Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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nonoo
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Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von nonoo »

Bin in der 19 Woche schwanger und habe dies in der 12 Woche meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Nach einem Monat wurde mir nach langem hinauszögern der Gespräche sowie nach ignorierendem Verhalten mitgeteilt, dass ich nun doch nicht weiter beschäftigt werden könne aus persönlichen Gründen (meine Vorgesetzte hat Angst dass sich unser Verhältnis mit einem 40% Pensum verschlechtern könnte und gleichzeitig zwei 100% Stellen geschaffen werden könnten..). Man muss sagen, dass eine weitere Arbeitskollegin nach der Schwangerschaft weiterbeschäftigt wurde und gleichzeitig eine andere Arbeitskollegin welche 40% arbeitete die Abteilung wechselt. Einer weiteren Arbeitskollegin wurde die Reduktion um 40% Ihres Pensums bewilligt, um eine vom Beruf unabhängige Weiterbildung zu machen.. Stellenprozente wären genügend vorhanden!

Bei dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich ebenfalls nach dem Mutterschaftsurlaub künden müsste, da ich ansonsten gemäss Vertrag nach dem Mutterschutz wieder 100% arbeiten kommen müsste.. ist dies richtig so? Sollte nicht mein Arbeitgeber mir künden? und wie ist es mit dem Gleichstellungsgesetz? Wonach ich zwar keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe, aber mir auch nicht wegen persönlichen Gründen die Stelle verwehrt werden kann..

Besten Dank für Eure Hilfe..

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Ups...
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von Ups... »

@Recht Kündigung

der Arbeitgeber darf dir während dem MU nicht kündigen. Erst 16 Wochen nach der Geburt deines Kindes.
Und ja, er hat recht, wenn nicht du auf Ende MU kündigst, musst du nachher normal 100% arbeiten gehen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Also - Kündigung musst du erstellen oder ihr macht eine gegenseitige Vertragsauflösung. Als Kündigungsgrund würde ich angeben, dass der Arbeitgeber dir keine Teilzeitbeschäftigung geben kann.

Die Kündigung ansich ist Rechtens - es gibt kein Beschäftigungsrecht - wenn man als AG künden will, dann darf man das (zumindest steht es so im Gesetz - RAV und viele Anwälte handeln aber je länger je mehr so, als ob es immer mind. 100 triftige Gründe geben muss)

Was hat das Gleichstellungsgesetz mit der Kündigung zu tun? Du meinst, weil andere Teilzeit arbeiten dürfen und du nicht? Ich denke kaum, dass man da irgendwie in diese Richtung argumentieren .

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badeentli84
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von badeentli84 »

Nonoo:

Wenn ein AG dich nicht mehr dabei haben will, dann ist das so, mit anderen vergleichen ändert sich die Situation leider nicht. Ein Baby in dem Alter braucht die Mutter noch ganz fest, würde sagen, lass dich nicht erpressen, und künde doch diese Stelle, und such dir fleissig eine neue Stelle. Toitoitoi alles Gute!
Quikquikquik

Caipi16
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von Caipi16 »

Wie ups richtig geschrieben hat: Du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Dich der AG in Deinem Wunschpensum weiterbeschäftigt bzw. Dir eine passende Teilzeitstelle anbietet. Wenn er nicht will - egal aus welchen Gründen - muss er nicht. Wieso und warum er anderen eine Teilzeitstelle gegeben hat, geht Dich nichts an und bringt Dir auch nichts. Du kannst/willst nach dem Mu-Urlaub nicht mehr zu Deinen jetzigen Vertragsbedingungen weiterarbeiten. Da ist es reiner Goodwill vom AG, Dir eine andere Anstellung anzubieten. Das ist schlussendlich, wie wenn Du Dich um einen Job bewirbst und eine Absage kassierst - da kannst Du auch nicht rechtlich gegen den AG vorgehen mit dem Argument, er hätte eine andere eingestellt und das sei unfair :wink: . Der AG will die andere Mitarbeiterin behalten - Dich nicht. Das ist halt so. Die Gründe spielen keine Rolle.

Dein AG hat auch recht, wenn er sagt, dass Du ohne Kündigung/Vertragsauflösung nach dem Mu-Urlaub wieder gemäss Deinem jetzigen (100%-)Vertrag arbeiten gehen musst. Wenn Du das nicht willst/kannst, habt Ihr drei Möglichkeiten:

- Der AG kündigt Dir. Da er dies aber erst nach dem Mu-Urlaub tun kann, musst Du dann noch während der Kündigungsfrist zu Deinem jetzigen Vertrag arbeiten gehen. Da ich annehme, dass Ihr das beide nicht wollt, bleiben noch 2 Möglichkeiten:

- Du kündigst nach der Geburt - unter Einhaltung Deiner Kündigungsfrist - auf Ende Mu-Urlaub.

- Ihr macht eine Auflösevereinbarung per Ende Mu-Urlaub

nonoo
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von nonoo »

Besten Dank für Eure Hilfe.. somit sieht es schlecht aus :cry:

habe einen Artikel gesehen betreffend dem Gleichstellungsgesetz, bezieht sich aber eher darauf, wenn mir gekündigt würde..:


Auszug aus dem Artikel:

Wir haben keine Erklärung, weshalb seit einigen Jahren die Diskriminierungen, die schwangere und vom Mutterschaftsurlaub zurückkehrende Frauen betreffen, unsere häufigsten Fälle sind. Früher waren es Begehren wegen Lohnungleichheit oder sexueller Belästigung.

Was ist das häufigste Problem?

Oft kündigen Arbeitgebende einer Schwangeren in der Probezeit oder einer Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub.

Das ist nicht rechtens?

Nein, das geht nicht. Nach Obligationenrecht wäre dies möglich, aber nach Gleichstellungsgesetz nicht. Laut Gleichstellungsgesetz ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder in Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaft nicht erlaubt. Eine Kündigung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist diskriminierend. Wir können sie zwar nicht rückgängig machen. Aber die betroffene Frau hat Anspruch auf Entschädigung von einem bis sechs Monatslöhnen. Ein Arbeitgeber darf einer Schwangeren in der Probezeit nur kündigen, wenn er Leistungs- oder Verhaltensvorwürfe an sie hätte, die er aber belegen müsste. Das Gleiche gilt für eine Kündigung nach dem Mutterschaftsurlaub. Die Mutter hat grundsätzlich Anspruch darauf, an ihrer bisherigen Stelle weiterarbeiten zu können.

Hat eine Mutter das Recht, ihre Vollzeitstelle auf Teilzeit zu reduzieren?

Nein. Aber der Arbeitgeber muss ihren Antrag auf Reduktion wohlwollend prüfen und bewilligen, wenn dies betrieblich möglich ist. In Verwaltungen bestehen teilweise Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Da kann man Teilzeitarbeit besser einfordern.

(links entfernt Moderator)

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stella
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von stella »

nonoo
Ja, und da steht ja auch, dass du nach dem Geburtsurlaub wieder zu deinen alten Stellenprozenten arbeiten gehen müsstest, was du ja nicht willst.
Und wenn in einem Betrieb schon bei vielen ein Teilpensum bewilligt wurde, könnte ich mir vorstellen, dass es eben nun genug solche Stellen hat und sie nun Vollzeit MA wollen.

Das heisst, wenn du quasi den Antrag auf Teilpensum gestellt hast, der abgelehnt wurde, dann müsstest du nach dem Geburtsurlaub eben 100 % arbeiten.
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Ups...
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von Ups... »

Sich auf sowas wie das Gleichstellungsgesetz zu berufen wird nichts bringen.

Teilzeitangestellte zu haben, ist nicht überall so beliebt, und so einfach, wie es theoretisch dargestellt wird betreffend Job-Sharing usw. ist es eben auch nicht. Als Arbeitgeber hat es viele Vorteile, 1 Person für einen Vollzeitjob zu haben, und nicht 2 oder 3. Und somit ist die Argumentation der Vorgesetzten schon berechtigt...

... wobei - Kommunikation ist ja unterdessen so verdammt schwierig. Man darf dem Arbeitnehmer ja nicht mehr wirklich sagen, weshalb man ihn nicht weiter beschäftigen will / kann - sonst gibts immer lämpen. Auch mit den gängigen Sprüchen, die bis vor kurzer Zeit noch gut funktioniert haben.



Wenn dir der Job so gut gefällt, könnte dein Mann nur noch 40% arbeiten und du 100%?

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badeentli84
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von badeentli84 »

@nono

Lass dich nicht manipulieren, geh tief in dir hinein, und hör auf dein Bauchgefühl. Finde immer wieder erschreckend, wie manche Frauen andere Grube graben :S
Quikquikquik

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Ups...
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von Ups... »

@Badeentli

und wenn das Bauchgefühl nun sagt, nö, der Arbeitgeber muss mich gefälligst behalten - was dann? In die "Grube" fallen? :) :)

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badeentli84
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von badeentli84 »

@ups:

Das glaube ich kaum, sonst haette sie die Frage ganz anders gestellt. Sie möchte Teilzit arbeiten , da sie hauptsächlich ums Baby kümmern möchte, was ich sehr gut verstehen kann. Und es soll kein Kampf sein um fuers Baby kümmern zu können, sonst waeren wir bei der Story von Prinzessin Sissi.
Quikquikquik

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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von stella »

Badeentli
Ja, das ist legitim, sich hauptsächlich um das Baby kümmern zu wollen und Teilzeit zu arbeiten. Ich sehe niemand, der ihr hier eine Grube gräbt.
Sie wollte eine Auskunft und hat die von Personalfachleuten bekommen, sie argumentiert mit dem Gleichstellungsgesetz und bekommt darauf auch zwei Anworten. Wo ist die Grube?

Wenn ich sie wäre, würde ich noch einmal das Gespräch mit der Vorgesetzten suchen, gute Argumente bereit halten und nachfragen, bis wohin sie mir entgegen kommen könnten. Wenn es nicht zu meinen Vorstellungen passen würde, würde ich um eine gegenseitige Vertragsauflösung bitten, in dem der Grund genannt wird.

Aber es schläcket ke Geiss e wäg: Sie hat kein Anrecht auf Weiterbeschäftigung im Teilpensum. Ich habe zig Kolleginnen, denen es so ergangen ist, zum Teil in grossen Unternehmen, wo man denken könnte, dass Teilzeit eher noch möglich sein sollte.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von Ups... »

badeentli84 hat geschrieben:@ups:

Das glaube ich kaum, sonst haette sie die Frage ganz anders gestellt. Sie möchte Teilzit arbeiten , da sie hauptsächlich ums Baby kümmern möchte, was ich sehr gut verstehen kann. Und es soll kein Kampf sein um fuers Baby kümmern zu können, sonst waeren wir bei der Story von Prinzessin Sissi.
sorry Badeentli...
ich versteh nicht mal Bahnhof...

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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von badeentli84 »

@stella

Ich meine nicht den AG, sondern Ups Posting.

Ja es ist in vielen AGs schwierig Teilzeitpensum anzubieten. Ich haette das Glück in den letzten 5 Jahren Teilzeit arbeiten zu dürfen.

Mir gehts darum, dass TE ihren Standpoint nicht verunsichern soll von Ups Posting. Man findet immer was in Teilzeit, vielleicht einfach nicht in erlernten Beruf, aber da stellt sich einfach die Frage, was einem persönlich wichtiger ist.
Quikquikquik

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stella
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von stella »

Badeentli
Wo hat denn Ups geschrieben, dass sie ZWINGEND 100% arbeiten gehen muss?
Ich sehe es nirgends.

Wenn ich noch einmal könnte, würde ich nicht mehr in einem so kleinen Teilpensum arbeiten - bei mir hat das Primat zur Altersvorsorge gewechselt von Leistungs- auf Beitragsprimat und mit den kleinen Pensen mache ich nun sehr rückwärts. Darum würde ich 60 % tätig bleiben wollen. Aber vor 14 Jahren waren noch andere Zeiten. Ich würde auch ein grösseres Pensum wollen, damit ich im Falle einer Scheidung (fast 50 % der Ehen werden geschieden...) besser dastehen würde.

Darum ist es sehr legitim, wenn eine Frau einen guten Job hat, dass alle Fakten, auch die des Kindvaters, einbezogen werden und dass in alle Richtungen gedacht wird. Was ist so verkehrt daran? Und Uups ist ja gerade ein Besipiel, wie es mit vertauschten Tollen funktionieren kann.
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von badeentli84 »

@stella

Wenn es deiner Überzeugung ist, dann lass sie DEINE sein, TE weiss, was sie möchte. Ich persönlich finde schön und sehr verstaendnisvoll von der Schule, dass man als LP vor 15 Jahren Teilzeit arbeiten durften, ich kenne leider andere Fälle, wo die alleinerziehende LPs sich kaputt gearbeitet haben, und schlussendlich die eigene Kinder auch mit darunter litten... :(

Was ups betrifft, sie hat einen gut bezahlten Job, er nicht, dann verstehe ich diesen Lebensmodell. Aber niemand weiss, was TE arbeitet, und wieviel sie verdient, einfach allgemein Hintergrundinformationen fehlen.
Quikquikquik

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stella
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von stella »

Badeentli
Du vermischst da wieder ganz viele Themen.

Das hier ist ein Forum - Meinungsaustausch und Ideenbörse. Vielleicht hilft es der TE, weil sie an viele Dinge noch gar nicht gedacht hat.

Dann Teilzeit als LP und sich zu Tode arbeiten als alleinerziehende LP - auch da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich kann mein Pensum wählen, Alleinerziehende wohl nicht ganz...
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

Caipi16
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Re: Kündigung nach Pensumswechsel (aus persönlichen Gründen)

Beitrag von Caipi16 »

@nonoo
Eine Schwangere hat grundsätzlich das Recht, in ihrer bisherigen Stelle weiterarbeiten zu können - ja, das könnte man noch diskutieren, wenn Du bereit wärst, Deinen Job nach dem Mutterschaftsurlaub 1:1 genau gleich weiter zu führen, wie Du es jetzt machst (d.h. 100%). Dann wäre eine Nicht-Weiterbeschäftigung evtl. eine Diskussion. Aber eben: Das sind nun andere Voraussetzungen (Du willst ja nicht mehr 100% arbeiten) und da müssen halt immer Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den neuen, geänderten Rahmenbedingungen einverstanden sein, damit eine Weiteranstellung zustande kommt. Und es halt auch legitim, dass der Arbeitgeber für sich entscheiden kann, dass ihm die geänderten Rahmenbedingungen - aus irgendwelchen Gründen - halt nicht passen und er unter diesen Umständen lieber auf eine Weiterbeschäftigung verzichten will. Da auf die Barrikade zu steigen bzw. dagegen anzukämpfen, würde Dir gar nichts bringen. Da würde ich an Deiner Stelle eher den Kopf oben behalten - wenn sie Dich nicht wollen, wollen sie Dich nicht. Fertig. Dann ist es besser, wenn Du Deine Energie darin setzt, nach dem Mutterschaftsurlaub einen neuen Job zu suchen, wo man Dich mit dem Teilzeitpensum will. Alles andere bringt nichts.

Dass man während der Schwangerschaft oder im Mutterschaftsurlaub nicht kündigen darf, ist Gesetz. Aber ausserhalb dieser Sperrfristen kann man kündigen. Ja, das ist okay. Und soll auch so sein. Oder was ist Dein Anspruch? Dass jedermann immer und sowieso unkündbar ist und jeder AG verpflichtet ist, jedem Arbeitnehmer auf Wunsch ein verändertes Pensum anzubieten? Das wäre Jenseits von Gut und Böse. Und käme auch nicht uns Frauen zugute. Schon jetzt erlebe ich in der Rekrutierung immer wieder, dass Linienvorgesetzte Frauen "im gebärfähigen Alter" (sorry der Ausdruck), d.h. zwischen 30 und 40 (und evtl. noch frisch verheiratet) ablehnen, eben weil sie befürchten, dass die Frau dann innert der nächsten Monate grad schwanger wird, mehrere Monate ausfällt und dann ja sowieso nur noch Teilzeit arbeiten will. Stell Dir vor, der AG hätte auch noch den Zwang, jeder vollzeitbeschäftigten Frau nach dem Mu-Urlaub zwingend eine Teilzeitstelle anbieten zu müssen - dann wäre es für Frauen im "gebärfähigen Alter" noch schwieriger einen Job zu finden (verständlicherweise).

Ich finde es schon ok, dass da der freie Markt spielt bzw. sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei veränderten Umständen neu entscheiden können, ob sie die Weiterarbeit weiterhin wollen. Wir hatten auch schon den umgekehrten Fall, d.h. eine Super-Arbeitnehmerin, die schwanger wurden - und die wir unbedingt nach dem Mu-Urlaub behalten wollten. Wir haben ihr alles angeboten: Teilzeit... Home-Office... flexible Arbeitszeiten... sogar mehr Lohn ;-). Alles umsonst. Sie hatte für sich entschieden, dass sie in den ersten Jahren mit Kind nicht mehr arbeiten will. Ok, schade - aber mussten wir so auch akzeptieren. Und genau so muss man auch umgekehrt eine solche Entscheidung vom Arbeitgeber akzeptieren. Wenn es halt nicht mehr passt, dann passt es nicht mehr. Da um eine Stelle zu "kämpfen", wo man nicht mehr gefragt ist, würde ich nicht machen - damit verpufft man viel Energie, die man lieber in anderes steckt.

Abgesehen davon: In den über 10 Jahren, in denen ich nun im HR bin, ist meine persönliche Erfahrung, dass eine Weiterbeschäftigung in 80% aller Fälle, die ich erlebt habe, möglich war und zustande kam. Klar, ich war in eher grösseren Firmen und wie Stella richtig geschrieben hat: Da sind die Möglichkeiten teilweise etwas einfacher. Und ich glaube schon, dass es Firmen gibt, die halt per se nicht Fan von Teilzeit-Angestellten sind - aber auch das ist für mich legitim. Ein Chef soll und darf selber entscheiden können, wie er seine Firma/sein Team strukturieren will. Umgekehrt gibt es inzwischen ja auch sehr viele Arbeitgeber, die in Sachen Teilzeit-Jobs stark aufgerüstet haben (ganz viele klassische 100%-Jobs sind heute auch 80% machbar bzw. immer mehr 100%-Jobs werden schon 80-100% ausgeschrieben - und auch im Bereich 50-60% ist das Angebot einiges besser als noch vor 10 Jahren). Aber eben: Immer ist eine Weiterbeschäftigung im Teilzeitpensum halt nicht möglich - und manchmal macht es je nach Job auch keinen Sinn. Und schlussendlich: Es muss ja auch für's Team stimmen - und auch daran muss ein AG/ein Chef denken (und halt nicht nur an die Schwangere, die nach dem Mu-Urlaub gerne Teilzeit weiterarbeiten möchte). Ich habe das auch mal erlebt: Wir hatten mal ein Team, das irgendwann auf die Barrikaden gestiegen ist, weil 4 von 5 Mitarbeitern teilzeit (50-80%) gearbeitet haben und es halt von der Organisation her teils recht schwierig war (es wollten immer alle am Montag oder Freitag frei... die mit schulpflichtigen Kindern wollten immer den Mi-Nachmittag frei... und alle wollten Ferien in den Schulferien... mussten spätestens um 17 Uhr gehen, weil Kinder von Krippe abgeholt werden müssen... etc.). Von daher haben wir dort damals auch gesagt: Es ist jetzt mal wie es ist und wir machen das Beste daraus - aber falls sich das Team mal verändert, werden wir auch darauf achten, mindestens 2-3 Vollzeitangestellte zu haben und nur max. 2-3 Teilzeitangestellte (dafür mit kleineren Pensen). Das war bei uns auch so ein Lernprozess, dass eben teilzeit nicht immer und jederzeit für alle Beteiligten nur super ist und wir da vielleicht etwas gutgläubig und naiv all diese Teilzeitstellen bewilligt und möglich gemacht haben. Aber eben: Das kommt auf den Job und die Umstände darauf an - klar. Aber eben: Grundsätzlich ist und darf es schon die freie Entscheidung des Arbeitgebers sein, ob und wie viele Teilzeit-Angestellte für ihn Sinn machen - und einen Arbeitgeber zu zwingen, Teilzeitstelle (gegen seinen Willen) zu schaffen, wäre sicher für niemanden ein Vorteil.

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