Hallo liebe Swissmoms
Ich erhalte nächste Woche den ersten Zahltag seit 11 Jahren und überweise anschliessend meinem Ex seinen Anteil (da befristet und im Stundenlohn haben wir dies so vereinbart) - um diese Summe reduziert sich ja der Betreuungsanteil...
Da meine Grosse nächste Jahr 16 wird, fällt dann ja der Betreuungsbeitrag seinerseits weg... hier nun meine Frage: Bedeutet das, dass ich max den vertraglich vereinbarten Betreuungsbeitrag verliere oder zusätzlich auch die Hälfte meines Einkommens minus 500???
Der Grund weshalb ich frage liegt darin, dass ich Ende Jahr mitteilen muss, ob ich das Pensum erhöhe... falls ich ca 300/400 weniger habe (Differenz zwischen Einkommen und Betreuungsbeitrag) , würde ich den Kids zuliebe das Pensum belassen... falls ich aber die ganze Summe des Betreuungsbeitrages weniger habe, muss ich das Pensum erhöhen... und eine Anfrage beim Anwalt kostet immer gleich 2-3h... und die Scheidung kann sich bis zum/nach dem Jahreswechsel rausziehen (nicht wegen mir...)
Geht mir darum abzuschätzen, was auf mich zukommt und vielleicht ist ja eine von euch tollen Mamis in der gleichen Situation
Betreuungsunterhalt - Verständnisfrage
Moderator: conny85
- danci
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Re: Betreuungsunterhalt - Verständnisfrage
@ Sad-Mum
Ich muss zugeben, ich verstehe die Frage nicht ganz. Warum sollte Dein Einkommen wegfallen? Spätestens mit 16 Jahren fällt der Betreuungsunterhalt weg, diesen muss er gar nicht mehr bezahlen. Weiter bezahlen muss er den Barunterhalt und evtl. Ehegattenunterhaltsbeiträge.
Wichtig wäre es aber ganz neu zu rechnen, sofern dieser Fall noch nicht vorher berücksichtigt wurde, weil dann insgesamt mehr Geld vorhanden ist und sich damit üblicherweise der Barunterhalt (und Ehegattenunterhalt) erhöht. Läuft denn bereits ein Scheidungsverfahren? Falls ja und ihr keine Lösung findet, kannst Du ganz einfach in diesem Verfahren ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen stellen und den Richter rechnen lassen.
Du darfst mir auch eine PN machen, wenn Du es genauer brauchst (bin Fachanwältin fürs Familienrecht )
Ich muss zugeben, ich verstehe die Frage nicht ganz. Warum sollte Dein Einkommen wegfallen? Spätestens mit 16 Jahren fällt der Betreuungsunterhalt weg, diesen muss er gar nicht mehr bezahlen. Weiter bezahlen muss er den Barunterhalt und evtl. Ehegattenunterhaltsbeiträge.
Wichtig wäre es aber ganz neu zu rechnen, sofern dieser Fall noch nicht vorher berücksichtigt wurde, weil dann insgesamt mehr Geld vorhanden ist und sich damit üblicherweise der Barunterhalt (und Ehegattenunterhalt) erhöht. Läuft denn bereits ein Scheidungsverfahren? Falls ja und ihr keine Lösung findet, kannst Du ganz einfach in diesem Verfahren ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen stellen und den Richter rechnen lassen.
Du darfst mir auch eine PN machen, wenn Du es genauer brauchst (bin Fachanwältin fürs Familienrecht )
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Betreuungsunterhalt - Verständnisfrage
@danci
Hab dir eine PN geschickt... DANKE
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