Alimentenbevorschussung

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Giyo
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 3
Registriert: So 29. Jul 2018, 14:42
Geschlecht: weiblich

Alimentenbevorschussung

Beitrag von Giyo »

Heute morgen bekam ich wieder mal ne tolle SMS, dassder Papa meines Sohnes die Alimente nicht mehr bezahlen kann. Erarbeitet nur 60%, hat mit mir einen Sohn um den er sich seit 6 Jahren nie gekümmert hat. Danach hat er mit der neuen Partnerin noch 2 weitere Kinder bekommen. Nun ist er beim RAV ausgesteuert und hat nur noch sein 60% Einkommen. Er will auch nicht mehr arbeiten gehen da seine Ärztin ihm sagte dass wenn er wieder mehr arbeiten würde er wieder in ein Loch fallen könnte (hatte Depresdionen oder Burnout angeblich).
Nun will er den Unterhaltsvertrag neu berechnen lassen. Er zahlte bisher 520.- Nun, mit seinem kleinen 60% Einkommen, welches unter dem Existenzminimum liegt, werde ich wohl für meinen Sohn mit gar nichts mehr rechnen können 😡
Da ich gesundheitlich selber angeschlagen bin und aufdessen die Kündigung erhalten hatte, bin ich momentan finanziell ebenfalls auf dem Existenzminimum. Ohne Alimente sogar einiges darunter.
Habe ich, obwohl mein Ex nicht zahlungsfähig ist, trotzdem das Recht auf Alimentenbevorschussung?
Er hat kein ärztliches Zeugnis dass er nur 60% arbeitsfähig ist. Dies war nur die Meinung der Ärztin dass er die 100 oder auch 80 oder 90% nicht schaffen könnte.
Ich weiss aber auch dass er faul ist und nicht gerne arbeitet. Daher frage ich mich ob er wirkli h nicht mehr als 60 arbeiten kann oder er einfach nicht mehr will.
Damals beim Unterhaltsbertrsg vor 6 Jahren sagte er vor der Sozialarbeiterin, dass er sicher nicht 100% arbeiten gehe, er hätte lieber einen Tag mehr frei...
Daher finde ich es total unfair seinem Sohn gegenüber. Ichbi. Gesundheitlich auch angeschlagen, muss 70% arbeiten gehen und nun ohne Alimente sicher 90 wenn nicht 100 da ich auch mehr Kinderbetreuung zu zahlen hätte.
Auch wenn ich mit der Alumentenbevorschussung das minimum von 470.-bekäme, immer noch besser als gar nichts. Aber eben, habe ich überhaupt dss Recht diese zu beziehen wenn der Vater sowieso keine Möglichkeit haz diese zurück zu zahlen?

Danke für eure Infos und Erfahrungen 🙏🏻
Liebe Grüesse

Doppeltgemoppelt
Newbie
Beiträge: 33
Registriert: So 13. Aug 2017, 21:01
Geschlecht: weiblich

Re: Alimentenbevorschussung

Beitrag von Doppeltgemoppelt »

Also ich erhalte alimentenbevorschussung obwol der vater nicht zahlungsfähig ist. Ich würde den antrag ausfüllen und denen zuschicken. Dann siehst du schon ob du etwas bekommst.

Benutzeravatar
naura
Stammgast
Beiträge: 2064
Registriert: Di 8. Aug 2006, 16:13

Re: Alimentenbevorschussung

Beitrag von naura »

Alimente bekommt man meines Wissens bevorschusst, wenn der Vater nicht bezahlt und eine gerichtliche Vereinbarung vorhanden ist. Die Höhe wird aufgrund deines Einkommens berechnet und alles Weitere ist nicht mehr dein Problem. Die schauen dann schon, ob und wie sie das Geld vom KiVa zurück bekommen. Da wird betrieben etc.. das könntest du alternativ erstmal auch selber machen..
mit Meite (07)
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Wir sind da um zu strahlen, wie es die Kinder tun.
Mandela

Zwacki
Vielschreiberin
Beiträge: 1747
Registriert: Sa 17. Feb 2007, 22:58
Wohnort: AG

Re: Alimentenbevorschussung

Beitrag von Zwacki »

Alimentenbevorschussung ist kantonal geregelt. Du musst Dich also auf deiner Wohnsitzgemeinde erkundigen oder mal die kant. Gesetzgebung googlen (ist häufig in den Sozialhilfegesetzen geregelt). Ob der Kindsvater zahlungsfähig ist oder nicht, spielt keine Rolle. Das ist dann Sache der Wohnsitzgemeinde. Häufig kommt es drauf an, wieviel Du verdienst. Ab einer gewissen Einkommenshöhe werden die Alimente nicht bevorschusst oder nur teilweise. Du (oder das Kind) müssen das Geld auch nicht zurückzahlen.
Du musst Dich aber sobald als möglich auf der Gemeinde melden, denn Alimentenbevorschussung wird nicht rückwirkend gemacht (oder dann nur ein paar Monate, auch wieder kantonal geregelt).

Antworten