Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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siri
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Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von siri »

Hallo

Ich hab eine Frage. Der Lehrer meines 5. Klässler will nur ein Elterngespräch machen. Die Frau meines Ex Mannes besteht darauf dabei zu sein. Wegen diversen Vorkommnissen bin ich nicht bereit mit ihr an einen Tisch zu sitzen. Mit dem Ex Mann kein Problem. Wie sieht es rechtlich aus? Ist jemand von euch Schulleiter und kann mir Auskunft geben? Lg
Zuletzt geändert von siri am Mi 10. Jan 2018, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.

burgfraeulein
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von burgfraeulein »

Ich bin kein experte aber bei sowas sagt mein Bauchgefühl ganz klar dass ausschliesslich Erziehungsberechtigte da dabei sein sollen/können/dürfen.

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-Malve-
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von -Malve- »

Ich nehme an du meinst die Frau deines Ex?
So wie du es schreibst liest es sich als wollte die Frau des Lehrers dabei sein.

GJNA96
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von GJNA96 »

Also d‘Frau vom Lehrer würdi su nöd debii welle ha. Falls d’Frau vo dim Ex meinsch .... rächtlich weissi nöd wie‘s usgseht ..... Ich weiss nöd was zwüschet eui isch und du wirsch dini Gründ ha aber da gahts um‘s Chind und wänn Sie Inträsse zeigt am Gspröch, din Junior au mit ‚betreut‘ wänn er bim Papi isch, würdi die pers. Differänze ufd Siite lege. Lieber öpper wo sich ibringt als öppert wo passiv isch. Häsch dänn s‘Gfühl das Sie nütt gschieds bistüüre wür am Gspröch oder hät de Junior mühe mit Ihre?

Step
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Step »

Also am Elteregspröch wärded die Erziehigsberechtigte informiert. Wer ned berechtigt esch het det nüt zsueche.

siri
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von siri »

Ich habs eben früher zugelassen. Jetzt habe ich meine Gründe das ich das nicht mehr will.

Mein Bauchgefühl sagt auch, das ich Recht habe.

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Schwups
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Schwups »

Ist das Kind oft beim Vater und die Frau Deines Ex macht mit dem Kind Hausaufgaben? Wie ist sie in die Betreuung des Kindes involviert?

Wenn sie das Kind nur jedes 2. Wochenende sieht, hat sie m.E. nichts am Gespräch zu suchen. Ist das Kind auch dabei oder nur ihr Erwachsenen?
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Caipi16
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Caipi16 »

Rein rechtlich hat sie keinen Anspruch beim Elterngespräch dabei sein zu dürfen.

Cinderellamia
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Cinderellamia »

Warum führt ihr die Gespräche nicht separat? Dein Ex mit Frau und du alleine? Ich mache das so und für die Lehrerin war das nie ein Problem und für uns Erwachsene somit stressfrei.

siri
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von siri »

Der Lehrer sieht keinen Sinn in zwei Gesprächen.

Cinderallamia, geht die neue deines Ex auch mit ans Gespräch?

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lunita
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von lunita »

sie schreibt ja, dass der lehrer nur EIN gespräch machen will.

ich gehe davon aus, dass du sehr wohl darauf bestehen kannst, dass die frau deines ex NICHT dabei ist. kann mit nicht vorstellen, dass die neuen partner bei allem das gleiche recht haben, wie die erziehungsberechtigten eltern.
maturand + musiker

Cinderellamia
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Cinderellamia »

siri,
bei uns ist es andersrum, ich nehme meinen Mann mit und mein Ex geht allein. Es würde mich aber so auch nicht stören, wenn er seine Partnerin mitnehmen würde.
Wenn dich das so stresst, kannst du denLehrer vielleicht doch noch davon überzeugen, zukünftig zwei Gespräche zu führen. So gibt es keinen Konfliktpunkt und ist für alle angenehmer.
Wie gesagt bei unserer Schule ist das kein Problem mit separaten Gesprächen wenn man das so wünscht.

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Pinie
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Pinie »

Ich finde es frech dem Lehrer gegenüber, zwei Gespräche zu verlangen, wenn Vater und Mutter am gleichen Tisch sitzen können und es nur um eine Drittperson geht. Ausser es gibt andere Gründe, Wie zb gewisse psychische Erkrankungen und darum gute Gründe dass ein neuer Partner dabei sein sollte.

Sorry siri, ist keine fachliche Antwort sondern nur meine Meinung.

Cinderellamia darf ich fragen weshalb du nicht mit dem Vater des Kindes ans Elterngespräch gehst und deinen Mann mitnimmst?

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Stella*
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Stella* »

Soviel ich weiss, gibt es EIN Elterngespräch, dh an diesem Gespräch sollen beide Elternteile teilnehmen (wenn beide gehen wollen). Bei einer Scheidungsrate von ca. 50% müsste ja sonst die Lehrerin in einer Klasse mit 20 Schülern im Extremfall 30 Gespräche führen. :roll: :shock:
Finde es schön, wenn eine Lehrerin zwei Gespräche für ein Kind macht, aber darauf bestehen kann man wohl kaum. Bei uns werden jeweils gemeinsam Ziele festgelegt, die das Kind im nächsten Halbjahr erreichen soll. Stelle es mir ziemlich mühsam vor, wenn diese Ziele nicht gleich gemeinsam vereinbart werden können.

@siri
Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund, wieso die Frau von deinem Ex an diesem Gespräch dabei sein soll. Dein Ex kann ihr ja nach dem Gespräch erzählen, was ihr besprochen habt.

Caipi16
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Caipi16 »

Das sehe ich genau so: Zwei Gespräche von der LP zu verlangen, finde ich unverschämt. Wie Stella schreibt: Sind die Hälfte der Eltern getrennt/geschieden und wollen ein zweites Gespräch, muss die LP statt 20 30 Gespräche machen :shock: . Es kann ja nicht sein, dass eine LP die Situation der Eltern ausbaden muss. Also ich finde, zwei erwachsene Personen (Eltern!) sollten schon soweit sein, dass sie sich wenigstens 2x im Jahr für eine halbe Stunde wegen dem Kind zusammen an den Tisch setzen.

Und wie gesagt: Wenn beide damit einverstanden sind, dass der neue Partner bzw. die neue Partnerin auch noch dabei ist - ok. Aber auch da wieder: Ich find's halt etwas blöd, wenn die LP statt 2 Personen 4 Personen gegenüber sitzen muss. Voraussichtlich wird dann auch das Gespräch länger dauern - d.h. auch diese Situation wird wieder auf dem Rücken der LP ausgetragen. Grundsätzlich kann man ja auch Zuhause erzählen, was besprochen wurde. Also ich hatte früher (bevor ich selber Mutter wurde) zwei längere Beziehung mit Männern, die schon ein Kind/Kinder hatten - das Verhältnis zu den Kindern als auch zu den Müttern war sehr gut. Ich habe die Kinder auch mal irgendwohin gefahren oder abgeholt. Alles kein Thema. Aber es wäre mir nun echt nie in den Sinn gekommen, an ein Elterngespräch in der Krippe, Kindergarten, Schule, etc. mitgehen zu wollen - das war für mich klar, dass das immer den Eltern überlassen ist und ich dort nichts zu suchen habe.

Ich bin auch getrennt vom Vater meines Sohnes und für mich war immer klar: Ans Elterngespräch gehen wir zusammen als Vater und Mutter - unabhängig davon, ob er oder ich neue Partner haben (die sind/waren nie dabei) oder wie grad unser Miteinander ist (wir sind manchmal auch Schwankungen unterworfen ;-)). Aber es geht ja dort nicht um uns, sondern um das Kind. Und im Extremfall muss man ja nicht mal miteinander sprechen, sondern setzt sich hin, hört zu, stellt Fragen, geht wieder und fertig. Also ehrlich: Wenn man nicht mal mehr das als Eltern schafft... :roll: .

Und eben: Neue Partner haben an dem Elterngespräch meines Erachtens nichts zu suchen - und auch rein rechtlich keinen Anspruch, an dem Gespräch dabei sein zu dürfen. Ausser: Vater oder Mutter wären abwesend und der neue Partner/die neue Partnerin übernimmt wirklich eine Vater- oder Mutterrolle. Dann klar. Aber eben: Wenn sich beide Eltern mehr oder weniger um das Kind kümmern, dann sollen diese beide ans Elterngespräch (wie das Wort schon sagt ELTERNgespräch... nicht Patchworkfamily-Gespräch oder Stiefeltern-Gespräch ;-)).

Cinderellamia
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Cinderellamia »

Siri, ich wollte dein Thema nicht in eine andere Richtung lenken ob das jetzt frech, unverschämt/ besser oder schlechter ist ein oder zwei Gespräche zu führen. Sorry! Es waren Anregungen wie man es auch lösen kann, so dass es für alle stimmt.
Ich hoffe du findest einen Weg, viel Glück!

wolke7
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von wolke7 »

Ich bin eine stiefmutter eines schulpflichtigen kindes und würde manchmal auch gerne an den gesprächen teilnehmen, da "mein kind" (ja für mich ist es auch mein kind, wie meine leiblichen auch) zu fast 50% bei uns lebt und ich doch einen grossen teil mitbetreue. Ich bin für das kind ebenfals das mami und die leibliche mutter intressiert sich nur oberflächlich für das ganze schulsystem. Ich fühle mich jedoch durch meinen mann an den gesprächen gut vertreten, sodass ich mich bis jetzt zurückhalten konnte. Ich denke einfach, das man nicht pauschal sagen kann, dass ein stiefelterteil bei einem gespräch nichts zu suchen hat!

Cinderellamia
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Cinderellamia »

Wolke7, genau so geht es meinem Mann, sprich Stiefvater meiner Tochter. Er ist seit Geburt mit dabei und betreut und unterstützt mich in der Schul-, wie auch in der Erziehungsfrage, mehr als ihr leiblicher Vater (der die Tochter nur alle 2Wochenende betreut). Aus diesem Grund und weil es auch ein Wunsch meines Mannes ist, dabei zu sein finde ich das völlig in Ordnung. Mein Ex hat übrigens keine Probleme damit.

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shiraz
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von shiraz »

wolke7 hat geschrieben:Ich bin eine stiefmutter eines schulpflichtigen kindes und würde manchmal auch gerne an den gesprächen teilnehmen, da "mein kind" (ja für mich ist es auch mein kind, wie meine leiblichen auch) zu fast 50% bei uns lebt und ich doch einen grossen teil mitbetreue. Ich bin für das kind ebenfals das mami und die leibliche mutter intressiert sich nur oberflächlich für das ganze schulsystem. Ich fühle mich jedoch durch meinen mann an den gesprächen gut vertreten, sodass ich mich bis jetzt zurückhalten konnte. Ich denke einfach, das man nicht pauschal sagen kann, dass ein stiefelterteil bei einem gespräch nichts zu suchen hat!
Sehe ich genau so!
Cinderellamia hat geschrieben:Wolke7, genau so geht es meinem Mann, sprich Stiefvater meiner Tochter. Er ist seit Geburt mit dabei und betreut und unterstützt mich in der Schul-, wie auch in der Erziehungsfrage, mehr als ihr leiblicher Vater (der die Tochter nur alle 2Wochenende betreut). Aus diesem Grund und weil es auch ein Wunsch meines Mannes ist, dabei zu sein finde ich das völlig in Ordnung. Mein Ex hat übrigens keine Probleme damit.
Find' ich toll!
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Caipi16
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Re: Rechtliche Auskunft Elterngespraech

Beitrag von Caipi16 »

wolke7 hat geschrieben:Ich bin eine stiefmutter eines schulpflichtigen kindes und würde manchmal auch gerne an den gesprächen teilnehmen, da "mein kind" (ja für mich ist es auch mein kind, wie meine leiblichen auch) zu fast 50% bei uns lebt und ich doch einen grossen teil mitbetreue. Ich bin für das kind ebenfals das mami und die leibliche mutter intressiert sich nur oberflächlich für das ganze schulsystem. Ich fühle mich jedoch durch meinen mann an den gesprächen gut vertreten, sodass ich mich bis jetzt zurückhalten konnte. Ich denke einfach, das man nicht pauschal sagen kann, dass ein stiefelterteil bei einem gespräch nichts zu suchen hat!
Nein, das sage ich nicht. Wie gesagt: Wenn beide Elternteile ihre neuen Partner noch ans Gespräch mitnehmen wollen und das für alle Beteiligten stimmt - wie gesagt: Ist meines Erachtens suboptimal (4 Personen gegenüber der LP wegen einem Kind) und auch nicht nötig, aber per se, ist so eine Situation sicher möglich.

Aber bei siri geht es ja darum, dass sie nicht möchte, dass der Kindsvater noch seine Ehefrau mitnimmt. Und in so einer Situation muss man klar sagen, dass eine neue Partnerin eines Elternteils keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, bei so einem Gespräch dabei zu sein.

Was ich einfach ein No-Go finde ist, wenn die LP zwei Gespräche machen muss, weil die Eltern nicht bereit sind, miteinander an einen Tisch zu sitzen bzw. jeder ein separates Gespräch zusammen mit dem neuen Partner will. Wenn eine LP freiwillig bereit ist, dies zu machen - ok, schön. Aber eben: Ich find's für die LP schon ein bisschen eine Zumutung, wenn sie wegen einem Kind mit getrennten/geschiedenen Eltern 2 Gespräche à 30-45 Minuten machen muss, wo ja ansonsten pro Kind nur 1 Gespräch à 30-45 Minuten geplant ist. Wie gesagt: Wenn man mehrere solcher Kinder/Eltern hat, dann investiert man schnell mal 3-5 Stunden mehr in solche Gespräche und muss dazu noch Gespräche doppelt führen. Das finde ich dann schon unsinnig. Und grad wenn Entscheidungen anstehen: Die Mutter sagt dann im Gespräch ja, der Vater im darauffolgenden Gespräch nein... und dann? Muss man noch ein 3. und 4. Gespräch machen? Wir werden z.B. im nächsten Elterngespräch über Oberstufenübertritt sprechen. Ok, bei uns ist es jetzt schon klar. Aber eben: Wäre unser Sohn auf der Kippe zwischen A und B, geht es ja darum, dass man zusammen mit Eltern und Kind entscheidet - wie soll das vernünftig funktionieren, wenn die Eltern nicht miteinander am Gespräch sind? Erstes Gespräch findet dann zusammen mit dem Kind, Mutter und neuem Partner der Mutter statt und dort wird Sek A entschieden. Beim zweiten Gespräch mit Kind, Vater und neuer Partnerin der Vater tendieren die Beteiligten eher zu Sek B... wie gesagt: Das ist ja so mit 2 Gesprächen totaler Gugus!

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