Kündigung Stundenlohn

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Benutzeravatar
caly
Junior Member
Beiträge: 73
Registriert: Mo 20. Sep 2004, 10:34
Wohnort: Ostschweiz

Kündigung Stundenlohn

Beitrag von caly »

Ich bin mehr stille Mitleserin.. aber vielleicht kann mir hier doch jemand helfen.
Mir wurde letzte Woche meine Stelle gekündigt :cry: das Just auf mein 10 Jähriges. Ich bin "nur" im Stundenlohn angestellt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich im gekündigtem Verhältnis kein Anspruch auf Arbeitsbeschäftigung habe. Dürfen die das machen? Ich meine dürfen Sie mir immer wieder sagen, ich kann heute nicht zur Arbeit kommen? Mir fehlt das Geld... bin fleissig auf der Suche nach neuer Arbeit. aber ist total mühsam.

wäre schön wenn du jemand bescheid wüsste..
drittklässler 2007, erstklässler 2009

Benutzeravatar
dan79
Senior Member
Beiträge: 979
Registriert: Fr 15. Jun 2012, 21:29
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von dan79 »

Ich glaube, er muss dir während der Kündigungsfrist einen durchschnittlichen Lohn bezahlen...

Benutzeravatar
Stella*
Wohnt hier
Beiträge: 4508
Registriert: So 15. Mär 2009, 22:06
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Stella* »

Es gut mir leid, dass dir gekündigt wurde. Alles Gute bei der Stellensuche. Falls du noch kein Zwischenzeugnis hast, würde ich unbedingt möglichst rasch eines verlangen. Dies wird dir bei der Stellensuche helfen.

Dein AG kann auf deine Arbeitsleistung verzichten, aber er muss dir trotzdem Lohn bezahlen - und zwar basierend auf deinem durchschnittlichen Lohn. Wir nehmen jeweils die letzten 12 Monate für die Berechnung.

Sprich mit deinem AG und frage ihn wie es mit dem Lohn während der Kündigungsfrist aussieht. Falls er das Gefühl hat, er müsse dir nichts zahlen, dann erkläre ihm die rechtliche Situation und schau, wie er reagiert. Wichtig ist, dass du ihm sagst, dass du arbeiten möchtest. Falls ihr keine Lösung sieht, schreibe ihm einen eingeschriebenen Brief, indem du ihm bestätigst, dass du während der Kündigungsfrist gerne arbeiten würdest. Falls er freiwillig auf deine Arbeitsleistung verzichtet, erwartest du jedoch, dass er dir während der Kündigungsfrist den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate auszahlt.

Benutzeravatar
caly
Junior Member
Beiträge: 73
Registriert: Mo 20. Sep 2004, 10:34
Wohnort: Ostschweiz

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von caly »

Danke für eure schnellen Antworten!

Ich dachte mir eben auch, dass es so ist, dass sie mir die Stunden trotzdem bezahlen müssen, auch wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes steht. Es nervt eben total, wenn ich morgens zur Arbeit komme und am Mittag heisst es wir haben keine Arbeit mehr für dich, du kannst nach Hause gehen. Zumal ich angewiesen bin auf mein Lohn.
Arbeitszeugnis wurde mir bei der Kündigung versprochen.. aber habe gerade erfahren, dass die Personalchefin in den Ferien ist.. also erneut warten, immerhin habe ich ein "altes Zwischenzeugnis" welches ich beilegen kann, bis ein neues kommt. Voll mühsam
drittklässler 2007, erstklässler 2009

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Caipi16 »

Zuerst einmal tut es mir sehr leid, was Dir passiert ist.

Im Gegensatz zu meinen Vorschreibnerinnen würde ich aber meinen, dass Du keinen Anspruch auf einen Durchschnittslohn hast - weil Ihr ja vertraglich explizit abgemacht habt (bzw. das so im Vertrag drin steht, den Du unterschrieben hast), dass Du in der Kündigungsfrist keinen Anspruch auf Einsätze hast.

Grundsätzlich ist das im Stundenlohn immer so: Wenn man vertraglich fixe Stunden/Tage/Zeiten abgemacht hat (z.B. jeden Dienstag- und Donnerstagmorgen von 8-12 Uhr) ist die Sache klar: Dann haben beide Parteien Anspruch bzw. Recht auf diese Arbeitsleitung (und den entsprechenden Lohn).

Wenn man aber einen Stundenlohn-Vertrag hat, in dem keine fixen Stunden abgemacht sind, wird nur im Falle von Krankheit/Unfall der Durchschnittslohn genommen - aber ansonsten hat man (wenn im Vertrag nichts vereinbart ist) auch kein Recht auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen. Und wenn man dann sogar noch explizit im Vertrag drin hat, dass man (generell oder eben in der Kündigungsfrist) keinen Anspruch auf Einsätze hat, ist der Fall grundsätzlich klar.

Von daher würde ich meinen, dass Du da wirklich leider ein Problem hast bzw. keinen Anspruch auf Einsätze und Lohn.

Hast Du sonst nochmals mit Deinem AG gesprochen? Da Du so lange dort warst, kommt er Dir ja evtl. entgegen, wenn Du offen mit ihm sprichst und ihm auch sagst, dass Du finanziell ein Problem hast.

Auf jeden Fall: Melde Dich so schnell als möglich bei dem für Dich zuständigen RAV. Und notiere Deine Arbeitsbemühungen (die musst Du auf dem RAV ab dem Tag der Kündigung vorweisen können - sonst gibt es Sperrtage).

Ansonsten wie schon geschrieben: Umgehend ein Zwischenzeugnis verlangen. Das verbessert Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Benutzeravatar
Berlin
Vielschreiberin
Beiträge: 1066
Registriert: Fr 30. Jul 2004, 10:13
Wohnort: Region Zürich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Berlin »

Caipi16 hat geschrieben: Wenn man aber einen Stundenlohn-Vertrag hat, in dem keine fixen Stunden abgemacht sind, wird nur im Falle von Krankheit/Unfall der Durchschnittslohn genommen - aber ansonsten hat man (wenn im Vertrag nichts vereinbart ist) auch kein Recht auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen. Und wenn man dann sogar noch explizit im Vertrag drin hat, dass man (generell oder eben in der Kündigungsfrist) keinen Anspruch auf Einsätze hat, ist der Fall grundsätzlich klar.
Jein. Ich würde Dir empfehlen, Dich an eine Rechtsberatungsstelle im Sachen Arbeitsrecht zu wenden.
Arbeitsrechtlich werden sogenannte "Verträge auf Abruf" so gehandhabt, dass ein Recht auf eine durchschnittliche Anstellung und damit auch Entlöhnung besteht, wenn jemand während einer bestimmten Dauer immer etwa gleich viele Stunden gearbeitet hat (früher wurde da ca ein Jahr vorausgesetzt). Ich bin mir nicht sicher, ob der Passus in einem Arbeitsvertrag, nachdem man im gekündeten Verhältnis keine Anspruch auf Beschäftigung (resp. schlussendlich auf Entlöhnung) hat, überhaupt rechtens ist. Nach meiner Erfahrung und meinem Rechtsgefühl würde ich das bezweifeln.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Caipi16 »

@Berlin
Ich sehe keinen Grund, der gegen diesen Passus sprechen würde. Wir haben ja Vertragsfreiheit in der CH, d.h. im gegenseitigen Einvernehmen kann so ziemlich alles vereinbart werden, solange es nicht gegen zwingendes Recht spricht. Ohne vertragliche Abmachung könnte man darüber streiten, ob es rechtens ist, dass eine langjährige Mitarbeiterin, die bisher mehr oder weniger regelmässige Stunden gearbeitet hat (obwohl im Vertrag keine Regelmässigkeit vereinbart), keine Einsätze mehr bekommt - da hätte der AG wahrscheinlich schon ein Problem. Aber eben: Wenn es explizit (im gegenseitigen EInvernehmen!) vereinbart wurde, dass es in der Kü-Frist keine Einsätze mehr gibt, ist es halt schon eine andere Sache. Und ich persönlich kenne kein zwingendes Recht, das den Parteien verbietet abzumachen, dass es in der Kündigungsfrist keine Einsätze mehr geben soll.

Ich denke, grundsätzlich ist man da halt auch als Arbeitnehmer in der Pflicht - das man sowas (zum eigenen Schutz!) gar nicht unterschreiben darf. Aber eben: Ich weiss ja nicht, warum das damals so vereinbart wurde bzw. warum die Arbeitnehmerin damit einverstanden war.

Aber klar - zur Sicherheit mal bei einer unentgeltlichen Rechtsberatung oder der Rechtsschutzversicherung abklären. Fragen kostet ja nichts und man kann nur gewinnen.

Aber eben: Meines Erachtens ist der Fall klar - und meines Erachtens spricht nichts gegen eine solche vertragliche Abmachung.

Benutzeravatar
Tinky
Senior Member
Beiträge: 845
Registriert: Mi 30. Mai 2007, 12:03
Wohnort: Grossrum Bärn

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Tinky »

Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
Bild Bild

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Ups... »

Tinky hat geschrieben:Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
Das war eben nicht die Frage - sondern, ob sie während dieser Zeit beschäftigt oder zumindest bezahlt werden muss...

Benutzeravatar
Berlin
Vielschreiberin
Beiträge: 1066
Registriert: Fr 30. Jul 2004, 10:13
Wohnort: Region Zürich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Berlin »

@Caipi,
Genau wie Tinky geschrieben hat. Der Passus im Vertrag von caly würde bedeuten, dass es keine Kündigungsfrist gibt (sprich: dass sie ab dem Zeitpunkt, an dem sie kündigt, keine Einsätze mehr hat und nicht mehr bezahlt wird).
Das ist sicherlich nicht rechtskonform. Die Vertragsfreiheit gilt nur, wenn die darin vereinbarten Punkte nicht geltendem Recht widersprechen.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

Benutzeravatar
Stella*
Wohnt hier
Beiträge: 4508
Registriert: So 15. Mär 2009, 22:06
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Stella* »

@caly
Mitarbeitende im Stundenlohn dürfen nicht schlechter gestellt sein als jene im Monatslohn. Bei einer Anstellung im Monatslohn würde die MA mit einer solchen Klausel einfach freigestellt und der Lohn müsste weiter bezahlt werden. Ich empfehle dir, dich auf diesen Standpunkt zu stellen.

Deshalb gehe ich davon aus, dass eine solche Klausel missbräuchlich ist, wenn sie dazu führen soll, dass eine Mitarbeiterin während der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr bekommen soll. Das wäre ja wie eine fristlose Kündigung. Meiner Meinung nach kann im Vertrag zwar stehen, dass die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Arbeitsbeschäftigung hat, doch der Lohn muss sie trotzdem bekommen.

https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeit ... s-gefallen Ansonsten fällt ja von einem Tag auf den anderen das ganze Einkommen weg. Das ist sicher nicht Sinn vom Gesetz.

Je nach Wohnkanton kannst du dich auch beim Arbeitsgericht erkundigen, wie du vorgehen sollst. Dort könntest du auch die Lohnzahlungen einfordern, falls sich dein Arbeitgeber weigert, dir diese zu zahlen.

Benutzeravatar
Tinky
Senior Member
Beiträge: 845
Registriert: Mi 30. Mai 2007, 12:03
Wohnort: Grossrum Bärn

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Tinky »

Ups... hat geschrieben:
Tinky hat geschrieben:Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
Das war eben nicht die Frage - sondern, ob sie während dieser Zeit beschäftigt oder zumindest bezahlt werden muss...
@Ups: doch, das war die Frage. Denn wenn das so im OR steht muss sie zumindest 1 Monat den Lohn (Durchschnittslohn) erhalten!
Bild Bild

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Caipi16 »

Das mit der Kündigungsfrist ist sicher kein Argument. Sie bleibt ja - unbestritten - während der Kündigungsfrist noch in einem Angestelltenverhältnis (ist auch weiterhin - falls sie im Normalfall über 8 Stunden pro Woche arbeitet - BU- und NBU-versichert, etc.) - nur eben: Keine Einsätze mehr.

Ich finde die ganze Geschichte einen extremen Graubereich - also nicht so, dass ich mich jetzt als Nicht-Jurist da getrauen würde, ein klares Ja oder Nein abzugeben (aber schön, wenn andere ohne Jus-Ausbildung offenbar diese Kompetenz haben :wink: ). Aber gemäss meinen Kenntnissen des Arbeitsrechts (ohne dass ich so einen konkreten Fall jemals hatte), würde ich meinen, dass es halt evtl. schon sein kann, dass der AG damit durchkommt - weil eben im gegenseitigen Einverständnis abgemacht, dass während der Kü-Frist keine Einsätze mehr (was nicht heisst, dass sie keine Kündigungsfrist mehr hat - das ist wieder ein ganz anderes Thema!). Aber eben: 100%ig sicher bin ich auch nicht - von daher würde ich den konkreten Fall schon von einem Juristen prüfen lassen (und mich nicht unbedingt auf Laien-Urteile in einem Mütter-Forum verlassen :wink: ).

Alles Gute!

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Ups... »

Tinky hat geschrieben:
Ups... hat geschrieben:
Tinky hat geschrieben:Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
Das war eben nicht die Frage - sondern, ob sie während dieser Zeit beschäftigt oder zumindest bezahlt werden muss...
@Ups: doch, das war die Frage. Denn wenn das so im OR steht muss sie zumindest 1 Monat den Lohn (Durchschnittslohn) erhalten!
nein, die Frage ist nicht, ob sie eine Kündigungsfrist hat - das bestreitet ja niemand, auch der Arbeitgeber nicht - die Frage ist, ob sie Lohn bekommt. Egal ob sei Einsätze arbeitet oder nicht...

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Caipi16 »

Gemäss Gesetz hat man auch Anrecht auf Lohn während der Kündigungsfrist - gemäss den Einsätzen. Wenn man aber keine Einsätze mehr hat - weil im gegenseitigen Einvernehmen so vereinbart! - hat man logischerweise auch keinen Lohn zugute. Lohn hat man nur für Arbeit oder bei unverschuldeten Absenzen (Krankheit, Unfall) zugute oder wenn man in der Kü-Frist freigestellt wird. Nicht aber, wenn man im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart, dass man (im Stundenlohn) in der Kündigungsfrist nicht mehr arbeitet.

Benutzeravatar
Berlin
Vielschreiberin
Beiträge: 1066
Registriert: Fr 30. Jul 2004, 10:13
Wohnort: Region Zürich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Berlin »

@Caipi
Wir verstehen, was vereinbart wurde.
Ich bezweifle nur, dass diese Vereinbarung rechtskonform ist und empfehle deshalb, bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Beratung nachzufragen. In der Stadt Zürich gibt es beispielsweise eine gratis Rechtsberatung beim Arbeitsgericht
http://www.gerichte-zh.ch/organisation/ ... kunft.html
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

Benutzeravatar
Tinky
Senior Member
Beiträge: 845
Registriert: Mi 30. Mai 2007, 12:03
Wohnort: Grossrum Bärn

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Tinky »

In dieser Publikation der UNIA (die sollten es eigentlich wissen) steht unten auf Seite 22:
Während der Kündigungsfrist haben Sie Anrecht auf Ihren Lohn
(Durchschnitt der letzten 12 Monate), selbst wenn Sie nicht arbeiten
müssen
https://www.unia.ch/uploads/media/Brosc ... _dt_A6.pdf

deshalb liebe @ Ups: ist die Kündigungsfrist trotzdem sehr wichtig!
Bild Bild

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Ups... »

@Tinky

Super deine Rechthaberei...

Nur, nun ganz langsam für dich... Keiner bestreitet, dass sie eine Kùndigungsfrist hat! Sogar im Arbeitsvertrag steht es so... Lies doch nochmals nach, bevor du mich so möchtegern herablassend Meine Liebe nennst!

Benutzeravatar
Nette
Vielschreiberin
Beiträge: 1317
Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
Geschlecht: weiblich
Wohnort: nähe Aarau

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Nette »

@ caly: wieviel Stunden hast du bis anhin im Dirchschnitt gearbeitet und wieviel jetzt im Durchschnitt?
Es ist ja so, dass du nicht keinen Lohn erhältst, sondern weniger.
Hattest du bis anhin fixe Tage und Stunden? Was steht betr deinen Stunden/ Tagen im Vertrag?
Was ich ev sicher noch machen würde per Email bitten, dass du so arbeiten kannst wie bis anhin. So hast du sicher schon mal etwas in der Tasche, dass du mehr arbeiten wolltest.
Darf ich fragen, was die Begründung ist für die Kündigung?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

Benutzeravatar
Tinky
Senior Member
Beiträge: 845
Registriert: Mi 30. Mai 2007, 12:03
Wohnort: Grossrum Bärn

Re: Kündigung Stundenlohn

Beitrag von Tinky »

Ups... hat geschrieben:@Tinky

Super deine Rechthaberei...

Nur, nun ganz langsam für dich... Keiner bestreitet, dass sie eine Kùndigungsfrist hat! Sogar im Arbeitsvertrag steht es so... Lies doch nochmals nach, bevor du mich so möchtegern herablassend Meine Liebe nennst!
Zum allerletzten Mal...
1. Ich kann ziemlich gut lesen
2. ich habe nirgends: MEINE geschrieben!

Die Thread Eröffnerin fragt, ob das rechtens ist, dass sie von Heute auf Morgen keine Arbeitsstunden und somit kein Geld mehr bekommt. (Weil sie den Vertrag so unterschrieben hat)
Deshalb meine Antwort: auch bei Stundenlohn ist eine gemäss OR Kündigungsfrist von mindestens einem Monat Pflicht. (Zwingendes Recht)
Und gemäss UNIA muss der durchschnittliche Lohn während der Kündigungsfrist bezahlt werden, auch wenn keine Arbeit angeboten wird.
Bild Bild

Antworten