem es klappt, aber wie so oft ist es schwierig von einem Fall auf andere zu schliessen.
Caipi16 hat geschrieben: Aber klar: Wenn das zwischen den Eltern nicht klappt, dann muss - einmal mehr - das Kind mit starren Regeln und verpflichtenden Abmachungen darunter leiden... und für mich ist das ein "darunter leiden", wenn ein Schulkind nicht an Kindergeburtstage, Einladungen, Events, etc. gehen kann, weil es an diesem Tag/Abend verpflichtet ist, zum Vater zu gehen. Ich kenne solche Fälle, wo es genau so läuft - und eben: Leidtragende sind da auch immer die Kinder.
Zu 100% mit Dir einverstanden.

Caipi16 hat geschrieben: Mein Sohn hatte in den letzten Jahren auch immer wieder mal Wochenenden, die eigentlich beim Vater geplant waren, wo er dann aber plötzlich den Wunsch äusserte, bei mir bleiben zu dürfen. Sowohl für mich als auch meinen Ex war es immer klar, dass wir seinen Wünschen da entsprechen, d.h. ich musste dann halt mal etwas absagen, mein Ex umplanen. Umgekehrt gab es aber auch Wochenenden, die bei mir geplant waren, wo mein Sohn plötzlich fand, heute fände er es lässig mit dem Vater was zu machen - und dann haben wir auch geschaut, dass wir das so machen konnten. Dieses "Du musst jetzt zum Vater gehen", wenn ein Kind das gar nicht will (oder umgekehrt "Du darfst jetzt nicht zum Vater, weil es kein geplantes Besuchsweekend ist"), finde ich persönlich extrem traurig.
Super. Wie geschrieben ist das der beste Fall und ich finde es auch toll, das ihr das geschafft habt, ist bestimmt nicht leicht gewesen, das ist es eigentlich nie. Aber eben, leider gibt es auch immer Menschen, die es nicht schaffen, beide oder auch nur einer davon. Wo eine Kommunikation schlicht nicht möglich ist. Und gerade da ist es besser, es ist halt die blöde KESB oder der doofe Richter, der etwas "befohlen" hat, als dass ein Kind sagt, es gehe nicht, obwohl es gerne gehen würde, weil die Reaktion wäre: "De geisch haut zu däm Ar..... Chasch ou grad dert bliebe!" Oder aber es geht, obwohl es etwas anderes vorhätte, um nicht zu hören: "Hett si Di wieder überzügt? De muesch gar nüm cho..." Leider alles schon erlebt... :cry:
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Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht

Beitrag von badeentli84 »

@Danci

Wer solche Aussagen macht bei den Kinder ist schlicht und einfach ein Charakterloser. Aber Kinder lieben solche Eltern sogar noch mehr, und suchen den Fehler bei sich selbst. Meine Idee waere, dass bei solchen Fällen besser waere, Mediation anzuordnen.
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