Dringend: Abholaufforderung Betreibung

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Moderator: conny85

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MissDiamond
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Dringend: Abholaufforderung Betreibung

Beitrag von MissDiamond »

Hi Girls

Mir ist ein riesengrosses Malheur passiert, wofür ich mich gerade kräftig ohrfeigen könnte.
Ich habe eine Abholaufforderung (m)einer Betreibung erhalten, da offenbar die letzte (verschwindend kleine) Rate meines Bundessteuer-Dauerauftrags nicht raus ist. Der Betrag ist unter CHF 50.00. Nun habe ich dieses Aufforderung am Hals und keine Ahnung was ich tun soll.

Natürlich habe ich die Zahlung an das Betreibungsamt sofort veranlasst (inkl all diesem Verfahrenskosten etc.), so dass Geldseitig alles erledigt ist. Was mich jetzt gerade mega beschäftigt ist, dass ich am Montag jetzt meine Betreibung abholen muss, und das, obwohl ich noch NIE (!!!) eine Rechnung zu spät gezahlt habe. Habe ich irgendeine Chance, dass diese Betreibung gelöscht wird? Gerade bei Steuerangelegenheiten? Ich bin noch jung und werde bestimmt noch das ein oder andere Mal umziehen und bin auf einen sauberes Betreibungsregister angewiesen.

könnte grad losheulen...

Danke euch für eure Hilfe/Erfahrungen

Lg MissDiamond

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Barbamama79
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Re: Dringend: Abholaufforderung Betreibung

Beitrag von Barbamama79 »

Du kannst den Gläubiger bitten, die Betreibung zurückzuziehen.

Die andere Variante wäre, Rechtsvorschlag zu erheben. Dann müsste der Gläubiger aktiv werden und einen Richter überzeugen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Wenn alles schon bezahlt ist, wird er das wahrscheinlich nicht tun. Seit Januar gilt dann: „Wenn der Gläubiger nicht innert 3 Monaten ab Zustellung des Zahlungsbefehls vor Gericht die Beseitigung des Rechtsvorschlages verlangt, wird die Betreibung auf Gesuch des Schuldners nicht mehr angezeigt.“ (Quelle Beobachter) Scheinbar kostet dann die Beseitugung 40.-.
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Barbamama79
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Re: Dringend: Abholaufforderung Betreibung

Beitrag von Barbamama79 »

Wobei ich nicht weiss, ob du noch Rechtsvorschlag erheben kannst, wenn du ans Betreibungsamt gezahlt hast.
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