Liebe alle
Evtl. kann mir jemand weiterhelfen...
Wir haben für unsere Kinderbetreuung im Privathaushalt eine Nanny angestellt. Sie hat einen Monatslohn. Bis jetzt ist sie noch arbeiten gekommen. Jetzt hat sie erfahren, dass sie laut ihrem Arzt offenbar eine Risikopatientin ist.
HomeOffice ist aus offensichtlichen Gründen nicht möglich, ebensowenig können wir in unserem Haushalt bei der Arbeit die Hygienevorschriften des Bundes garantieren:?
Resultat: Einerseits sollte sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bei uns arbeiten (Verhinderungsgrund bei ihr) und andererseits können wir ihr keine zumutbare Arbeit anbieten (Verhinderungsgrund bei uns).
Wie läuft das nun mit der Lohnzahlung? Sind wir im worst case verpflichtet, ihr während längerer Zeit den Lohn zu zahlen, obschon sie nicht mehr arbeiten kommt?
Kündigen, um so Lohnkosten zu sparen ist für uns keine Option!
Hat jemand eine ähnlich Situation und weiss sicher, wie es rechtlich korrekt läuft?
An welche staatliche Stelle müsste ich mich wenden, um eine Antwort zu erhalten?
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch...
Danke im Voraus für Antworten.
Lohnfortzahlung für Nanny im Privathaushalt während Coronakrise
Moderator: conny85
- Elin79
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Lohnfortzahlung für Nanny im Privathaushalt während Coronakrise
Ordnung ist nur für einfache Gemüter, ein Genie beherrscht das Chaos
Re: Lohnfortzahlung für Nanny im Privathaushalt während Coronakrise
Wenn sie ein Arztzeunis verlangt, und das kriegt sie, müsst ihr eh eine gewisse Zeit zahlen...
Re: Lohnfortzahlung für Nanny im Privathaushalt während Coronakrise
Seite vom BAG:
Arbeitgeber/innen müssen besonders gefährdete Personen schützen
Arbeitgeber/inne ermöglichen besonders gefährdeten Personen, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Dazu treffen sie geeignete organisatorische und technische Massnahmen.
Kann die besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, müssen die Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass sie die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (Hände waschen, Abstand halten) einhalten kann. Sie ergreifen dazu die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen. Wenn sich ein Arbeitgeber nicht daran hält, kann der Betrieb geschlossen werden.
Kann ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin die genannten Vorgaben nicht erfüllen, muss sie der besonders gefährdeten Person den Lohn fortzahlen.
Eine besonders gefährdete Person teilt ihre besondere Gefährdung ihrem Arbeitgeber durch eine persönliche Erklärung mit. Der Arbeitgeber kann fallweise ein ärztliches Attest verlangen.
Arbeitgeber/innen müssen besonders gefährdete Personen schützen
Arbeitgeber/inne ermöglichen besonders gefährdeten Personen, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Dazu treffen sie geeignete organisatorische und technische Massnahmen.
Kann die besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, müssen die Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass sie die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (Hände waschen, Abstand halten) einhalten kann. Sie ergreifen dazu die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen. Wenn sich ein Arbeitgeber nicht daran hält, kann der Betrieb geschlossen werden.
Kann ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin die genannten Vorgaben nicht erfüllen, muss sie der besonders gefährdeten Person den Lohn fortzahlen.
Eine besonders gefährdete Person teilt ihre besondere Gefährdung ihrem Arbeitgeber durch eine persönliche Erklärung mit. Der Arbeitgeber kann fallweise ein ärztliches Attest verlangen.
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Re: Lohnfortzahlung für Nanny im Privathaushalt während Coronakrise
@ups und savuti: Danke für die Hinweise.
Der Arzt würde ihr nur ein Zeugnis ausstellen, dass sie besonders gefährdet ist, jedoch KEIN Arbeitsunfähigkeitszeugnis, da sie ja effektiv nicht krank ist.
Wir haben für sie eine KTV, ich werde sicher noch dort nachfragen. Das wäre für uns die gäbigste Lösung. Da müssten wir, soweit ich jetzt gerade weiss, 1 Monat bezahlen und dann dann übernimmt die Versicherung. Fürchte aber, die ist nicht zuständig, weil sie ja (zum Glück!!) nicht krank ist.
Kurzarbeitsentschädigung kann meiner Ansicht nach auch nicht greifen, weil sie ja gar nicht mehr arbeiten könnte. Oder sehe ich das falsch?
Der Arzt würde ihr nur ein Zeugnis ausstellen, dass sie besonders gefährdet ist, jedoch KEIN Arbeitsunfähigkeitszeugnis, da sie ja effektiv nicht krank ist.
Wir haben für sie eine KTV, ich werde sicher noch dort nachfragen. Das wäre für uns die gäbigste Lösung. Da müssten wir, soweit ich jetzt gerade weiss, 1 Monat bezahlen und dann dann übernimmt die Versicherung. Fürchte aber, die ist nicht zuständig, weil sie ja (zum Glück!!) nicht krank ist.
Kurzarbeitsentschädigung kann meiner Ansicht nach auch nicht greifen, weil sie ja gar nicht mehr arbeiten könnte. Oder sehe ich das falsch?
Ordnung ist nur für einfache Gemüter, ein Genie beherrscht das Chaos
Re: Lohnfortzahlung für Nanny im Privathaushalt während Coronakrise
@elin
Ich hatte ja einen ähnlichen Tread eröffnet. Unsere Nanny gehört nicht zur Risiko-Gruppe sie hat schlicht Angst.
Wir haben uns inzwischen so geeinigt, dass sie unbezahlt nehmen kann bis die Corona-Krise vorbei ist (es war ihr Vorschlag). Für uns stimmt das so.
Ich meine aber dass es in eurem Fall anders ausschaut mit der Lohnfortzahlung da eure eben zur Risikogruppe gehört.
Vielleicht findest Du ja eine Lösung mit ihr, dass sie einen Teil ihrer Ferien bezieht oder bereit ist einen Teil dieser Stunden nach der Krise nachzuarbeiten?
Ich hatte ja einen ähnlichen Tread eröffnet. Unsere Nanny gehört nicht zur Risiko-Gruppe sie hat schlicht Angst.
Wir haben uns inzwischen so geeinigt, dass sie unbezahlt nehmen kann bis die Corona-Krise vorbei ist (es war ihr Vorschlag). Für uns stimmt das so.
Ich meine aber dass es in eurem Fall anders ausschaut mit der Lohnfortzahlung da eure eben zur Risikogruppe gehört.
Vielleicht findest Du ja eine Lösung mit ihr, dass sie einen Teil ihrer Ferien bezieht oder bereit ist einen Teil dieser Stunden nach der Krise nachzuarbeiten?