Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

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Moderator: conny85

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Susanne39
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Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

Beitrag von Susanne39 »

Liebe juristisch versierte Forumsteilnehmerinnen
Aus reinem Gwunder: darf die Schule rein juristisch bei einer Einwilligung zum Fotografiertwerden die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter verlangen? (abgesehen davon, dass es in sich nicht stimmig ist; bei einem Nein genügt ja rein logisch die Unterschrift von einer Person).
Wisst Ihr das? (Keine Meinungen, bitte, danke).

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shiraz
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Re: Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

Beitrag von shiraz »

Wenn es um alltägliche Dinge geht, reicht eine Unterschrift aus - das heisst im Umkehrschluss, dass nicht zwei Unterschriften verlangt werden dürfen.
Geht es jedoch um Nichtalltägliches, kann und muss eine Schule das Einverständnis beider Eltern/Erziehungsberechtiger einholen.
Hier reden wir von verheirateten Eltern UND geschiedenen oder getrennten mit gemeinsamer elterlicher Sorge.

Die Quizfrage ist nun, ob das Fotografiertwerden im konkreten Fall eher etwas Alltägliches oder eher eine Ausnahme darstellt.

Diesbezüglich gibt es meines Wissens bisher keine abschliessende Antworten seitens der Legislative oder der Judikative.
Höher zu gewichten wird wohl, und hier WEISS ich nicht, sondern vermute nur ;-), der Zweck und die Verbreitung der Fotos sein.
Ein Klassenfoto, das nur beschränkt zugänglich ist, wird nicht den selben Kriterien unterworfen wie ein Bild, welches im Netz ungehindert verbreitet würde.


Dass die Schule im Zweifelsfall beide Unterschriften verlangt, ist nachvollziehbar, da die Rechtslage nicht wirklich geklärt ist und zuviel Spielraum zulässt. Sie will damit verhindern, das sie in Konflikte gerät.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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stella
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Re: Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

Beitrag von stella »

Susanne
Wir in der Schule wissen oft nicht, wie der aktuelle Zivilstand der Eltern ist und wer genau die Sorge hat. Darum und damit die Schule auf der sicheren Seite ist, verlangt sie halt von beiden Seiten eine Unterschrift. Und dort, wo eine Person die elterliche Sorge inne hat, muss diese das wohl mit einer Kopie dieser Sorge beweisen.

Vom Datenschutz her darf die Schule nur Fotos von Kindern veröffentlichen, bei denen die Einwilligung gegeben wurde. Und da macht es schon Sinn, beide Eltern zu befragen.
Die Schule meiner Kinder tut dies nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass es zur Absicherung dient.

Übrigens: Ein Nein kommt praktisch nie vor, wenn es sich um umkommentierte Gruppenbilder der Schule handelt. Aber wenn nun der getrennt lebende Vater nein sagen möchte, dann kann er dies auf diesem Weg.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

Susanne39
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Re: Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

Beitrag von Susanne39 »

Danke.

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danci
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Re: Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

Beitrag von danci »

Ich bin aber der (juristischen) Meinung, dass eine Unterschrift reichen müsste. Erstens sehe ich es nicht als Inhalt der elterlichen Sorge, sondern eher alltägliche Dinge und zweitens, das erscheint mir noch wichtiger, dürfen ja gutgläubige Dritte bei gemeinsamer elterlichen Sorge voraussetzen, dass jedes Elternteil im Einvernehmen mit dem anderen handelt (Art. 304 Abs. 2 ZGB). Also, wenn der Fall nicht gerade so ist, dass die Schule vom zu Beispiel getrennt lebenden Vater genau weiss, dass die Mutter über seinen Kopf weg entscheidet, dann ist sie gutgläubig und darf sich darauf stützen.

ABER....
Deine Frage war nicht, ob eine Unterschrift ausreicht, sondern: Darf die Schule das? Und da ist die Antwort klar: ja! Die Schule darf für sich selber strengere Regeln einführen, als im Gesetz und bestimmen, dass ein Kind nur fotografiert wird, wenn beide zustimmen. So als Vergleich: Ein Darlehensvertrag darf auch mündlich abgeschlossen werden. Aber Du hast selbstverständlich das Recht, jemanden nur unter der Voraussetzung, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, Geld zu leihen.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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