Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

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Moderator: conny85

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Sheana
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Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Sheana »

Hallo Zusammen,
ich bin in einer Kaderposition seit 5 Jahren und (endlich) schwanger.
Heute hat mein Chef mir mitgeteilt, dass ich entweder zu 100% weiter arbeiten muss oder von mir aus kündigen. Das heisst ich bin 1 Tag nach dem MU arbeitslos, und habe mW erst einmal kein Anrecht auf Arbeitslosengeld, oder? Leider bin ich mehr oder weniger Alleinverdienend.

Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Was für Möglichkeiten habe ich?
Muss ich auf 3 Monate vor Ablauf MU künden?

Liebe Grüsse und Danke
Sheana

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Stella*
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Stella* »

Hallo Sheana

Zuerst einmal gratuliere ich dir zur Schwangerschaft.

Bist du sicher, dass dein Chef an dieser Entscheidung festhält? Wieviel möchtst du denn arbeiten?
Wenn ihr keine Einigung findet, musst du tatsächlich kündigen. Warte aber unbedingt die Geburt ab, bevor du dies tust.

Mir wurde während der ss klar, dass ich nicht mehr "ewig" bei diesem Arbeitgeber bleiben konnte. Ich habe deshalb relativ rasch nach der Geburt angefangen, Stelleninserate anzuschauen und mich beworben.

Alles Gute!

Sheana
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Sheana »

Hallo Stella,
danke vielmals.
ja er hält daran fest.

Könnte auch einfach 100% zurück gehen, die Arbeit leger nehmen und währenddessen eine neue Stelle suchen. Wenn sie mir dann kündigen, hätte ich wenigstens 6 Monate bezahlt. Mein Freund wird 2 Tage auf unseren Krümel schauen. Also müsste ich eben 60% Krippe zahlen.

Ich wollte wenn möglich 60%, hätte aber auch 80% gemacht.

lg

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Stella*
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Stella* »

Hast du denn das Gefühl, dein Chef will dich gar nicht mehr zurück? Wie überbrückt er den MU? Meinst du denn wirklich, dass dir dein Chef danach kündigen wird?

Wenn du einen Kita-Platz hast, würde ich mir auch überlegen, so lang zurück zu gehen, bis du eine neue Stelle hast. Ich habe dies auch so gemacht.

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Nuuneli
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Nuuneli »

Ich findes es frech vom Arbeitgeber, Dich so zu erpressen. Punkt.

Kündigen würde ich nicht, Du erhältst sonst eine Sperre. Aber ich bin da nicht ganz auf dem Laufenden...
200120042007

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Ups...
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Ups... »

Wenn du nicht kündigst, musst du 100% zutück zur Arbeit.
Wenn dein Freund noch mehr reduziert und du 100% arbeitest? Du sagst ja eh, du verdienst eher alles alleine?

Ansonsten, sofort Job suchen, manchmal ergibt sich auch etwas auf lange Zeit...

Alebri
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Alebri »

Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag mit geltenden Rechten und Pflichten. Deine Pflicht ist es 100% arbeiten zu gehen, die Pflicht Deines AG ist es, Dir den entsprechenden Lohn zu bezahlen. Wenn DU nun nicht mehr zu den bisherigen vertraglichen Abmachungen (d.h. 100%) arbeiten willst, ist es in der Tat so, dass Du kündigen musst. Alternativ könntet Ihr auch per Ende Mu-Urlaub eine Auflösevereinbarung machen. Das ist aber nur möglich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Ansonsten musst Du - mit 3 oder 6? Monaten Kü-Frist - 3 oder 6 Monate (je nachdem) vor Ablauf Deines Mu-Urlaubes kündigen (d.h. wenn Dein Mu-Urlaub z.B. Ende Januar endet, dann müsstest Du Ende Oktober oder Ende Juli - bei 6 Monaten - kündigen).

So oder so, d.h. egal ob Du kündigst oder Ihr eine Auflösevereinbarung macht:

Wenn Du von Deinem AG eine Bestätigung bekommst, dass Du angeboten hast, teilzeit nach dem Mu-Urlaub weiterzuarbeiten, weil Du nicht mehr mit dem bisherigen Pensum weiterarbeiten kannst, aber er Dich nichts anbieten konnte, wirst Du beim RAV keine Sperrtage bekommen. Kannst Dich dort aber natürlich nur für das Pensum, das Du suchst (60% oder 80%) anmelden und wirst davon 80% erhalten. Aber besser als nichts.

Nach dem Mu-Urlaub das Pensum reduzieren zu können, ist halt auch immer etwas Glückssache - hängt davon ab, ob es möglich ist und ob es der Chef überhaupt will. Einen Anspruch auf ein Teilzeitpensum hat man auf jeden Fall nicht. Von daher: Das ist keine Erpressung vom Arbeitgeber, sondern einfach seine Entscheidung. Und es ist grundsätzlich sehr fair, dass er Dir das schon vor der Geburt mitteilt (viele bekommen diese Info erst nach der Geburt - was rein rechtlich auch ok ist, aber halt mühsam). Du kannst auch warten und dann muss der Arbeitgeber Dir kündigen. Das kann er aber erst nach dem Mu-Urlaub und dann müsstest Du effektiv während der ordentlichen Kündigungsfrist (d.h. bei Dir offenbar 6 Monate?) wieder 100% arbeiten gehen.

Wenn Du das nicht willst, bleibt Dir leider wirklich nichts anderes übrig, als zu kündigen und schnellstmöglich etwas anderes zu suchen. Fang auf jeden Fall schon während dem Mu-Urlaub damit an. Das RAV wird kontrollieren, ob Du Jobs gesucht hast - wenn Du zu wenig Stellenbemühungen vorweisen kannst, kann Dir das Arbeitslosengeld gestrichen oder gekürzt werden.

Alles Gute.

@Nuuneli: Es ist rechtlich recht heikel, einem AG aufgrund dieser Situation "Erpressung" vorzuwerfen - denn mit Erpressung hat das 3x nichts zu tun. Wie gesagt: Der AG hat keine Pflicht, einer Vollzeitarbeitenden eine Teilzeitarbeit anzubieten. Und wenn sie nicht kündigt, muss er kündigen - dann muss sie aber nach dem Mu-Urlaub während der Kü-Frist zum gewohnten Pensum (100%) wieder arbeiten gehen. Von daher ist die Aufforderung, dass sie nun kündigt, absolut i.O. und hat wie geschrieben mit "Erpressung" nichts zu tun.

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Nette
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Nette »

Ich unterschreibe mal ganz gemütlich bei Alebri. Die rechtlichen Informationen sind (wie immer) alles korrekt!

Nur nochmals, wenn du kündigst (oder er) dann musst du nach dem Msu die 100% arbeiten bis Ende Kündigungsfrist. Daher würde ich einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehen.
Und einfach rechtzeitig mit Bewerbungen beginnen.

Viel Glück
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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stella
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von stella »

Ich würde noch einmal das Gespräch suchen und eine kreative Lösung anbieten. Ich weiss ja nicht genau, was du arbeitest. Aber vielleicht wäre es möglich, die Kaderposition zu behalten und flexiblere Arbeitszeiten auf 80% zu haben. Sprich: Du stehst an deinem freien Tag zur Verfügung und kompensierst diese geleistete Zeit dann an einem Tag, an dem weniger zu tun ist.
Manchmal muss man solchen Chefs aufzeigen, dass man trotzdem da ist und wenn es brennt, als Kader dann auch antrabt. Geht denn 80% in deinem Job mit der Verantwortung und der Kommunikation und Führung überhaupt?

Und ich bin entsetzt, dass es heute immer noch AGs gibt, die nicht einwilligen zum Reduzieren. Jede Teilzeitkraft ist hochmotiviert und arbeitet sehr gewissenhaft. Junge Mütter wissen Bescheid, wenn es um Effizienz geht, die haben keine Zeit zum Verplämperlen. Mich würde ja die Firma interessieren...
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

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Nette
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Nette »

@ Stella: na ja, es gibt halt Teilzeitpensen und Teilzeitpensen. Es ist ein Unterschied je nach Position und Arbeit, ob man 30% oder 80% arbeiten möchte...
Und ob 60 oder 80% ist auch wieder anders...
@ Sheana: kannst du vorstellen 80% zu arbeiten, wenn den Baby 5 Monate alt ist.
Kannst du dir vorstellen, den Job in 80% auszuführen? Denn je nach Position kann man nicht einfach eine weitere Person x anstellen für 20%
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

katinka78
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von katinka78 »

Bin bei Alebri. Habs genau so gemacht - Vertrag aufgelöst, weil Pensum nicht reduziert werden konnte. Keine Sperrtage bei RAV.

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naura
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von naura »

Bei mir war es damals ähnlich (mit 80%), ich habe es aber erst mal versucht nach dem Mutterschaftsurlaub, aber es war einfach wirklich nicht machbar… nur hat mir netterweise mein AG gekündigt mit der korrekten Begründung, dass er mir leider kein reduziertes Pensum anbieten kann. Die ALK hat mir das Arbeitslosengeld für die Zeit während der Stellensuche bezahlt. Ich erinnere mich nicht mehr ob es Sperrtage gab.
mit Meite (07)
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Wir sind da um zu strahlen, wie es die Kinder tun.
Mandela

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maple
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von maple »

Alebri hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 17:50 Du kannst auch warten und dann muss der Arbeitgeber Dir kündigen. Das kann er aber erst nach dem Mu-Urlaub und dann müsstest Du effektiv während der ordentlichen Kündigungsfrist (d.h. bei Dir offenbar 6 Monate?) wieder 100% arbeiten gehen.
Den bring ich zwar jedes Mal, aber jedes Mal wird er von Arbeitsrechtexpertinnen unterschlagen: Dass man in der Kündigungsfrist dann 100% arbeiten muss, stimmt nur so halb. Denn als stillende Mutter darf man wie schon während der Schwangerschaft nur mit Einverständnis beschäftigt werden. Man kann also der Arbeit fernbleiben, ohne dass das zu einer fristlosen Entlassung führt. Es gibt aber natürlich keinen Lohn. Blöd auch, wenn man sich vor der Geburt darauf einstellt, und es klappt mit dem Stillen nicht...

Grundsätzlich finde ich es natürlich sinnvoll, eine gütliche Einigung zu erzielen. Aber wenn wir es schon von Rechten und Pflichten haben, bitte alles anschauen. Die seco-Seite ist diesbezüglich informativ: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... lende.html
Grosse Schwester 08/13
Kleine Schwester 10/16

Alebri
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Alebri »

@maple
Korrekt - man muss als stillende Mutter nicht arbeiten. Aber wie Du richtig schreibst: Geld gibt es dann auch keines ;-). Und so wie ich verstanden habe, ist ja gerade Geld nicht das allerunwichtigste Kriterium der TE, weshalb ich denke, dass ihr diese Info nichts bringt. In so einem Fall könnte sie sich nicht mal arbeitslos melden. Von daher: Ein Schuss in den Offen...

... und ich finde halt immer: Man muss nicht auf Biegen und Brechen alles Mögliche als Stillende durchzwängen (umso mehr ja noch nicht mal sicher ist, ob die TE überhaupt stillen kann/will). Wenn einem der AG nicht will, dann will er nicht. Fertig. Ich halte das für legitim. Wenn es einem als Mitarbeiter/-in nicht mehr gefällt bzw. man irgendwo nicht mehr arbeiten kann, darf man ja auch kündigen ohne deswegen eine "Verräterin" oder "Erpresserin" zu sein. So ist halt das Leben. Irgendwann passt es im Job - aus irgendwelchen Gründen - nicht mehr und ich denke, es ist immer besser, wenn man sich dann nach vorne orientiert, statt die Zeit damit zu verschwenden, noch etliche "Eventuell-und-vielleicht-Möglichkeiten" zu finden, wie man vielleicht doch noch ein paar Wochen raus schlagen kann. Meine Meinung.

Und bezüglich Teilzeitpensum sehe ich es halt auch so, dass es nicht mit jedem Job möglich ist oder Sinn macht. Wir hatten mal eine HR-Leiterin, die nach dem 2. Kind ihren Job wieder 60% übernommen hat - sie dachte, mit einem guten Team (zu dem damals auch ich gehörte ;-)) im Rücken geht das schon irgendwie. Es war Stress pur - für uns alle. Wie das Leben so spielt: Immer genau an ihren freien Tagen (und das waren immerhin 2 pro Woche) gab es irgendwas, das sie hätte machen/entscheiden müssen und wir mussten sie dann ständig anrufen bzw. sie musste öfters mal an einem freien Tag ungeplant ins Büro kommen (und entsprechend mit den Kindern herumjonglieren). Schlussendlich war sie es - die nach rund 4 Monaten - das Handtuch geworfen hat. Zu meinem grossen Bedauern. Denn sie war eine Hammer-Frau und eine tolle Chefin. Aber eben: Teilzeitpensum machte in dieser Position wirklich für niemanden Sinn. Das war für uns alle eine "lesson learned" - denn als reines Frauen-Team fanden wir es alle cool, dass es von der GL her erlaubt wurde, dass sie den Job (den sie früher 80-100% gemacht hat) auch noch mit 60% machen durfte. Aber eben: Sinn machte es keinen - für niemanden.

Und schlussendlich ist es gar nicht entscheidend, ob es Sinn macht oder nicht. Der AG darf frei entscheiden, mit welchem Pensum er eine Stelle besetzen will. Ich finde es vermessen, dies zu kritisieren. Umgekehrt darf man ja als Arbeitnehmer auch frei entscheiden, wie viel man arbeiten will. Der AG muss sich einfach die passende Person suchen - und der Arbeitnehmer muss sich den passenden Job/die passende Firma suchen.

Wie gesagt: Ich denke, von diesem Vorgehen haben am Schluss alle mehr, als wenn man da noch verzweifelt versucht, irgendwas auf Biegen und Brechen zu erzwingen zu versuchen, was nicht gewollt ist.

sonrie
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von sonrie »

natürlich gibt es Jobs, die es nicht erlauben weniger als ein bestimmtes Pensum zu arbeiten, aber AG können sehr kreativ werden, wenn sie jemanden wirklich behalten wollen (Jobsharing, Teams umstrukturieren, Verantwortungen ändern, Homeoffice, etc.)
Hier scheint dies nicht der Fall zu sein und ich würde mich fragen, ob du dort noch eine Zukunft siehst, auf jeden Fall muss du jetzt gar nichts entscheiden sondern kannst dir zeit lassen.
Je nachdem wie es dir kinderbetreuungstechnisch und finanziell möglich ist, würde ich mir entweder einen neuen Job suchen (mit 80% hast du gute chancen, auch im Kader) oder aber als Plan B die Möglichkeit der 100% stelle in Betracht ziehen, diese locker nehmen und dann Job suchen.
Am Ende kommts darauf an, wie flexibel du bist was zeit und Geld angeht bzw. was dein Mann abdecken kann. Wenn du aber eh vor hattest 80% weiter zu arbeiten, gehe ich mal davon aus, dass die Kinderbetreuung zu einem grossen Teil geklärt ist?
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Ursi71
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Ursi71 »

sonrie hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 22:43 Je nachdem wie es dir kinderbetreuungstechnisch und finanziell möglich ist, würde ich mir entweder einen neuen Job suchen (mit 80% hast du gute chancen, auch im Kader) oder aber als Plan B die Möglichkeit der 100% stelle in Betracht ziehen, diese locker nehmen und dann Job suchen.
Das mit dem "locker nehmen" würde ich nicht machen. Zum einen bin ich der Ansicht, wenn man einen Job macht, macht man ihn richtig, oder man lässt es. Logisch kann man von dir nicht verlangen dass du zB x Überstunden machst oder dauernd für Meetings ausserhalb der Arbeitszeit zur Verfügung stehst. Aber wenn man weiterhin 100% bleibt, würde ich als Arbeitgeber auch erwarten, dass man in den 100% (oder zB 42 Stunden) auch 100% gibt. Abgesehen von den gesetzlichen Stillpausen.
Dies ist auch darum wichtig, weil du ja mittelfristig eine neue Stelle suchst und deshalb auf Referenzen und ein gutes Zeugnis angewiesen bist. Wenn da durchschimmert "sie war immer sehr einsatzbereit aber seit sie ein Kind hat merkt man halt schon, dass ihre Prioritäten anders liegen", dann ist das zwar völlig verständlich aber es wird schwierig mit der neuen Stelle.
Dabei fällt mir ein: Ich würde schon jetzt oder spätestens auf vor der Geburt ein Zwischenzeugnis verlangen.

sonrie
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von sonrie »

@Ursi: in den wenigsten Kaderpositionen bleibt es bei den 100% die vereinbart wurden und es wird "the extra mile" verlangt. Mit "locker nehmen" meinte ich nicht, seinen Job nicht richtig zu machen, sondern viel mehr "einfach nur den Job machen" - aber ich kenne ja weder die Tätigkeit nch die Firma der TE, daher bleiben es reine Mutmassungen.

Ich bin generell für Flexibilität auf beiden Seiten (Firma und AN) und handhabe das seit etlichen Jahren sehr erfolgreich so, wenn das aber eine seite nicht einhalten kann oder will (was ja auch jedem sein gutes Recht ist), dann kann man es auch nicht von der anderen Seite erwarten.
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Ursi71
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Ursi71 »

@sonire: Ich verstehe deinen Punkt vollkommen und bin bei dir. Das Problem ist einfach, wenn ein AN plötzlich nicht mehr bereit ist, die "extra mile" zu gehen, oder das nicht mehr kann, dann steht das in der einen oder anderen Form im Schlusszeugnis (wo naturgemäss die Zeit kurz vor dem Weggang mehr gewichtet wird) oder schimmert bei Referenzauskünften durch. Deshalb sollte sie jetzt ein Zwischenzeugnis verlangen.

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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von Sheana »

Alle Mütter die ich kenne bei uns arbeiten 40-80% und es war nie ein Problem.
Ja mir wurde indirekt gesagt, dass man mich nicht mehr will. Liegt aber auch daran dass ich wegen Reorganisationen letztes Jahr während der 1. SS in ein neues Team geschoben wurde, das nicht meinem Profil entspricht (Habe aktuell keine Führung oder Verantwortung mehr). Danach war ich wegen der FG länger abwesend.

Ich habe mich nun committed 100% zurück zu kehren und suche auf Ende MU eine neue Stelle. Habe zum Glück 6 Monate MU.
Mein Chef weiss auch, dass ich vor der 2. SS in meiner Region eine Stelle suchen wollte, da ich 4h am Tag pendeln muss. Bisher war es deshalb auch kein Problem HomeOffice zu machen, oder früher zu gehen und am Abend noch Sachen zu erledigen von zu Hause aus oder im Zug... und nun soll mir bei Rückkehr eben alles gestrichen werden.

Seit ich meine SS gemeldet habe wurde ich auch nicht mehr wirklich wahrgenommen.

m.E. wäre 80% kein Problem.

Danke für eure Antworten liebe Grüsse.

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stella
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Re: Keine Reduktion des Pensum möglich nach MU, was nun?

Beitrag von stella »

Sheana
Das tut mir so leid für dich. Und es ist auch nicht richtig, dass es den jungen Müttern so geht. Gopf... Wir leben im 21. Jahrhundert!

Gut, schaust du nun nach vorne und orientierst du dich neu. An einem Ort, an dem man jemanden nicht will, muss niemand bleiben. Ich bin sicher, du findest was!
Jedenfalls drücke ich dir die Daumen!!!
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

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