Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

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Moderator: conny85

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tschitta
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Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von tschitta »

Hallo Zusammen

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen da ich bald nicht mehr weiss wohin ich mich noch wenden kann/soll.
Vorab, meinen Rechtschutz habe ich eingeschaltet jedoch ist die (vorläufige) Antwort, dass auch sie nicht wissen ob sie mir helfen können da die Sache ziemlich komplex ist.
Eventuell war/ist jemand von Euch in der selben Situation und weiss Rat.

Ich habe 2 Kinder mit meinem Ex-Partner (unehelich, alleiniges Sorgerecht, Ex-Partner bezahlt Alimente).
2 Kinder mit meinem Ehemann.

Mein Ex-Partner arbeitet beim Kanton angestellt und bezieht seit jeher Erziehungszulagen.
Seit 2017 arbeite auch ich beim Kanton (nicht der gleiche wie mein Ex-Partner). Beim Ausfüllen der Formulare für das Kindergeld sowie Erziehungszulagen habe ich angegeben, dass ich als Antragsstellerin 4 Kinder habe, aktueller Partner mein Ehemann ist und zu ihm stehend nur 2 Kinder leiblich sind, die anderen 2 Stiefkinder sind und dessen Vater wiederum beim Kanton xy arbeitet.
Habe dann das Kindergeld für alle 4 Kinder zugesprochen bekommen sowie eine Erziehungszulage von knapp 240.- CHF.

Nun ist vor ca 2 Monaten mein Ex-Partner auf mich zugekommen. Das Kindergeld ist deutlich höher in seinem Kanton als in meinem Kanton. Sein Arbeitgeber hat in darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihm die Differenz ausbezahlen würden (und er mir diese wiederum zu den Alimenten überweist). So weit so gut.
Beim Ausfüllen der Formulare war dann mein Ex-Partner der Antragssteller und ich der andere Elternteil, bei den Kindern (nicht im selben Haushalt lebend - bezogen auf den Antragssteller) habe ich natürlich nur unsere 2 gemeinsame Kinder aufgeführt.
Musste das ausgefüllte Formular dann meinem HR senden damit es den Stempel darauf machen kann. Das HR hat dann angegeben, dass ich Erziehungszulagen von knapp 240.- erhalte.
Aufgrund dessen hat das HR von meinem Ex-Partner gesagt, dass er unrechtmässig seit August 2017 Erziehungszulagen bezogen hat und nun verlangen sie diese 240.- rückwirkend bis August 2017 zurück und ziehen ihm bereits mit dem jetzigen November-Lohn die 240.- Erziehungszulagen welche ich erhalte ab.

Im Gesetz steht, dass die Erziehungszulagen PRO HAUSHALT EINMALIG ausbezahlt werden.
Da im Antragsformular von meinem Ex-Partner steht "Kinder NICHT IM EIGENEN HAUSHALT lebend" sind wir davon ausgegangen, dass er die Erziehungszulagen für die 2 gemeinsame Kinder erhält und ich meinerseits Erziehungszulagen für die 2 Kinder mit meinem Ehemann erhalte.
Nun sagt das HR von meinem Ex-Partner jedoch, dass wir EIN GEMEINSAMER HAUSHALT seien... und somit ziehen sie ihm die Erziehungszulagen welche ich erhalte vollumfänglich ab.
Einerseits verstehe ich das schon nicht. Warum steht "nicht im gemeinsamen Haushalt" und dann sind wir doch plötzlich ein gemeinsamer Haushalt?
Als 2. habe ich dem HR von meinem Ex-Partner versucht zu erklären, dass ich diese 240.- Erziehungszulagen für 4 Kinder erhalte und nur 2 Kinder im Bezug zu meinem Ex-Partner stehen. Wenn das HR meinem Ex-Partner nun die vollen 240.- abzieht welche ich erhalte zieht mein Ex-Partner wiederum diese 240.- natürlich an den Alimenten ab und ich erhalte somit 240.- jeden Monat weniger = ich habe für meine 2 kleinen Kinder gar keine Erziehungszulagen mehr.
Grundsätzlich dürfte dann das HR meinem Ex-Partner nur die Hälfte von meinen Erziehungszulagen abziehen damit mir noch was bleibt für die zwei Kleinen.
Das HR von meinem Ex-Partner hat mir wortwörtlich am Telefon gesagt, dass Patchwork immer ein Problem sei wo eine Seite den Kürzeren zieht und in diesem Falle sei das nunmal ich. Sie können daran nichts ändern, das Gesetz sei nun mal so.

Habe mit meinem HR gesprochen, diese sagen "wir bezahlen was wir müssen, den Rest geht uns nicht an".
HR Aussage seitens meines Ex siehe oben.
KESB kann nicht helfen.
Personalverband ebenfalls nicht.
Mein Rechtschutz sagt es sei zu kompliziert.

Muss ich das A einfach so akzeptieren, dass ich ein Minus von 240.- habe jeden Monat.
B, dass ich bis August 2017 die von mir bezogenen Erziehungszulagen an das HR von meinem Ex-Partner zurückbezahlen muss (verlangen sie von mir).

War/ist jemand in dieser Situation und kann mir helfen?
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5erpack
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von 5erpack »

Erziehungszulagen gelten nicht pro Haushalt. Wo ist das denn bitte angegeben?
Also die kriegt entweder Mutter oder Vater Etc. Aber dich nicht zweimal!!
Also das stimmt so das dein ex die Zulagen unrechtmässig erhalten hat und sie jetzt zurück zahlen muss!

Was ist, wenn mehrere Personen die Voraussetzungen für den Bezug von Familienzulagen erfüllen?
Für jedes Kind darf nur eine Zulage ausgerichtet werden. Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Bezug von Familienzulagen, richtet sich der Anspruch nach der folgenden Rangordnung, die nicht nur zwi- schen Mutter und Vater, sondern auch für andere Berechtigte massgebend ist:
1. Die erwerbstätige Person;
2. Die Person, welche die elterliche Sorge innehat oder bis zur Mündigkeit innehatte;
3. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn keine der berechtigten Personen die elterliche Sorge hat, ist in erster Linie anspruchsberech- tigt, wer überwiegend mit dem Kind zusammenlebt oder bis zu seiner Mündigkeit lebte; bei Trennung oder Scheidung hat deshalb in erster Linie Anspruch, wer das Kind bei sich betreut;
4. Leben beide anspruchsberechtigte Personen mit dem Kind zusammen, so hat Vorrang, wer im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet;

https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

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Ups...
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von Ups... »

@5erpack
Erziehungszulage ist nicht gleich Familienzulage... das spielen dann noch andere Sachen rein wie Einkommen usw.
Ist glaub ich aber auch Kantonal geregelt... habe aber in BL andere Infos gefunden als in TG (da gibt es das nicht)...

@tschitta
von dem her wäre interessant, welche Kantone es betrifft...

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tschitta
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von tschitta »

@5erpack
Zitat "Die Erziehungszulage ist abhängig vom Einkommen sowie vom Beschäftigungsgrad und wird pro Haushalt einmal ausgerichtet. Kein Anspruch auf Erziehungszulagen besteht, wenn ein anderer Arbeitgeber für denselben Haushalt ..." es wird PRO HAUSHALT EINMAL ausgerichtet.
Gemäss dem Formular von meinem Ex-Partner als Antragssteller steht schwarz auf weiss "Kinder NICHT IM SELBEN HAUSHALT lebend". Somit sind mein Ex-Partner und ich davon ausgegangen, dass wir eben nicht als gemeinsamer Haushalt angesehen werden.
Dass eine Rückzahlung verlangt wird kann ich akzeptieren, auch wenn ich die Formulierung anders verstehe.
Was ich nicht (oder nur sehr schlecht) akzeptieren kann ist, dass die Erziehungszulagen welche ICH für alle 4 Kinder erhalte, meinem Ex-Partner vollumfänglich abgezogen werden. Er mir diese natürlich an der Alimentenzahlung abzieht und ich somit unter dem Strich nichts mehr von den Erziehungszulagen für meine 2 kleinen Kinder habe welche nichts mit meinem Ex-Partner zu tun haben.

@Ups
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Bleistift79
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von Bleistift79 »

tschitta,
ich habe online gesehen, dass z.b. für BL das Personalamt zuständig ist.
Dort würde ich mich hinwenden und schauen ob sie beraten können. Ansonsten würde ich Geld in die Hand nehmen und mich bei einem Anwalt beraten lassen.

Das es eine Rückzahlung geben muss, ist völlig nachvollziehbar.
Im Endeffekt würde quasi Erziehungszulagen für 6Kinder bezogen.
4 Kinder auf deiner Seite, 2 Kinder auf der Seite des Ex-Partners.

Was für mich auch etwas unverständlich ist, weshalb sollte dein Ex nun für 4Kinder Erziehungszulagen zurückzahlen, wenn er nur für 2 bezogen hat?
Du hast für die 2Kinder das Alleinige Sorgerecht, ergo Obhutsrecht und somit wohnen sie nicht im Haushalt des Ex-Partners. Es müsste jedoch in den Regeln stehen, dass keine Doppel-Bezüge stattfinden dürfen?

Klären würde ich aber auch, wie es in den Scheidungsunterlagen steht bzw. In der Alimentenvereinbarung. Es ist ein besteht ein Unterschied, ob bei den Alimenten sämtliche Zulagen einberechnet wurden oder ob es heisst Alimente xy plus zusätzlichen Zulagen.

und zu guter Letzt, wir hatten auch schon Probleme, jedoch bez. Kinderzulagen der SVA. Nach einigen Anrufen und Briefen wurde eine Lösung gefunden.
Lg

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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von Bleistift79 »

das HR von Deinem Ex sprach von einem Differenz-Betrag, fordert von dir nun die komplette Erziehungsgutschrift die du für 4Kinder erhalten hast?

Sorry, aber das klingt nach einem riesen Gnusch!
Als erstes würde ich mal von beiden HR s das Alles schriftlich verlangen. Sprich die Begründung für die Rückforderung. Denn scheinbar, waren beide gegenseitig über den jeweiligen Bezug informiert?
Wer hat denn bis anhin für die 2 kleinen Kinder von dir, die Erziehungsgutschrift erhalten? ( also bevor du es für alle 4Kinder beantragt hast?

Zur Rückforderung selbst: wenn das HR deines Ex-Partners Geld zurück will, dann denke ich, muss das HR dies bei deinem Ex zurückfordern. Dein Ex dann bei dir. Prinzipiell spielt es keine Rolle, ob er die Zulage an dich ausbezahlt hat oder nicht. Das Geld ging an seine Adresse.

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tschitta
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von tschitta »

@Bleistift79
Mein Ex-Partner hat von Geburt an der beiden Kinder Erziehungszulagen bezogen.
Ich habe nie Erziehungszulagen bezogen, nur das Kindergeld. Ab August 2017 bekam ich dann Erziehungszulagen.

Rückzahlung akzeptiere ich, obwohl ich es nach wie vor nicht ganz verstehe, aber gut.

Genau das ist mein Problem, dass die Summe MEINER Erziehungszulagen meinem Ex-Partner vollumfänglich abgezogen werden. Und somit er mir dies an den Alimenten abzieht.

Personalamt kann leider nicht helfen.
Rechtschutz ist seit 3 Wochen eingeschaltet, geht auch nicht vorwärts :-(

KESB hat gemeint, dass die Zulagen zu den Alimenten dazu kommen. Allerdings steht in den Alimentenverträgen nur, dass allfälliges Kindergeld zusätzlich ausbezahlt werden muss und nichts von Familien-/Erziehungszulagen.
Mein Ex-Partner sagt, dass diese bereits in die Alimentensumme reingerechnet wurden und nicht zusätzlich zu entrichten seien. (Bis dato hat er es so handgehabt und mir einfach die Summe fürs Alter entsprechend überwiesen, die Zulagen nicht dazugenommen).
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von rose02 »

Erziehungszulage

Mitarbeitende haben Anspruch auf eine Erziehungszulage, sofern sie den Nachweis erbringen, dass kein anderer Arbeitgeber bereits eine Erziehungszulage oder eine der gleichen Zielsetzung dienende Zulage für dieselben Kinder und denselben Haushalt ausrichtet. Wird von anderer Seite bereits eine Zulage ausgerichtet, die geringer ist als jene beim Arbeitgeber Kanton BaselLandschaft, so wird dieser Betrag vom Anspruch des Mitarbeitenden abgezogen.

Arbeiten beide Elternteile eines zulageberechtigten Kindes beim Arbeitgeber Kantons BaselLandschaft, besteht bei beiden Mitarbeitenden ein Anspruch auf eine Erziehungszulage, maximal in der Höhe von zusammen einer Zulage.

Die Höhe der Erziehungszulage ist einkommensabhängig. Teilzeitarbeitenden wird die Erziehungszulage im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet.

Es besteht kein Anspruch auf Erziehungszulagen bei unbezahltem Urlaub.
hier noch der link zum Text: https://www.baselland.ch/politik-und-be ... kblatt.pdf
Aus dem geht klar hervor dass die seit 2017 doppelt bezogenen Zulagen zurückerstattet werden müssen. Zudem liegt wohl bei dem AG von deinem Ex ein Missverständnis vorliegt. Er soll denen klarmachen dass es sich nur um die Kinder aus 1. Ehe handelt und er nichts mit den Kindern aus 2. Ehe von dir zu tun hat.

Bleistift79
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von Bleistift79 »

tschitta hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 22:36 @Bleistift79
Mein Ex-Partner hat von Geburt an der beiden Kinder Erziehungszulagen bezogen.
Ich habe nie Erziehungszulagen bezogen, nur das Kindergeld. Ab August 2017 bekam ich dann Erziehungszulagen.

Rückzahlung akzeptiere ich, obwohl ich es nach wie vor nicht ganz verstehe, aber gut.

Genau das ist mein Problem, dass die Summe MEINER Erziehungszulagen meinem Ex-Partner vollumfänglich abgezogen werden. Und somit er mir dies an den Alimenten abzieht.

Personalamt kann leider nicht helfen.
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KESB hat gemeint, dass die Zulagen zu den Alimenten dazu kommen. Allerdings steht in den Alimentenverträgen nur, dass allfälliges Kindergeld zusätzlich ausbezahlt werden muss und nichts von Familien-/Erziehungszulagen.
Mein Ex-Partner sagt, dass diese bereits in die Alimentensumme reingerechnet wurden und nicht zusätzlich zu entrichten seien. (Bis dato hat er es so handgehabt und mir einfach die Summe fürs Alter entsprechend überwiesen, die Zulagen nicht dazugenommen).

habt ihr keine schriftliche Alimentenberechnung?

Verlang wirklich von beiden HR s beides schriftlich und schickt dann einen eingeschriebenen Brief. Wo ihr aufzeigt, welche Kinder von wem.

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Lindelloo
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Re: Erziehungszulagen bei Patchworkfamilie

Beitrag von Lindelloo »

Kinderzulagen: gibt es pro im Haushalts lebende Kind, also für dich 4x für 4 Kinder.

Erziehungszulage: pro Haushalt, aber nur wenn dort auch Kinder leben, also dein Ex hat keinen Haushalt mit Kindern (so verstehe ich es), daher hat wohl kein Anrecht.

Wenn er nun fälschlicherweise Geld bezogen hat, muss er das zurückzahlen, da er es dir nicht überwiesen hat, wüsste ich nicht, wieso du es zurückzahlen muss.
Du hast ja geschrieben, die Zulagen kommen noch dazu. Also müsste er dir die Zulagen von vor 2017 noch nachzahlen.

So würde ich es verstehen

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