Ich wurde durch ein ONS schwanger und bin nun alleinerziehende Mutter.
Wie ist das nun mit dem Sorgerecht?
Habe ich das Recht auf alleiniges Sorgerecht?
Zwischen mir und dem Kindsvater besteht keinerlei Beziehung.
Natürlich darf er sein Kind sehen und ich befürworte das Besuchsrecht.
Aber ich möchte nicht allei Entscheidungen bezüglich der Kleinen mit ihm absprechen.
Weiss jemand wie das aussieht und abläuft?
Vielen Dank für eure Inputs.
Sorgerecht als Alleinerziehende?
Moderator: conny85
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Re: Sorgerecht als Alleinerziehende?
Hallo Du
Seit dem 1.7.2014 gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unabhängig ob eine Beziehung vorhanden ist oder nicht. Dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, ist nur unter schwerwiegenden Gründen möglich. Wenn ihr euch uneinig sind, wie die Betreuung und auch die Alimente zukünftig aussehen sollen, empfehle ich euch eine Beratungsstelle.
Viel Glück!
Seit dem 1.7.2014 gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unabhängig ob eine Beziehung vorhanden ist oder nicht. Dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, ist nur unter schwerwiegenden Gründen möglich. Wenn ihr euch uneinig sind, wie die Betreuung und auch die Alimente zukünftig aussehen sollen, empfehle ich euch eine Beratungsstelle.
Viel Glück!
- danci
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Re: Sorgerecht als Alleinerziehende?
Das stimmt so nicht ganz.
Hat der Vater denn das gemeinsame Sorgerecht beantragt? Falls nein, hast Du vorerst das alleinige. Das gemeinsame gibt es nur auf Antrag (aber Achtung: dieser wird oft gerade gemeinsam mit der Anerkennung gestellt, also prüfe das Dokument). Es ist jedoch so, dass er, wenn er es beantragt, heute sehr gute Chancen hat, es zu erhalten, weil grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass beide Elternteile Anspruch auf das Sorgerecht haben. Die Alleinsorge gibt es nur noch in Ausnahmefällen.
Du musst aber auch bei der gemeinsamer Sorge nicht alle Entscheidungen absprechen musst, sondern nur die massgebenden (Medizinische Behandlungen, Schulübertritte, Wohnort, falls Du weit wegziehen willst etc.). Wohingegen Alltagsentscheidungen Deine Sache bleiben. Da er der Vater ist und es, wie Du richtig schreibst, auch sein Kind ist, ist es eigentlich nur korrekt, dass er auch Rechte und Pflichten hat.
Wie Miss Mommy aber richtig schreibt, gibt es Familienberatungsstellen (Infos bekommst Du bei der Gemeinde oder der KESB oder Du googelst mal), die bei Streit betreffend Besuchen, Unterhalt etc. helfen.
Hat der Vater denn das gemeinsame Sorgerecht beantragt? Falls nein, hast Du vorerst das alleinige. Das gemeinsame gibt es nur auf Antrag (aber Achtung: dieser wird oft gerade gemeinsam mit der Anerkennung gestellt, also prüfe das Dokument). Es ist jedoch so, dass er, wenn er es beantragt, heute sehr gute Chancen hat, es zu erhalten, weil grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass beide Elternteile Anspruch auf das Sorgerecht haben. Die Alleinsorge gibt es nur noch in Ausnahmefällen.
Du musst aber auch bei der gemeinsamer Sorge nicht alle Entscheidungen absprechen musst, sondern nur die massgebenden (Medizinische Behandlungen, Schulübertritte, Wohnort, falls Du weit wegziehen willst etc.). Wohingegen Alltagsentscheidungen Deine Sache bleiben. Da er der Vater ist und es, wie Du richtig schreibst, auch sein Kind ist, ist es eigentlich nur korrekt, dass er auch Rechte und Pflichten hat.
Wie Miss Mommy aber richtig schreibt, gibt es Familienberatungsstellen (Infos bekommst Du bei der Gemeinde oder der KESB oder Du googelst mal), die bei Streit betreffend Besuchen, Unterhalt etc. helfen.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015