Kündigung Stundenlohn

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Moderator: conny85

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Nette
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Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Nette »

Wie wissen halt noch nicht, was für ein Arbeitsvertrag sie unterschrieben hat. Denke, dies ist auch ziemlich maßgebend...

Wie ist allgemein die Auftragslage? Kann nur die TE weniger arbeiten oder auch andere?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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Nette
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Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Nette »

https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeit ... ter-klasse

Könnte ev auch Hilfreich sein...
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

Caipi16
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Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Caipi16 »

Ich sag's ja: Das soll sie mit einem Anwalt anschauen :wink: . Das bringt hier mit den zig Mutmassungen nichts...

@caly
... die einen schreiben hier "ist nicht rechtens", die anderen mutmassen, dass es halt doch ok ist, weil Du es so unterschrieben hast. Aber eben: Bringt Dir ja alles nichts. Lass es von einem Anwalt beurteilen.

Ansonsten: Wenn Du während der Kündigungsfrist tatsächlich keinen Anspruch auf Einsätze (und damit auf Lohn) haben solltest, kannst Du aufs Sozialamt gehen - die müssen überbrücken, bis nach der Kündigungsfrist dann die Arbeitslosenkasse greift (die zahlen erst nach der Kündigungsfrist).

Von daher würde ich da jetzt wirklich Gas geben. Erste Station: Anwalt oder Rechtsberatung, dann je nachdem Sozialamt und/oder RAV.

Alles Gute!

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shiraz
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Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von shiraz »

caly

In welcher Branche arbeitest Du, oder mit anderen Worten, besteht für die Branche ein GAV oder LMV?
Wie ist dein Arbeitsvertrag definiert? z.B. "auf Abruf", "Teilzeit", ... .

Die ganze Sache ist recht tricky, da zuerst bestimmt werden muss, welche Art von Vertrag du hast UND ob die darin enthaltenen Vereinbarungen auch wirklich rechtens sind. Hinzu kommt der Umstand, dass z.B. ein Vertrag auf Abruf sich in einen Teilzeitarbeitsvertrag wandeln kann, ohne dass dies explizit vereinbart wurde. Massgebend ist schlussendlich nicht der Titel, sondern das tatsächlich gelebte Modell.
Weiter erschwerend sind die Tatsachen, dass nicht alle Umstände im arbeitsrechtlichen Sinne per Gesetze definiert sind UND die Gerichtspraxis für genau solche Fälle fehlen.

Wenn du dich beim RAV anmeldest sollte dieses die Rechtmässigkeit der Kündigung und die Bedingungen abklären. Wenn das RAV keine eigene Juristen vor Ort hat geben sie die Fragen zur Abklärung an kompetente Juristen weiter.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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caly
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Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von caly »

Euch allen vielen lieben dank... Wie in allem gibt es immer verschiedene Blickwinkel.

Aktuell beschäftig mich der Arbeitgeber immer noch. Ich bin auch fix eingeteilt auf einen Tag pro Woche plus einen halben. Sollte er von heute auf morgen nun wirklich auf meine Dienste verzichten, werde ich mich an den Rechtschutz wenden. Denke das RAV wird sich dann auch darum kümmern, die bezahlen ja nicht freiwillig mehr all das sie müssten. :roll:

Nun hoffe ich einfach schnell einen neuen Job zu finden... was für 30-40% einfach der blanke Horror ist.. Auf jede Ausschreibung hat es hier in der Region 80 Bewerbungen..
drittklässler 2007, erstklässler 2009

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