Mwst bei Selbständigkeit

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Mona1985
Newbie
Beiträge: 48
Registriert: Do 13. Sep 2018, 19:46

Mwst bei Selbständigkeit

Beitrag von Mona1985 »

Ich werde nicht ganz schlau aus dem net.

Ich habe aoeben meinen Jahresabschluss mwiner Einzelfirma gemacht, Umsatz ist mehr als 100000.- (muss ich also mwsr ab 2019 bezahlen?) Oder erst wenn der Reingewinn mehr als 100000.- ist? Dieser ist nämlich noch darunter.

Ist jemand auch selbständig und weiss genau Bescheid.

Benutzeravatar
Stella*
Wohnt hier
Beiträge: 4508
Registriert: So 15. Mär 2009, 22:06
Geschlecht: weiblich

Re: Mwst bei Selbständigkeit

Beitrag von Stella* »

Der Umsatz ist massgebend für die Mwst.

Benutzeravatar
pili81
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 432
Registriert: Sa 22. Sep 2012, 11:58
Geschlecht: weiblich

Re: Mwst bei Selbständigkeit

Beitrag von pili81 »

Der Umsatz ist Massgebend. Reingewinn spielt da keine Rolle. Du bist laut deinem Unsatz für das Jahr 2018 MWST- Pflichtig

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Mwst bei Selbständigkeit

Beitrag von Ups... »

Nach meiner Meinung musst du die Rechnung ab 1.1.19 inkl. MWSt ausstellen und kannst die Vorsteuer abziehen.

Ab wann war für dich klar, dass du die 100'000 Umsatz erreichen würdest? Wenn das nicht klar war bis Ende 18 (weil der Umsatzschub Ende Jahr kam, und nicht weil du keine aktuelle Buchhaltung hattest) ist 2018 noch nicht pflichtig...

Benutzeravatar
providenca
Member
Beiträge: 103
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 20:22
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Oberaargau

Re: Mwst bei Selbständigkeit

Beitrag von providenca »

Ups... hat recht. Für 2018 bist du noch nicht MWST-pflichtig, sondern erst ab dem Folgejahr in dem du die CHF 100'000.00 Umsatz erreicht hast.
Bild

Benutzeravatar
Schneeflocke2016
Member
Beiträge: 217
Registriert: So 18. Dez 2016, 22:22
Geschlecht: weiblich

Re: Mwst bei Selbständigkeit

Beitrag von Schneeflocke2016 »

Der Umsatz ist massgebend (wie bereits meine Vorgänger geschrieben haben). Je nach Branche und Dienstleistung ist nicht alles an Umsatz mehrwertsteuerpflichtig (es gibt mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen wie z.B. die Arbeit mit minderjährigen Sportlern oder gewisse Kursleitungen), dann kann man nur den mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz berücksichtigen.

Falls du dir unsicher bist: Einfach mal bei der Mehrwertsteuerbehörde anrufen oder eine E-Mail schreiben. Bei Anfragen per E-Mail schreiben die sehr kompetent zurück, ich war bisher immer zufrieden.
grosse Brüeder, April 2016
chlini Schwöster, Juni 2019

Antworten