Überzeit auszahlen

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

Hallo liebe Swissmoms
Ist es üblich, dass geleistete Überstunden ohne Absprache mit Arbeitnehmenden ausbezahlt werden? Ich hätte die Zeit lieber kompensiert.
Danke für eure Antwort!
LG Sommer

Meisa
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: Di 30. Jan 2018, 10:06
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Meisa »

Üblich nicht unbedingt, aber leider vom arbeitsgesetz her erlaubt..:-/ hatte das gleiche Problem und es deshalb mit dem Rechtsschutz abgeklärt...:(

Julibaby16
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: Mi 1. Mär 2017, 07:52
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Julibaby16 »

Nei eigentlich nid, das hät er mit dir müesse abspreche. Ev hets bi dim Arbeitgeber no es speziells Arbeitsreglement. I würd mi bim Personaldienst informiere.
https://www.ueber-stunden.ch/gesetzliche-grundlage

sunshine_86
Newbie
Beiträge: 43
Registriert: Di 20. Jan 2015, 15:38
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von sunshine_86 »

Wir werden immer gefragt. Steht etwas im Vertrag oder Reglement?

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

Nein steht nicht im Reglement. Einzig steht, dass überzeit mit 1:1 ausbezahlt/kompensiert werden (also nicht 1.25) auch wenn ich an einem Sonntag oder Feiertag arbeiten muss.

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Ups... »

Wann hast du die ÜZ erbracht?

conny85
Moderatorin
Beiträge: 1128
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 15:34
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von conny85 »

Hallo Sommer08. Das heisst aber das im Reglement steht, dass Überstunden ausbezahlt werden, falls da nicht auch noch steht ODER 1:1 mit Freizeit kompensiert, dann darf der AG die Stunden auszahlen ohne Absprache

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von shiraz »

Um beurteilen zu können, ob das korrekt und rechtens ist, müsste man die Branche kennen und feststellen, ob ein GAV oder LMV für die Branche besteht. Wenn ja, müsste man dort drin abklären, ob und wie eine Vergütung der Überzeit in der Regel stattzufinden hat. Inkl. Zuschlägen.
Steht nichts im GAV/LMV, so gelten das OR und das ArG. Dort ist explizit festgehalten, das Überstunden zeitmässig zu kompensieren sind und eine Auszahlung nur in Ausnahmefällen gestattet ist. Kompensiert werden die Stunden idR. 1:1, bei Auszahlungen erfahren sie einen Zuschlag. Der Zuschlag variiert, je nach Zeit/Werktag/Sonntag/Feiertag usw.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

conny85
Moderatorin
Beiträge: 1128
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 15:34
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von conny85 »

@shiraz das ist nicht korrekt. Folglich OR 321c werden Überstunden ausbezahlt und werden nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers durch Freizeit kompensiert und der Zuschlag gilt nur falls nichts anderes schriftlich festgehalten.
OR 321c Abs 3: 3 Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst.

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Caipi16 »

Wir hatten deswegen gerade das Arbeitsinspektorat vom Kanton Zürich im Haus und von daher bin ich da recht in der Materie drin :wink: .

Zuerst müssen mal Überstunden von Überzeit unterschieden werden - da herrscht hier offenbar bei vielen ein grösseres "Knudelmudel" :wink: .

Grundsätzlich: Überstunden (die Stunden, die innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, d.h. 45 oder 50 Stunden - je nach Branche) erbracht wurde, kann 1:1 ausbezahlt oder kompensiert werden. Überzeit (d.h. alles, was die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigt) muss 1.25% ausbezahlt werden (Kompensation hingegen ist wieder 1:1 möglich und auch rechtens).

Beispiel: Hat jemand eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden, eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden und arbeitet er oder sie in dieser Woche 48 Stunden, sind 5 Stunden Überstunden und werden 1:1 kompensiert oder ausbezahlt. 3 Stunden sind Überzeit und müssen - wenn sie ausbezahlt werden - 1.25% ausbezahlt werden (oder 1:1-Kompensation).

Besserstellung ist natürlich immer möglich, d.h. der Arbeitgeber kann auch Überzeit mit Faktor 1.25 zum Kompensieren geben (er kann - muss aber nicht) - oder kann auch Überstunden mit höheren Faktor auszahlen (kann, muss nicht). Obengenanntes ist einfach das gesetzliche Minimum. Kann in der Privatwirtschaft auch mit GAV oder Personalreglementen nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.

Das bedingt natürlich ein Zeiterfassungssystem, das auch fähig ist, Überzeit von Überstunden zu unterscheiden (haben wir Anfangs 2016 in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat eingeführt). Viele Betriebe haben das leider (noch) nicht, weshalb es dann grad bei der Auszahlung Probleme geben kann. Aber eben: Wenn das nicht sauber dokumentiert ist, wird es halt schwierig.

Ansonsten: In erster Linie sollten Überstunden und/oder Überzeit immer kompensiert werden - falls aus betrieblichen Gründen nicht möglich, zu viele Stunden oder auf Wunsch Arbeitnehmer, etc. kann aber auch ausbezahlt werden. Aber eben: Dann sollte richtig ausbezahlt werden (d.h. Überzeit mit 1.25%).

Grundsätzlich können AG fast immer damit argumentieren, dass halt Kompensation von Überstunden/Überzeit nicht möglich war und deshalb ausbezahlt wurde - ist ganz schwierig, da das Gegenteil zu beweisen (bzw. da müsste man direkt vor Gericht und das klären - was sich meistens nicht lohnt). Von daher wird halt noch oft ausbezahlt, was grundsätzlich i.O. ist (weil es halt manchmal für AG's schwierig bis unmöglich zu organisieren ist, dass jemand nebst 4-5 Wochen Ferien pro Jahr dann auch noch 1-2 weitere Wochen wegen Überstunden-, Überzeitkompensation fehlt)... aber eben: Es sollte (bzw. müsste) korrekt ausbezahlt werden.

Sonntagsarbeit und Nachtarbeit (23-6 Uhr) ist zwingend und immer mit Faktor 1.5 auszuzahlen. Samstag git als normaler Arbeitstag.

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Caipi16 »

Und noch eine kleine Randbemerkung: Ueberstunden/Ueberzeit sollten innert vernünftiger Frist (d.h. innert 2-3 Monaten) kompensiert werden - ansonsten kann man ja nicht mehr mit dem Erholungszweck aufgrund der Periode, in der man zu viel gearbeitet hat, argumentieren (und ich spreche da wirklich von Überstunden/Überzeit, die in grösserer Anzahl in einer strengen Periode angefallen sind - nicht von 5-6 Stunden die man innert Wochen oder Monaten mal zu viel gearbeitet hat).

Wieso also Überzeit/Überstunden vom Sommer 2017 bis heute nicht kompensiert wurden, verstehe ich nicht. Aber: Für Überstunden/Überzeit muss der Betrieb auch Rückstellungen bilden. Und von daher ist es bei uns auch so, dass wir darauf achten. Das heisst, wenn die Überzeit/Überstunden 30 übersteigen, suchen wir das Gespräch mit dem MA. Entweder er kann innert der nächsten Wochen kompensieren oder wir zahlen auch aus. Und grundsätzlich: Bis 31.12. sollte alles auf 0 sein. Wenn es das nicht ist, suchen wir auch wieder das Gespräch mit dem MA (natürlich nicht wegen 3-4 Stunden). Kann er uns konkret sagen, bis wann er kompensiert (in den nächsten 2-3 Monaten) - ok. Sonst zahlen wir auch aus, da es nicht in unserem Sinn ist, dass Überstunden/Überzeit quasi endlos gehortet wird.

Von daher finde ich es korrekt, dass Stunden, die sich im Sommer 2017 angehäuft haben und offenbar bis heute nicht kompensiert wurden (das ist auch AN-Verantwortung) nun halt ausbezahlt wurden - weil irgendwann und irgendwie muss man das Zeitkonto wieder runter bringen und dass man dann halt - nachdem über ein halbes Jahr keine Kompensation stattgefunden hat - irgendwann mal auszahlt, ist grundsätzlich ok (denn entweder war Kompensation aus betrieblichen Gründen nicht möglich oder AN wollte nicht - und von daher ist Auszahlung nach so vielen Monaten i.O.).

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

Hallo zusammen
Merci für die vielen Rückmeldungen....
Im Vertrag steht doch tatsächlich, dass Überzeit ausbezahlt werden. So ein Mist! Ich arbeite im KV Bereich. Manchmal muss ich am Sonntag / Feiertag arbeiten, das wird mir aber 1:1 ausbezahlt. Dürfte ich jemanden von euch den Teil vom Text im Vertrag per PN schicken? Das wäre toll!!

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Caipi16 »

@Sommer08
Sonntag muss zwingend immer mit Zuschlag 50% ausbezahlt werden - das ist zwingendes Arbeitsrecht.

https://www.ch.ch/de/sonntags-und-nachtarbeit/

Ausserdem: Hat Dein AG eine Bewilligung für Sonntagsarbeit? Die würde ich mir mal zeigen lassen...

Kannst mir sonst den Text im Vertrag gerne mal schicken. Aber eben: Egal, was dort steht: Ihr braucht eine Bewilligung für Sonntagsarbeit und der Zuschlag von 50% für die Sonntagsarbeit ist auch zwingend.

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

OK merci, Caipi! Ich glaube, ich muss dir den Text doch nicht schicken.

Ich habe noch ganz genau nachgeschaut. Im Personalreglement steht, dass die Wünsche des MA berücksichtigt werden, ob die Überstunden ausbezahlt werden sollen oder kompensiert werden dürfen.

Im Arbeitsvertrag steht aber, dass die Mehrarbeit nach dem normalen Stundenansatz vergütet wird. Mündlich hat man mir gesagt, dass gelte auch für Arbeiten am Sonntag und Feiertage.

Normalerweise steht (glaube ich zumindest) der Arbeitsvertrag vor dem Reglement... aber wenn es das zwingende Recht auch noch gibt, dann bewegen die sich, was Arbeitsrecht betrifft, im Graubereich.

Den Betrag haben sie mir überwiesen, ohne mich vorher zu informieren. Tja.

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

Bin nicht sicher, ob die eine Bewilligung für Sonntagsarbeit haben... müsste ich ein bisschen forschen.

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

Ich arbeite Teilzeit, habe aber über mehrere Monate im Schnitt 20% mehr gearbeitet. Das summiert sich sehr schnell was zusammen...

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Caipi16 »

@Sommer08
Wie gesagt: Die Auszahlung von Sonntagsarbeit ist klar - da ändern kein Personalreglement und kein Arbeitsvertrag etwas daran. Mehr als das kann ich DIr auch nicht sagen.

Und eben: Bei betrieblicher Notwendigkeit können Überstunden/-zeit ausbezahlt werden. Da gibt es grundsätzlich auch nichts zu rütteln. Und grad bei so kleinprozentigen Angestellten macht halt kompensieren wirklich kaum Sinn bzw. ist für den Betrieb nicht tragbar. Wenn z.B. ein 100%-Mitarbeiter 40 Überstunden hat, fehlt er eine Woche (wenn er kompensiert). In Deinem Fall würdest Du grad 5 Wochen fehlen (dazu noch 4-5 Wochen Ferien). Das ist halt Jenseits - und von daher habe ich bei so einem kleinem Pensum Verständnis dafür, dass Dir die Stunden ausbezahlt wurden.

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

@Caipi: ich danke dir für deine Antworten. Aber wieso weisst du, wie viel ich arbeite?? Ich habe nur geschrieben, dass ich über mehrere Monate 20% mehr gearbeitet habe... und dass ich Teilzeit arbeite. Ich möchte nicht zu viel preisgeben.
Aber für mich ist nun einiges klar geworden.
Danke für eure Auskünfte.

Sommer08
Member
Beiträge: 277
Registriert: Mi 16. Jul 2008, 10:51
Wohnort: Zürich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Sommer08 »

Gelöscht, Aussage bringt nix von mir.

Benutzeravatar
Pinie
Senior Member
Beiträge: 500
Registriert: Mi 2. Nov 2016, 12:38
Geschlecht: weiblich

Re: Überzeit auszahlen

Beitrag von Pinie »

ich hänge mich gerne mit einer Frage an:

ich arbeite in einem Betrieb mit 7-Tage-Woche, es gibt jeweils einen Monatsarbeitsplan. Jetzt habe ich viel Überzeit (gegen 100 Std) weil ich über Monate mit Plusstunden geplant worden bin, ist auch in den nächsten Monate weiterhin so geplant. Nun ist es mehrmals vorgekommen (am Vortag erfahren), dass ich kurzfristig einen Halbtag kompensieren muss. Im Gespräch mit der Vorgesetzten hat sie gesagt, das sei so zulässig. Mich nervt es eher, ich muss teilweise die Betreuung für die Kinder organisieren, ein Aufwand den ich mir sparen könnte wenn ich geplant frei hätte.
Die Überzeit muss kompensiert werden, das ist klar.

Weiss jemand wie es arbeitsrechtlich ist mit diesem kurzfristig kompensieren müssen?

Es ist ziemlich unattraktiv für mich - vorallem weil die Überzeit ja nciht wegen mir entstanden sind wegen zB nicht delegieren können von Arbeiten etc, sondern durch mangelhafte Planung.

Antworten