Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Gemelli
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Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Gemelli »

Letzten Freitag war Bayram und bei unseren Kindern in der Klasse fehlten ca. 9 Kinder.

Weiss jemand was es im Kanton Zürich oder auch in anderen Kantonen für eine Regelung gibt betreffend des Feiertags Bayram?

Haben die Kinder zusätzlich frei oder muss dafür ein Jokertag bezogen werden?

Gibt es dafür eine verbindliche Regelung? Wo finde ich diese? Ich habe leider nichts gefunden auf der Seite des Volksschulamtes des Kantons Zürich und auch ein Telefonanruf brachte keine Klärung.

Vielen Dank.

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Stella*
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Stella* »

Im Kanton Luzern gehen die Kinder dann normal in die Schule, dh dort wo es Jokertage gibt, müssten diese eingesetzt werden.

jupi2000
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von jupi2000 »

Die Regeln kenne ich nicht. Bei uns nehmen die Kinder einfach einen Jokertag. Den darf man ja einsetzen wie man möchte.

Sternli05
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Sternli05 »

Wir hatten bis vor einem Jahr keine Jokertage und die Kinder kamen nicht in die Schule. Jetzt weis ich gar nicht ob sie Jokertage beziehen. Aber ehrlich gesagt interessiert es mich auch nicht.
Warum willst du das wissen?

++hope++
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von ++hope++ »

Bei uns (Stadt Zürich) mussten man ein Urlaubsgsgesuch stellen.

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AnCoRoJe
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von AnCoRoJe »

Bei uns Agglo Zürich mussten sie keine Jokertage beziehen und bekamen einfach frei.
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Berlin
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Berlin »

Das Ganze ist in der VSV (Volksschulverordnung) des Kantons Zürich geregelt. http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/1126B0DAADC7CCB8C1257524002958AF/$file/412.101_28.6.06_63.pdf

§ 29: Schüler können - beispielsweise bei religiösen Feierlichkeiten - vom Unterricht dispensiert werden (wie auch bei familiären Ereignissen etc.)
§ 30: Regelung von Jokertagen (wobei dieser Punkt von den Gemeinden sehr individuell geregelt werden kann).

So wird es auch in unserer Gemeinde (Kanton Zürich) gehandhabt: Für religiöse Feiertage (wie Bayram) muss kein Jokertag bezogen werden. Meines Wissens hat unsere Schule quasi eine "Liste" von offiziellen religiösen Feiertagen.
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Gemelli
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Gemelli »

Danke für eure Rückmeldungen.

Ich hatte bisher geglaubt, dass es über die Jokertage gelöst werden muss. Laut Rückmeldung der Lehrperson reicht aber eine mündliche Information dass man wegen des Beyrams vom Unterricht dispensiert wird.

Ondina
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Ondina »

An unserer Schule reicht eine mündliche Information auch aus; ein Jokertag muss nicht bezogen werden.

Froschine
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Froschine »

Ich bin Lehrerin in Agglomeration Zürich.
Die Kinder müssen schriftlich abgemeldet werden. Jokertage müssen für die offiziellen höheren Feiertage einer Religion nicht eingezogen werden. Bei uns fehlen zwischen 6 und 10 Kinder pro Klasse.
Katholische Lehrpersonen haben aber an Allerheiligen nicht frei.

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Tinky
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Tinky »

Froschine hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 21:21 Ich bin Lehrerin in Agglomeration Zürich.
Die Kinder müssen schriftlich abgemeldet werden. Jokertage müssen für die offiziellen höheren Feiertage einer Religion nicht eingezogen werden. Bei uns fehlen zwischen 6 und 10 Kinder pro Klasse.
Katholische Lehrpersonen haben aber an Allerheiligen nicht frei.
Eine etwas ketzerische Frage: gehen sie an Weihnachten zur Schule?
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Malaga1
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Malaga1 »

Wer ist „sie“? Ansonsten: Es soll sich doch jeder um seine Sachen kümmern. Mir ist es völlig wurst, ob die Moslems an Beyram freibekommen oder nicht. Diese unterschwellige Missgunst, die ich da herauslese, finde ich ganz schlimm.
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Nellino
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Nellino »

Malaga1 hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 23:04 Wer ist „sie“? Ansonsten: Es soll sich doch jeder um seine Sachen kümmern. Mir ist es völlig wurst, ob die Moslems an Beyram freibekommen oder nicht. Diese unterschwellige Missgunst, die ich da herauslese, finde ich ganz schlimm.
GEll finde ich so typisch...oh der bekommt frei dann komme ich auch nciht.
Wir bezogen in der unterstufe die jokertage fast immer, kann man bei uns ohne grund einfach vorher mitteilen. Dies für mal europapark unterhalb der woche etc. ABer wir schauen auf uns und unsere Kinder...obs drihnliegt in der Schule oder nicht. Ob andere da wegen einem Feiertag fehlen oder nicht spielt für mich keine Rolle. Finde es eher schön, dass die Schule dafür frei gibt.
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Berlin
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Berlin »

Tinky hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 21:50
Froschine hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 21:21 Ich bin Lehrerin in Agglomeration Zürich.
Die Kinder müssen schriftlich abgemeldet werden. Jokertage müssen für die offiziellen höheren Feiertage einer Religion nicht eingezogen werden. Bei uns fehlen zwischen 6 und 10 Kinder pro Klasse.
Katholische Lehrpersonen haben aber an Allerheiligen nicht frei.
Eine etwas ketzerische Frage: gehen sie an Weihnachten zur Schule?
Das würden sie sicher, wenn dann Schule stattfinden würde....
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Drag-Ulj
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Drag-Ulj »

Tinky hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 21:50
Froschine hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 21:21 Ich bin Lehrerin in Agglomeration Zürich.
Die Kinder müssen schriftlich abgemeldet werden. Jokertage müssen für die offiziellen höheren Feiertage einer Religion nicht eingezogen werden. Bei uns fehlen zwischen 6 und 10 Kinder pro Klasse.
Katholische Lehrpersonen haben aber an Allerheiligen nicht frei.
Eine etwas ketzerische Frage: gehen sie an Weihnachten zur Schule?
Tut ja auch sonst keiner, oder?!

Hier mussten die Kids früher ein schriftliches Gesuch stellen. Da andere dies oft als unfair empfanden, wurden die Jokertage eingeführt, dann kann jeder für was er auch will diesen einsetzen! In der Gemeinde wo ich arbeite, werden aber nach wie vor Gesuche bewilligt, die die Religion betreffen (z.B für die Reise nach Norwegen). Ob nun fair oder nicht ... pf.

Drag-Ulj
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Drag-Ulj »

Froschine hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 21:21 Katholische Lehrpersonen haben aber an Allerheiligen nicht frei.
Das würde man wohl bei SuS theoretisch durchziehen können, oder?
Wie siehsts denn bei andersgläubigen LPs aus?! Als anderer Angestellter kann man einfach einen freien/Ferientag beziehen. Geht das bei LPs auch?

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dan79
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von dan79 »

Malaga1 hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 23:04 Wer ist „sie“? Ansonsten: Es soll sich doch jeder um seine Sachen kümmern. Mir ist es völlig wurst, ob die Moslems an Beyram freibekommen oder nicht. Diese unterschwellige Missgunst, die ich da herauslese, finde ich ganz schlimm.
Danke!! Voll deiner Meinung! Ich finde diese Tendenz (oder eher, dieser Trend, obwohl das doch langsam ausgelutscht sein sollte) soooo ermüdend. Lasst doch alle so leben wie sie wollen.

Froschine
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von Froschine »

Bei katholischen SuS ist Allerheiligen frei sofern sie ihn einziehen würden.Ist noch nie vorgekommen allerdings.
LPs können bei uns nicht einfach frei nehmen. Sie haben ja keine Möglichkeit die Tage nachzuarbeiten da, die SuS nicht in ihren Ferien in die Schule kommen wollen. Bei 100% arbeiten hast du einfach Pech gehabt.
Wenn man sich um den verpassten Schulstoff kümmert, ist es mir egal wer wann wieso frei bekommt. Hatte auch schon SchülerInnen im Leistungskader und andere in einem Filmprojekt. Das ging super. Nur leider ist es eben wegen einem Tag den meisten egal was verpasst wurde. Nur ist es klar Sache der Eltern sich die Infos zu holen. Auch bei Jokertagen übrigens. Einige SUS ziehen auch einfach frei ein um nichts zu tun. Die mussten wir schon vom Pausenplatz wegschicken weil sie da Fussball spielten während dem Unterricht. Die Eltern sind nämlich am Arbeiten und gefeiert wird abends.

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LadyBlue
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Re: Regelung Bayram Kanton Zürich Schulfrei oder Jokertage

Beitrag von LadyBlue »

In NE brauchts ein schriftliches Gesuch an die Direktion, das aber normalerweise anstandslos bewilligt wird.
"Es geht nicht darum, andere Meinungen „nicht auszuhalten“.
Es geht um „Opa, warum habt ihr damals eigentlich nichts dagegen getan?“

(@ennomane auf Twitter)

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