Hallo zusammen,
ich studiere gerade die Wegleitung für die Steuererklärung bezüglich Bau eines Hauses. Kann mir jemand weiterhelfen?
Hier die Infos:
Grundstückskauf Januar 2017, dann Hausbau und Einzug November 2017.
Wir haben noch keinen Eigenmietwert oder amtlichen Wert erhalten, lt. Schätzer, der hier war, ist die Steuerverwaltung arg überlastet.
Was tragen wir dann aber ein unter Punkt 7, Steuererkärung Bern:
Kaufpreis des Grundstücks ist klar, aber entspricht das auch dem amtlichen Wert im Feld darunter? Oder gehört dort der Preis des Grundstücks plus der Preis des Hauses hinein?
Ich finde nämlich kein Feld in das ich die Baukosten eingeben könnte oder schaue ich nicht richtig?
Unter Eigenmietwert kann ich einen fiktiven Wert für 2 Monate (da Einzug im November) eingeben, da auch dort noch keine Infos der Steuerverwaltung gekommen sind?
Wir sollten es an einen Steuerberater geben denke ich, aber ich möchte es sehr gern verstehen.
Merci vielmals.
LG tipu
Steuererklärung Frage
Moderator: conny85
Re: Steuererklärung Frage
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir im 1. Jahr nichts angegeben, aber bei den Bemerkungen hingeschrieben, dass es noch keinen Schatzungswert gibt. Sobald dieser vorliegt, wird ihn die Steuerverwaltung in eurer Steuererklärung ergänzen. Dann kannst du diesen Wert in den Folgejahren übernehmen.
Wichtig ist einfach, dass du die Schuldzinsen abziehst. Alles andere macht dann die Steuerverwaltung.
Wichtig ist einfach, dass du die Schuldzinsen abziehst. Alles andere macht dann die Steuerverwaltung.
Re: Steuererklärung Frage
Nichts eintragen, ihr werdet vermutlich erst definitiv Veranlagt wenn die ganze Schätzung vorliegt.
Goldschatz 2008
Dramaqueen 2012
Kleiner König 2017
Dramaqueen 2012
Kleiner König 2017
Re: Steuererklärung Frage
Bei uns war es ähnlich, also die Schatzung durch die Gebäudeversicherung fehlte noch. Ich habe dann in Absprache mit dem zuständigen Typ bei unserer Gemeinde den Wert 1 eingetragen.