Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Moderator: conny85
Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Ich weiss, dass ich mit meinem Schweizer Führerausweis in der Schweiz kein im Ausland zugelassenes Auto fahren darf. Dies war schon oft ungünstig für mich, da meine Eltern in Deutschland wohnen und zum Beispiel mit ihrem Auto beim Umzug geholfen haben. Da wäre es einfach gewesen, ich hätte das fahren können.
Jetzt hatte ich aber mal die Situation, dass ich mit einem deutschen Mietwagen in die Schweiz musste. Gilt das da auch? Ich meine, ich kann ja in Deutschland ein Auto mieten und in Zürich wieder zurück geben. Verstosse ich damit dann gegen irgendein Gesetz? Weil es ist ja immer noch ein im Ausland zugelassenes Auto. Oder gibt es da bei Mietwagen (ich hatte einen von Europcar, aber das ist sicher egal) irgendwelche Ausnahmeregelungen? Weiss das jemand?
Jetzt hatte ich aber mal die Situation, dass ich mit einem deutschen Mietwagen in die Schweiz musste. Gilt das da auch? Ich meine, ich kann ja in Deutschland ein Auto mieten und in Zürich wieder zurück geben. Verstosse ich damit dann gegen irgendein Gesetz? Weil es ist ja immer noch ein im Ausland zugelassenes Auto. Oder gibt es da bei Mietwagen (ich hatte einen von Europcar, aber das ist sicher egal) irgendwelche Ausnahmeregelungen? Weiss das jemand?
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Da mein Auto in Frankreich bleiben wollte (Motorenschaden) kam ich mit einem Mietauto mit französischen Kennzeichen in die Schweiz zurück. Das wurde alles vom TCS organisiert und war kein Problem.
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Meines Wissens muss man das Auto zwingend am Zoll anmelden. (Das hat der TCS wahrscheinlich mitorgansiert?). Es gibt dazu diverse "Fälle" mit hohen Bussen. Ganz genau weiss ich es nicht, aber mein Vater macht das oft und meldet das Auto immer an!
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
schau mal hier:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html
Als Ausnahme gelten im Ausland privat gemietete Autos.
Ich nehme mal an, dass Autovermietungen das irgendwie geregelt haben, ansonsten macht es ja keinen Sinn.
PS: es geht nicht um deinen Schweizer Führausweis, sondern um deinen Wohnort, bzw. wo du steuerpflichtig bist. Dies nur am Rande.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html
Als Ausnahme gelten im Ausland privat gemietete Autos.
Ich nehme mal an, dass Autovermietungen das irgendwie geregelt haben, ansonsten macht es ja keinen Sinn.
PS: es geht nicht um deinen Schweizer Führausweis, sondern um deinen Wohnort, bzw. wo du steuerpflichtig bist. Dies nur am Rande.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Danke für den Link!
Kurze Frage am Rande: weiss jemand, was die Strafe wäre, wenn man mit einem ausländischen privaten Auto "erwischt" werden würde?
Kurze Frage am Rande: weiss jemand, was die Strafe wäre, wenn man mit einem ausländischen privaten Auto "erwischt" werden würde?
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Da ja deine Eltern in der EU wohnen, solltet ihr euch da wirklich informieren. Das kann echt teuer werden, weil man den Autowert verzollen müsste.
https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldet ... to-fahren/
https://m.20min.ch/schweiz/news/story/10629032
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html
Ich gehe davon aus, dass es in der CH NICHT günstiger ist, wenn man am Zoll steht also anmelden!
https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldet ... to-fahren/
https://m.20min.ch/schweiz/news/story/10629032
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html
Ich gehe davon aus, dass es in der CH NICHT günstiger ist, wenn man am Zoll steht also anmelden!
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
du musst den Einfuhrzoll nachbezahlen, das kann je nach wert des autos ganz schön ins geld gehen.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Naja. Ginge ja drum, wenn sie zu Besuch sind, dass ich dann mit dem Auto mal schnell was einkaufen fahre oder so. Sie sind ja nie länger als ein paar Tage hier. Somit wird das Auto ja nicht in dem Sinne eingeführt... oder sehe ich das falsch? Und ICH würde ja auch nicht damit über die Grenze fahren...
Zuletzt geändert von Finchen am Mi 31. Jul 2019, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Laut meinen Links siehst du das falsch...steht ja da.
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Ja. Aber da geht es ausser im letzten ja um den Grenzübertritt... und den würde ja nicht ich machen. Im ersten Link steht ja auch, dass ein paar Grenzübertritte und kurze Fahrten erlaubt seien. Ich habe es ja nicht vor, aber man weiss ja nie, wann man es ggf. mal brauchen würde. Ich müsste mich da echt mal offiziell schlau machen.
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
ich hab diesbezüglich mal mit dem zoll telefoniert (es ging dabei um ein CH Auto welches von EU bürgern (wohnsitz in der eu) in der Eu gefahren werden würde), es ist total egal warum und weshalb oder wohin du mit dem auto fährst, es ist nicht erlaubt. Sobald du mit dem EU Auto in CH oder ein EU Bürger (wohnsitz in eu) mit einem CH AUto in der EU unterwegs ist, gilt es als importiert und muss verzollt werden. Wie scharf das kontrolliert wird ist natürlich eine andere Geschichte ....
Mir wurde am Telefon gesagt eine Ausnahme wäre höchstens ein Notfall, also wenn du zb. jemanden ins Spital fahren musst oder so, solche fälle könnten (!) als Ausnahme angesehen werden.
Mir wurde am Telefon gesagt eine Ausnahme wäre höchstens ein Notfall, also wenn du zb. jemanden ins Spital fahren musst oder so, solche fälle könnten (!) als Ausnahme angesehen werden.
Zuletzt geändert von sonrie am Do 1. Aug 2019, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
@ Sonrie
Du meinst aber auch Wohnsitz und nicht Bürger? Ansonsten dürftest Du als EU-Bürgerin (das stimmt doch?) mit Wohnsitz in der Schweiz mit deinem, in der Schweiz registrierten, Wagen nicht nach Deutschland oder Österreich fahren. Das wäre absurd.
Du meinst aber auch Wohnsitz und nicht Bürger? Ansonsten dürftest Du als EU-Bürgerin (das stimmt doch?) mit Wohnsitz in der Schweiz mit deinem, in der Schweiz registrierten, Wagen nicht nach Deutschland oder Österreich fahren. Das wäre absurd.
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
ah ja klar, sorry. Natürlich meine ich den Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft.Habs grad noch ergänzt.
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
gut aufgepasst danci
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
aber das heisst ja dann, dass jeder Grenzgänger sein Auto am Zoll melden müsste ?!
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Nein, es geht ja darum ein fremdes Auto über die Grenze zu fahren.
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Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
auf der Seite des Zolls heisst es:
Fahrzeuge von Zuziehenden, ausländischen Arbeitnehmern, Studenten und Stagiaires
Unverzollte Fahrzeuge sind beim Grenzübertritt unverzüglich und unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden (Selbstveranlagungsprinzip).
Zuziehende können ihre Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei in die Schweiz einführen und verwenden. Ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Stagiaires können ihre ausländischen unverzollten Fahrzeuge in der Schweiz benutzen, benötigen dazu aber eine Zollbewilligung.
Das geht doch ganz klar um die eigene Benutzung?
Fahrzeuge von Zuziehenden, ausländischen Arbeitnehmern, Studenten und Stagiaires
Unverzollte Fahrzeuge sind beim Grenzübertritt unverzüglich und unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden (Selbstveranlagungsprinzip).
Zuziehende können ihre Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei in die Schweiz einführen und verwenden. Ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Stagiaires können ihre ausländischen unverzollten Fahrzeuge in der Schweiz benutzen, benötigen dazu aber eine Zollbewilligung.
Das geht doch ganz klar um die eigene Benutzung?
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Eben nicht nur über die Grenze...
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Ausländisches Auto in der Schweiz fahren
Ja, wer in die Schweiz einreist muss sein Zügelgut anmelden. Das gilt aber für das komplette Zügelgut inkl Hausrat und Tieren und eben Autos. Wer sich kurz vor dem Umzug ein neues Auto kauft, muss es verzollen. Wenn das Auto aber schon eine gewisse Zeit im Besitz ist, muss es nicht mehr verzollen sondern gilt als Zügelgut. Anmelden muss man es trotzdem.
Das ist aber eine ganz andere Ausgangslage als die Themenerstellerin fragt. Wer ein fremdes, ausländisches Auto in der Schweiz fährt, muss damit rechnen dass es bei einer Kontrolle (auch wenn diese nicht direkt an der Grenze stattfindet) zu Problemen kommt.
Das ist aber eine ganz andere Ausgangslage als die Themenerstellerin fragt. Wer ein fremdes, ausländisches Auto in der Schweiz fährt, muss damit rechnen dass es bei einer Kontrolle (auch wenn diese nicht direkt an der Grenze stattfindet) zu Problemen kommt.