Platzverweis

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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schoefli
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Platzverweis

Beitrag von schoefli »

Hallo

Ich habe im www nicht wirklich etwas gefunden was meine Frage beantwortet. Ich weiss nicht, ob sich das so pauschal beantworten lässt.

Wenn die Polizei einer Gruppe Menschen einen Platzverweis ausspricht, wie lange dauert der in der Regel? Es sind hier keine Straftaten begangen worden, war kein Alkohol im Spiel und keine Pöbeleien. Nur die Lautstärke war wohl etwas hoch.

Weiss jemand, wie das allgemein gehandhabt wird? Oder greift hier wieder der Kantöndligeist?
schoefli mit 3 Teenagern

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shiraz
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Re: Platzverweis

Beitrag von shiraz »

Ich glaube es gibt keine gesetzliche Regelung bezüglich der Dauer. Vielmehr wird auf die Verhältnismässigkeit gesetzt.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Jamiro
Senior Member
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Re: Platzverweis

Beitrag von Jamiro »

Polizeigesetz Kanton AG: Wegweisung = vorübergehend
Polizeigesetz Kanton ZH: Wegweisung = längstens 24 Stunden

Also wirklich Kantönligeist :roll: :wink:

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Papah
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Registriert: Fr 15. Jul 2005, 12:44

Re: Platzverweis

Beitrag von Papah »

Man kann auch die Nutzung eines Bereiches nur zu bestimmten Zeiten zulassen.

Zum Beispiel Schulhausplätze/Spielplätze ab 21 Uhr mit einem Verbot belegen.

So ein Platzverweis mag für die Betroffenen schwer nachvollziehbar sein. Es sollten jedoch immer beide Seiten angeschaut werden. Wenns ich irgendwo 4-5 Jugendliche treffen und am selben Standort über Stunden unterhalten/lachen und sich amüsieren kann dies für einen Anwohner, der zum Beispiel direkt daneben/oben dran wohnt extrem störend sein.

Ich hatte mal über einer Take Away Pizzeria gewohnt, da hatte ich alles von lauter Musik aus dem Autoradio Nachts bis hin zu Gelächter und Streitereien. Und dies eben auch mitten ind er Nacht.

Das wird einfach mal zuviel.

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