Hoi zäme,
wir wurden heute gebeten, diese Woche eine Vertragsänderung unseres Arbeitsvertrages zu unterschreiben. Ich bin mit dieser Änderung nicht so ganz einverstanden.
Um welche Änderung es hier geht, möchte ich nicht so öffentlich schreiben. Deshalb gerne per PN.
Meine Frage ist vorallem, was passiert, wenn ich den Vertrag so nicht unterschreibe.
Kennt sich da jemand genauer aus?
Vertragsänderung Arbeitsvertrag
Moderator: conny85
Re: Vertragsänderung Arbeitsvertrag
Wir hatten das auch mal bei meinem vorigen Arbeitgeber, natürlich zu Ungunsten der Arbeitnehmer.
Bei uns war es eine Änderungskündigung, d.h. akzeptieren oder man ist nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt.
Bei uns war es eine Änderungskündigung, d.h. akzeptieren oder man ist nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt.
Re: Vertragsänderung Arbeitsvertrag
Das kann dir nur dein arbeitgeber sagen oder jemand von der PV - es geht da ja um den speziellen fall, gibt da keine allgemeingültige aussage.
Wurdet ihr denn nicht darüber informiert, warum diese änderung akzeptiert werden soll und was die folgen eines nicht-unterschreibens wären?
Uns wurde lettes jahr nahegelegt, dass wir eine konkurrenzklausel unterschreiben sollten - war dann mehr oder weniger sinnlos, da nichts passierte wenn man diese nicht unterschrieben hat. Gibt aber auch die möglichkeit einer änderungskündigung - also entweder akzeptieren oder gekündigt werden.
Wurdet ihr denn nicht darüber informiert, warum diese änderung akzeptiert werden soll und was die folgen eines nicht-unterschreibens wären?
Uns wurde lettes jahr nahegelegt, dass wir eine konkurrenzklausel unterschreiben sollten - war dann mehr oder weniger sinnlos, da nichts passierte wenn man diese nicht unterschrieben hat. Gibt aber auch die möglichkeit einer änderungskündigung - also entweder akzeptieren oder gekündigt werden.
Re: Vertragsänderung Arbeitsvertrag
Wie schon geschrieben - ohne die Vertragsänderung zu sehen, ist es schwierig, das zu beurteilen.
Wenn es eine Aenderungskündigung ist, dann muss einfach die Kündigungsfrist eingehalten werden. Das heisst, wenn Du 2 Monate Kündigungsfrist hast, darf die Aenderung frühestens per 1. Juli wirksam werden (im gegenseitigen Einverständnis natürlich auch früher).
Grundsätzlich muss diese Frist bei jeder Aenderung des Vertrages immer eingehalten werden (ausser bei gegenseitigem Einvernehmen - dann ist es grundsätzlich per x-beliebigem Datum, auch per sofort, möglich). Wenn sie Dir also eine Aenderung unterjubeln, die Du innert ein paar Tagen unterschreiben und die per sofort (oder innert der nächsten Tage/Wochen) schon wirksam werden soll, geht das grundsätzlich nicht ohne Dein Einverständnis (d.h. zwingen können sie Dich nicht). Aber eben: Im Endeffekt kann man dem Arbeitnehmer natürlich immer eine Aenderungskündigung unterbreiten und dann ist es halt wirklich "Vogel friss oder stirb", d.h. entweder erklärst Du Dich mit der Aenderung einverstanden oder der Vertrag gilt nach der Kündigungsfrist als beendet (deshalb: "Aenderungskündigung" - entweder Aenderung des Vertrages oder Kündigung).
Du kannst Dich sonst gerne per PN melden, falls Du noch Fragen hast.
Wenn es eine Aenderungskündigung ist, dann muss einfach die Kündigungsfrist eingehalten werden. Das heisst, wenn Du 2 Monate Kündigungsfrist hast, darf die Aenderung frühestens per 1. Juli wirksam werden (im gegenseitigen Einverständnis natürlich auch früher).
Grundsätzlich muss diese Frist bei jeder Aenderung des Vertrages immer eingehalten werden (ausser bei gegenseitigem Einvernehmen - dann ist es grundsätzlich per x-beliebigem Datum, auch per sofort, möglich). Wenn sie Dir also eine Aenderung unterjubeln, die Du innert ein paar Tagen unterschreiben und die per sofort (oder innert der nächsten Tage/Wochen) schon wirksam werden soll, geht das grundsätzlich nicht ohne Dein Einverständnis (d.h. zwingen können sie Dich nicht). Aber eben: Im Endeffekt kann man dem Arbeitnehmer natürlich immer eine Aenderungskündigung unterbreiten und dann ist es halt wirklich "Vogel friss oder stirb", d.h. entweder erklärst Du Dich mit der Aenderung einverstanden oder der Vertrag gilt nach der Kündigungsfrist als beendet (deshalb: "Aenderungskündigung" - entweder Aenderung des Vertrages oder Kündigung).
Du kannst Dich sonst gerne per PN melden, falls Du noch Fragen hast.
Re: Vertragsänderung Arbeitsvertrag
Falls es keine Änderungskündigung ist, darf der Arbeitgeber den Vertrag nicht einseitig anpassen. Du hast keine Pflicht die Vertragsänderung zu akzeptieren bzw. gegenzuzeichnen. Falls der Arbeitgeber dir danach kündigt, so kannst Du eine missbräuchliche Kündigung geltend machen. Die Künsigung bleibt gültig, aber der Arbeitgeber schuldet Dir eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen (in der Praxis eher 2-3)
Re: Vertragsänderung Arbeitsvertrag
@Happyaw
Es ist ein bisschen ein speziellerer Fall - da gilt das, was Du geschrieben hast, nicht
Es ist ein bisschen ein speziellerer Fall - da gilt das, was Du geschrieben hast, nicht
Re: Vertragsänderung Arbeitsvertrag
Wenn es eine Änderungskündigung mit korrekt eingehaltener Frist ist, solltest Du diese unterschreiben auch wenn Du nicht einverstanden bist. Sonst bist Du gekündigt und Du bekommst ziemlich sicher Einstelltage vom RAV- Also besser unterschreiben, und wenn Du nicht zufrieden damit bist in aller Ruhe eine neue Stelle suchen und dann selber kündigen.
Alles Gute
Nicoletta
Alles Gute
Nicoletta