Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Mialania
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Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

Hallo miteinander

Es geht hier nicht um mich und ich kenne die Familie nicht sehr gut, aber kurz umfasst sieht die Situation so aus:

Die Eltern haben zusammen eine Kind bekommen und leben - so, wie ich verstanden habe - vom Sozialamt. Als sie vor ein paar Jahren Eltern wurden, nahm man ihnen das Kind weg und gab es in eine Pflegefamilie. Diese wird einmal pro Woche von ihnen besucht und zwischendurch darf das Kind zu ihnen, resp. zu den Grosseltern.

Dem Vater wurde einmal gesagt, dass sie das Kind nicht haben können, weil die Wohnung zu klein sei. Dann haben sie also extra eine grössere Wohnung gesucht und gefunden. Danach hiess es, es ginge nicht, da die Mutter psychische Probleme hätte und nicht einschätzen könne, ob es dem Kind schlecht ginge. Was sie aber schon einmal widerlegen konnte.

Dieses Jahr haben sie geheiratet und ehrlich gesagt: sie schauen, vor allem die Mutter, toll zu meinem Junior, wenn wir uns mal sehen und ich hätte keine grossen Bedenken, Junior bei ihr zu lassen und kann das so vom KESB nicht ganz nachvollziehen. (Oder müsste ich mir unter Umständen doch Gedanken machen, wenn mein Kind zu ihnen Kontakt hat?!)

Liegt es "nur" daran, dass sie einen Vormund haben und vom Sozialamt leben? Beide haben einen Job und wohnen in einer Mietwohnung und haben soziale Kontakte. Mir tut es irgendwie leid, dass das Kind bei Pflegeeltern aufwachsen muss, wenn es denn wirklich nur an so etwas scheitern sollte. Oder müssen sie das via Vormund klären lassen? Der Pflegevater habe ihr auch schon gesagt, er sähe das Problem nicht ganz...

Auf eine Art möchte ich gerne helfen, andererseits weiss ich natürlich nicht alle Hintergründe.

Hat jemand eine Idee oder ein Tipp?

Danke und liebe Grüsse,
Mialania

sonrie
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von sonrie »

Vorneweg: ich bin nicht vom Fach, aber all das was du hier erzählst klingt nicht sehr stimmig.
Sie arbeiten beide, beziehen aber dennoch Sozialhilfe?
Können aber trotz Sozialhilfe bezug eine grössere Wohnung anmieten?
Warum haben sie einen Vormund?

Ein Kind wird nicht ohne triftigen Grund fremdplatziert, weder die Wohnungsgrösse noch der Bezug von Sozialhilfe sind hierfür ausreichend. Es ist weder im interesse der KESB noch von sonst jemandem, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen wenn die Eltern in der Lage wären, das Kind selber zu betreuen.

Für mich klingt das so, als ob du nur einen Bruchteil der Geschichte kennst. Wenn sie einen Vormund haben müssen sie wohl über diesen gehen.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

Mialania
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

Also, ich glaube nicht, dass sie viel verdienen und die Wohnung wird scheins vom Sozialamt bezahlt.
Sie arbeitet nur Teilzeit in einem Pflegeheim (Restaurant) und er bei einem Bauern. Weiss aber nicht, wie viel man da verdient.

Meine Mutter hat erzählt, dass sie nicht mit Geld umgehen könnten und die Kindsmutter hat mir gesagt, man habe ihre psychischen Probleme vorgeschoben. Was das genau sein soll, weiss ich nicht. Konnte nicht fragen und eigentlich geht's mich auch nichts an - wenn wir ehrlich sind. Wir haben uns an dem Tag einfach über unsere Schwangerschaften unterhalten und sind meinem Junior hinterher gerannt. Zu mehr hat es an da nicht gereicht.

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danci
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von danci »

@ MIalania
Eine Vormundschaft in dem Sinne gibt es heute nicht mehr resp. nur noch für Minderjährige. Es gibt lediglich die Beistandschaften und diese umfassen Dinge, die diejenige Person nicht selber besorgen kann. Es wird zwischen einer vollständigen Beistandschaft und einer Teilbeistandschaft unterschieden. Eltern mit einer Vollbeistandschaft können die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben, so ist die Unterbringung unumgänglich. Bei Teilbeistandschaften geht das grundsätzlich, hängt dann immer davon ab, worin die Einschränkung besteht. Wenn diese Eltern das Gefühl haben, es habe sich einiges geändert und die damaligen Verfügungen entsprechen nicht mehr, sollen sie einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen. Diese kann ein entsprechendes verfahren einreichen und dann muss die KESB auch Position beziehen, was denn genau die Kriterien sind für eine Wiedererlangung des sogenannten Aufenthaltsbestimungsrechts, das ein Teil der elterlichen Sorge ist.

Du riskierst nichts, wenn Du Dein Kind bei ihnen lässt oder es Kontakt hat.
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Mialania
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

Danke, danci. Ich meinte natürlich einen Beistand.
Dann kann ich sie ja mal nebenbei fragen, ob sie einen Teilbeistand oder eben einen vollständigen Beistand haben. Ansonsten kann ich ihr ja Tipps geben, was sie noch machen kann.
Vielen lieben Dank, das hilft mir schon weiter.

Yoghurt
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Yoghurt »

Hallo Mialania

Ich finde es heikel, sich in solche Sachen reinzuhängen, wenn du die Hintergründe nicht kennst. Fremdplatzierungen werden in der Regel nötig, gerade weil die Eltern nicht einsichtig sind bzw. ihre Probleme nicht in den Griff bekommen können, aus welchen Gründen auch immer. Du wirst selten einmal Eltern treffen, die offen zugeben, dass eine Fremdplatzierung die richtige Lösung für ihre Kinder war. Meist sind die Eltern gar nicht in der Lage, ihre Probleme zu erkennen, sie verharmlosen ihr Verhalten etc. Dass jemand im Umgang mit dir nett ist, heisst noch lange nicht, dass diese Person in der Lage ist, sich verantwortungsvoll um ihre Kinder zu kümmern. Auch dass diese Eltern gut zu deinem Kind schauen für die kurze Zeit, mit denen du mit ihnen zusammen bist, bedeutet nicht, dass sie dem Stress gewachsen sind, ihre eigenen Kinder rund um die Uhr zu versorgen. Die eigenen Kinder rufen ganz andere Sachen wach als fremde Kinder, vor allem, wenn man die fremden Kinder nur für eine überschaubare Zeit betreut.

Den Eltern Tipps zu geben, wo sie sich beraten lassen können, ist völlig in Ordnung. Einfach so davon auszugehen, dass diese Eltern Opfer der bösen KESB geworden sind, und Aktivismus zu entwickeln, ohne dass du die Hintergründe kennst, davon würde ich dir abraten. Es wird einen guten Grund dafür gegeben haben, dass das Kind fremdplatziert wurde, und auch wenn sich die Umstände bei den Eltern geändert haben (was ja durchaus möglich ist), ist da immer noch ein kleines Kind, das jahrelang in einer vertrauten Familie aufgewachsen ist und dessen primäre Bezugspersonen die Pflegeeltern sind, auch wenn es die leiblichen Eltern kennt und regelmässig sieht.

Mialania
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

Hallo Yoghurt

Also, ich will mich da nicht rein hängen und habe mir auch schon Gedanken dazu gemacht, wieso und warum man das so gemacht hat. Aber ich habe natürlich auch eine ganz kurze Fassung zu hören bekommen.
Es tat mir in dem Moment halt einfach weh. Schwangeres Mamiherz halt.

Ich sage ja nicht, dass das KESB grundsätzlich böse ist, kenne aber auch einen Fall, wo es komplett schief gegangen ist.

Kenne aber auch die andere Sicht, wo das Pflegekind bei den Pflegeeltern aufgewachsen ist und heute noch Kontakt zur leiblichen Mutter hat.
Ich sage nicht, dass das oder das im Vornherein schlecht oder gut ist.

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danci
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von danci »

@ Yoghurt
Als jemand, der berufkich mit solchen Fällen zu tun hat, möchte ich sagen, dass meistens, nicht ganz immer, ich hatte auch schon nicht nachvollziehbare Fälle, aber meistens durchaus gute Gründe für eine Platzierung bestehen. Gleichzeitig sind aber die Behörden sehr zurückhaltend, wenn es um Aufhebungen geht, weil sich die Situation verbessert hat. Es ist schon nachvollziehbar, dass es für die Kinder schlimm ist, wenn es ein hin und her gibt. Aber doch gibt es Menschen, die es durchaus schaffen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen und braucht es dann zweite Chancen. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Situation mal rechtlich prüfen zu lassen.
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Alebri
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Alebri »

Soweit ich weiss, braucht es wirklich einiges, bis einem die KESB - dauerhaft oder für länger - das Kind entzieht. Nur eine zu kleine Wohnung reicht dafür als Grund ganz sicher nicht aus! Ich habe eine Bekannte, die - als ihre Tochter klein war - alleinerziehend war, auch vom Soz-Amt abhängig, sie wohnt mit dem Kind in einer winzigen 2-Zi-Wohnung und die Umstände waren von daher sicher auch nicht "bildermuchmässig" - es war aber nie ein Thema, ihr das Kind weg zu nehmen.

Wenn Kinder den Eltern/den Müttern weg genommen werden, sind die Gründe schon meistens massiv - und eben: Nur psychische Probleme und/oder eine zu kleine Wohnung sind sicher nicht die ganze Wahrheit!

Von daher würde ich halt schon auch meinen: Du kennst sicher nicht 10% der Hintergründe und da würde ich mich jetzt auch nicht zu sehr reinhängen. Klar, Du kannst ihnen schon mal den Tipp geben, dass sie die rechtliche Situation nochmals prüfen lassen - das Recht hat ja grundsätzlich jeder. Aber damit würde ich es dann auch belassen.

Und nein, ich würde mein Kind nicht bei Leuten lassen, denen ihr Kind von der Kesb weg genommen wurde und die offenbar heute noch nicht zu ihren Fehlern stehen können - denn wie gesagt: Nur eine zu kleine Wohnung oder ein bisschen psychische Probleme reicht als Grund, um Eltern die Kinder wegzunehmen, ganz sicher nicht. Es gibt tausende von Müttern/Vätern mit psychischen Problemen (Depressionen, Burn-out, etc.) - denen nimmt man ja die Kinder auch nicht grad weg. Da steckt also sicher mehr dahinter - und ich denke, solange sich das Eltern noch schönreden und nicht dazu stehen, was wirklich passiert ist, haben sie ihre Probleme auch nicht im Griff. Und nein: Bei solchen Leuten - über die Du offenbar so gut wie nichts weisst (nur ihre eigenen Erzählungen, die ja nachweislich nicht der ganzen Wahrheit entsprechen) würde ich persönlich mein Kind nicht anvertrauen.

Mialania
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

@danci
Finde ich schön, dass du das so siehst.

@Alebri
So weit ich weiss, kam das Kind recht schnell weg, wieso konnte ich nicht mehr fragen. Hatte auch keine Zeit, sie bis ins hinterletzte Detail zu befragen.
Kann ja auch sein, dass sie diesen vollständigen Beistand haben. Das weiss ich nicht.

Ich vertraue ihnen das Kind nicht direkt an, normalerweise bin ich oder jemand anderes in der Nähe, aber wenn er mal um die Ecke mit ihr oder ihm verschwindet, drehe ich nicht gleich durch und beobachte sie versteckt oder hole das Kind gleich etc.

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danci
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von danci »

@ Alerbi
Schreibst Du das aus gesicherten Quellen oder ist das einfach Deine Haltung? Es würde mich freuen, wenn es das erste wäre, dann würde zumindest regional das System funktionieren, ich fürchte aber, es ist das zweite.

Nachdem das KESB-Bashing ja sehr in war, scheint mir heute, dass es oftmals in das Gegenteil umschlägt. Beides ist aus meiner Erfahrung nicht korrekt. Es gibt diverse Gründe für Obhutsentzüge und Platzierungen wie auch für Zurückbehaltungen. Gerade psychische Probleme können durchaus ein Grund sein. Aber ganz so sauber und korrekt, wie man es gerne glaube würde, ist es eben leider nicht immer. Es hängt teilweise sehr von der Behörde ab und von den Menschen, die dort arbeiten. Ich kann behaupten hier in der Umgebung die meisten zu kennen und weiss oftmals schon vom Namen des Behördenmitglieds, wie fundiert der Entscheid ist. Ich kann Dir gerne einige Gründe für eine Platzierung/Rückbehaltung per PN schicken, da würdest Du Dich ernsthaft fragen, wo der gesunde Menschenverstand ist. Eine Freundin, die in einer Sonderschule arbeitet, mit vielen KESB Fällen, bestätigt mir auch meinen Eindruck, dass die Herkunft der Eltern alles andere als unwichtig sei.

Ja, die KESB macht in vielen Fällen einen guten Job und diese hört man selten. Aber dass es ein reines Gerücht ist, dass es auch haarsträubende, nicht-nachvollziehbare Entscheide gibt, stimmt eben leider auch nicht. Ganz aus der Luft gegriffen ist dieses Gerücht aber nicht.

Auch gehst Du von "Fehlern der Eltern" aus. Das trifft nicht immer zu. Oftmals sind es Krankheiten, äussere Umstände, die sie Eltern nicht verschuldet haben.
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von dede »

Alebri hat geschrieben: Di 4. Aug 2020, 09:08 Da steckt also sicher mehr dahinter - und ich denke, solange sich das Eltern noch schönreden und nicht dazu stehen, was wirklich passiert ist, haben sie ihre Probleme auch nicht im Griff.
Nur weil jemand sein ganzes Innenleben und alle Lebensprobleme, auch die früheren, nicht allen gleich auf dem Serviertablet präsentiert, heisst es nicht, dass sie sich ihrer Probleme nicht bewusst sind.

@Mialania
Die KESB ist eine Behörde, da gehen die Arbeitsprozesse manchmal sehr lange. Da arbeiten Menschen, die ihre Arbeit mit unterschiedlicher Qualität abliefern. Auch da können Fehler passieren. Und deshalb denke ich, dass die Vorschläge von danci Sinn machen.

Ob du dein Kind dieser Frau anvertrauen kannst oder nicht, kannst nur du selber entscheiden. Nur weil die Kinder von jemandem bei einer Pflegefamilie wohnen, heisst das nicht zwingend, dass dein Kind bei dieser Frau nicht gut aufgehoben wäre. Die Hintergründe und die aktuelle Situation spielen da die entscheidende Rolle, nicht der KESB-Entscheid vor Jahren.

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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Nette »

Ich arbeite bei der IV und habe regelmässig mit Personen zu tun, welche psychische Probleme haben. Mehrheitlich sind alle sehr nett und manchmal hat man wirklich das Gefühl wenn man sie kurz sieht, wo ist hier das Problem?
Häufig können sie sich auch gut verkaufen und erzählen einfach ihre Sicht (okay, machen Andere auch).
Aber ein Kind aufziehen, erziehen und betreuen braucht mehr wie nur nett sein.
Ich bin auch nicht dafür, dass man Kinder der Mutter/Eltern wegnimmt. Die Gemeinde hilft ja zuerst und dies kostet auch immer viel Geld. Eine Fremdplazierung ist noch teurer.
Aber das Eine oder Andere Mal hatte ich auch schon das Gefühl, dass die Mutter das Beste für die Kinder möcht, aber die Relation verloren hat. Häufig sind dies dann auch Kinder, welche gröbere Probleme haben im Alltag/Schule/ Lehre usw....
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

Danke dede.
Bisher hatte ich noch kein schlechtes Gefühl bei ihr und sie schauen immer zu meinem Sohn, der sie scheinbar auch mag.

@ Nette
Ja, klar. Es gibt so und so Fälle. Und wirklich kennen tu ich sie nicht, das ist so. Sie sind noch nicht lange bei uns in der Nähe wohnhaft, aber man sieht sich mehrmals die Woche und wenn es passt, hält man auch länger einen Schwatz.

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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Nette »

@ Mialina: ich finde dies auch schön, dass du sie nicht links liegen lässt. Einfach, sei mit den erhaltenen bzw nicht erhaltenen Informationen vorsichtig. Nicht gleich verurteilen, sei es die KESB oder wer auch immer...
Wie alt ist den der Sohn?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Mialania »

@Nette
Ach so, also, ich weiss ja, dass ich sicher nicht alles weiss und es gibt sooo viele Gerüchte... Da frag ich lieber selber nach, wenn es sich ergibt.
Mein Sohn ist etwas über zwei, ihr Kind wird - glaube ich - vier. Schwangerschaftsdemenz lässt grüssen...

Ich verurteile hier im Moment niemanden, vor allem, weil ich nicht sicher bin, ob sie einen vollständigen Beistand haben oder nicht. Kenne aber eben auch einen Fall, wo es dann nicht so lief, wie es hätte sein sollen. Aber das wurde ja wahrscheinlich von verschiedenen Personen behandelt.

Alebri
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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von Alebri »

@Danci
Mir geht es nicht um Fehler - wenn ich das missverständlich/falsch geschrieben habe, tut es mir leid. Aber ich bin überzeugt, dass die Fälle, in denen Kinder grundlos den Eltern entzogen werden, in der CH doch eher selten sind, d.h. eine Fremdplatzierung hat meistens doch massive Gründe und wird erst gemacht, wenn es wirklich keine anderen Optionen mehr gibt. "Schuld" hin oder her, das ist dann gar nicht das Thema. Aber eben: Grundlos wird in der CH Eltern das Kind nicht entzogen - und grundlos wird es auch nicht länger als nötig von den Eltern ferngehalten. Das ist alles, was ich sage ;-).

Ich kenne aber den konkreten Fall, die Hintergründe nicht - genau so wenig, wie alle anderen hier drin. Darum: Es ist rein subjektiv, wenn Leute hier schreiben, dass die Eltern da sicher nur Opfer der bösen Kesb geworden sind, genau so wie es subjektiv ist, wenn ich behaupte, dass die Kesb kaum ohne (sehr!) trifftige Gründe einen solchen Entscheid getroffen hat ;-). Ich behaupte aber, dass es (sehr trifftige/gewichtige) Gründe für die Fremdplatzierung gegeben hat, ist wahrscheinlicher, als dass es diese nicht gegeben hat. Grundlos Kinder den Eltern zu entziehen, ist in der CH so gut wie unmöglich.

Und was ich mit Sicherheit sagen kann: Eine zu kleine Wohnung ist sicher kein Grund, ein Kind den Eltern weg zu nehmen, genau so wenig wie es ein Grund ist, es den Eltern nicht zurückzugeben. Es ist vielleicht einer von vielen Gründen - aber eben: Sicher nicht der einzige, nicht der Hauptgrund. Ich hatte mehrere Kolleginnen, die alleinerziehend mit Babys/Kleinkindern waren und in den ersten Jahren - aus finanziellen Gründen - in (faktisch) viel zu kleinen Wohnungen leben mussten, bei keiner davon war es jemals ein Thema, dass ihnen die Kinder deshalb weg genommen werden. Ich hatte auch zwei Kolleginnen, die einige Zeit massive psychische Probleme hatten. Die eine bekam dann Unterstützung von der Gemeinde - weg genommen wurden aber beiden Müttern die Kinder nicht (obwohl sie sich eine Zeitlang auch nur suboptimal und max. mit Hilfe darum kümmern konnten).

Darum wie geschrieben: Was wir hier wissen bzw. was offenbar erzählt wurde, war/ist sicher maximal die halbe Wahrheit.

Was ich aus meiner Lebenserfahrung 100%ig sagen kann: Man sieht von aussen immer nur an Situationen, Menschen heran - und ohne die Hintergründe zu kennen, kann man hier wohl kaum urteilen. Drum habe ich ja auch geschrieben: Den Eltern den Rat zu geben, die Sache nochmals mit einem Anwalt zu prüfen, ist sicher nicht falsch. Von darüber hinausgehenden Aktivitäten würde ich aber persönlich - ohne Hintergrundwissen - abraten. Genau so, wie die Sache einfach zur einseitig - aufgrund der Erzählungen der Eltern - zu beurteilen. Um das zu können, müsste man sicher die ganze Geschichte im Detail kennen - und dann würde sie sich (wahrscheinlich) ganz anders präsentieren. Behaupte ich ;-).

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Re: Eltern mit Vormund möchten Kind zurück, gemäss KESB nicht möglich

Beitrag von danci »

Alebri hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 10:42 @Danci
Mir geht es nicht um Fehler - wenn ich das missverständlich/falsch geschrieben habe, tut es mir leid. Aber ich bin überzeugt, dass die Fälle, in denen Kinder grundlos den Eltern entzogen werden, in der CH doch eher selten sind, d.h. eine Fremdplatzierung hat meistens doch massive Gründe und wird erst gemacht, wenn es wirklich keine anderen Optionen mehr gibt. "Schuld" hin oder her, das ist dann gar nicht das Thema. Aber eben: Grundlos wird in der CH Eltern das Kind nicht entzogen - und grundlos wird es auch nicht länger als nötig von den Eltern ferngehalten. Das ist alles, was ich sage ;-).
Hast Du meine PN gelesen? Ich habe keine Statistik, aber wenn ich als Einzelne mehrere solcher Fälle hatte und ich mache nicht viele KESB-Fälle, dann bin ich nicht sicher, ob es so selten ist.
Alebri hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 10:42
Ich kenne aber den konkreten Fall, die Hintergründe nicht - genau so wenig, wie alle anderen hier drin. Darum: Es ist rein subjektiv, wenn Leute hier schreiben, dass die Eltern da sicher nur Opfer der bösen Kesb geworden sind, genau so wie es subjektiv ist, wenn ich behaupte, dass die Kesb kaum ohne (sehr!) trifftige Gründe einen solchen Entscheid getroffen hat ;-). Ich behaupte aber, dass es (sehr trifftige/gewichtige) Gründe für die Fremdplatzierung gegeben hat, ist wahrscheinlicher, als dass es diese nicht gegeben hat. Grundlos Kinder den Eltern zu entziehen, ist in der CH so gut wie unmöglich.
Erstens wüsste ich nicht, dass jemand von "Opfer böser KESB" geschrieben hat, ansonsten gerne eine Quellenangabe. Aber ja, wir wissen nicht, was wirklich vorliegt, darum sind Vorverurteilungen falsch. Dies aber in BEIDE Richtungen. Du bist aber nicht sehr konsequent, wenn Du sagst, Du weisst zu wenig, aber ganz sicher zu glauben scheinst, dass die KESB ganz bestimmt gute Gründe hatte und damit dass diese Eltern damals wie heute nicht in der Lage sind, sich zu kümmern. Das sind Vorurteile und sonst nichts. Ob es zutrifft wissen weder Du noch ich.
Alebri hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 10:42
Und was ich mit Sicherheit sagen kann: Eine zu kleine Wohnung ist sicher kein Grund, ein Kind den Eltern weg zu nehmen, genau so wenig wie es ein Grund ist, es den Eltern nicht zurückzugeben. Es ist vielleicht einer von vielen Gründen - aber eben: Sicher nicht der einzige, nicht der Hauptgrund. Ich hatte mehrere Kolleginnen, die alleinerziehend mit Babys/Kleinkindern waren und in den ersten Jahren - aus finanziellen Gründen - in (faktisch) viel zu kleinen Wohnungen leben mussten, bei keiner davon war es jemals ein Thema, dass ihnen die Kinder deshalb weg genommen werden. Ich hatte auch zwei Kolleginnen, die einige Zeit massive psychische Probleme hatten. Die eine bekam dann Unterstützung von der Gemeinde - weg genommen wurden aber beiden Müttern die Kinder nicht (obwohl sie sich eine Zeitlang auch nur suboptimal und max. mit Hilfe darum kümmern konnten).
Sicher, eine Wohnung ist kein Grund. Da bin ich mit Dir einverstanden. Aber ich weiss eben aus Erfahrung, dass manchmal, wenn die KESB den Eindruck hat, dies müsste so sein, Gründe gesucht werden, die mehr als lächerlich sind (hier auch siehe PN).

Alebri hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 10:42
Darum wie geschrieben: Was wir hier wissen bzw. was offenbar erzählt wurde, war/ist sicher maximal die halbe Wahrheit.

Was ich aus meiner Lebenserfahrung 100%ig sagen kann: Man sieht von aussen immer nur an Situationen, Menschen heran - und ohne die Hintergründe zu kennen, kann man hier wohl kaum urteilen. Drum habe ich ja auch geschrieben: Den Eltern den Rat zu geben, die Sache nochmals mit einem Anwalt zu prüfen, ist sicher nicht falsch. Von darüber hinausgehenden Aktivitäten würde ich aber persönlich - ohne Hintergrundwissen - abraten. Genau so, wie die Sache einfach zur einseitig - aufgrund der Erzählungen der Eltern - zu beurteilen. Um das zu können, müsste man sicher die ganze Geschichte im Detail kennen - und dann würde sie sich (wahrscheinlich) ganz anders präsentieren. Behaupte ich ;-).
Richtig. Uns fehlen die Angaben, darum ist ein Urteil fehl am Platz. Mehr als zu einem Anwalt / einer Anwältin raten würde ich daher auch nicht. Da sind wir uns einig.
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