@caipi: ich bin mit dir und drinen aussagen völlig einig, fand lediglich die aussage das nur die eltern an einem solchen gespräch beteiligt sein sollten etwas allgemein.
@TE: ich finde wenn du mit deinem ex alleine an das gespräch möchtest und dies auch sagst, müssen sie dies akzeptieren. Ich denke dein ex schafft das auch alleine und kann die meinung seiner frau vertreten. Finde es trotzdem schade, da sie scheinbar intresse an der entwicklung eures kindes zeigt und dies in der vergangenheit auch so gehandhabt wurde. Aber ich weiss ja natürlich nicht was vorgefallen ist! Alles gute!
Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Moderator: conny85
Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Nur zum klarstellen ich will keine 2 Gespräche. Ich will einfach nicht, dass die Frau meines Ex Mannes dabei ist. Hab das schon mehrfach so gesagt, mein ex hat dafür einfach kein Gehör. Ich hab mich lange bemüht für einen guten Kontakt. Es gab immer wieder Konflikte und Irgendwann ist das Fass voll..Die Grenzüberschreitungen akzeptiere ich nicht mehr.
- carina2407
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Ich lebe zwar nicht Patchwork, aber ich bin auch der Meinung dass sie rechtlich keinen Anspruch hat, dabei zu sein. Verstehe dich schon, ich hätte dies von Beginn weg wohl schon gar nicht zugelassen. Auch wenn der neue Partner/die neue Partnerin sich viel in die Erziehung einbringt, das Gesagte und Beschlossene kann von dem jeweiligen Elternteil ja dann zu Hause dem Partner übermittelt werden. Ich sehe auch keinen Sinn dahinter, warum da 3-4 Personen an diesem Gespräch teilnehmen sollten. Aus meiner Sicht haben hier definitiv nur die Erziehungsberechtigten etwas verloren. Könnte da allenfalls der Lehrer ein Machtwort sprechen, dass max. 2 Personen daran teilnehmen sollen? Ich würde das wohl versuchen, wenn mein Ex kein Gehör hätte.siri hat geschrieben:Nur zum klarstellen ich will keine 2 Gespräche. Ich will einfach nicht, dass die Frau meines Ex Mannes dabei ist. Hab das schon mehrfach so gesagt, mein ex hat dafür einfach kein Gehör. Ich hab mich lange bemüht für einen guten Kontakt. Es gab immer wieder Konflikte und Irgendwann ist das Fass voll..Die Grenzüberschreitungen akzeptiere ich nicht mehr.
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Der Lehrer stellt mich jetzt als unflexibel dar.. Jetzt habe ich genug. Rechtlich gesehen haben Dritte keinen Anspruch auf Information und das hab ich Lehrer inkl. Schulleitung mitgeteilt.
- carina2407
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Ich glaube der Lehrer will sich nicht zwischen die Fronten stellen und hält sich drum zurück. Schade wenn man wegen sowas über die Schulleitung gehen muss, aber ich finde es gut wenn du dich wehrst. Ich weiss ja nicht was vorgefallen ist, aber ich denke du wirst sicher deine Gründe haben.
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Würde er damit nicht das Amtsgeheimnis verletzten?
http://www.schulrecht.ch/wp-content/upl ... r-2015.pdf
Ich würd auch drauf bestehen das die Frau vom ex nicht mit darf!
fänd ich voll schräg so was!
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Ich würd auch drauf bestehen das die Frau vom ex nicht mit darf!
fänd ich voll schräg so was!
Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech
Also grundsätzlich dürfen LP ja nur mit dem sorgeberechtigten Elternteil sprechen bzw. wenn beide das Sorgerecht haben, dann mit beiden.
Wir hatten letzthin ein Thema und ich habe meinen Ex gebeten, mit der LP deswegen zu sprechen. Er hat ihr ein WA geschickt und um Anruf gebeten. Sie hat daraufhin mich angerufen und gefragt, ob es ok ist, dass sie mit meinem Ex spricht (weil ich das alleinige Sorgerecht habe). Das ist auch das korrekte Vorgehen.
Und eben: Eine Drittperson - auch wenn mit dem Vater oder der Mutter verheiratet, aber nicht mit dem Kind verwandt und auch nicht adoptiert, etc. - hat definitiv gegenüber den LP kein Informationsrecht.
Wir hatten letzthin ein Thema und ich habe meinen Ex gebeten, mit der LP deswegen zu sprechen. Er hat ihr ein WA geschickt und um Anruf gebeten. Sie hat daraufhin mich angerufen und gefragt, ob es ok ist, dass sie mit meinem Ex spricht (weil ich das alleinige Sorgerecht habe). Das ist auch das korrekte Vorgehen.
Und eben: Eine Drittperson - auch wenn mit dem Vater oder der Mutter verheiratet, aber nicht mit dem Kind verwandt und auch nicht adoptiert, etc. - hat definitiv gegenüber den LP kein Informationsrecht.