Arbeitsrecht: Coronavirus

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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lafourmi
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Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von lafourmi »

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht in Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Ein kleiner Betrieb mit wenigen Angestellten. Eine dieser Angestellten gehört aufgrund einer Vorerkrankung der Risikogruppe an und muss nun während dieser besonderen Lage zuhause bleiben (Arztzeugnis). Die Arbeit vor Ort muss nun von den anderen Mitarbeitern getragen werden.

Hat dies für die Mitarbeiterin der Risikogruppe irgendwelche Konsequenzen (Kurzarbeit o. ä.)? Sie kann HomeOffice machen, jedoch nicht so viel wie ihr Pensum wäre, ihr Arbeitsschwerpunkt ist auch eher die Arbeit vor Ort und weniger Büroarbeit.

Ich habe schon im Internet gesucht, bin aber nicht so recht schlau geworden.

Schon mal vielen Dank!

LG lafourmi
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Sunneschii9
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Sunneschii9 »

Hallo lafourmi

Können im Betrieb die Sicherheits- und Hygienemassnahmen umgesetzt werden?

Auszug aus der BAG-Seite:

Arbeitgeber/innen ermöglichen besonders gefährdeten Personen, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Dazu treffen sie geeignete organisatorische und technische Massnahmen.
Kann die besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, müssen die Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass sie die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (Hände waschen, Abstand halten) einhalten kann. Sie ergreifen dazu die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen. Wenn sich ein Arbeitgeber nicht daran hält, kann der Betrieb geschlossen werden.
Kann ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin die genannten Vorgaben nicht erfüllen, muss sie der besonders gefährdeten Person den Lohn fortzahlen.
Eine besonders gefährdete Person teilt ihre besondere Gefährdung ihrem Arbeitgeber durch eine persönliche Erklärung mit. Der Arbeitgeber kann fallweise ein ärztliches Attest verlangen.

Das besonders gefährdete Personen wieder arbeiten dürfen/ können, hat sich, soviel ich informiert bin, wieder geändert. Zuerst hiess es, dass sie ganz zu Hause bleiben sollen/müssen. Neu heisst es, dass wenn der AG die Sicherheits-und Hygienemassnahmen einhalten kann, die Person arbeiten kann/darf.


Es gibt auch Corona-Erwerbsersatz-Taggelder. Diese kommen aber ausschliesslich zum tragen falls kein Home Office machbar ist. Also in diesem Fall nicht möglich.

Nachtrag betr: Corona-Erwerbsersatz-Taggelder: Diese werden nur bei Verdacht auf Corona und wenn der Mitarbeiter sich auf Anordnung des Arztes in Quarantäne befindet, bezahlt. Somit fallen diese so oder so in diesem Fall weg.

Kurzarbeit meiner Meinung nach auch nicht. Die Arbeit wäre ja vorhanden.
Zuletzt geändert von Sunneschii9 am Mo 30. Mär 2020, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.

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lafourmi
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von lafourmi »

Schon mal danke für die Infos, Sunneschii9.

Der Betrieb könnte die Sicherheits- und Hygienmassnahmen wahrscheinlich schon einhalten (müsste mal recherchieren, was das genau beinhaltet), die gefährdete Person müsste aber knapp eine Stunde mit ÖV zur Arbeit reisen. Das würde wahrscheinlich nicht gehen, oder?

Die Arbeit ist zwar vorhanden, aber nicht zu den vertraglich geregelten Stellenprozenten (Büroarbeit macht nur einen kleinen Teil des Pensums aus). Und die Arbeit nimmt auch im Laufe der Zeit ab. Bald schon sind alle administrativen Sachen aufgearbeitet und es kommt aufgrund der aktuellen Situation nichts neues nach.

Edit: Hast Du mir einen link zu dieser Aussage: "Neu heisst es, dass wenn der AG die Sicherheits-und Hygienemassnahmen einhalten kann, die Person arbeiten kann/darf."
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Ups...
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Ups... »

Such in Google die Verordnung 2 corona Virus

Art 10c Absatz 3(?)

Wenn der AG nun das nötige Umfeld schafft aber der AN nicht kommt, (z.b. wegen ÖV) muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen...

Sunneschii9
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Sunneschii9 »

Wenn der Betrieb die Massnahmen einhalten kann, dann "müsste" der AN arbeiten dürfen/können. Falls er dann dennoch zuhause bleibt, dann muss der AG keine Lohnfortzahlung leisten.

Hier der andere Link:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr ... undes.html

Vor Ort wäre genug Arbeit vorhanden, oder? Das Problem mit zu wenig Arbeit besteht nur bei Home Office oder?

Alebri
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Alebri »

ÖV fahren ist aktuell absolut kein Problem. Ich war heute Morgen ausnahmsweise mit dem Zug unterwegs (eine ansonsten extrem befahrene Strecke) - wir waren zu Stosszeiten genau 3 Leute im Abteil (ansonsten jeder Platz besetzt plus mindestens 20 Leute die stehen). Mein Vater fuhr letzte Woche von Genf nach Zürich. Zu Spitzenzeiten war er mit knapp 10 Leuten im Abteil, streckenweise war er sogar ganz alleine im Abteil.

Buttercup
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Buttercup »

Ich lese gespannt mit, haben gleichen Fall.

Wir können im Moment die BAG Massnahmen bei einer Baustelle einhalten. MA kann ganz alleine Arbeiten, kann direkt mit Auto anreisen, eigene Toilette etc. Wie es aber bei Beendigung weitergeht, weiss ich nicht. Kurzarbeit kann für eine Person aufgrund Vorerkrankung nicht beantragt werden (haben wir angefragt). KTG zahlt auch nicht, da MA nicht krank. Unser GAV kann noch keine Auskunft geben betreffend Lohnfortzahlung.

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lafourmi
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von lafourmi »

Danke für die weiteren Antworten.

@Sunneschii9: Danke für den link. Darin heisst es: "Kann die besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, müssen die Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass sie die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (Hände waschen, Abstand halten) einhalten kann." Meintest Du das? Ich weiss nicht, ob das zutrifft, da ja der MA auch von zuhause aus arbeiten kann, einfach nur einen kleineren Teil der Arbeit.

@Buttercup: Heisst das, dass Personen mit Vorerkrankungen generell keine Kurzarbeit beantragen können?

Einen schönen Tag allerseits!
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Ups...
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Ups... »

lafourmi hat geschrieben: Mi 1. Apr 2020, 09:16 Danke für die weiteren Antworten.

@Sunneschii9: Danke für den link. Darin heisst es: "Kann die besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, müssen die Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass sie die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (Hände waschen, Abstand halten) einhalten kann." Meintest Du das? Ich weiss nicht, ob das zutrifft, da ja der MA auch von zuhause aus arbeiten kann, einfach nur einen kleineren Teil der Arbeit.

Dann darf die Person das, was von zu Hause aus geht von da aus arbeiten und bekommt nur für den Anteil Lohn - also z.B. 20% (weils ja ein kleiner Anteil ist)
Oder sie geht ins Geschäft und arbeitet 100% und kriegt 100% Lohn.

@Kurzarbeit
Wenn eine Person vom Geschäft nach Hause geschickt wird, weil sie keine ARbeit haben, kriegt man dafür Kurzarbeitsentschädigung. Ist diese Person ein Risikopatient ist es deshalb logisch - wird diese zu erst nach Hause geschickt.

Sunneschii9
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Sunneschii9 »

@Lafourmi: ich glaube sie meinte, dass „Risikopatient sein“ kein Grund für Kurzarbeit ist.

Buttercup
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Buttercup »

Sorry Ups. Das stimmt einfach nicht, jedenfalls im Kt. Bern nicht. Wir haben extra 2x der zuständigen Stelle angerufen betreffend unserem Betrieb. Wir bekommen für eine gefährdete Person, welche besonders geschützt werden muss keine Kurzarbeitentschädigung über. Man kann nur für ganze Abteilungen Kurzarbeit anmelden.
Wenn du jemanden im Kt. Bern bei der Arbeitslosen kennst, welcher anderer Meinung ist oder Gesetzesartikel, dann her damit :D

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Ups...
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Ups... »

Ach, nur für eine Person?
Dachte das ware klar, dass die ganze Firma / grosse Abteilung KA haben muss.
Wenn Arbeit da ist und ihr die Massnahmen wie Abstand und Hygiene einhaltet, dann kann diese Person doch arbeiten. Und wenn sie nicht kommt, dann muss der Lohn nicht gezahlt werden...

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Stella*
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Stella* »

@buttercup
Du kannst für besonders gefährdete MA Kurzarbeit beantragen. Gemäss Artikel war dies jedoch nicht von Anfang an so. Darin steht auch nirgends, dass man nur für einen ganzen Betriebsteil Kurzarbeit beantragen kann. Lies mal alles genau durch. Das hilft dir hoffentlich. ZB im Gesundheitswesen könnte ja sonst niemand für die Risikopatienten Kurzarbeit beantragen, weil da gar nie eine ganze Abteilung geschlossen werden kann. Trotzdem hat gerade diese Woche ein grosses Spital Kurzarbeit angemeldet.

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/hom ... beit.html/

Malaga1
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Malaga1 »

Unter normalen Bedingungen kann man nur für ganze Abteilungen/Betriebszweige Kurzarbeit anmelden. Nun sind die Bedingungen aber nicht normal und wie Stella* geschrieben hat, gelten spezielle Bedingungen. Es ist zurzeit möglich, auch nur für einzelne Mitarbeitenden Kurzarbeit anzumelden. In einer grossen Arztpraxis zum Beispiel können die Hausärzte noch gut ausgelastet sein, bei einigen Spezialisten aber total Flaute herrschen (zB Gyni). Für sie kann man Kurzarbeit beantragen. Unter normalen Bedingungen würde das nicht gehen, aber unter normalen Bedingungen muss eine Arztpraxis auch keine Kurzarbeit anmelden.

@Ups: Ich fände es angebracht, wenn du dich wenigstens jetzt mit deinen mitarbeiterverachtenden Kommentaren zurückhalten würdest. Ich frage mich immer, was bei euch für ein Klima herrschen muss. Findet ihr echt noch Leute, die bei euch arbeiten wollen? Du könntest mir sehr viel Geld zahlen, aber eine Firma, die so mit den Angestellten umspringt wie du das hier beschreibst, käme für mich nie in Frage. Oder ist das einfach dein Markenzeichen und du bist in echt ganz anders?
sie 2009
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Ups...
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Ups... »

@malaga
Welche Mitarbeitenden verachtenden Text soll ich jetzt wieder geschrieben haben???
Ja, du glaubst es kaum, viele viele wollen bei uns arbeiten. Nur das mit dem vielen Geld zahlen, das passiert hier nicht. Normale Löhne ja, sehr viel nicht...

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Stella*
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Re: Arbeitsrecht: Coronavirus

Beitrag von Stella* »

@Malaga
Lies bitte nochmals ups' Beiträge durch. Was sie geschrieben hat, ist absolut korrekt. Wo genau hast du etwas gesehen, das mitarbeiterverachtend ist? 🤔

Anhand der sonstigen Kommentare von ups, hatte ich noch nie den Eindruck, dass die Mitarbeitenden in ihrer Firma schlecht behandelt werden. Verstehe deshalb deine Bemerkung nichz ganz.

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