HR Fachfrauen gefragt

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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pili81
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HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von pili81 »

Liebe HR Expertinnen

Darf ich euch mal kurz eine Frage stellen?

Wie löst ihr folgendes „Problem“? Kann mir niemand eine kompetente Antwort geben. Oder ich hab mich bis jetzt an die falschen Stellen gewandt.


Fall: Arbeitnehmerin mit festem Grundlohn plus Provisionsbeteiligung.

Krank mind. 3 Wochen. KTG bezahlt ab dem 15. Tag. Im GAV sind 80% Lohnfortzahlung geregelt. Sind diese 80% der Durchschnitt der letzten 6 Monate inkl Provision oder nur Grundlohn?
Und zieht man da dann nur PK ab ohne die anderen Sozialversicherungen?
Ah. Ich weiss nicht genau welche Skala zur Anwendung kommt. Wie finde ich das heraus?


Danke im Voraus falls sich jemand die Mühe macht.

Lg Pili

conny85
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von conny85 »

Da KTG individuell geregelt ist, müsstest du dies direkt deinen Arbeitgeber fragen. Normalerweise gilt der Grundlohn als Berechnungsgrundlage ohne Provision. Vom KTG werden keine soz.vers. abgezogen ausser PK. Die Skalen kommen nur zur Anwendung falls keine Versicherung besteht.

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pili81
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von pili81 »

Ok. Soviel zur Skala. Danke.

Die ersten 2 Wochen zahlt der Arbeitgeber. Geht mir eigentlich nur um die. Nachher kommt die Versicherung zum zug.

Caipi16
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von Caipi16 »

Wenn Ihr ab dem 15. Tag eine KTG habt, dann habt Ihr in den ersten 2 Wochen die volle Lohnfortzahlung - das heisst INKL. Provision!

Krankheit und Ferien

Recht häufig stellt sich in Arbeitsverhältnissen mit Provisionslohn die Frage, ob und in welcher Höhe Provisionen während der Abwesenheiten des Arbeitnehmers infolge Krankheit oder Ferien weiter zu bezahlen sind. Solange der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung nach Gesetz oder Vertrag verpflichtet ist, gilt dies auch für Provisionen.


Wenn danach die KTG übernimmt, kriegst Du ja eine Abrechnung, wo Du siehst, was Du ihm überweisen musst.

Wie Conny geschrieben hat: Die Skalen kommen hier nicht zur Anwendung, da die nur für Firmen ohne KTG gelten.

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pili81
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von pili81 »

Ok. Danke Caipi.
Ferien ist klar. Aber nun steht „Aussage gegen Aussage“.
:?
Woher hast du diesen Abschnitt?

Caipi16
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von Caipi16 »

Von unserem Hausjuristen - weil wir genau den Fall vor einem Jahr auch mal hatten ;-).

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pili81
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von pili81 »

Ok. Danke

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shiraz
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von shiraz »

… beim KTG durch die Versicherung gilt: die versicherte Leistung des versicherten Lohns. Wenn für die Provisionen keine KTG-Prämien geleistet wurden, besteht klarerweise auch kein Anspruch darauf. Wurde sie jedoch mitversichert, erwächst auch Anspruch.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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Stella*
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von Stella* »

Weil beim KTG der AHV-pflichtige Lohn angegeben werden muss, müssten Provisionen auch versichert sein.

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pili81
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Re: HR Fachfrauen gefragt

Beitrag von pili81 »

Hallo. KTG ist klar. Mir ging es nur um die 2 Wochen welche noch nicht versichert sind.

Danke für eure Antworten

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