Hallo zäme
Wir werden im Januar 2019 temporär eine Tagesmutter anstellen. Die Person ist bereits im AHV Alter. Somit entfällt m.E. das vereinfachte Verfahren zur Abrechnung, da sie unter dem Freibetrag für AHV Rentner sein wird.
Beide Parteien möchten das Arbeitsverhältnis legal machen.
Wie müssen wir vorgehen? Hat mir jemand Tipps?
E liebe Gruess, Savuti
Abrechnung Tagesmutter
Moderator: conny85
Abrechnung Tagesmutter
Grosse 10/12
Kleiner 04/15
Kleiner 04/15
Re: Abrechnung Tagesmutter
Unfallversicherung für Sie abschliessen, kostet ca. 100.- im Jahr. Ausweisen müsstest du den Lohn trotzdem und somit auch den Freibetrag.
Re: Abrechnung Tagesmutter
generell benötigst du einen Arbeitsvertrag, eine Unfallversicherung und musst sie bei der Sozialversicherung anmelden, sie fällt unter das Hausangestelltengesetz (auf jeden fall wenn sie bei dir zu hause hütet, wenn bei ihr zu hause bin ich nicht sicher). Die Frage ist für mich daher , ob die tagesmutter denn zu euch nach hause kommt und nur deine kinder betreut (=Nanny) oder hütet sie bei sich zu hause und eventuell noch weitere kinder?
Falls sie weitere arbeitgeber hat (also mehrere kinder betreut) müsste sie - soweit ich weiss - als selbständig erwerbende abrechnen.
Wenn du mir deine emailadresse schickst, kann ich dir einen mustervertrag zukommen lassen, allerdings ist dieser für eine nanny in unserem haushalt ausgelegt.
https://www.123vergleich.ch/news/anstel ... u-beachten
http://www.betreut24.ch/seiten/infos/Ve ... utter.html
Falls sie weitere arbeitgeber hat (also mehrere kinder betreut) müsste sie - soweit ich weiss - als selbständig erwerbende abrechnen.
Wenn du mir deine emailadresse schickst, kann ich dir einen mustervertrag zukommen lassen, allerdings ist dieser für eine nanny in unserem haushalt ausgelegt.
https://www.123vergleich.ch/news/anstel ... u-beachten
http://www.betreut24.ch/seiten/infos/Ve ... utter.html
Re: Abrechnung Tagesmutter
Hallo Pippo
Sie wird bei sich zu Hause nur unsere Kinder hüten. Sie ist bereits im AHV Alter und hilft uns eine „Notsituation“ zu überbrücken. Wenn es bei uns zu Hause wäre, hätte ich eine Vorlage.
Sie war vor ein paar Jahren mal als Tagesmutter tätig, damals noch nicht im AHV Alter und damals wurde im vereinfachen Verfahren abgerechnet.
E liebe Gruess, Savuti
Sie wird bei sich zu Hause nur unsere Kinder hüten. Sie ist bereits im AHV Alter und hilft uns eine „Notsituation“ zu überbrücken. Wenn es bei uns zu Hause wäre, hätte ich eine Vorlage.
Sie war vor ein paar Jahren mal als Tagesmutter tätig, damals noch nicht im AHV Alter und damals wurde im vereinfachen Verfahren abgerechnet.
E liebe Gruess, Savuti
Grosse 10/12
Kleiner 04/15
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Re: Abrechnung Tagesmutter
@MaMathis: danke. Und wie weise ich den Lohn aus?
Grosse 10/12
Kleiner 04/15
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Re: Abrechnung Tagesmutter
am jahresende stellst du einen lohnausweis aus. hab dir eine PN gemacht.