Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Finchen
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Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Finchen »

Ich weiss, dass ich mit meinem Schweizer Führerausweis in der Schweiz kein im Ausland zugelassenes Auto fahren darf. Dies war schon oft ungünstig für mich, da meine Eltern in Deutschland wohnen und zum Beispiel mit ihrem Auto beim Umzug geholfen haben. Da wäre es einfach gewesen, ich hätte das fahren können.
Jetzt hatte ich aber mal die Situation, dass ich mit einem deutschen Mietwagen in die Schweiz musste. Gilt das da auch? Ich meine, ich kann ja in Deutschland ein Auto mieten und in Zürich wieder zurück geben. Verstosse ich damit dann gegen irgendein Gesetz? Weil es ist ja immer noch ein im Ausland zugelassenes Auto. Oder gibt es da bei Mietwagen (ich hatte einen von Europcar, aber das ist sicher egal) irgendwelche Ausnahmeregelungen? Weiss das jemand?
Winzling 21.10.2014
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Tinky
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Tinky »

Da mein Auto in Frankreich bleiben wollte (Motorenschaden) kam ich mit einem Mietauto mit französischen Kennzeichen in die Schweiz zurück. Das wurde alles vom TCS organisiert und war kein Problem.
Bild Bild

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Lotus
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Lotus »

Meines Wissens muss man das Auto zwingend am Zoll anmelden. (Das hat der TCS wahrscheinlich mitorgansiert?). Es gibt dazu diverse "Fälle" mit hohen Bussen. Ganz genau weiss ich es nicht, aber mein Vater macht das oft und meldet das Auto immer an!
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sonrie
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

schau mal hier:

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html

Als Ausnahme gelten im Ausland privat gemietete Autos.

Ich nehme mal an, dass Autovermietungen das irgendwie geregelt haben, ansonsten macht es ja keinen Sinn.

PS: es geht nicht um deinen Schweizer Führausweis, sondern um deinen Wohnort, bzw. wo du steuerpflichtig bist. Dies nur am Rande.
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Finchen
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Finchen »

Danke für den Link!

Kurze Frage am Rande: weiss jemand, was die Strafe wäre, wenn man mit einem ausländischen privaten Auto "erwischt" werden würde?
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017

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Lotus
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Lotus »

Da ja deine Eltern in der EU wohnen, solltet ihr euch da wirklich informieren. Das kann echt teuer werden, weil man den Autowert verzollen müsste.
https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldet ... to-fahren/
https://m.20min.ch/schweiz/news/story/10629032
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html

Ich gehe davon aus, dass es in der CH NICHT günstiger ist, wenn man am Zoll steht ;) also anmelden!
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sonrie
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

du musst den Einfuhrzoll nachbezahlen, das kann je nach wert des autos ganz schön ins geld gehen.
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Finchen
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Finchen »

Naja. Ginge ja drum, wenn sie zu Besuch sind, dass ich dann mit dem Auto mal schnell was einkaufen fahre oder so. Sie sind ja nie länger als ein paar Tage hier. Somit wird das Auto ja nicht in dem Sinne eingeführt... oder sehe ich das falsch? Und ICH würde ja auch nicht damit über die Grenze fahren...
Zuletzt geändert von Finchen am Mi 31. Jul 2019, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Winzling 21.10.2014
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Lotus
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Lotus »

Laut meinen Links siehst du das falsch...steht ja da.
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Finchen
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Finchen »

Ja. Aber da geht es ausser im letzten ja um den Grenzübertritt... und den würde ja nicht ich machen. Im ersten Link steht ja auch, dass ein paar Grenzübertritte und kurze Fahrten erlaubt seien. Ich habe es ja nicht vor, aber man weiss ja nie, wann man es ggf. mal brauchen würde. Ich müsste mich da echt mal offiziell schlau machen.
Winzling 21.10.2014
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

ich hab diesbezüglich mal mit dem zoll telefoniert (es ging dabei um ein CH Auto welches von EU bürgern (wohnsitz in der eu) in der Eu gefahren werden würde), es ist total egal warum und weshalb oder wohin du mit dem auto fährst, es ist nicht erlaubt. Sobald du mit dem EU Auto in CH oder ein EU Bürger (wohnsitz in eu) mit einem CH AUto in der EU unterwegs ist, gilt es als importiert und muss verzollt werden. Wie scharf das kontrolliert wird ist natürlich eine andere Geschichte ....
Mir wurde am Telefon gesagt eine Ausnahme wäre höchstens ein Notfall, also wenn du zb. jemanden ins Spital fahren musst oder so, solche fälle könnten (!) als Ausnahme angesehen werden.
Zuletzt geändert von sonrie am Do 1. Aug 2019, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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danci
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von danci »

@ Sonrie
Du meinst aber auch Wohnsitz und nicht Bürger? Ansonsten dürftest Du als EU-Bürgerin (das stimmt doch?) mit Wohnsitz in der Schweiz mit deinem, in der Schweiz registrierten, Wagen nicht nach Deutschland oder Österreich fahren. Das wäre absurd.
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

ah ja klar, sorry. Natürlich meine ich den Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft.Habs grad noch ergänzt.
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danci
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von danci »

:wink:
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sonrie
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von sonrie »

gut aufgepasst danci 😁
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aluger
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von aluger »

aber das heisst ja dann, dass jeder Grenzgänger sein Auto am Zoll melden müsste :-o ?!

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Xanthippe
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Xanthippe »

Nein, es geht ja darum ein fremdes Auto über die Grenze zu fahren.

aluger
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von aluger »

auf der Seite des Zolls heisst es:

Fahrzeuge von Zuziehenden, ausländischen Arbeitnehmern, Studenten und Stagiaires
Unverzollte Fahrzeuge sind beim Grenzübertritt unverzüglich und unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden (Selbstveranlagungsprinzip).
Zuziehende können ihre Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei in die Schweiz einführen und verwenden. Ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Stagiaires können ihre ausländischen unverzollten Fahrzeuge in der Schweiz benutzen, benötigen dazu aber eine Zollbewilligung.

Das geht doch ganz klar um die eigene Benutzung?

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Finchen
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Finchen »

Eben nicht nur über die Grenze...
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Xanthippe
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren

Beitrag von Xanthippe »

Ja, wer in die Schweiz einreist muss sein Zügelgut anmelden. Das gilt aber für das komplette Zügelgut inkl Hausrat und Tieren und eben Autos. Wer sich kurz vor dem Umzug ein neues Auto kauft, muss es verzollen. Wenn das Auto aber schon eine gewisse Zeit im Besitz ist, muss es nicht mehr verzollen sondern gilt als Zügelgut. Anmelden muss man es trotzdem.
Das ist aber eine ganz andere Ausgangslage als die Themenerstellerin fragt. Wer ein fremdes, ausländisches Auto in der Schweiz fährt, muss damit rechnen dass es bei einer Kontrolle (auch wenn diese nicht direkt an der Grenze stattfindet) zu Problemen kommt.

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