Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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sonrie
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

win grenzgänger der zb. in DE wohnt und steuerpflichtig ist fährt ja in CH sein auto mit DE kennzeichen.... das ist ja ok, er darf einfach in DE kein schweizer auto fahren welches nicht ihm gehört, ausnahmen sind mietwagen und firmenautos (siehe link)
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

sonrie
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

aluger hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 13:37 auf der Seite des Zolls heisst es:

Fahrzeuge von Zuziehenden, ausländischen Arbeitnehmern, Studenten und Stagiaires
Unverzollte Fahrzeuge sind beim Grenzübertritt unverzüglich und unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden (Selbstveranlagungsprinzip).
Zuziehende können ihre Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei in die Schweiz einführen und verwenden. Ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Stagiaires können ihre ausländischen unverzollten Fahrzeuge in der Schweiz benutzen, benötigen dazu aber eine Zollbewilligung.

Das geht doch ganz klar um die eigene Benutzung?
wer zum arbeiten oder studieren nach Ch kommt und nicht jeden tag ausreist, muss das fahrzeug anmelden.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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