Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Moderator: conny85
Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Hallo.
Ich suche die Informationen für meine beste Freundin. Die Situation ist so:
Sie war eingestellt. Ihr Kind wurde in 09/2018 geboren. Sie war danach 14 Wochen zu Hause und hat ihre Mutterschaftsentschädigung bezogen. Danach hat sie ihre restliche Ferien genommen und gleich danach hat sie mit ihrem Arbeitgeber verabredet, dass er sie kündigt. Sie wurde also seit 02/2019 in RAV registriert und Taggeld bezogen. Danach wurde sie wieder schwanger. Sie hat sich selber seit 12/2019 bei RAV abgemeldet - sie bezieht also gar kein Geld mehr. Sie bezahlt aber auch selber keine AHV. Der Geburtstermin ist für 04/2020 vorgesehen.
Die Frage ist - hat sie Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung?
Meine Meinung nach: NICHT!
Mein Argument - sie hat während der Schwangerschaft mindestens 5 Monaten nicht gearbeitet und noch dazu bezahlt sie jetzt auch keine AHV mehr
Sie denkt jedoch dass ja, dass ihr ehemalige Arbeitgeber ihre Mutterschaftsentschädigung organisieren soll! Ihr Argument ist, dass sie in den letzten 2 Jahren in den „Schutz“ liegt und hat bestimmte Stunden gearbeitet und teilweise AHV bezahlt....
Hat jemand Erfahrungen? Vielen Dank für eure Hilfe
PS - Entschuldigung für die grammatische Fehler. Ich bin Ausländer
Ich suche die Informationen für meine beste Freundin. Die Situation ist so:
Sie war eingestellt. Ihr Kind wurde in 09/2018 geboren. Sie war danach 14 Wochen zu Hause und hat ihre Mutterschaftsentschädigung bezogen. Danach hat sie ihre restliche Ferien genommen und gleich danach hat sie mit ihrem Arbeitgeber verabredet, dass er sie kündigt. Sie wurde also seit 02/2019 in RAV registriert und Taggeld bezogen. Danach wurde sie wieder schwanger. Sie hat sich selber seit 12/2019 bei RAV abgemeldet - sie bezieht also gar kein Geld mehr. Sie bezahlt aber auch selber keine AHV. Der Geburtstermin ist für 04/2020 vorgesehen.
Die Frage ist - hat sie Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung?
Meine Meinung nach: NICHT!
Mein Argument - sie hat während der Schwangerschaft mindestens 5 Monaten nicht gearbeitet und noch dazu bezahlt sie jetzt auch keine AHV mehr
Sie denkt jedoch dass ja, dass ihr ehemalige Arbeitgeber ihre Mutterschaftsentschädigung organisieren soll! Ihr Argument ist, dass sie in den letzten 2 Jahren in den „Schutz“ liegt und hat bestimmte Stunden gearbeitet und teilweise AHV bezahlt....
Hat jemand Erfahrungen? Vielen Dank für eure Hilfe
PS - Entschuldigung für die grammatische Fehler. Ich bin Ausländer
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- Registriert: Di 28. Jan 2020, 11:43
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Re: Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Als der Arbeitgeber Sie "gekündigt" hat, musste sie noch Kündigungsfrist einhalten? Oder kann mann ohne Kündigungsfrist gehen?...
- Ursi71
- Vielschreiberin
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- Wohnort: Zürich
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Re: Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Wenn beide einverstanden sind, darf man fast alles. Die Beendigung einer Anstellung auf Ende Mutterschaftsurlaub per Vereinbarung ist ein durchaus übliches Vorgehen.Sandra2787 hat geschrieben: ↑Di 28. Jan 2020, 11:49 Als der Arbeitgeber Sie "gekündigt" hat, musste sie noch Kündigungsfrist einhalten? Oder kann mann ohne Kündigungsfrist gehen?...
Zum Thema: "Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn Sie während 9 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren. in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben."
Sie hat also nur Anspruch, wenn Sie während der Schwangerschaft fünf Monate Beiträge bezahlt hat. Ob das bei ihr gereicht hat, bin ich nicht sicher, da müsste man ab ET dann die Tage zurück zählen.
Sie kann sich direkt an die zuständige Ausgleichskasse wenden, die wird den Anspruch dann klären.
Alle Infos findet sie hier: https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d
(ich hoffe, der Link funktioniert).
Zuletzt geändert von Ursi71 am Do 30. Jan 2020, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Das ist ja schön, wenn Deine Freundin denkt, dass ihr - ehemaliger - AG ihre Mutterschaftsentschädigung beantragen soll/muss . Entspricht nur leider nicht den Tatsachen (aber das wird sie spätestens zur gegebenen Zeit selber merken ).
Wenn sie nicht in einem Anstellungsverhältnis ist und auch nicht beim RAV angemeldet, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Aber auch wenn sie beim RAV wäre, hätte sie keinen Anspruch. Sie wäre dann zwar die 9 Monate vor der Geburt versichert gewesen (übers RAV), aber in dieser Zeit keine 5 Monate lang erwerbstätig (da ja seit 02/19 arbeitslos).
Selbstverständlich ist bei einer Kündigung die Kündigungsfrist einzuhalten - ausser beide Parteien sind damit einverstanden, sie ganz weg zu lassen oder zu kürzen. Wie geschrieben: Im beidseitigen Einvernehmen ist (fast) alles möglich. Da Deine Freundin aber danach beim RAV angemeldet war (wo jede Kündigung / Vertragsauflösung geprüft wird) wird dies schon richtig gelaufen sein. Sonst hätte die Arbeitslosenkasse garantiert reklamiert .
Wenn sie nicht in einem Anstellungsverhältnis ist und auch nicht beim RAV angemeldet, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Aber auch wenn sie beim RAV wäre, hätte sie keinen Anspruch. Sie wäre dann zwar die 9 Monate vor der Geburt versichert gewesen (übers RAV), aber in dieser Zeit keine 5 Monate lang erwerbstätig (da ja seit 02/19 arbeitslos).
Selbstverständlich ist bei einer Kündigung die Kündigungsfrist einzuhalten - ausser beide Parteien sind damit einverstanden, sie ganz weg zu lassen oder zu kürzen. Wie geschrieben: Im beidseitigen Einvernehmen ist (fast) alles möglich. Da Deine Freundin aber danach beim RAV angemeldet war (wo jede Kündigung / Vertragsauflösung geprüft wird) wird dies schon richtig gelaufen sein. Sonst hätte die Arbeitslosenkasse garantiert reklamiert .
Re: Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Puzzli hat geschrieben:
> sie bekommt keine Arbeitslosenentschädigung? Warum hat sie sich abgemeldet?
> Weil sie wieder schwanger ist?
>
> Ich denke sie müsste das mit dem RAV klären
Sie hat sich abgemeldet, weil sie nicht mehr Arbeit als Schwangere suchen wollte Ihre Entscheidung... Sie ist sich sicher, dass sie auch so eine Mutterschaftsentschädigung bekommt.
> sie bekommt keine Arbeitslosenentschädigung? Warum hat sie sich abgemeldet?
> Weil sie wieder schwanger ist?
>
> Ich denke sie müsste das mit dem RAV klären
Sie hat sich abgemeldet, weil sie nicht mehr Arbeit als Schwangere suchen wollte Ihre Entscheidung... Sie ist sich sicher, dass sie auch so eine Mutterschaftsentschädigung bekommt.
Re: Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
Danke für eure Reaktionen!!
Re: Arbeitslos und Mutterschaftsentschädigung
[quote=Alebri post_id=7746497 time=1580572175 user_id=57551]
Das ist ja schön, wenn Deine Freundin denkt, dass ihr - ehemaliger - AG ihre Mutterschaftsentschädigung beantragen soll/muss . Entspricht nur leider nicht den Tatsachen (aber das wird sie spätestens zur gegebenen Zeit selber merken ).
Wenn sie nicht in einem Anstellungsverhältnis ist und auch nicht beim RAV angemeldet, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Aber auch wenn sie beim RAV wäre, hätte sie keinen Anspruch. Sie wäre dann zwar die 9 Monate vor der Geburt versichert gewesen (übers RAV), aber in dieser Zeit keine 5 Monate lang erwerbstätig (da ja seit 02/19 arbeitslos).
Selbstverständlich ist bei einer Kündigung die Kündigungsfrist einzuhalten - ausser beide Parteien sind damit einverstanden, sie ganz weg zu lassen oder zu kürzen. Wie geschrieben: Im beidseitigen Einvernehmen ist (fast) alles möglich. Da Deine Freundin aber danach beim RAV angemeldet war (wo jede Kündigung / Vertragsauflösung geprüft wird) wird dies schon richtig gelaufen sein. Sonst hätte die Arbeitslosenkasse garantiert reklamiert .
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Ich bin auch die Meinung dass sie kein Geld bekommen sollte. Wie schon gesagt - keine 9 Monaten vor den Geburt AVS bezahlt und auch keine 5 Monaten davon erwerbstätig.
Sie war letzte Woche bei RAV und sie sagten tatsächlich dass sie sich bei den ex-Arbeitgeber melden soll und er sich um die Mutterschaftsentschädigung kümmern soll Wie so?
Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat doch NICHTS damit zu tun. Ich verstehe nicht wie so er ihre Mutterschaftsentschädigung bezahlen sollte. Sie ist doch seit einem Jahr weg.... Und sie ist lange nachdem schwanger geworden.
Das ist ja schön, wenn Deine Freundin denkt, dass ihr - ehemaliger - AG ihre Mutterschaftsentschädigung beantragen soll/muss . Entspricht nur leider nicht den Tatsachen (aber das wird sie spätestens zur gegebenen Zeit selber merken ).
Wenn sie nicht in einem Anstellungsverhältnis ist und auch nicht beim RAV angemeldet, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Aber auch wenn sie beim RAV wäre, hätte sie keinen Anspruch. Sie wäre dann zwar die 9 Monate vor der Geburt versichert gewesen (übers RAV), aber in dieser Zeit keine 5 Monate lang erwerbstätig (da ja seit 02/19 arbeitslos).
Selbstverständlich ist bei einer Kündigung die Kündigungsfrist einzuhalten - ausser beide Parteien sind damit einverstanden, sie ganz weg zu lassen oder zu kürzen. Wie geschrieben: Im beidseitigen Einvernehmen ist (fast) alles möglich. Da Deine Freundin aber danach beim RAV angemeldet war (wo jede Kündigung / Vertragsauflösung geprüft wird) wird dies schon richtig gelaufen sein. Sonst hätte die Arbeitslosenkasse garantiert reklamiert .
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Ich bin auch die Meinung dass sie kein Geld bekommen sollte. Wie schon gesagt - keine 9 Monaten vor den Geburt AVS bezahlt und auch keine 5 Monaten davon erwerbstätig.
Sie war letzte Woche bei RAV und sie sagten tatsächlich dass sie sich bei den ex-Arbeitgeber melden soll und er sich um die Mutterschaftsentschädigung kümmern soll Wie so?
Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat doch NICHTS damit zu tun. Ich verstehe nicht wie so er ihre Mutterschaftsentschädigung bezahlen sollte. Sie ist doch seit einem Jahr weg.... Und sie ist lange nachdem schwanger geworden.