Study22:
Du meinst, dass ab dem vollendeten 35. Lebensjahr kein Anspruch mehr besteht? Ausnahme kann sein, wenn „die Ausbildung dem beruflichen Einstieg oder Wiedereinstieg nach einer Familienphase ... dient.)“
http://www.erz.be.ch/erz/de/index/hochs ... 202016.pdf
Einen Antrag stellen würde ich auf jeden Fall. Erst die Prüfung durchs Amt gibt Auskunft, ob Du Anspruch hast!
Ausbildung
Moderator: conny85
Re: Ausbildung
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