Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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conny85
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von conny85 »

Hallo united
Eine angeordnete WB gilt ganz klar als Arbeitszeit siehe: https://www.beobachter.ch/foren/questio ... szeit.html

Sternli05
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Sternli05 »

Soviel ich weis darf man das nur am Sonntag.

Caipi16
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Caipi16 »

Den Zuschlag gibt es immer nur am Sonntag (und an Feiertagen). Samstag ist in dem Sinn ein normaler Arbeitstag und 1:1-Entschädigung ist von daher voll ok (und auch üblich).

Wenn Du in einer Kita arbeitest, würde ich nicht per se antworten, dass die Handhabung mit der Weiterbildung nicht rechtens ist. Da kommt es auf das Personalreglement drauf an bzw. was es für eine Kita ist (privat oder kantonal). Da gibt es je nachdem abweichende Sonderbestimmungen. Zuerst würde ich an Deiner Stelle mal schauen, was das Personalreglement zu dieser Thematik sagt.

Sternli05
Plaudertasche
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Sternli05 »

Wir haben nicht grad Weiterbildungen, aber Pfluchtanlässe. Die gehen über die Arbeitszeit hinaus und dürfen nicht abgerechnet werden.

Caipi16
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Caipi16 »

Ja, das mit den Pflichtanlässen ist in ganz vielen Firmen ein Thema. Ich erlebe das auch immer wieder. Viele AN haben natürlich null Lust, ihre Freizeit für sowas herzugeben - von AG-Seite heisst es: "Ihr bekommt ja dafür ein tolles Gratis-Nachtessen... eine tolle Führung... viele wertvolle Infos"... etc. ;-) Ich habe selten eine Firma erlebt, wo solche Geschichten nicht Anlass zu Diskussionen gaben. Ich vertrete grundsätzlich auch die Meinung: Wenn etwas freiwillig ist (ein Essen, eine Führung, eine Info-Veranstaltung, ein Apéro, etc.), dann ist es keine Arbeitszeit. Wenn aber eine Veranstaltung obligatorisch ist, dann sollte es auch als Arbeitszeit angerechnet werden dürfen - oder zumindest teilweise (gibt ja immer wieder Geschichten mit obligatorischer Info-Veranstaltung mit anschliessendem - freiwilligen - Apéro... auch da wieder: Pflichtveranstaltung sollte meines Erachtens Arbeitszeit sein, Apéro dann nicht mehr, weil die, die nicht wollen, dann ja nach Hause gehen können). Aber eben: Da ist die Auslegung und Handhabung teilweise recht unterschiedlich - und eben: Ja nach Firma ergeben solche Geschichten wirklich immer wieder Diskussionen. Ich finde, wenn es 2-3 Mal pro Jahr solche Geschichten gibt (die nicht auf Arbeitszeit gehen) - Augen zu und durch. Deswegen ein Büro aufmachen lohnt sich nicht. Wenn es hingegen wirklich regelmässig solche unbezahlten Pflicht-Anlässe gibt (d.h. alle 2 Wochen oder 1x im Monat), dann würde ich es schon auch mal ansprechen. Wobei es halt auch drauf an kommt, wie sonst so die Umstände sind. Bei uns z.B. ist man bezüglich Arbeitszeiten wirklich sehr grosszügig, kann locker mal später kommen, früher gehen, Home Office machen, etc. Da sagt wirklich niemand was. Von daher: Wenn ich halt ab und zu mal eine Stunde auf die eigene Kappe nehmen muss, dann ist das für mich voll ok. Es ist schlussendlich immer das Gesamtpaket, das stimmen muss.

Diskussionen gab es bei meinem früheren AG immer bei den sog. CEO-Apéros. Die waren nicht Pflicht, d.h. mussten immer auf die eigene Zeit genommen werden. Aber viele Mitarbeitende sagten - zu Recht - dass es halt schon auffällt, wenn man dort nicht dabei ist (grad wenn man dann 2-3 Mal hintereinander nicht dabei ist) und sie eben das Gefühl haben, dass das ein schlechtes Bild auf sie wirft (uninteressiert, demotiviert, etc.) und von daher solche freiwilligen Anlässe eben doch wieder fast Pflichtanlässe waren (womit sie nicht ganz unrecht hatten). Oder Kundenanlässe mit anschliessendem Nachtessen. Diese Nachtessen gehörten nicht offiziell zur Pflicht - aber eben: Als Kundenberater konnte man ja auch nicht nach dem Anlass einfach abhauen, d.h. von daher war das Nachtessen für die Leute dann doch irgendwie Pflicht und sie mussten es auf die eigene Kappe nehmen (bzw. auf die eigene Zeit - Essen war dann natürlich von der Firma bezahlt ;-)). Bei Gemotze wurde dann halt aber auch einerseits damit argumentiert, dass das Essen offiziell nicht Pflicht ist und andererseits eben auch, dass man ja dafür gratis fein essen und trinken kann. Eben: Das sind dann so Diskussionen... aber eben: Ich finde, schlussendlich muss das Gesamtpaket stimmen und ich glaube, solche Themen geben vor allem dann Anlass, wenn man a) generell unzufrieden ist (mit dem Job) oder b) solche Anlässe eben zu oft stattfinden.

Pia
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Pia »

Conny85 oder sonst wer, der sich richtig gut auskennt damit:

Der Beobachter-Artikel betrifft ja nur das Arbeitsgesetz. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber zählt nicht das Arbeitsgesetz. Da ich teilzeit arbeite, bin ich auch am Diskutieren, ob meine vom AG gwünschte Weiterbildung voll als Arbeitszeit angerechnet wird oder nicht. AG will nur so viel wie ich arbeite. Im Arbeitsvertrag steht nichts, Reglement auch nicht. Kann es wirklich sein, dass nicht alles angerechnet werden muss?

Caipi16
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Caipi16 »

@Pia
Die Handhabung Deines AG ist grundsätzlich korrekt bzw. ich kenne das von vielen Firmen so, dass man halt als Teilzeitangestellte max. das Pensum angerechnet bekommt und so mit Weiterbildungen, etc. nicht quasi Ueberzeit machen kann.

Bei der WB wird halt oft auch unterschieden, ob es eine einmalige oder kürzere Sache ist (z.B. 1 Tag oder 2-3 Tage) oder eine WB, die 1-2 Jahre oder sogar länger dauert. Je nachdem sind die Bestimmungen/Regelungen unterschiedlich (bei den kürzeren Geschichten wird oft effektiv angerechnet, bei den längeren Geschichten wird die Regelung oft mittels individueller WB-Vereinbarung getroffen).

Du schreibst ja zwar schon, dass die Weiterbildung vom AG gewünscht ist - aber grundsätzlich nützt sie Dir ja sicher auch (eine WB hat noch niemandem geschadet ;-)) und ich denke, das musst Du von diesem Standpunkt aus sehen.

Mein AG hat an meiner WB auch Freude ;-). aber ich würde sie "nur" zu 50% bezahlt bekommen (wobei ich sie aus bestimmen Gründen selber bezahle) und damit ich an den alle 2-3 Wochen stattfindenden Seminaren am Freitag teilnehmen kann, musste ich mein Pensum zu 10% reduzieren (nur 3 Tage pro Jahr sind bezahlt). Und eben: Es gibt auch Firmen, wo gar nichts an WB gegeben wird (weder finanziell noch zeitlich).

Ich denke, da musst Du Dir halt überlegen, wie viel wert Dir die Weiterbildung ist und ob Du bereit bist, auch was dran zu geben (in Deinem Fall Zeit). Wenn nicht, kannst Du Dich ja weigern die WB zu machen - der AG kann nur wünschen, dass Du sie machst, aber Dich faktisch nicht dazu zwingen (wobei ich grosser Fan davon bin, wenn AG ihre Mitarbeitenden zu Weiterbildungen motivieren!).

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danci
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von danci »

Caipi16 hat geschrieben:Ja, das mit den Pflichtanlässen ist in ganz vielen Firmen ein Thema. Ich erlebe das auch immer wieder. Viele AN haben natürlich null Lust, ihre Freizeit für sowas herzugeben - von AG-Seite heisst es: "Ihr bekommt ja dafür ein tolles Gratis-Nachtessen... eine tolle Führung... viele wertvolle Infos"... etc. ;-) Ich habe selten eine Firma erlebt, wo solche Geschichten nicht Anlass zu Diskussionen gaben. Ich vertrete grundsätzlich auch die Meinung: Wenn etwas freiwillig ist (ein Essen, eine Führung, eine Info-Veranstaltung, ein Apéro, etc.), dann ist es keine Arbeitszeit. Wenn aber eine Veranstaltung obligatorisch ist, dann sollte es auch als Arbeitszeit angerechnet werden dürfen - oder zumindest teilweise (gibt ja immer wieder Geschichten mit obligatorischer Info-Veranstaltung mit anschliessendem - freiwilligen - Apéro... auch da wieder: Pflichtveranstaltung sollte meines Erachtens Arbeitszeit sein, Apéro dann nicht mehr, weil die, die nicht wollen, dann ja nach Hause gehen können). Aber eben: Da ist die Auslegung und Handhabung teilweise recht unterschiedlich - und eben: Ja nach Firma ergeben solche Geschichten wirklich immer wieder Diskussionen. Ich finde, wenn es 2-3 Mal pro Jahr solche Geschichten gibt (die nicht auf Arbeitszeit gehen) - Augen zu und durch. Deswegen ein Büro aufmachen lohnt sich nicht. Wenn es hingegen wirklich regelmässig solche unbezahlten Pflicht-Anlässe gibt (d.h. alle 2 Wochen oder 1x im Monat), dann würde ich es schon auch mal ansprechen. Wobei es halt auch drauf an kommt, wie sonst so die Umstände sind. Bei uns z.B. ist man bezüglich Arbeitszeiten wirklich sehr grosszügig, kann locker mal später kommen, früher gehen, Home Office machen, etc. Da sagt wirklich niemand was. Von daher: Wenn ich halt ab und zu mal eine Stunde auf die eigene Kappe nehmen muss, dann ist das für mich voll ok. Es ist schlussendlich immer das Gesamtpaket, das stimmen muss.

Diskussionen gab es bei meinem früheren AG immer bei den sog. CEO-Apéros. Die waren nicht Pflicht, d.h. mussten immer auf die eigene Zeit genommen werden. Aber viele Mitarbeitende sagten - zu Recht - dass es halt schon auffällt, wenn man dort nicht dabei ist (grad wenn man dann 2-3 Mal hintereinander nicht dabei ist) und sie eben das Gefühl haben, dass das ein schlechtes Bild auf sie wirft (uninteressiert, demotiviert, etc.) und von daher solche freiwilligen Anlässe eben doch wieder fast Pflichtanlässe waren (womit sie nicht ganz unrecht hatten). Oder Kundenanlässe mit anschliessendem Nachtessen. Diese Nachtessen gehörten nicht offiziell zur Pflicht - aber eben: Als Kundenberater konnte man ja auch nicht nach dem Anlass einfach abhauen, d.h. von daher war das Nachtessen für die Leute dann doch irgendwie Pflicht und sie mussten es auf die eigene Kappe nehmen (bzw. auf die eigene Zeit - Essen war dann natürlich von der Firma bezahlt ;-)). Bei Gemotze wurde dann halt aber auch einerseits damit argumentiert, dass das Essen offiziell nicht Pflicht ist und andererseits eben auch, dass man ja dafür gratis fein essen und trinken kann. Eben: Das sind dann so Diskussionen... aber eben: Ich finde, schlussendlich muss das Gesamtpaket stimmen und ich glaube, solche Themen geben vor allem dann Anlass, wenn man a) generell unzufrieden ist (mit dem Job) oder b) solche Anlässe eben zu oft stattfinden.
Es kommt selten vor, aber ich kann das wirklich zu 100% unterschreiben. :mrgreen: Ich finde bei solchen Sachen halt auch immer, dass sich Grosszügigkeit meistens in einem anderen Bereich lohnt. Und gerade wenn man trotz Teilzeitarbeit zu 50% noch Weiterbildungen besuchen darf, die ja auch kosten, kann man sich auch mal sagen, man lässt es gut sein (wenn es nicht gerade regelmässig ist).

Ich habe letztes Jahr eine grössere Weiterbildung gemacht, diese war 1x pro Monat jeweils Do-Sa (ich arbeite Vollzeit Mo-Fr) + Vorbereitung und da war für mich auch klar, dass ich den Samstag und die Vorbereitung auf mich nehme. Donnerstag und Freitag stellte der Arbeitgeber zur Verfügung, ohne dass ich es an Ferien anrechnen musste oder ähnliches. Dafür war die Weiterbildung bezahlt und wenn ich mal gehen sollte, habe ich diese ja immer noch. Und weil mein Vorgesetzter dann sah, welchen Aufwand das bedeutet, wurden mir spontan zwei Tage fürs Schreiben der Seminararbeit geschenkt. Auch bin ich immer bereit mal abends länger zu bleiben oder notfalls sogar am WE zu kommen (wir schreiben keine Stunden auf) und dafür ist es kein Thema, wenn ein Kind mal krank ist oder ich halt um 16.00 Uhr zum Elterngespräch muss. Wenn der AG weiss, dass man bereit ist, zusätzlichen Einsatz zu erbringen, zeigt er sich dann gerne anderswo grosszügiger. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber das so meine Erfahrung, persönlich und im Umfeld.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Pia
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Pia »

Danke Caipi16 und Danci für eure Antworten. Weiterbildung war vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt, es handelte sich mehr um eine 4-tägige Schulung, die ich nicht unbedingt gewollt hätte. Akzeptiere aber nun, dass nicht alles als Arbeitszeit gelten muss.

Caipi16
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Caipi16 »

Pia hat geschrieben:Danke Caipi16 und Danci für eure Antworten. Weiterbildung war vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt, es handelte sich mehr um eine 4-tägige Schulung, die ich nicht unbedingt gewollt hätte. Akzeptiere aber nun, dass nicht alles als Arbeitszeit gelten muss.
Ah, ok - nur eine 4tägige Schulung? Ok, da finde ich es persönlich auch SEHR knauserig, wenn Dir diese 4 Tage nicht 1:1 angerechnet werden... also dass man da bei Teilzeitlern krumm tut, habe ich persönlich noch nie erlebt...

... vielleicht sprichst Du ja Deinen Chef in einer guten Minute nochmals nett darauf an (bei meinem Chef nützt das ab und zu) :wink:

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stella
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von stella »

Achtung! Es kommt darauf an, wer die Kita führt. Ist sie vom Kanton geführt, gilt unter Umständen ein anderes Recht... In meiner Branche ist solches ohne Kompensation Usus... Ich trabe viel an meinen Nochtarbeitstagen an...
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

Caipi16
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Re: Überzeitenkompensation bei Weiterbildung

Beitrag von Caipi16 »

stella hat geschrieben:Achtung! Es kommt darauf an, wer die Kita führt. Ist sie vom Kanton geführt, gilt unter Umständen ein anderes Recht... In meiner Branche ist solches ohne Kompensation Usus... Ich trabe viel an meinen Nochtarbeitstagen an...
Habe ich ganz oben schon geschrieben:

Wenn Du in einer Kita arbeitest, würde ich nicht per se antworten, dass die Handhabung mit der Weiterbildung nicht rechtens ist. Da kommt es auf das Personalreglement drauf an bzw. was es für eine Kita ist (privat oder kantonal). Da gibt es je nachdem abweichende Sonderbestimmungen. Zuerst würde ich an Deiner Stelle mal schauen, was das Personalreglement zu dieser Thematik sagt.

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