Tod nach Scheidung

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Lia81
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Tod nach Scheidung

Beitrag von Lia81 »

Hallo ihr Lieben

Kennt sich jemand aus wie es aussieht nach der Scheidung, wenn der Alimente zahlende Papa stirbt? Gibt es da so etwas wie Ersatz oder ist es dann makaber gesprochen einfach „Pech“ für die Kids und die Mutter?
Kann man sich da absichern? (Lebensversicherung sind wir dran- das geht dann auf die Kids.)
PK werden wir bei der Scheidung gegenseitig verzichten. Bevor ihr Schnappatmung bekommt- es ist fair so wenn man unsere Umstände kennt.

Bin froh um Antworten oder Links. Habe nur schwammiges gefunden bis jetzt.

Zwacki
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von Zwacki »

Ich bin der Meinung, das Kind erhält eine Waisenrente und Du als geschiedene Frau allenfalls eine Witwenrente, diese ist aber abhängig von gewissen Faktoren, die erfüllt sein müssen, siehe dieses Merkblatt:
https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d

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Ursi71
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von Ursi71 »

Ich würde das auch mal bei der Pensionskasse des Partners abklären. Da gibt es in der Regel auch eine Waisenrente.

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ragusa
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von ragusa »

Wie bereits gesagt sollten die Kinder eine Halbwaisenrente erhalten, einerseits durch die Ausgleichskasse (z.Bsp. SVA ZH etc) sowie auch durch die PK. Ob du als geschiedene Frau die Voraussetzungen erfüllst um eine Witwenrente zu erhalten, siehst du im bereits angehängtem Link. Daher wenn du die PK kennst, mit denen KOntakt aufnehmen, allenfalls mit dem AG.
Meitli 07/2011
Bueb 02/2016

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Lia81
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von Lia81 »

Ihr seid super. Danke euch für die wertvollen Antworten. Nun bin ich etwas ruhiger. Letzte Nacht hab ich hin und her überlegt. Scheidung ist für mich ein Muss- dann dachte ich an gerichtliche Trennung wegen eben diesem Problem. Aber ich möchte mich gerne ganz abspalten. Deshalb bin ich nun wirklich erleichtert.

Danke euch

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danci
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von danci »

Zwacki hat geschrieben: Mo 28. Okt 2019, 13:16 Ich bin der Meinung, das Kind erhält eine Waisenrente und Du als geschiedene Frau allenfalls eine Witwenrente, diese ist aber abhängig von gewissen Faktoren, die erfüllt sein müssen, siehe dieses Merkblatt:
https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d
Achtung:

Das Merkblatt gilt nur für AHV-Renten (1. Säule)

Für die zweite Säule gilt Art. 20 BVV 2:

1 Der geschiedene Ehegatte ist nach dem Tod seines früheren Ehegatten der Witwe oder dem Witwer gleichgestellt, sofern:
a. die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat; und
b.dem geschiedenen Ehegatten bei der Scheidung eine Rente nach Artikel 124e Absatz 1 oder 126 Absatz 1 ZGB zugesprochen wurde.


Das bedeutet im verständlichen Deutsch, dass ein Anspruch auf eine Witwenrente dann besteht, wenn die Ehe mind. 10 Jahre dauerte + die Frau einen Anspruch auf Unterhalt hat, sei es der normale nacheheliche Unterhaltsbeitrag (Art. 126 ZGB), sei es aus seiner Rente (Art. 124e ZGB). Und zusammen mit der AHV-Rente der 1. Säule maximal soviel, wie der Unterhaltsanspruch war und maximal solange man den Unterhaltsanspruch hatte.

Die Kinder haben einen Rentenanspruch aus beiden Säulen, plus Lebensversicherung, wenn ihr eine habt.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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pili81
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von pili81 »

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Zwacki
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von Zwacki »

Danci: ich kann nach gefühlten 100 Jahren Swissmom immer noch nicht zitieren - aber ja, meine Antwort bezog sich nur auf den Teil der 1. Säule analog Merkblatt.

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Schwups
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von Schwups »

Angenommen, der Vater des Kindes ist berufstätig und dem UVG (obligatorische Unfallversicherung) unterstellt, dass ist es besser, wenn er durch Unfall statt Krankheit ableben würde, denn dann fliessen noch Renten aus de UVG.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

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Lia81
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Re: Tod nach Scheidung

Beitrag von Lia81 »

Vielen Dank für die wertvollen Antworten. 👍🏼

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