Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Moderator: conny85
Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Liebe Mamis
Ich bin geschieden, habe ein Kind, gemeinsames Sorgerecht.
Laut Scheidungskonvention sind die Ferien und die Weekends gemeinsam zu vereinbaren. Mein Exmann jedoch stellt mich vor vollendetet Tatsachen seit er eine neue Freundin hat. Begründung: er muss sich anpassen da sie nur so und so Ferien beziehen kann.
Obwohl ich mehrmals um Besprechungstermine gebeten habe um die Ferien und WE 2020 zu vereinbaren, hat er mir eine fixfertige Liste gemailt, die ausserdem völlig ungerecht seinem Kind gegenüber ist. (Mehrere male zwei WE hintereinander kein Papa-WE usw.)
Ich arbeite 100% und kann nicht frei entscheiden wann Ferien beziehen. Überkreuzen sich unsere Ferien, zieht er sich aus der Verantwortung und will nichts über eine Lösungsfindung wissen. Ich soll mich gefälligst anpassen und eine Betreuungslösung finden. Finde ich diese, muss ich auch noch bei ihm um Einverständnis bitten damit ich die Hälfte des Geldes für die zusätzliche Kindsbetreuung erhalte, so wie in der Scheidungskonvention festgehalten.
Ich kann ein solches Verhalten nicht dulden und habe beim Anwalt nachgefragt. Da ich keine Änderung der Scheidungskonvention sondern nur eine Einhaltung anstrebe, ist die KESB dafür verantwortlich.
Man hört immer so viel "Schlechtes" über die KESB...wahrscheinlich zu unrecht, trotzdem: kennt sich jemand aus, was genau kann die KESB anrichten und was erwartet mich? Wohne im Kanton BL.
Herzlichen Dank an alle die helfen können oder einfach nur Mitleid haben.
Daraca
Ich bin geschieden, habe ein Kind, gemeinsames Sorgerecht.
Laut Scheidungskonvention sind die Ferien und die Weekends gemeinsam zu vereinbaren. Mein Exmann jedoch stellt mich vor vollendetet Tatsachen seit er eine neue Freundin hat. Begründung: er muss sich anpassen da sie nur so und so Ferien beziehen kann.
Obwohl ich mehrmals um Besprechungstermine gebeten habe um die Ferien und WE 2020 zu vereinbaren, hat er mir eine fixfertige Liste gemailt, die ausserdem völlig ungerecht seinem Kind gegenüber ist. (Mehrere male zwei WE hintereinander kein Papa-WE usw.)
Ich arbeite 100% und kann nicht frei entscheiden wann Ferien beziehen. Überkreuzen sich unsere Ferien, zieht er sich aus der Verantwortung und will nichts über eine Lösungsfindung wissen. Ich soll mich gefälligst anpassen und eine Betreuungslösung finden. Finde ich diese, muss ich auch noch bei ihm um Einverständnis bitten damit ich die Hälfte des Geldes für die zusätzliche Kindsbetreuung erhalte, so wie in der Scheidungskonvention festgehalten.
Ich kann ein solches Verhalten nicht dulden und habe beim Anwalt nachgefragt. Da ich keine Änderung der Scheidungskonvention sondern nur eine Einhaltung anstrebe, ist die KESB dafür verantwortlich.
Man hört immer so viel "Schlechtes" über die KESB...wahrscheinlich zu unrecht, trotzdem: kennt sich jemand aus, was genau kann die KESB anrichten und was erwartet mich? Wohne im Kanton BL.
Herzlichen Dank an alle die helfen können oder einfach nur Mitleid haben.
Daraca
- Schneeflocke2016
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Ich schicke dir eine Portion Mitleid und Energie. Hört sich anstrengend an und für dein Kind ist das alles bestimmt auch nicht toll. Ich kenne mich mit der kesb nicht aus, denke jedoch, dass dort sowohl sehr kompetente wie auch weniger kompetente Leute sind. Wünsche dir viel Kraft.
grosse Brüeder, April 2016
chlini Schwöster, Juni 2019
chlini Schwöster, Juni 2019
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Wir haben mit der Kesb nur gute erfahrungen gemacht, allerdings in einem ganz anderen Kontext (Beistand für einen erwachsenen). Sehr pragmatisch und sehr schnell.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
- Tante82
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Wir haben mit der KESB auch gute Erfahrungen gemacht. Im Bereich Besuchsrecht.
- Minchen
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Meine Mum hat mit der KESB auch sehr sehr gute Erfahrungen gemacht. Ging aber um eine betagte Person.
Ich bin auch der Meinung, dass es halt auch bei der KESB menschelt und man entweder Schwein oder dann halt Pech haben kann.
An deiner Stelle würde ich den Schritt 'wagen', (fast) alles ist wahrscheinlich für dich besser, als der Status Quo (?). Das kannst du aber nur selber abwägen.
Ich bin auch der Meinung, dass es halt auch bei der KESB menschelt und man entweder Schwein oder dann halt Pech haben kann.
An deiner Stelle würde ich den Schritt 'wagen', (fast) alles ist wahrscheinlich für dich besser, als der Status Quo (?). Das kannst du aber nur selber abwägen.
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Ich würde auch zur KESB.
Sie werden vermutlich eine Mediation beantragen und dann wird eine Fachperson mit euch zusammensitzen und mit euch eine gute Lösung aushandeln.
Wünsche dir viel Kraft!
Sie werden vermutlich eine Mediation beantragen und dann wird eine Fachperson mit euch zusammensitzen und mit euch eine gute Lösung aushandeln.
Wünsche dir viel Kraft!
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Hallo
Ja, ich kenne die Sache mit den Ferien leider auch nur zu gut. Bei uns ist es eher umgekehrt: Mutter von Bonustochter hält sich nie an die Scheidungsvereinbarung wenn Schulferien sind. Während der Schulzeit klappt es eigentlich gut. Die will einfach nicht schnallen das das normale Betreuungsmodell für das ganze Jahr gilt. Ich bin selbst zur KESB weil die Tochter schlussendlich einfach bei mir parkiert wurde. Die KESB an unserem Wohnort ist völlig überlastet und hat nichts im Griff. Ich habe einfach um einen Beistand für die Tochter gebeten weil es jede Ferien ausartet. (Von Tochter zurückbehalten über Polizei hatten wir schon alles. ) Fakt ist: Das mit dem Besuchsrecht ist ein riesiger Gummiparagraf und die Behörden sind extrem zurückhaltend wenn es um die Einforderung des Besuchsrechtes geht.
Ich musste lernen mich abzugrenzen wenn es um die Betreuung der Bonustochter geht.
Nun zu deiner Frage bezüglich KESB: Es kommt sehr auf die Sachbearbeiterin an wieviel es nützt. Hab ich mittlerweile das Gefühl. An meinem früheren Wohnort hatte ich mich auch mal ans KESB gewendet wegen meiner Kinder. Alles superlieb und äusserst hilfsbereit. Hier wo ich jetzt wohne ganz anders. Ein Versuch ist es sicherlich wert.
Ja, ich kenne die Sache mit den Ferien leider auch nur zu gut. Bei uns ist es eher umgekehrt: Mutter von Bonustochter hält sich nie an die Scheidungsvereinbarung wenn Schulferien sind. Während der Schulzeit klappt es eigentlich gut. Die will einfach nicht schnallen das das normale Betreuungsmodell für das ganze Jahr gilt. Ich bin selbst zur KESB weil die Tochter schlussendlich einfach bei mir parkiert wurde. Die KESB an unserem Wohnort ist völlig überlastet und hat nichts im Griff. Ich habe einfach um einen Beistand für die Tochter gebeten weil es jede Ferien ausartet. (Von Tochter zurückbehalten über Polizei hatten wir schon alles. ) Fakt ist: Das mit dem Besuchsrecht ist ein riesiger Gummiparagraf und die Behörden sind extrem zurückhaltend wenn es um die Einforderung des Besuchsrechtes geht.
Ich musste lernen mich abzugrenzen wenn es um die Betreuung der Bonustochter geht.
Nun zu deiner Frage bezüglich KESB: Es kommt sehr auf die Sachbearbeiterin an wieviel es nützt. Hab ich mittlerweile das Gefühl. An meinem früheren Wohnort hatte ich mich auch mal ans KESB gewendet wegen meiner Kinder. Alles superlieb und äusserst hilfsbereit. Hier wo ich jetzt wohne ganz anders. Ein Versuch ist es sicherlich wert.
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
der schlechte Ruf der KESB kommt hauptsächlich daraus, dass ein paar (wahrscheinlich weniger als 1 %) mit den "harten" Entscheidungen, die das KESB unter Umständen mal treffen muss natürlich nicht einverstanden sind. Kind wegnehmen etc. - und diese gehen an die Medien und baden das total aus... die KESB darf sich nicht wehren - sieht dann aus wie ein Schuldeingeständnis...
Und die vielen Stammtisch-Philosophen in der Schweiz sind dann überzeugt davon, KESB ist NUR Mist....
Und die vielen Stammtisch-Philosophen in der Schweiz sind dann überzeugt davon, KESB ist NUR Mist....
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Guten Morgen Zämme
herzlichen Dank für eure Antworten und Zusprüche! Bitte entschuldigt mich wenn keine Antworten per PM kommen. Ich bin noch nicht dazu berechtigt welche zu schreiben.
Habe mich bei der örtlichen KESB gemeldet und mit einer sehr netten Dame telefoniert. Sie hat die Situation verstanden und auch ganz klar gesagt dass das so nicht geht. Ich soll nun alles schriftlich einreichen, inkl. Scheidungskonvention -und Mailkopien vom Exmann.
Danach wird mit mir Kontakt aufgenommen.
@rose02: deine Geschichte tut mir furchtbar leid. Dass es beim bei der KESB regional massive Unterschiede gibt habe ich auch gehört. Hoffe nun ist es besser bei euch, oder hat sich nichts verändert?
Allen ein schönes Wochenende
Daraca
herzlichen Dank für eure Antworten und Zusprüche! Bitte entschuldigt mich wenn keine Antworten per PM kommen. Ich bin noch nicht dazu berechtigt welche zu schreiben.
Habe mich bei der örtlichen KESB gemeldet und mit einer sehr netten Dame telefoniert. Sie hat die Situation verstanden und auch ganz klar gesagt dass das so nicht geht. Ich soll nun alles schriftlich einreichen, inkl. Scheidungskonvention -und Mailkopien vom Exmann.
Danach wird mit mir Kontakt aufgenommen.
@rose02: deine Geschichte tut mir furchtbar leid. Dass es beim bei der KESB regional massive Unterschiede gibt habe ich auch gehört. Hoffe nun ist es besser bei euch, oder hat sich nichts verändert?
Allen ein schönes Wochenende
Daraca
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Nein, leider gar nicht. Ich hätte mich auch fast von meinem Partner getrennt wegen diesen Streitereien, die nicht mich sondern die Ursprungsfamilie betreffen. Die Tochter und ich sitzen irgendwie im selben Boot und werden nur herumgeschupst. Das heisst ich mach da jetzt nicht mehr mit und weigere mich konsequent Betreuungszeiten zu übernehmen, welche nicht mit mir persönlich abgesprochen werden. Ich habe meinem Partner ein Ultimatum gesetzt, dass er rechtlich alles ausschöpft um eine Verbesserung zu bewirken. Denn bis jetzt hat seine Ex den Takt vorgegeben und alles ist gesprungen. Doch ich habe mein eigenes Leben und möchte nicht nach ihrer Geige tanzen. Leid tut mir nur die Tochter. Ich habe auch mit ihr das Gespräch gesucht und ihr probiert klar zu machen das sie nicht nur ein Ball ist, sondern dass sie eine Persönlichkeit mit eigenen Interessen ist, welche es zu wahren gilt.
- danci
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Alles was Du schreibst, schreit nach einer Besuchsrechtsbeistandschaft. D.h. dass die KESB jemanden einsetzt, der die Regelung des Besuchsrechts "moderiert", also mit beiden Elternteilen zusammen festlegt. Diese mischt sich ansonsten eigentlich nicht in die Erziehung ein, wie es oft befürchtet wird. Für die Einsetzung ist die KESB zuständig, das ist richtig.
Allerdings scheint es mir etwas, dass in diesem Fall auch die Konvention nicht sehr detailliert geschrieben wurde. Wenn ich welche mache (bin Familienrechtsanwältin), schaue ich, dass die Regelungen so genau wie möglich sind. Wenn man sich gut versteht, kann man ja davon abweichen, aber wenn es nicht klappt, dann ist es festgelegt. Was ich damit sagen will: Vielleicht wäre es auch sinnvoll, eine Anpassung der Konvention im Sinne einer Konkretisierung zu fordern? Auch hierfür ist die KESB zuständig.
Was die KESB betrifft, so sind die Erfahrungen durchzogen: Teilweise ist es so, wie Ups schreibt, dass der schlechte Ruf dadurch kommt, dass es nur krasse Fälle in die Medien schaffen und diese noch einseitig. Teilweise habe ich mich aber schon bei so manchem Behördenmitglied gefragt, wie dieser zu dem Amt kommt. Die Idee einer polydisziplinären Behörde war es, dass man Fachwissen bündeln könnte und stattdessen macht nun jeder alles und das macht es nicht schwer. Hinzu kommt diese komische Zwischenstellung zwischen Gericht und Behörde. Das aber ganz allgemein. In so einem Fall wie Deinem brauchst Du nichts zu befürchten. Ich gehe davon aus, dass ein Beistand das Resultat sein wird.
Allerdings scheint es mir etwas, dass in diesem Fall auch die Konvention nicht sehr detailliert geschrieben wurde. Wenn ich welche mache (bin Familienrechtsanwältin), schaue ich, dass die Regelungen so genau wie möglich sind. Wenn man sich gut versteht, kann man ja davon abweichen, aber wenn es nicht klappt, dann ist es festgelegt. Was ich damit sagen will: Vielleicht wäre es auch sinnvoll, eine Anpassung der Konvention im Sinne einer Konkretisierung zu fordern? Auch hierfür ist die KESB zuständig.
Was die KESB betrifft, so sind die Erfahrungen durchzogen: Teilweise ist es so, wie Ups schreibt, dass der schlechte Ruf dadurch kommt, dass es nur krasse Fälle in die Medien schaffen und diese noch einseitig. Teilweise habe ich mich aber schon bei so manchem Behördenmitglied gefragt, wie dieser zu dem Amt kommt. Die Idee einer polydisziplinären Behörde war es, dass man Fachwissen bündeln könnte und stattdessen macht nun jeder alles und das macht es nicht schwer. Hinzu kommt diese komische Zwischenstellung zwischen Gericht und Behörde. Das aber ganz allgemein. In so einem Fall wie Deinem brauchst Du nichts zu befürchten. Ich gehe davon aus, dass ein Beistand das Resultat sein wird.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Ich kann dir nur sagen auch die KESB ist machtlos wenn ein Vater sich weigert und sich nicht daran hält . Erlebe dies gerade selbst . Selbst wie in unserem Fall mit Beistand kann der Vater nicht gezwungen werden .
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
@rose02: ich kann deine Einstellung gut verstehen. Hoffe es kommt doch noch zu einer guten Wendung.
@danci: so war es ja auch, die Abmachungen mit WE/Ferien so wie in der Konvention festgehalten klappten einwandfrei. Es klappt nicht mehr seit er wieder liiert ist. Wusste nicht das die KESB auch die Macht hat, Scheidungskonventionen anzupassen. Gut zu wissen, danke!
@Majoties: ich würde ihn auch nie dazu zwingen wenn er nicht wollen würde. Das ist aber auch nicht das Problem. Er will ja, aber nur dann wenn’s gerade passt. Ich denke da kann man sehr wohl etwas dagegen unternehmen.
@danci: so war es ja auch, die Abmachungen mit WE/Ferien so wie in der Konvention festgehalten klappten einwandfrei. Es klappt nicht mehr seit er wieder liiert ist. Wusste nicht das die KESB auch die Macht hat, Scheidungskonventionen anzupassen. Gut zu wissen, danke!
@Majoties: ich würde ihn auch nie dazu zwingen wenn er nicht wollen würde. Das ist aber auch nicht das Problem. Er will ja, aber nur dann wenn’s gerade passt. Ich denke da kann man sehr wohl etwas dagegen unternehmen.
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Dass die Kesb die "Macht" hat, Scheidungskonventionen anzupassen, wäre mir neu! Sie kann moderieren und mit beiden Eltern das Gespräch suchen, versuchen Lösungen zu finden. Aber gegen den Willen eines Elternteils (oder beider Elternteile) kann eine Kesb eine Scheidungskonvention ganz sicher nicht anpassen! Das kann nur ein Gericht.
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
danci hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2019, 15:18
Allerdings scheint es mir etwas, dass in diesem Fall auch die Konvention nicht sehr detailliert geschrieben wurde. Wenn ich welche mache (bin Familienrechtsanwältin), schaue ich, dass die Regelungen so genau wie möglich sind. Wenn man sich gut versteht, kann man ja davon abweichen, aber wenn es nicht klappt, dann ist es festgelegt. Was ich damit sagen will: Vielleicht wäre es auch sinnvoll, eine Anpassung der Konvention im Sinne einer Konkretisierung zu fordern? Auch hierfür ist die KESB zuständig.
Die KESB ist für die Forderung einer Anpassung zuständig nicht für die Umsetzung..
Boy Juni 08
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
@ Alebri (und auch Schlossi)
Nur weil es für Dich neu ist, heisst es nicht, es sei falsch. Es könnte auch einfach sein, dass Du nicht allwissend bist....
Die KESB Ist zuständig für Anpassungen der Besuchsrechtsregelungen und Betreuungsanteile, bei anderen Anpassungen (Obhut, Sorgerecht, Unterhalt) nur dann, wenn zwischen den Parteien Einigung besteht. Im Streitfall müssen diese Sachen vors Gericht und wenn das Gericht involviert ist, entscheidet dieses auch über Besuchsrechtsänderungen. Will man aber eben nur Besuchsrecht anpassen, muss man an die KESB.
Und ja, da ich das jeden Tag mache, werde ich das auch wissen. Ich finde es ehrlich etwas bemühend, wenn Fachpersonen hier in Frage gestellt werden, weil man etwas selber noch nie gehört hat. Ein freundliches Nachfragen ist hingegen selbstverständlich erlaubt
Dann würde ich nämlich auch genauso freundlich auf Art. 134 Abs. 4 ZGB verwiesen:
"Hat das Gericht über die Änderung der elterlichen Sorge, der Obhut oder des Unterhaltsbeitrages für das minderjährige Kind zu befinden, so regelt es nötigenfalls auch den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile neu; in den andern Fällen entscheidet die Kindesschutzbehörde über die Änderung des persönlichen Verkehrs oder der Betreuungsanteile"
Nur weil es für Dich neu ist, heisst es nicht, es sei falsch. Es könnte auch einfach sein, dass Du nicht allwissend bist....
Die KESB Ist zuständig für Anpassungen der Besuchsrechtsregelungen und Betreuungsanteile, bei anderen Anpassungen (Obhut, Sorgerecht, Unterhalt) nur dann, wenn zwischen den Parteien Einigung besteht. Im Streitfall müssen diese Sachen vors Gericht und wenn das Gericht involviert ist, entscheidet dieses auch über Besuchsrechtsänderungen. Will man aber eben nur Besuchsrecht anpassen, muss man an die KESB.
Und ja, da ich das jeden Tag mache, werde ich das auch wissen. Ich finde es ehrlich etwas bemühend, wenn Fachpersonen hier in Frage gestellt werden, weil man etwas selber noch nie gehört hat. Ein freundliches Nachfragen ist hingegen selbstverständlich erlaubt
Dann würde ich nämlich auch genauso freundlich auf Art. 134 Abs. 4 ZGB verwiesen:
"Hat das Gericht über die Änderung der elterlichen Sorge, der Obhut oder des Unterhaltsbeitrages für das minderjährige Kind zu befinden, so regelt es nötigenfalls auch den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile neu; in den andern Fällen entscheidet die Kindesschutzbehörde über die Änderung des persönlichen Verkehrs oder der Betreuungsanteile"
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- Schlossi
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Danke Danci für die Erklärung. Ich wollte überhaupt nicht deine Ausführung in Frage stellen, sondern eigrntlich nur zitieren was du geschrieben hast. Das ist mir glaub nicht ganz gelungen. Sorry...
Boy Juni 08
- danci
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
@ Schlossi
Ich habe es auch nicht auf Dich bezogen, ich habe nur gedacht, es wäre vielleicht auch für Dich interessant, weil Du das angesprochen hast. Darum kamst Du in die Klammer
Ich habe es auch nicht auf Dich bezogen, ich habe nur gedacht, es wäre vielleicht auch für Dich interessant, weil Du das angesprochen hast. Darum kamst Du in die Klammer
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Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Liebe Mamis
vielen Dank für eure Antworten.
Die KESB hat sich noch nicht gemeldet aber ich denke das kann bestimmt dauern.
Mein Ex wurde informiert und versucht mich nun zu überzeugen alles sein zu lassen.
Bin gespannt wie es weitergeht...
Liebe Grüsse
Daraca
vielen Dank für eure Antworten.
Die KESB hat sich noch nicht gemeldet aber ich denke das kann bestimmt dauern.
Mein Ex wurde informiert und versucht mich nun zu überzeugen alles sein zu lassen.
Bin gespannt wie es weitergeht...
Liebe Grüsse
Daraca
Re: Elternteil haltet sich nicht an Scheidungskonvention. KESB?
Meiner will auch aber eben auch wie er will und das ist ein Beistand auch macht los