Steuerfrage nicht verheiratet

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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chrötli85
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Steuerfrage nicht verheiratet

Beitrag von chrötli85 »

Hallo zusammen

Wir haben eine etwas interessante Familienkonstellation. Da mein Partner und Vater meiner Grossen ist dieses Jahr zu uns gezogen. Nun mache ich mir Gedanken wie das läuft mit den Steuern.
Bis jetzt zog ich das Kind ab und versteuerte aber die Unterhaltsbeiträge als Einkommen. Ich war/bin im VT (verheirateten Tarif) da ich AE war und bin (ich bleibe es für mein anderes Kind (anderer Vater).
Mein Partner konnte die Unterhaltsbeiträge am Einkommen abziehen hatte aber nicht den Abzug des Kindes. Er war im Normaltarif.

Nun die Frage:
Ist es besser wenn wir es so bei belassen (geht das überhaupt?) oder solle er keinen Unterhalt mehr abziehen und dafür das Kind bei sich abziehen? Kommt er dann auch in den VT... Wenn er da Kind abzieht, zieht er auch die Betreuungskosten ab? Fragen über Fragen...
Kennt sich da jemand aus?

Hat jemand eine ähnliche Situation?
Grüessli sChrötli mitem Häxli und em chline Pfüdi

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rose02
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Re: Steuerfrage nicht verheiratet

Beitrag von rose02 »

Hallo Chrötli

bis jetzt hat dir ja noch niemand geantwortet... Ich kann dir leider auch nicht genau alle Fragen beantworten weil ich nicht vom Fach bin. Aber villeicht findest du hier ein paar Antworten: https://www.konkubinat.ch/
So wie ich es verstanden habe bist du nicht verheiratet und desswegen werdet ihr getrennt besteuert wie viele unverheiratete Paare mit Kind. Ich denke es wird sich für dich nicht all zu viel ändern. Kannst ja mal beim Steueramt anfragen, die können dir sicherlich genaue Auskunft erteilen.
Ich lebe auch im Konkubinat, aber mit getrennten Kindern. Als wir zuasmmengezogen sind, hatte ich schon angst dass ich keine Präminverbilligung mehr bekomme. Aber nichts da - jetzt haben wir beide welche! :lol:
Aber was ich mich frage bei deiner Konstellation: Willst du an den Allimenten festhalten wenn ihr zusammen wohnt? Im Normalfall teilt man die anfallenden Kosten ohne sie dem Steueramt vorzulegen. Sprich wenn du kein Unterhalt bekommst, musst du es ja auch nicht als Einkommen versteuern.
Ich habe mit meinem Partner einfach einen Pauschalbetrag abgemacht für Miete, Strom, Hausratversicherung und Essen. Er überweist den Betrag via Dauerauftrag und ich muss das auch nicht als Einkommen versteuern. Ich denke das könnte man sicherlich ausweiten und ein Kind mit in die Rechnung nehmen. So müsste er nur für seine KK und persönliche Auslagen aufkommen und du hast alle Kosten und natürlich auch die Pflichten.

Jamiro
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Re: Steuerfrage nicht verheiratet

Beitrag von Jamiro »

Aus meiner Sicht macht es folgendermassen Sinn: Da ihr zusammen wohnt und es euer gemeinsames Kind ist, werden weder Alimente als Einkommen noch als Abzüge versteuert. Die werden ja auch nicht mehr fliessen, nehme ich an?! (Meist löst man das ja mit einer gemeinsamen Haushaltskasse, in die man anteilsmässig einzahlt oder man wirft gleich alles in einen Topf und lebt als Familie davon). Im Normalfall zieht derjenige, der mehr verdient, das Kind ab. Sollte dies dein Partner sein, bekommt er den Verheiratentarif. Du ziehst so oder so dein zweites Kind ab und bleibst im Verheiratetentarif.

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chrötli85
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Re: Steuerfrage nicht verheiratet

Beitrag von chrötli85 »

Danke für eure Antworten.
Wir werden uns wohl doch mal einen Steuerberater nehmen um zu rechnen was besser ist.
Laut Steueramt geht beides. Entweder ich versteuere weiterhin den Unterhalt oder er zieht das Kind ab und es wird kein Unterhalt versteuert.


Wir haben unsere Finanzen so aufgeteilt, dass er mir trotzdem noch Unterhalt zahlt. Ich bezahle dafür all ihre Rechnungen und spare für sie. Wir behalten getrennte Kassen und beteiligen uns Prozentual zu unserem Einkommen an den Kosten wie Haushalt, Miete ectr.
Wir schauen mal wie es läuft. Müssen uns da noch etwas herantasten. War ja 12 Jahre anders :wink:
Ich möchte aber unbedingt getrennte Konten ectr. behalten da ich ein extrem gebranntes Kind bin.
Grüessli sChrötli mitem Häxli und em chline Pfüdi

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