Kostenaufteilung Mann / Frau

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
tantchen
Senior Member
Beiträge: 579
Registriert: Mi 26. Mai 2010, 19:20
Geschlecht: weiblich
Wohnort: ZH

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von tantchen »

@stella
ich verstehe Ilor so, dass sie eben die Differenz ausgleichen. Nur KANN sie eben nur 20% (selbstständig?) in die 3a einzahlen.
Diese Lösung finde ich eigentlich gut. Wo sie das geld anlegt, dazu gibts ja verschiedene Möglichkeiten.

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von Ups... »

also, eigentlich sollte man mehr in die 3a einzahlen können - nur Steuerbegünstigt ist halt nur der Anteil wie man auch arbeitet...

Benutzeravatar
stella
Moderatorin
Beiträge: 8274
Registriert: Do 6. Nov 2003, 10:45
Geschlecht: weiblich
Wohnort: zuhause

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von stella »

Ilor und tantchen
Dann habe ich das falsch verstanden.

ups
Kommt wohl darauf an, wie viel man verdient, nicht?
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von Ups... »

Ich hab gar kein Geld um in die 3a einzuzahlen... Aber hier wird ja davon gesprochen, dass man Geld aif dem Sparkonto beHält, weil man nur 20% einzahlt da nur 20% job...

Pippo
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 1514
Registriert: So 10. Sep 2017, 11:27

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von Pippo »

der maximalbetrag für die 3a säule hat doch nichts mit dem einkommen zu tun (bei angestellten)? der maximalbetrag ist bei 6700 CHF oder so, egal wieviel % man arbeitet- mehr einzahlen geht auch nicht, wenn ich mich richtig erinnere. ich zahl den vollen betrag pro jahr ein, mit 60% pensum.... kann in der steuererklärung geltend gemacht werden.

edit:
gefunden!

Die genauen Beiträge pro Jahr werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und auf ihrer Website kommuniziert. 2018 dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6'768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 2018 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33'840 Franken einzahlen.

Benutzeravatar
Barbamama79
Senior Member
Beiträge: 503
Registriert: Mo 28. Jul 2014, 08:18
Geschlecht: weiblich

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von Barbamama79 »

Ich habe ilor so verstanden, dass sie mit ihrem Pensum von 30% nicht über die BVG Eintrittsschwelle kommt und somit keiner Pensionskasse angehört. Wenn sie keiner Pensionskasse angehört, darf sie eben nur 20% des jährlichen Einkommens in die 3. Säule einzahlen.

Siehe such hier: https://www.vorsorge-3a.ch/meine-situat ... le-3a.html
★ 07/2012
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015

Jamiro
Senior Member
Beiträge: 642
Registriert: Mi 2. Nov 2016, 10:55
Geschlecht: weiblich

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von Jamiro »

Was während einer Ehe auf dem Säule 3a-Konto angehäuft wird, wird bei einer Scheidung hälftig geteilt. Deshalb spielt es bei Verheirateten keine grosse Rolle, auf wen die Konti lauten und wieviel man wo einzahlt. Wichtig ist eher, dass man im Laufe der Zeit mehrere Säule 3a-Konti eröffnet, um sie vor der Pensionierung gestaffelt beziehen zu können (Steuerersparnis).

ilor
Member
Beiträge: 222
Registriert: Mo 22. Nov 2010, 21:00

Re: Kostenaufteilung Mann / Frau

Beitrag von ilor »

Genau, ich bin angestellt und komme mit den 30% nicht auf den BVG Mindestlohn und somit keine Pensionskasse.

Antworten